Subventionen für "Jugend und Sport"
- ShortId
-
15.3254
- Id
-
20153254
- Updated
-
28.07.2023 06:08
- Language
-
de
- Title
-
Subventionen für "Jugend und Sport"
- AdditionalIndexing
-
24;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Sport hat am 10. März 2015 angekündigt, die "Jugend und Sport"-Beiträge per 1. August 2015 - also auf Beginn des neuen Schul- und Sportjahrs - um rund 25 Prozent zu kürzen. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Kantone, aber auch aus Sicht der Sportvereine und der Organisationen, die Lagersportangebote führen, problematisch. Auch der Vorstand der parlamentarischen Gruppe Sport teilt diese kritische Haltung einstimmig.</p><p>Die angekündigte Kürzung widerspricht den Anliegen der Kinder- und Jugendförderung, aber auch den Grundprinzipien ehrenamtlicher Tätigkeit. "Jugend und Sport" ist ein erfolgreiches Programm, das in der Bevölkerung breite Anerkennung geniesst und daher nicht durch Beitragskürzungen beeinträchtigt werden darf.</p>
- <p>"Jugend und Sport"-Beiträge sind als "Nachfrage-Subventionen" konzipiert. Wenn die "Jugend und Sport"-Angebote von Sport- und Jugendvereinen oder Schulen zunehmen, steigt auch das Beitragsvolumen. Mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (SR 415.0) am 1. Oktober 2012 wurde ein neues Entschädigungssystem für Kurse und Lager eingeführt. Das alte Modell beruhte weitgehend auf dem Prinzip von pauschalierten Beiträgen. Aktivitätsbasierte Abstufungen der Beitragsgewährung waren nur beschränkt möglich. Demgegenüber ist das neue Modell aktivitätsbasiert. Im Vordergrund steht der Anreizgedanke "Mehr Sportaktivität gleich mehr Unterstützung" - ein Konzept, das dem Wesen der Sportförderung besser entspricht.</p><p>Die Systemumstellung hat zur Folge, dass der "Jugend und Sport"-Kredit für 2014 voll ausgeschöpft wurde und für 2015 nicht ausreichend Subventionsbeiträge zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat mit der Botschaft vom 25. März 2015 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 (BBl 2015 3207) eine Erhöhung des Subventionskredits für "Jugend und Sport" um 12 Millionen Franken. Parallel dazu hat das Bundesamt für Sport am 10. März 2015 eine lineare Senkung der "Jugend und Sport"-Beiträge per 1. August 2015 (neues Schul- und Sportjahr) angekündigt.</p><p>Dieses Vorgehen entspricht dem in der Differenzbereinigung zu den parlamentarischen Budgetberatungen beschlossenen Vorgehen (AB 2014 N 2259):</p><p>1. Die "Jugend und Sport"-Beiträge werden bis Ende Schuljahr 2014/15 nicht gekürzt.</p><p>2. Die damit erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel (10 bis 15 Millionen Franken) sind mit einem Nachtragskredit zu beantragen, wobei das VBS einen Drittel des Nachtragskredits zu kompensieren hat.</p><p>3. Das VBS legt in einem Bericht an die Finanzkommissionen der Räte dar, wie die Kreditsteuerung in Zukunft funktionieren soll, damit im Hinblick auf die Budgetberatungen 2016 die Sachlage geklärt ist. Diesen Bericht hat das VBS am 26. Januar 2015 den Finanzkommissionen zukommen lassen.</p><p>Angesichts der massgeblichen Verschlechterung der Haushaltsperspektiven hat der Bundesrat im Rahmen der Weisungen zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019 ein Bereinigungskonzept verabschiedet. Dieses hat zum Ziel, die strukturellen Defizite zu beseitigen und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes zu erhalten. Eine Erhöhung des "Jugend und Sport"-Kredits für 2016 und die Folgejahre widerspricht den haushaltspolitischen Zielsetzungen des Bundesrates. Im Gegenteil: Im Rahmen der Senkung der Ausgabenplafonds der Departemente wird im Voranschlag 2016 auch der Kredit für "Jugend und Sport"-Aktivitäten und Kaderbildung angepasst werden müssen.</p><p>Angesichts der Höhe der Budgetüberschreitung 2015 und der Perspektiven des Bundeshaushalts ist eine lineare Senkung der "Jugend und Sport"-Beiträge per 1. August 2015 unvermeidlich. Davon betroffen sind insbesondere die Ansätze der Grundbeiträge, Teilnehmerstunden und Lagertage. Nicht gekürzt werden sollen dagegen die Beiträge an die Kaderbildung der Kantone und Verbände.</p><p>Mit den inzwischen eingeleiteten Massnahmen werden vorab zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll die Prognosegenauigkeit bezüglich des Nachfragevolumens der Subventionsempfänger verbessert werden. Zum andern wurde in Berücksichtigung der Anliegen der Kantone ein Vorgehensmodus entwickelt, um die Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit der Subventionszahlungen zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat erachtet die eingeleiteten Massnahmen sowohl hinsichtlich der Anliegen der Förderung des Kinder- und Jugendsports als auch bezüglich der Wahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Bundes als verhältnismässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, dass der "Jugend und Sport"-Subventionskredit (2015: 75,5 Millionen Franken) im Voranschlag 2016 um mindestens 15 Millionen Franken aufgestockt wird. Damit sollen die per 1. August 2015 angekündigten Beitragskürzungen nicht vollzogen bzw. rückgängig gemacht werden.</p>
