Steuer auf Spekulationskäufen von Schweizerfranken

ShortId
15.3238
Id
20153238
Updated
28.07.2023 06:10
Language
de
Title
Steuer auf Spekulationskäufen von Schweizerfranken
AdditionalIndexing
24;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie gross die Auswirkungen einer Steuer auf den Wechselkurs des Schweizerfrankens sind, ist schwer voraussehbar. Es steht aber ausser Zweifel, dass eine solche Steuer die Spekulation bremsen und hohe Steuererträge generieren würde. Wäre die Steuer 2013 erhoben worden, wären bei einem Steuersatz von nur 0,01 Prozent annähernd 2,3 Milliarden Franken eingenommen worden. Bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent wäre ein Ertrag von 10,8 Milliarden Franken generiert worden.</p><p>Diese Schätzungen basieren auf offiziellen Daten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich: Im April 2013 wurden an jedem Werktag Transaktionen mit Schweizerfranken in der Höhe von durchschnittlich 275 Milliarden Dollar durchgeführt. Davon wurden 90 Milliarden Schweizerfranken in Euro gewechselt. Hingegen standen im April 2013 nur 0,24 Prozent des Gesamtbetrags der auf dem Devisenmarkt getauschten Schweizerfranken in Zusammenhang mit dem Export von Schweizer Produkten. Der ganze Rest betraf reine Finanztransaktionen.</p><p>Wie und wozu die Erträge einer solchen Steuer verwendet würden, wäre noch zu diskutieren. Sie könnten zum Beispiel in einen Fonds fliessen zur Unterstützung der in Not geratenen Wirtschaft, insbesondere in den Grenzregionen.</p>
  • <p>Mit der Motion soll der in spekulativer Absicht erfolgende Kauf von Schweizerfranken im Rahmen von Devisentransaktionen besteuert werden. In der Begründung ist von Steuersätzen von 0,01 Prozent oder 0,05 Prozent die Rede. Da man einer Devisentransaktion das zugrunde liegende Motiv nicht ansieht, wird es nicht möglich sein, spekulativ motivierte Transaktionen zu besteuern und Transaktionen, die auf einem Absicherungsmotiv beruhen, steuerfrei zu belassen. Die vorgesehene Ausnahme für Transaktionen unter 100 000 Franken liesse sich jedoch realisieren. Auch die Ausnahme für Warenkäufe wäre grundsätzlich umsetzbar, würde das System aber verkomplizieren. Hingegen ergibt die Forderung, dass der Steuersatz umgekehrt proportional zur Besitzesdauer sein soll, keinen Sinn, wenn die Steuer beim Kauf ansetzen soll. Die Besitzesdauer kann allenfalls bei einer Veräusserung ein Kriterium sein, nicht aber bei der Besteuerung eines Kaufs, da sie ja erst mit dem Erwerb beginnt.</p><p>In Bezug auf die Auswirkungen der Steuer ist zu unterscheiden zwischen dem sehr kurzfristigen Intraday-Devisenhandel und den mittel- bis langfristig ausgerichteten Umschichtungen in Schweizerfranken, welche auf Portfolio- und Direktinvestitionen zurückgehen.</p><p>Der Intraday-Devisenhandel basiert auf hohen Transaktionsvolumen mit sehr geringen Margen. Die vorgeschlagene Steuer würde daher einen grossen Lenkungseffekt entfalten, welcher den Intraday-Devisenhandel mit Schweizerfranken drastisch reduzieren würde. Dadurch erscheinen auch Einnahmenschätzungen, welche sich am aktuellen Handelsvolumen orientieren, obsolet. Der Nutzen des Intraday-Handels wird kontrovers beurteilt. Eine erste Auffassung hält ihn für destabilisierend und daher für schädlich, während er nach einer zweiten Meinung bloss eine Verschwendung von Ressourcen darstellt. Allerdings spricht mehr für die dritte Sicht, welche dem Handel grundsätzlich eine nützliche Funktion in der Preisfindung, der Bereitstellung von Liquidität und der Preisstabilisierung zuspricht. Durch die Lenkungswirkung der Steuer würden daher die kurzfristigen Intraday- und Tagesschwankungen ebenso zunehmen wie die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs. Dies würde sich negativ auf die Realwirtschaft auswirken, weil sich die Kosten für Devisentransaktionen im Zusammenhang mit Güterexporten und -importen sowie dem Absichern von Währungsrisiken im Treasuring erhöhen würden.