Öffentliches Beschaffungswesen. Transparenz bei den Vergabekriterien
- ShortId
-
15.3251
- Id
-
20153251
- Updated
-
28.07.2023 06:07
- Language
-
de
- Title
-
Öffentliches Beschaffungswesen. Transparenz bei den Vergabekriterien
- AdditionalIndexing
-
04;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei Angeboten zu öffentlichen Ausschreibungen muss ein Unternehmen seine möglichen Subunternehmen nicht angeben und weder die Herkunft der wichtigsten Komponenten nennen noch deren Rückverfolgbarkeit garantieren. Bei Anwendung der Bewertungskriterien ist es jedoch wichtig, dass volle Transparenz herrscht, damit die Vergabeentscheide im Wissen um alle relevanten Fakten getroffen werden können. Zurzeit sind unsere Unternehmen infolge der Aufgabe der Eurountergrenze durch die Nationalbank stark gefordert. Da ist es sehr wichtig, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird und dass die einheimischen Unternehmen, die Arbeitsplätze in diesem Land bieten, Ausbildungsplätze bereitstellen und sich an strenge gesetzliche Auflagen halten müssen - etwa was den Umweltschutz betrifft -, Vorrang bekommen vor ausländischen Subunternehmen. Dabei sind natürlich die staatsvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und ist darauf zu achten, dass nicht erhebliche neue bürokratische Hürden aufgebaut werden. Ich fordere demnach, dass Artikel 21 BöB entsprechend angepasst wird.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für den Wunsch des Motionärs nach Transparenz. Aus Sicht des Bundesrates muss die Transparenz bei den von Unternehmern und namentlich von Generalunternehmungen im Rahmen öffentlicher Beschaffungsverfahren eingereichten Angeboten gewährleistet sein. Deshalb wird gemäss weitverbreiteter Praxis in den Ausschreibungen bereits heute verlangt, alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen. Eine gesetzliche Verankerung dieser Praxis sowie der grösseren Transparenz der Herkunft und der Rückverfolgbarkeit der Komponenten wäre grundsätzlich demnach möglich. Der Motionär wünscht die Transparenz allerdings in erster Linie, um gestützt darauf eine Vorzugsbehandlung der einheimischen Anbieter oder Subunternehmen gegenüber denjenigen unserer ausländischen Partner zu ermöglichen. Eine solche Vorzugsbehandlung ist mit den Nichtdiskriminierungsverpflichtungen in den internationalen Abkommen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens aber unvereinbar (Übereinkommen der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994/30. März 2012; bilaterales Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU über gewisse Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens; mit Drittstaaten im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation, Efta, abgeschlossene Freihandelsabkommen oder direkt zwischen der Schweiz und bestimmten Partnern abgeschlossene Abkommen). Eine solche Vorgehensweise würde die obengenannten internationalen Verpflichtungen der Schweiz verletzen. Spielraum für eine Lösung innerhalb staatsvertraglicher Verpflichtungen existiert demnach nicht.</p><p>Letztlich kommt das Gebot der Nichtdiskriminierung auch den Schweizer Unternehmen zugute. In einer Zeit, in der die Schweizer Unternehmen mit den Folgen der Wechselkursschwankungen zu kämpfen haben, müssen sie sich mehr denn je auf das gute Funktionieren der internationalen Abkommen verlassen können, die ihnen den Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe unserer Partner garantieren. Eine Verletzung internationaler vertraglicher Pflichten des öffentlichen Beschaffungsrechts würde dazu führen können, dass Schweizer Firmen Retorsionsmassnahmen seitens der Handelspartner zu gewärtigen hätten.</p><p>Vor diesem Hintergrund erinnert der Bundesrat an seinen Entscheid vom 26. März 2014 zu den flankierenden Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei hat der Bundesrat entschieden, den Einbezug der Subunternehmen in das laufende Pilotprojekt "Berufsregister" sowie eine Begrenzung der Weitergabe von Arbeiten auf maximal ein oder zwei Stufen ("Sub-Subunternehmen") im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, eine Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vorzulegen, die sicherstellt, dass bei Vergaben Transparenz herrscht über die Subunternehmen sowie über die Herkunft und die Rückverfolgbarkeit der wichtigsten Komponenten.</p>