- Subventionen für "Jugend und Sport"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Sport hat am 10. März 2015 angekündigt, die "Jugend und Sport"-Beiträge per 1. August 2015 - also auf Beginn des neuen Schul- und Sportjahrs - um rund 25 Prozent zu kürzen. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Kantone, aber auch aus Sicht der Sportvereine und der Organisationen, die Lagersportangebote führen, problematisch. Auch der Vorstand der parlamentarischen Gruppe Sport teilt diese kritische Haltung einstimmig.</p><p>Die angekündigte Kürzung widerspricht den Anliegen der Kinder- und Jugendförderung, aber auch den Grundprinzipien ehrenamtlicher Tätigkeit. "Jugend und Sport" ist ein erfolgreiches Programm, das in der Bevölkerung breite Anerkennung geniesst und daher nicht durch Beitragskürzungen beeinträchtigt werden darf.</p>
- <p>"Jugend und Sport"-Beiträge sind als "Nachfrage-Subventionen" konzipiert. Wenn die "Jugend und Sport"-Angebote von Sport- und Jugendvereinen oder Schulen zunehmen, steigt auch das Beitragsvolumen. Mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (SR 415.0) am 1. Oktober 2012 wurde ein neues Entschädigungssystem für Kurse und Lager eingeführt. Das alte Modell beruhte weitgehend auf dem Prinzip von pauschalierten Beiträgen. Aktivitätsbasierte Abstufungen der Beitragsgewährung waren nur beschränkt möglich. Demgegenüber ist das neue Modell aktivitätsbasiert. Im Vordergrund steht der Anreizgedanke "Mehr Sportaktivität gleich mehr Unterstützung" - ein Konzept, das dem Wesen der Sportförderung besser entspricht.</p><p>Die Systemumstellung hat zur Folge, dass der "Jugend und Sport"-Kredit für 2014 voll ausgeschöpft wurde und für 2015 nicht ausreichend Subventionsbeiträge zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat mit der Botschaft vom 25. März 2015 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 (BBl 2015 3207) eine Erhöhung des Subventionskredits für "Jugend und Sport" um 12 Millionen Franken. Parallel dazu hat das Bundesamt für Sport am 10. März 2015 eine lineare Senkung der "Jugend und Sport"-Beiträge per 1. August 2015 (neues Schul- und Sportjahr) angekündigt.</p><p>Dieses Vorgehen entspricht dem in der Differenzbereinigung zu den parlamentarischen Budgetberatungen beschlossenen Vorgehen (AB 2014 N 2259):</p><p>1. Die "Jugend und Sport"-Beiträge werden bis Ende Schuljahr 2014/15 nicht gekürzt.</p><p>2. Die damit erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel (10 bis 15 Millionen Franken) sind mit einem Nachtragskredit zu beantragen, wobei das VBS einen Drittel des Nachtragskredits zu kompensieren hat.</p><p>3. Das VBS legt in einem Bericht an die Finanzkommissionen der Räte dar, wie die Kreditsteuerung in Zukunft funktionieren soll, damit im Hinblick auf die Budgetberatungen 2016 die Sachlage geklärt ist. Diesen Bericht hat das VBS am 26. Januar 2015 den Finanzkommissionen zukommen lassen.</p><p>Angesichts der massgeblichen Verschlechterung der Haushaltsperspektiven hat der Bundesrat im Rahmen der Weisungen zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019 ein Bereinigungskonzept verabschiedet. Dieses hat zum Ziel, die strukturellen Defizite zu beseitigen und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes zu erhalten. Eine Erhöhung des "Jugend und Sport"-Kredits für 2016 und die Folgejahre widerspricht den haushaltspolitischen Zielsetzungen des Bundesrates. Im Gegenteil: Im Rahmen der Senkung der Ausgabenplafonds der Departemente wird im Voranschlag 2016 auch der Kredit für "Jugend und Sport"-Aktivitäten und Kaderbildung angepasst werden müssen.</p><p>Angesichts der Höhe der Budgetüberschreitung 2015 und der Perspektiven des Bundeshaushalts ist eine lineare Senkung der "Jugend und Sport"-Beiträge per 1. August 2015 unvermeidlich. Davon betroffen sind insbesondere die Ansätze der Grundbeiträge, Teilnehmerstunden und Lagertage. Nicht gekürzt werden sollen dagegen die Beiträge an die Kaderbildung der Kantone und Verbände.</p><p>Mit den inzwischen eingeleiteten Massnahmen werden vorab zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll die Prognosegenauigkeit bezüglich des Nachfragevolumens der Subventionsempfänger verbessert werden. Zum andern wurde in Berücksichtigung der Anliegen der Kantone ein Vorgehensmodus entwickelt, um die Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit der Subventionszahlungen zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat erachtet die eingeleiteten Massnahmen sowohl hinsichtlich der Anliegen der Förderung des Kinder- und Jugendsports als auch bezüglich der Wahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Bundes als verhältnismässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, dass der "Jugend und Sport"-Subventionskredit (2015: 75,5 Millionen Franken) im Voranschlag 2016 um mindestens 15 Millionen Franken aufgestockt wird. Damit sollen die per 1. August 2015 angekündigten Beitragskürzungen nicht vollzogen bzw. rückgängig gemacht werden.</p>
- Subventionen für "Jugend und Sport"
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