Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Organisation und Vorgehen der Bundespolizei
- ShortId
-
15.3257
- Id
-
20153257
- Updated
-
14.11.2025 08:04
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Organisation und Vorgehen der Bundespolizei
- AdditionalIndexing
-
09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Fragen von Nationalrat Marco Romano lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Die Bekämpfung von kriminellen Organisationen ist Gegenstand der mit der Bundesanwaltschaft konsolidierten strategischen Priorisierung 2012 bis 2015. Ein explizit definierter, thematischer Schwerpunkt sind die italienischen kriminellen Organisationen. Diese Fokussierung hat Einfluss auf die Ausrichtung der analytischen Arbeiten bei der Erstellung von Lageberichten durch die Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei (Fedpol) und auf deren Ermittlungstätigkeit. Die italienischen kriminellen Organisationen werden auch künftig einen Schwerpunkt bilden.</p><p>2. Die analytische Aufarbeitung der Themenschwerpunkte durch die Bundeskriminalpolizei spiegelt sich im Jahresbericht 2014 des Fedpol wieder. Bei rechtsgenüglichen Verdachtslagen wegen Unterstützung oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation erstellt die Bundeskriminalpolizei Strafanzeigen zuhanden der Bundesanwaltschaft. Voraussetzung für eine Weiterleitung an die Bundesanwaltschaft ist jedoch bei allen Fällen von kriminellen Organisationen und somit auch jenen gegen italienische Syndikate, dass dem Verdacht grenzüberschreitende und komplexe Sachverhalte zugrunde liegen, sodass dessen Aufarbeitung in die Strafverfolgungskompetenz des Bundes fällt. In den von der Bundesanwaltschaft eröffneten Untersuchungen arbeitet die Bundeskriminalpolizei unter der Leitung der für das Verfahren zuständigen Staatsanwältin resp. Staatsanwaltes des Bundes. Bei der Bundeskriminalpolizei gibt es keine eigens für Verfahren betreffend kriminelle Organisationen zuständigen Ermittler. In den Ermittlungsabteilungen Zürich, Bern, Lugano und Lausanne werden entsprechende Verfahren geführt. Seit Beantwortung der Anfrage 14.1080 vom 25. September 2015, "Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens. Präsenz und Tätigkeit der Bundespolizei im Tessin", hat sich diesbezüglich nichts geändert.</p><p>3. Kriminelle Organisationen, auch die italienischen Gruppierungen, bilden einen Schwerpunkt bei den Analysearbeiten des Fedpol. Die in die Strafverfolgungszuständigkeit des Bundes fallenden kriminellen Organisationen sind transnational. Erkenntnisse ausländischer Partnerbehörden, unter anderem die Analyseberichte des Europäischen Polizeiamtes (Europol), werden bei der Erstellung der Lagebilder miteinbezogen. Zu den italienischen kriminellen Organisationen besteht, insbesondere mit den italienischen Partnern, im Rahmen des kriminalpolizeilichen Informationsaustausches, bei gemeinsamen Ermittlungsverfahren und zur analytischen Lageabgleichung ein regelmässiger bilateraler Austausch. Explizit zu diesem Zweck wurde am 04. März 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe Italien/Schweiz ins Leben gerufen. Die Tätigkeiten dieser Arbeitsgruppe basieren auf einem operativen Protokoll Schweiz/Italien ("protocollo operativo").</p><p>4. Die aktuelle Organisation und die Arbeitsprozesse der Strafverfolgungsbehörden des Bundes sind zweckmässig und werden den Herausforderungen, die sich namentlich bei der Verfolgung der italienischen kriminellen Organisationen stellen, gerade auch durch Betrieb einer Filiale im Tessin gerecht. Sollte sich Anpassungsbedarf ergeben, werden die notwendigen Massnahmen getroffen. Nationale Ad-hoc-Organe, wie sie im Bereich der Terrorismusbekämpfung aufgrund der jüngsten Anschlagserien in ganz Europa unterhalten werden, drängen sich bei der Verfolgung von kriminellen Organisationen zurzeit nicht auf.