Ausgleich für die frankenbedingten Verluste in der Tourismusbranche. Steuerabzug für Ferien in der Schweiz
- ShortId
-
15.3253
- Id
-
20153253
- Updated
-
28.07.2023 06:06
- Language
-
de
- Title
-
Ausgleich für die frankenbedingten Verluste in der Tourismusbranche. Steuerabzug für Ferien in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
15;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Euromindestkurs wurde aufgehoben. Dadurch gerieten verschiedene Wirtschaftsbranchen unseres Landes, darunter der Tourismus, in Schwierigkeiten.</p><p>Im Zusammenhang mit der Frankenstärke ist mit einem Verlust an Attraktivität der Feriendestination Schweiz für Reisende aus den Euroländern zu rechnen. Und umgekehrt steigt die Anziehungskraft der Euroländer für Schweizer Touristinnen und Touristen.</p><p>Laut Schweiz Tourismus dürften sich die Auswirkungen des starken Frankens ab kommendem Sommer bemerkbar machen, die Wintersaison 2015/16 werden sie voll treffen. </p><p>37 Prozent der landesweiten Hotelübernachtungen sind auf Personen aus Europa zurückzuführen (Schweizer Touristinnen und Touristen machen 45 Prozent aus). Ein Rückgang der Touristinnen und Touristen aus Europa würde vor allem die Destinationen in den Bergen treffen, wo die fernen Märkte weniger stark vertreten sind als die europäischen. Die Investitionen in Renovationen würden in der Folge sinken. Damit würde die Qualität des Angebots gefährdet, und man geriete in einen Teufelskreis. Zum ersten Mal könnten auch Vorzeigebetriebe gefährdet sein.</p><p>Wenn man die Schweizerinnen und Schweizer dazu ermuntern würde, ihre Ferien in der Schweiz zu verbringen, könnte das eine Frischluftkur für den Tourismus bedeuten. So könnte man mindestens teilweise den erwarteten Ausfall europäischer Touristinnen und Touristen ausgleichen. Um die Schweiz für deren Bewohnerinnen und Bewohner als Ferienland attraktiver zu machen, wird der Bundesrat beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten, wonach der Aufwand für Ferien in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden kann. Eine solche Regelung gibt es im Übrigen auch in anderen Ländern, beispielsweise in Deutschland.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, den Entwurf so zu gestalten, dass auch die Restaurationsbetriebe von dem Steuererlass profitieren und von den Steuern abgezogen werden kann, was in Gastbetrieben in der Schweiz konsumiert wurde.</p>
- <p>Nach dem Willen des Motionärs sollen Ausgaben für Ferien in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden können. In erster Linie dürften das Aufwendungen für Beherbergungsleistungen (Hotel, Ferienwohnung) und gastgewerbliche Leistungen (in Hotels, Restaurants) im Rahmen von Ferienaufenthalten sein. Steuersystematisch sind diese Übernachtungs- und Konsumationskosten wie übrige Ausgaben für den täglichen privaten Bedarf den Lebenshaltungskosten zuzurechnen. Die Aufwendungen zur Deckung des privaten Lebensbedarfs stellen nach geltendem Recht Einkommensverwendungen dar, die in der Regel nicht von den steuerbaren Einkünften abziehbar sind.</p><p>Angesichts der aktuellen Frankenstärke, die sich durch die Aufhebung des Euromindestkurses zum Schweizerfranken noch weiter akzentuiert hat, und der europäischen Schuldenkrise steht der Tourismussektor in der Schweiz zweifellos vor grossen Herausforderungen. Der Bundesrat erachtet allerdings die Einführung einer steuerlichen Abzugsmöglichkeit für im schweizerischen Tourismusgewerbe getätigte Auslagen und die damit einhergehende systemwidrige Bevorzugung gegenüber anderen Lebenshaltungskosten und auch gegenüber anderen Wirtschaftsbranchen als ordnungspolitisch problematisch. Er ist ferner der Meinung, dass eine solche Massnahme wenig zielführend ist, um die Tourismusbranche