</p><p>Mittel- bis längerfristig geht vom Intraday-Devisenhandel kaum ein Einfluss auf die Höhe des Frankenkurses aus. Dieser wird mittelfristig insbesondere von den Portfolioanlage-Entscheidungen (daneben auch von den Direktinvestitions-Entscheidungen) bestimmt, sehr langfristig auch von der Kaufkraftparität. Bei den Portfolio- und Direktanlage-Entscheidungen ist die Steuerbelastung im Vergleich zu den erwarteten Anlagerenditen bzw. erwarteten Renditedifferenzen und Risikodiversifikationsüberlegungen klein. Bei den in der Begründung angeführten Steuersätzen übt die Steuer daher kaum einen Lenkungseffekt auf die Portfolio- und Direktinvestitionen aus. Entsprechend vermag sie auch den Franken nicht abzuschwächen.</p><p>Im Hinblick auf die Bekämpfung der Überbewertung des Frankens ist die Motion nicht zielführend. Darüber hinaus würde sie sich negativ auf die Realwirtschaft auswirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Steuer auf dem Kauf von Schweizerfranken einzuführen, insbesondere um den Wechselkurs des Schweizerfrankens zu senken. Diese Steuer soll nur bei Spekulationskäufen geschuldet sein und nicht erhoben werden auf den Einnahmen aus Schweizer Exporten. Ziel der Steuer ist es, die Spekulation zu bremsen und damit den Schweizerfranken abzuwerten. Die Realwirtschaft inklusive Tourismus soll aber nicht bestraft werden. Transaktionen von kleineren Beträgen (unter 100 000 Franken) sollen von der Steuer befreit sein. Damit die häufig stattfindenden Transaktionen, die am meisten zur Spekulation beitragen, stärker belastet werden, müsste der Satz einer solchen Steuer umgekehrt proportional zur Haltezeit der auf Schweizerfranken lautenden Guthaben festgesetzt werden. Der Bundesrat soll den Steuersatz so festlegen, dass eine Abwertung des Schweizerfrankens resultiert, die den vom starken Franken betroffenen Unternehmen hilft.</p>
  • Steuer auf Spekulationskäufen von Schweizerfranken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie gross die Auswirkungen einer Steuer auf den Wechselkurs des Schweizerfrankens sind, ist schwer voraussehbar. Es steht aber ausser Zweifel, dass eine solche Steuer die Spekulation bremsen und hohe Steuererträge generieren würde. Wäre die Steuer 2013 erhoben worden, wären bei einem Steuersatz von nur 0,01 Prozent annähernd 2,3 Milliarden Franken eingenommen worden. Bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent wäre ein Ertrag von 10,8 Milliarden Franken generiert worden.</p><p>Diese Schätzungen basieren auf offiziellen Daten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich: Im April 2013 wurden an jedem Werktag Transaktionen mit Schweizerfranken in der Höhe von durchschnittlich 275 Milliarden Dollar durchgeführt. Davon wurden 90 Milliarden Schweizerfranken in Euro gewechselt. Hingegen standen im April 2013 nur 0,24 Prozent des Gesamtbetrags der auf dem Devisenmarkt getauschten Schweizerfranken in Zusammenhang mit dem Export von Schweizer Produkten. Der ganze Rest betraf reine Finanztransaktionen.</p><p>Wie und wozu die Erträge einer solchen Steuer verwendet würden, wäre noch zu diskutieren. Sie könnten zum Beispiel in einen Fonds fliessen zur Unterstützung der in Not geratenen Wirtschaft, insbesondere in den Grenzregionen.</p>