</p><p>5. Der laufende Austausch zwischen den sich mit der Bekämpfung von italienischen kriminellen Organisationen befassenden Bereichen wird innerhalb des Fedpol sichergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse finden ihren Niederschlag in Lage- und Analyseberichten.</p><p>6. Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.</p><p>7. Das Fedpol stellt den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch mit den nationalen und internationalen Partnern sicher. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gestützt auf die Rahmenvereinbarung EJPD/KKJPD vom 14./15. November 2013 gemeinsame Gruppen zur Ermittlung konkreter Fälle zu bilden und auf weitere Dienstleistungen wie beispielsweise Koordination, Analyse oder technischen Support der Bundeskriminalpolizei zurückzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Als Folge der zunehmenden Bedrohung durch den Dschihadismus hat der Bundesrat - zusätzlich zum Kommissariat der Bundespolizei, das ebenfalls mit der Problematik beauftragt ist - eine interdepartementale Task Force zur Bekämpfung des Terrorismus eingesetzt. Während dem Terrorismus zu Recht grosse Aufmerksamkeit zuteilwird, fehlt es bei der organisierten Kriminalität an Koordination und Entscheidungswillen; dies betrifft namentlich die organisierte Kriminalität aus Italien, aber auch aus Ost und Fernost, die genau so gefährlich ist und ebenso das Potenzial hat, die bestehende Ordnung zu destabilisieren. </p><p>1. Wenn ein italienischer Staatsanwalt am Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz (http://www.rsi.ch/la1/programmi/informazione/falo/Ndrangheta-in-Svizzera-3841474.html) in aller Ruhe feststellt, dass seiner Meinung nach die Schweiz nicht immun sei gegen die Unterwanderung durch die Mafia und dass diese Unterwanderung sogar schon begonnen habe, ist es dann nicht an der Zeit, entsprechende präventive und repressive Gegenmassnahmen zu ergreifen?</p><p>2. Die Bundespolizei erklärt die organisierte Kriminalität jedes Jahr erneut zum vorrangigen Problem. Welche konkreten Massnahmen wurden getroffen? Welche und wie viele Einheiten sind ausschliesslich und direkt mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität beschäftigt?</p><p>3. Gibt es auf Bundesebene ein Monitoring der italienischen organisierten Kriminalität und/oder der organisierten Kriminalität anderswo? Gab es ein solches eventuell in früheren Zeiten?</p><p>4. Braucht es zu diesem Zweck nicht eine Struktur, die sich um dieses Phänomen kümmert? Ist es denkbar, eine Abteilung oder ein Kommissariat zu schaffen, die oder das sich ausschliesslich mit der organisierten Kriminalität beschäftigt, oder aber eine Task Force ähnlich derjenigen zur Bekämpfung des Terrorismus?</p><p>5. Der Bundesanwalt der Schweiz, Michael Lauber, hat kürzlich in einem Interview am Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz </p><p>(http://www.rsi.ch/lrete-uno/programmi/informazione/modem/La-mafia-in-Svizzera-3515586.html) gesagt, dass in Zürich, Lugano, Bern und Lausanne Verfahren gegen die italienische organisierte Kriminalität laufen würden. Dies zeigt, dass die Bundeskriminalpolizei im Kampf gegen die italienische organisierte Kriminalität alle Register zieht. Wer von der Bundeskriminalpolizei hat eine Übersicht über das gesamte Phänomen? Erfolgt der Kampf gegen die organisierte Kriminalität wirklich und tatsächlich koordiniert?</p><p>6. Inwieweit wird im Kampf gegen die organisierte Kriminalität mit der Bundesanwaltschaft zusammengearbeitet? Gibt es einen koordinierten und strukturierten Ansatz?</p><p>7. Inwieweit wird mit den Kantonspolizeien zusammengearbeitet? Gibt es einen koordinierten und strukturierten Ansatz?</p>
- Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Organisation und Vorgehen der Bundespolizei
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Fragen von Nationalrat Marco Romano lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Die Bekämpfung von kriminellen Organisationen ist Gegenstand der mit der Bundesanwaltschaft konsolidierten strategischen Priorisierung 2012 bis 2015. Ein explizit definierter, thematischer Schwerpunkt sind die italienischen kriminellen Organisationen. Diese Fokussierung hat Einfluss auf die Ausrichtung der analytischen Arbeiten bei der Erstellung von Lageberichten durch die Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei (Fedpol) und auf deren Ermittlungstätigkeit. Die italienischen kriminellen Organisationen werden auch künftig einen Schwerpunkt bilden.</p><p>2. Die analytische Aufarbeitung der Themenschwerpunkte durch die Bundeskriminalpolizei spiegelt sich im Jahresbericht 2014 des Fedpol wieder. Bei rechtsgenüglichen Verdachtslagen wegen Unterstützung oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation erstellt die Bundeskriminalpolizei Strafanzeigen zuhanden der Bundesanwaltschaft. Voraussetzung für eine Weiterleitung an die Bundesanwaltschaft ist jedoch bei allen Fällen von kriminellen Organisationen und somit auch jenen gegen italienische Syndikate, dass dem Verdacht grenzüberschreitende und komplexe Sachverhalte zugrunde liegen, sodass dessen Aufarbeitung in die Strafverfolgungskompetenz des Bundes fällt. In den von der Bundesanwaltschaft eröffneten Untersuchungen arbeitet die Bundeskriminalpolizei unter der Leitung der für das Verfahren zuständigen Staatsanwältin resp. Staatsanwaltes des Bundes. Bei der Bundeskriminalpolizei gibt es keine eigens für Verfahren betreffend kriminelle Organisationen zuständigen Ermittler. In den Ermittlungsabteilungen Zürich, Bern, Lugano und Lausanne werden entsprechende Verfahren geführt. Seit Beantwortung der Anfrage 14.1080 vom 25. September 2015, "Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens. Präsenz und Tätigkeit der Bundespolizei im Tessin", hat sich diesbezüglich nichts geändert.</p><p>3. Kriminelle Organisationen, auch die italienischen Gruppierungen, bilden einen Schwerpunkt bei den Analysearbeiten des Fedpol. Die in die Strafverfolgungszuständigkeit des Bundes fallenden kriminellen Organisationen sind transnational. Erkenntnisse ausländischer Partnerbehörden, unter anderem die Analyseberichte des Europäischen Polizeiamtes (Europol), werden bei der Erstellung der Lagebilder miteinbezogen. Zu den italienischen kriminellen Organisationen besteht, insbesondere mit den italienischen Partnern, im Rahmen des kriminalpolizeilichen Informationsaustausches, bei gemeinsamen Ermittlungsverfahren und zur analytischen Lageabgleichung ein regelmässiger bilateraler Austausch. Explizit zu diesem Zweck wurde am 04. März 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe Italien/Schweiz ins Leben gerufen. Die Tätigkeiten dieser Arbeitsgruppe basieren auf einem operativen Protokoll Schweiz/Italien ("protocollo operativo").</p><p>4. Die aktuelle Organisation und die Arbeitsprozesse der Strafverfolgungsbehörden des Bundes sind zweckmässig und werden den Herausforderungen, die sich namentlich bei der Verfolgung der italienischen kriminellen Organisationen stellen, gerade auch durch Betrieb einer Filiale im Tessin gerecht. Sollte sich Anpassungsbedarf ergeben, werden die notwendigen Massnahmen getroffen. Nationale Ad-hoc-Organe, wie sie im Bereich der Terrorismusbekämpfung aufgrund der jüngsten Anschlagserien in ganz Europa unterhalten werden, drängen sich bei der Verfolgung von kriminellen Organisationen zurzeit nicht auf.