nachhaltig zu stärken. Ein neuer Steuerabzug dürfte nicht nachhaltig zu mehr Logiernächten in der Schweiz führen, und es würden hohe Mitnahmeeffekte generiert. Systembedingt würden zudem aufgrund der Tarifprogression Steuerpflichtige mit hohen Einkommen, die sich ohnehin eher Ferien in der Schweiz leisten können, stärker entlastet. Ausserdem sind auch andere Wirtschaftszweige von der gegenwärtigen Krise betroffen, sodass mit der Forderung nach weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu rechnen wäre. Jeder neue Abzug führt aber zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuersystems, nicht zuletzt auch deshalb, weil neue Abgrenzungsfragen unausweichlich wären. Dies stünde der vom Parlament geforderten Vereinfachung des Steuerrechts diametral entgegen.</p><p>Zur Abfederung der nachteiligen Auswirkungen der Frankenstärke hat sich der Bundesrat denn auch grundsätzlich gegen steuerliche Massnahmen entschieden. Vielmehr setzt er mit seiner Tourismuspolitik auf eine rasche und gezielte Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen und die Förderung der Attraktivität des touristischen Angebotes. So unterbreitet er dem Parlament in seiner Botschaft vom 18. Februar 2015 über die Standortförderung 2016-2019 drei Finanzierungsbeschlüsse zur Stärkung der schweizerischen Tourismuswirtschaft. Zwei dieser Beschlüsse umfassen einen Betrag von gesamthaft 250,5 Millionen Franken, und mit dem dritten beantragt der Bundesrat für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit die Verlängerung des Bundesdarlehens bis 2019. Damit wird die Tourismusbranche bereits in substanziellem Ausmass durch den Bund unterstützt. Massnahmen, wie sie vom Motionär verlangt werden, erachtet der Bundesrat nicht als opportun.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten, auf dessen Grundlage Ausgaben für Ferien in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden können.</p>
- Ausgleich für die frankenbedingten Verluste in der Tourismusbranche. Steuerabzug für Ferien in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Euromindestkurs wurde aufgehoben. Dadurch gerieten verschiedene Wirtschaftsbranchen unseres Landes, darunter der Tourismus, in Schwierigkeiten.</p><p>Im Zusammenhang mit der Frankenstärke ist mit einem Verlust an Attraktivität der Feriendestination Schweiz für Reisende aus den Euroländern zu rechnen. Und umgekehrt steigt die Anziehungskraft der Euroländer für Schweizer Touristinnen und Touristen.</p><p>Laut Schweiz Tourismus dürften sich die Auswirkungen des starken Frankens ab kommendem Sommer bemerkbar machen, die Wintersaison 2015/16 werden sie voll treffen. </p><p>37 Prozent der landesweiten Hotelübernachtungen sind auf Personen aus Europa zurückzuführen (Schweizer Touristinnen und Touristen machen 45 Prozent aus). Ein Rückgang der Touristinnen und Touristen aus Europa würde vor allem die Destinationen in den Bergen treffen, wo die fernen Märkte weniger stark vertreten sind als die europäischen. Die Investitionen in Renovationen würden in der Folge sinken. Damit würde die Qualität des Angebots gefährdet, und man geriete in einen Teufelskreis. Zum ersten Mal könnten auch Vorzeigebetriebe gefährdet sein.</p><p>Wenn man die Schweizerinnen und Schweizer dazu ermuntern würde, ihre Ferien in der Schweiz zu verbringen, könnte das eine Frischluftkur für den Tourismus bedeuten. So könnte man mindestens teilweise den erwarteten Ausfall europäischer Touristinnen und Touristen ausgleichen. Um die Schweiz für deren Bewohnerinnen und Bewohner als Ferienland attraktiver zu machen, wird der Bundesrat beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten, wonach der Aufwand für Ferien in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden kann. Eine solche Regelung gibt es im Übrigen auch in anderen Ländern, beispielsweise in Deutschland.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, den Entwurf so zu gestalten, dass auch die Restaurationsbetriebe von dem Steuererlass profitieren und von den Steuern abgezogen werden kann, was in Gastbetrieben in der Schweiz konsumiert wurde.</p>
