Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Filmverarbeitung in der Schweiz
- ShortId
-
15.3262
- Id
-
20153262
- Updated
-
14.11.2025 08:29
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Filmverarbeitung in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2831;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Durch die Aufwertung des Schweizer Frankens sind die audiovisions- und filmtechnischen Betriebe sowie das filmtechnische Personal wegen der zunehmenden Auslandverarbeitung von Produktionen massiv unter Druck geraten. Die standortgebundenen, nicht subventionierten Betriebe kämpfen seit Jahren mit erheblichen Problemen gegenüber ausländischen Billiganbietern. Mit dem Entscheid, die Untergrenze des Franken/Euro-Wechselkurses aufzuheben, hat sich die Situation zusätzlich verschärft und die Branche befürchtet, dass zunehmend Aufträge von öffentlich unterstützten Akteuren ins Ausland vergeben werden. Weil die unabhängigen, standortgebundenen Anbieter unbedingt auf die Binnenverarbeitung solcher Aufträge angewiesen sind, soll der Bundesrat aufzeigen, inwiefern er die Rahmenbedingungen für die Schweizer Filmverarbeitung verbessern kann.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Filmgesetzes und der internationalen Koproduktionsabkommen die Anforderungen an die Swissness genügend festlegen. Zudem soll die künftige Standortförderung, die im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2020 vorgesehen ist, den Filmproduktionsstandort Schweiz und die damit zusammenhängenden Rahmenbedingungen für filmtechnische Betriebe in der Schweiz verbessern.</p><p>2. Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen der Interpellation Aebischer Matthias 13.3047 zur Frage der subventionierten Institutionen und speziell der Cinémathèque dahingehend geäussert, dass Finanzhilfen für die Restaurierung und Erhaltung von Filmen nach Möglichkeit auch in der Schweiz zu reinvestieren sind. Dies, um bestehendes Fachwissen im Inland zu erhalten und neue Kompetenzen nachhaltig aufzubauen. Das Schweizer Filmarchiv ist bei der Zuteilung der Restaurierungsaufträge angehalten, die ihm zugeteilten Mittel wirtschaftlich und effizient einzusetzen. Die Bevorzugung inländischer Anbieter darf nicht zu einer kostspieligen Wettbewerbsverzerrung führen.</p><p>3. Die SRG hat den konzessionsrechtlichen Auftrag, einen angemessenen Anteil von Aufträgen an die veranstalterunabhängige schweizerische audiovisuelle Industrie zu vergeben (Art. 2 Abs. 6 Bst. c der Konzession SRG vom 28. November 2007; BBl 2011 7969, 2012 9073, 2013 3291). Das Auftragsvolumen beläuft sich heute auf rund 100 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Diese Verpflichtung zur Berücksichtigung der schweizerischen audiovisuellen Industrie schliesst indessen nicht aus, dass die SRG einzelne Aufträge an Unternehmen im Ausland vergibt, wenn es aus ökonomischen Überlegungen oder aus Gründen der Ressourcen oder des Know-how geboten ist; Artikel 35 Absatz 1 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG; SR 784.40) verlangt von der SRG wirtschaftliches Verhalten bei der Umsetzung des Leistungsauftrages. Eine Verpflichtung, gebührenfinanzierte Aufträge auf die Schweiz zu beschränken, würde eine klare gesetzliche Grundlage voraussetzen.</p><p>4. Das ab 2016 vorgesehene Instrument der Standortförderung bezweckt eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Schweiz. Bei der Umsetzung der Anforderungen an die "Swissness" sind die betroffenen Verwaltungsstellen für die Einhaltung der Kriterien verantwortlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu verbessern, dass namentlich bei geförderten Schweizer Filmen eine erhöhte Verarbeitung in der Schweiz erfolgt bzw. dass in Analogie zur Swissness-Vorlage möglichst viel Schweiz im Schweizer Film drin ist?</p><p>2. Wie positioniert er sich gegenüber öffentlich subventionierten Institutionen und Akteuren wie beispielsweise der Cinémathèque suisse, damit diese möglichst viele Restaurierungs- und sonstige Aufträge in der Schweiz und nicht im Ausland verarbeiten?</p><p>3. Gedenkt er auf die SRG dahingehend Einfluss zu nehmen, dass diese vermehrt mit unabhängigen schweizerischen audiovision- und filmtechnischen Betrieben und Technikern zusammenarbeitet, damit die erhobenen Gebühren auch am Verarbeitungsstandort Schweiz investiert werden?</p><p>4. Sieht er weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen und künftigen Rahmenbedingungen für die Filmverarbeitung in der Schweiz?</p>