- Öffentliches Beschaffungswesen. Transparenz bei den Vergabekriterien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei Angeboten zu öffentlichen Ausschreibungen muss ein Unternehmen seine möglichen Subunternehmen nicht angeben und weder die Herkunft der wichtigsten Komponenten nennen noch deren Rückverfolgbarkeit garantieren. Bei Anwendung der Bewertungskriterien ist es jedoch wichtig, dass volle Transparenz herrscht, damit die Vergabeentscheide im Wissen um alle relevanten Fakten getroffen werden können. Zurzeit sind unsere Unternehmen infolge der Aufgabe der Eurountergrenze durch die Nationalbank stark gefordert. Da ist es sehr wichtig, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird und dass die einheimischen Unternehmen, die Arbeitsplätze in diesem Land bieten, Ausbildungsplätze bereitstellen und sich an strenge gesetzliche Auflagen halten müssen - etwa was den Umweltschutz betrifft -, Vorrang bekommen vor ausländischen Subunternehmen. Dabei sind natürlich die staatsvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und ist darauf zu achten, dass nicht erhebliche neue bürokratische Hürden aufgebaut werden. Ich fordere demnach, dass Artikel 21 BöB entsprechend angepasst wird.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für den Wunsch des Motionärs nach Transparenz. Aus Sicht des Bundesrates muss die Transparenz bei den von Unternehmern und namentlich von Generalunternehmungen im Rahmen öffentlicher Beschaffungsverfahren eingereichten Angeboten gewährleistet sein. Deshalb wird gemäss weitverbreiteter Praxis in den Ausschreibungen bereits heute verlangt, alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen. Eine gesetzliche Verankerung dieser Praxis sowie der grösseren Transparenz der Herkunft und der Rückverfolgbarkeit der Komponenten wäre grundsätzlich demnach möglich. Der Motionär wünscht die Transparenz allerdings in erster Linie, um gestützt darauf eine Vorzugsbehandlung der einheimischen Anbieter oder Subunternehmen gegenüber denjenigen unserer ausländischen Partner zu ermöglichen. Eine solche Vorzugsbehandlung ist mit den Nichtdiskriminierungsverpflichtungen in den internationalen Abkommen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens aber unvereinbar (Übereinkommen der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994/30. März 2012; bilaterales Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU über gewisse Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens; mit Drittstaaten im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation, Efta, abgeschlossene Freihandelsabkommen oder direkt zwischen der Schweiz und bestimmten Partnern abgeschlossene Abkommen). Eine solche Vorgehensweise würde die obengenannten internationalen Verpflichtungen der Schweiz verletzen. Spielraum für eine Lösung innerhalb staatsvertraglicher Verpflichtungen existiert demnach nicht.</p><p>Letztlich kommt das Gebot der Nichtdiskriminierung auch den Schweizer Unternehmen zugute. In einer Zeit, in der die Schweizer Unternehmen mit den Folgen der Wechselkursschwankungen zu kämpfen haben, müssen sie sich mehr denn je auf das gute Funktionieren der internationalen Abkommen verlassen können, die ihnen den Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe unserer Partner garantieren. Eine Verletzung internationaler vertraglicher Pflichten des öffentlichen Beschaffungsrechts würde dazu führen können, dass Schweizer Firmen Retorsionsmassnahmen seitens der Handelspartner zu gewärtigen hätten.</p><p>Vor diesem Hintergrund erinnert der Bundesrat an seinen Entscheid vom 26. März 2014 zu den flankierenden Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei hat der Bundesrat entschieden, den Einbezug der Subunternehmen in das laufende Pilotprojekt "Berufsregister" sowie eine Begrenzung der Weitergabe von Arbeiten auf maximal ein oder zwei Stufen ("Sub-Subunternehmen") im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, eine Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vorzulegen, die sicherstellt, dass bei Vergaben Transparenz herrscht über die Subunternehmen sowie über die Herkunft und die Rückverfolgbarkeit der wichtigsten Komponenten.</p>
- Öffentliches Beschaffungswesen. Transparenz bei den Vergabekriterien
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