    • <p>Mit der Motion soll der in spekulativer Absicht erfolgende Kauf von Schweizerfranken im Rahmen von Devisentransaktionen besteuert werden. In der Begründung ist von Steuersätzen von 0,01 Prozent oder 0,05 Prozent die Rede. Da man einer Devisentransaktion das zugrunde liegende Motiv nicht ansieht, wird es nicht möglich sein, spekulativ motivierte Transaktionen zu besteuern und Transaktionen, die auf einem Absicherungsmotiv beruhen, steuerfrei zu belassen. Die vorgesehene Ausnahme für Transaktionen unter 100 000 Franken liesse sich jedoch realisieren. Auch die Ausnahme für Warenkäufe wäre grundsätzlich umsetzbar, würde das System aber verkomplizieren. Hingegen ergibt die Forderung, dass der Steuersatz umgekehrt proportional zur Besitzesdauer sein soll, keinen Sinn, wenn die Steuer beim Kauf ansetzen soll. Die Besitzesdauer kann allenfalls bei einer Veräusserung ein Kriterium sein, nicht aber bei der Besteuerung eines Kaufs, da sie ja erst mit dem Erwerb beginnt.</p><p>In Bezug auf die Auswirkungen der Steuer ist zu unterscheiden zwischen dem sehr kurzfristigen Intraday-Devisenhandel und den mittel- bis langfristig ausgerichteten Umschichtungen in Schweizerfranken, welche auf Portfolio- und Direktinvestitionen zurückgehen.</p><p>Der Intraday-Devisenhandel basiert auf hohen Transaktionsvolumen mit sehr geringen Margen. Die vorgeschlagene Steuer würde daher einen grossen Lenkungseffekt entfalten, welcher den Intraday-Devisenhandel mit Schweizerfranken drastisch reduzieren würde. Dadurch erscheinen auch Einnahmenschätzungen, welche sich am aktuellen Handelsvolumen orientieren, obsolet. Der Nutzen des Intraday-Handels wird kontrovers beurteilt. Eine erste Auffassung hält ihn für destabilisierend und daher für schädlich, während er nach einer zweiten Meinung bloss eine Verschwendung von Ressourcen darstellt. Allerdings spricht mehr für die dritte Sicht, welche dem Handel grundsätzlich eine nützliche Funktion in der Preisfindung, der Bereitstellung von Liquidität und der Preisstabilisierung zuspricht. Durch die Lenkungswirkung der Steuer würden daher die kurzfristigen Intraday- und Tagesschwankungen ebenso zunehmen wie die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs. Dies würde sich negativ auf die Realwirtschaft auswirken, weil sich die Kosten für Devisentransaktionen im Zusammenhang mit Güterexporten und -importen sowie dem Absichern von Währungsrisiken im Treasuring erhöhen würden.</p><p>Mittel- bis längerfristig geht vom Intraday-Devisenhandel kaum ein Einfluss auf die Höhe des Frankenkurses aus. Dieser wird mittelfristig insbesondere von den Portfolioanlage-Entscheidungen (daneben auch von den Direktinvestitions-Entscheidungen) bestimmt, sehr langfristig auch von der Kaufkraftparität. Bei den Portfolio- und Direktanlage-Entscheidungen ist die Steuerbelastung im Vergleich zu den erwarteten Anlagerenditen bzw. erwarteten Renditedifferenzen und Risikodiversifikationsüberlegungen klein. Bei den in der Begründung angeführten Steuersätzen übt die Steuer daher kaum einen Lenkungseffekt auf die Portfolio- und Direktinvestitionen aus. Entsprechend vermag sie auch den Franken nicht abzuschwächen.</p><p>Im Hinblick auf die Bekämpfung der Überbewertung des Frankens ist die Motion nicht zielführend. Darüber hinaus würde sie sich negativ auf die Realwirtschaft auswirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Steuer auf dem Kauf von Schweizerfranken einzuführen, insbesondere um den Wechselkurs des Schweizerfrankens zu senken. Diese Steuer soll nur bei Spekulationskäufen geschuldet sein und nicht erhoben werden auf den Einnahmen aus Schweizer Exporten. Ziel der Steuer ist es, die Spekulation zu bremsen und damit den Schweizerfranken abzuwerten. Die Realwirtschaft inklusive Tourismus soll aber nicht bestraft werden. Transaktionen von kleineren Beträgen (unter 100 000 Franken) sollen von der Steuer befreit sein. Damit die häufig stattfindenden Transaktionen, die am meisten zur Spekulation beitragen, stärker belastet werden, müsste der Satz einer solchen Steuer umgekehrt proportional zur Haltezeit der auf Schweizerfranken lautenden Guthaben festgesetzt werden. Der Bundesrat soll den Steuersatz so festlegen, dass eine Abwertung des Schweizerfrankens resultiert, die den vom starken Franken betroffenen Unternehmen hilft.</p>
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