- <p>Nach dem Willen des Motionärs sollen Ausgaben für Ferien in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden können. In erster Linie dürften das Aufwendungen für Beherbergungsleistungen (Hotel, Ferienwohnung) und gastgewerbliche Leistungen (in Hotels, Restaurants) im Rahmen von Ferienaufenthalten sein. Steuersystematisch sind diese Übernachtungs- und Konsumationskosten wie übrige Ausgaben für den täglichen privaten Bedarf den Lebenshaltungskosten zuzurechnen. Die Aufwendungen zur Deckung des privaten Lebensbedarfs stellen nach geltendem Recht Einkommensverwendungen dar, die in der Regel nicht von den steuerbaren Einkünften abziehbar sind.</p><p>Angesichts der aktuellen Frankenstärke, die sich durch die Aufhebung des Euromindestkurses zum Schweizerfranken noch weiter akzentuiert hat, und der europäischen Schuldenkrise steht der Tourismussektor in der Schweiz zweifellos vor grossen Herausforderungen. Der Bundesrat erachtet allerdings die Einführung einer steuerlichen Abzugsmöglichkeit für im schweizerischen Tourismusgewerbe getätigte Auslagen und die damit einhergehende systemwidrige Bevorzugung gegenüber anderen Lebenshaltungskosten und auch gegenüber anderen Wirtschaftsbranchen als ordnungspolitisch problematisch. Er ist ferner der Meinung, dass eine solche Massnahme wenig zielführend ist, um die Tourismusbranche nachhaltig zu stärken. Ein neuer Steuerabzug dürfte nicht nachhaltig zu mehr Logiernächten in der Schweiz führen, und es würden hohe Mitnahmeeffekte generiert. Systembedingt würden zudem aufgrund der Tarifprogression Steuerpflichtige mit hohen Einkommen, die sich ohnehin eher Ferien in der Schweiz leisten können, stärker entlastet. Ausserdem sind auch andere Wirtschaftszweige von der gegenwärtigen Krise betroffen, sodass mit der Forderung nach weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu rechnen wäre. Jeder neue Abzug führt aber zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuersystems, nicht zuletzt auch deshalb, weil neue Abgrenzungsfragen unausweichlich wären. Dies stünde der vom Parlament geforderten Vereinfachung des Steuerrechts diametral entgegen.</p><p>Zur Abfederung der nachteiligen Auswirkungen der Frankenstärke hat sich der Bundesrat denn auch grundsätzlich gegen steuerliche Massnahmen entschieden. Vielmehr setzt er mit seiner Tourismuspolitik auf eine rasche und gezielte Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen und die Förderung der Attraktivität des touristischen Angebotes. So unterbreitet er dem Parlament in seiner Botschaft vom 18. Februar 2015 über die Standortförderung 2016-2019 drei Finanzierungsbeschlüsse zur Stärkung der schweizerischen Tourismuswirtschaft. Zwei dieser Beschlüsse umfassen einen Betrag von gesamthaft 250,5 Millionen Franken, und mit dem dritten beantragt der Bundesrat für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit die Verlängerung des Bundesdarlehens bis 2019. Damit wird die Tourismusbranche bereits in substanziellem Ausmass durch den Bund unterstützt. Massnahmen, wie sie vom Motionär verlangt werden, erachtet der Bundesrat nicht als opportun.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten, auf dessen Grundlage Ausgaben für Ferien in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden können.</p>
- Ausgleich für die frankenbedingten Verluste in der Tourismusbranche. Steuerabzug für Ferien in der Schweiz
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