</p><p>5. Der laufende Austausch zwischen den sich mit der Bekämpfung von italienischen kriminellen Organisationen befassenden Bereichen wird innerhalb des Fedpol sichergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse finden ihren Niederschlag in Lage- und Analyseberichten.</p><p>6. Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.</p><p>7. Das Fedpol stellt den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch mit den nationalen und internationalen Partnern sicher. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gestützt auf die Rahmenvereinbarung EJPD/KKJPD vom 14./15. November 2013 gemeinsame Gruppen zur Ermittlung konkreter Fälle zu bilden und auf weitere Dienstleistungen wie beispielsweise Koordination, Analyse oder technischen Support der Bundeskriminalpolizei zurückzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Als Folge der zunehmenden Bedrohung durch den Dschihadismus hat der Bundesrat - zusätzlich zum Kommissariat der Bundespolizei, das ebenfalls mit der Problematik beauftragt ist - eine interdepartementale Task Force zur Bekämpfung des Terrorismus eingesetzt. Während dem Terrorismus zu Recht grosse Aufmerksamkeit zuteilwird, fehlt es bei der organisierten Kriminalität an Koordination und Entscheidungswillen; dies betrifft namentlich die organisierte Kriminalität aus Italien, aber auch aus Ost und Fernost, die genau so gefährlich ist und ebenso das Potenzial hat, die bestehende Ordnung zu destabilisieren. </p><p>1. Wenn ein italienischer Staatsanwalt am Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz (http://www.rsi.ch/la1/programmi/informazione/falo/Ndrangheta-in-Svizzera-3841474.html) in aller Ruhe feststellt, dass seiner Meinung nach die Schweiz nicht immun sei gegen die Unterwanderung durch die Mafia und dass diese Unterwanderung sogar schon begonnen habe, ist es dann nicht an der Zeit, entsprechende präventive und repressive Gegenmassnahmen zu ergreifen?</p><p>2. Die Bundespolizei erklärt die organisierte Kriminalität jedes Jahr erneut zum vorrangigen Problem. Welche konkreten Massnahmen wurden getroffen? Welche und wie viele Einheiten sind ausschliesslich und direkt mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität beschäftigt?</p><p>3. Gibt es auf Bundesebene ein Monitoring der italienischen organisierten Kriminalität und/oder der organisierten Kriminalität anderswo? Gab es ein solches eventuell in früheren Zeiten?</p><p>4. Braucht es zu diesem Zweck nicht eine Struktur, die sich um dieses Phänomen kümmert? Ist es denkbar, eine Abteilung oder ein Kommissariat zu schaffen, die oder das sich ausschliesslich mit der organisierten Kriminalität beschäftigt, oder aber eine Task Force ähnlich derjenigen zur Bekämpfung des Terrorismus?</p><p>5. Der Bundesanwalt der Schweiz, Michael Lauber, hat kürzlich in einem Interview am Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz </p><p>(http://www.rsi.ch/lrete-uno/programmi/informazione/modem/La-mafia-in-Svizzera-3515586.html) gesagt, dass in Zürich, Lugano, Bern und Lausanne Verfahren gegen die italienische organisierte Kriminalität laufen würden. Dies zeigt, dass die Bundeskriminalpolizei im Kampf gegen die italienische organisierte Kriminalität alle Register zieht. Wer von der Bundeskriminalpolizei hat eine Übersicht über das gesamte Phänomen? Erfolgt der Kampf gegen die organisierte Kriminalität wirklich und tatsächlich koordiniert?</p><p>6. Inwieweit wird im Kampf gegen die organisierte Kriminalität mit der Bundesanwaltschaft zusammengearbeitet? Gibt es einen koordinierten und strukturierten Ansatz?</p><p>7. Inwieweit wird mit den Kantonspolizeien zusammengearbeitet? Gibt es einen koordinierten und strukturierten Ansatz?</p>
- Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Organisation und Vorgehen der Bundespolizei
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