Zeltlagerplätze für Jugendorganisationen
- ShortId
-
15.3244
- Id
-
20153244
- Updated
-
28.07.2023 06:09
- Language
-
de
- Title
-
Zeltlagerplätze für Jugendorganisationen
- AdditionalIndexing
-
28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat anerkennt die grosse und wichtige Arbeit der Jugendorganisationen. Er erachtet die Sicherung entsprechender Lagerplätze als sinnvoll. Das VBS stellt seit Langem Unterkünfte für Jugendlager zur Verfügung.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Armee benötigt einen Teil der Schiess- und Übungsplätze im Zuge der Weiterentwicklung der Armee nicht mehr, wobei ein grosser Teil davon nicht im Eigentum des Bundes ist. Für den Bundesrat ist es grundsätzlich denkbar, dass geeignete Standorte an Jugendorganisationen verkauft oder in anderer Form abgetreten werden, sofern kein Bedarf des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde besteht, die nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (SR 172.010.21) Vorrang hätten. Allerdings liegt der grösste Teil der militärischen Übungsgelände ausserhalb der Bauzone, meistens in der Landwirtschaftszone. Für eine dauerhafte Nutzung als Lagerplatz müssten die Kantone und Gemeinden daher zuerst die raumplanerischen Voraussetzungen schaffen. Zudem wäre im Hinblick auf einen Verkauf auch das landwirtschaftliche Pachtrecht zu berücksichtigen, da die meisten Gelände heute verpachtet sind.</p><p>2. Gelände, welches die Armee weiterhin für ihre Zwecke benötigt, stellt das VBS ausserhalb der militärischen Belegung für vielfältige zivile Aktivitäten zur Verfügung. Dies trägt zur Verankerung der militärischen Infrastrukturen in der Bevölkerung und zur besseren Akzeptanz der Immissionen bei. Sofern die raumplanerischen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Nutzung als Lagerplatz ausserhalb der militärischen Belegung grundsätzlich möglich. Bei Anfragen von Jugendorganisationen muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob ein Gelände in Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, der Auflagen zum Beispiel aus dem Naturschutz oder anderer ziviler Aktivitäten effektiv zur Verfügung gestellt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Freiraum in der Natur ist eine wichtige Voraussetzung für Jugendorganisationen wie Pfadfinder, Jungwacht, Blauring und weitere. Die Schweizerische Pfadistiftung möchte zusammen mit anderen Organisationen mehrere Lagerplätze kaufen oder mittelfristig sichern. Es zeigt sich jedoch, dass dies nicht einfach zu verwirklichen ist. Auf Bundesebene könnten Massnahmen getroffen werden, welche dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Der Bund verfügt über zahlreiche Truppenübungsplätze, welche in absehbarer Zeit nicht mehr genutzt werden.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, Teile davon als Jugendlagerplätze auszuscheiden? Zahlreiche Übungsgelände, die von der Armee auch weiterhin benötigt werden, werden zum Teil während den Ferienzeiten von der Armee nicht genutzt.</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, diese Landflächen während dieser Zeit den Jugendorganisationen als Lagerplätze zur Verfügung zu stellen?</p>
- Zeltlagerplätze für Jugendorganisationen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat anerkennt die grosse und wichtige Arbeit der Jugendorganisationen. Er erachtet die Sicherung entsprechender Lagerplätze als sinnvoll. Das VBS stellt seit Langem Unterkünfte für Jugendlager zur Verfügung.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Armee benötigt einen Teil der Schiess- und Übungsplätze im Zuge der Weiterentwicklung der Armee nicht mehr, wobei ein grosser Teil davon nicht im Eigentum des Bundes ist. Für den Bundesrat ist es grundsätzlich denkbar, dass geeignete Standorte an Jugendorganisationen verkauft oder in anderer Form abgetreten werden, sofern kein Bedarf des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde besteht, die nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (SR 172.010.21) Vorrang hätten. Allerdings liegt der grösste Teil der militärischen Übungsgelände ausserhalb der Bauzone, meistens in der Landwirtschaftszone. Für eine dauerhafte Nutzung als Lagerplatz müssten die Kantone und Gemeinden daher zuerst die raumplanerischen Voraussetzungen schaffen. Zudem wäre im Hinblick auf einen Verkauf auch das landwirtschaftliche Pachtrecht zu berücksichtigen, da die meisten Gelände heute verpachtet sind.</p><p>2. Gelände, welches die Armee weiterhin für ihre Zwecke benötigt, stellt das VBS ausserhalb der militärischen Belegung für vielfältige zivile Aktivitäten zur Verfügung. Dies trägt zur Verankerung der militärischen Infrastrukturen in der Bevölkerung und zur besseren Akzeptanz der Immissionen bei. Sofern die raumplanerischen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Nutzung als Lagerplatz ausserhalb der militärischen Belegung grundsätzlich möglich. Bei Anfragen von Jugendorganisationen muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob ein Gelände in Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, der Auflagen zum Beispiel aus dem Naturschutz oder anderer ziviler Aktivitäten effektiv zur Verfügung gestellt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Freiraum in der Natur ist eine wichtige Voraussetzung für Jugendorganisationen wie Pfadfinder, Jungwacht, Blauring und weitere. Die Schweizerische Pfadistiftung möchte zusammen mit anderen Organisationen mehrere Lagerplätze kaufen oder mittelfristig sichern. Es zeigt sich jedoch, dass dies nicht einfach zu verwirklichen ist. Auf Bundesebene könnten Massnahmen getroffen werden, welche dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Der Bund verfügt über zahlreiche Truppenübungsplätze, welche in absehbarer Zeit nicht mehr genutzt werden.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, Teile davon als Jugendlagerplätze auszuscheiden? Zahlreiche Übungsgelände, die von der Armee auch weiterhin benötigt werden, werden zum Teil während den Ferienzeiten von der Armee nicht genutzt.</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, diese Landflächen während dieser Zeit den Jugendorganisationen als Lagerplätze zur Verfügung zu stellen?</p>
- Zeltlagerplätze für Jugendorganisationen
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