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Filmverarbeitung in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Durch die Aufwertung des Schweizer Frankens sind die audiovisions- und filmtechnischen Betriebe sowie das filmtechnische Personal wegen der zunehmenden Auslandverarbeitung von Produktionen massiv unter Druck geraten. Die standortgebundenen, nicht subventionierten Betriebe kämpfen seit Jahren mit erheblichen Problemen gegenüber ausländischen Billiganbietern. Mit dem Entscheid, die Untergrenze des Franken/Euro-Wechselkurses aufzuheben, hat sich die Situation zusätzlich verschärft und die Branche befürchtet, dass zunehmend Aufträge von öffentlich unterstützten Akteuren ins Ausland vergeben werden. Weil die unabhängigen, standortgebundenen Anbieter unbedingt auf die Binnenverarbeitung solcher Aufträge angewiesen sind, soll der Bundesrat aufzeigen, inwiefern er die Rahmenbedingungen für die Schweizer Filmverarbeitung verbessern kann.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Filmgesetzes und der internationalen Koproduktionsabkommen die Anforderungen an die Swissness genügend festlegen. Zudem soll die künftige Standortförderung, die im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2020 vorgesehen ist, den Filmproduktionsstandort Schweiz und die damit zusammenhängenden Rahmenbedingungen für filmtechnische Betriebe in der Schweiz verbessern.</p><p>2. Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen der Interpellation Aebischer Matthias 13.3047 zur Frage der subventionierten Institutionen und speziell der Cinémathèque dahingehend geäussert, dass Finanzhilfen für die Restaurierung und Erhaltung von Filmen nach Möglichkeit auch in der Schweiz zu reinvestieren sind. Dies, um bestehendes Fachwissen im Inland zu erhalten und neue Kompetenzen nachhaltig aufzubauen. Das Schweizer Filmarchiv ist bei der Zuteilung der Restaurierungsaufträge angehalten, die ihm zugeteilten Mittel wirtschaftlich und effizient einzusetzen. Die Bevorzugung inländischer Anbieter darf nicht zu einer kostspieligen Wettbewerbsverzerrung führen.</p><p>3. Die SRG hat den konzessionsrechtlichen Auftrag, einen angemessenen Anteil von Aufträgen an die veranstalterunabhängige schweizerische audiovisuelle Industrie zu vergeben (Art. 2 Abs. 6 Bst. c der Konzession SRG vom 28. November 2007; BBl 2011 7969, 2012 9073, 2013 3291). Das Auftragsvolumen beläuft sich heute auf rund 100 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Diese Verpflichtung zur Berücksichtigung der schweizerischen audiovisuellen Industrie schliesst indessen nicht aus, dass die SRG einzelne Aufträge an Unternehmen im Ausland vergibt, wenn es aus ökonomischen Überlegungen oder aus Gründen der Ressourcen oder des Know-how geboten ist; Artikel 35 Absatz 1 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG; SR 784.40) verlangt von der SRG wirtschaftliches Verhalten bei der Umsetzung des Leistungsauftrages. Eine Verpflichtung, gebührenfinanzierte Aufträge auf die Schweiz zu beschränken, würde eine klare gesetzliche Grundlage voraussetzen.</p><p>4. Das ab 2016 vorgesehene Instrument der Standortförderung bezweckt eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Schweiz. Bei der Umsetzung der Anforderungen an die "Swissness" sind die betroffenen Verwaltungsstellen für die Einhaltung der Kriterien verantwortlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu verbessern, dass namentlich bei geförderten Schweizer Filmen eine erhöhte Verarbeitung in der Schweiz erfolgt bzw. dass in Analogie zur Swissness-Vorlage möglichst viel Schweiz im Schweizer Film drin ist?</p><p>2. Wie positioniert er sich gegenüber öffentlich subventionierten Institutionen und Akteuren wie beispielsweise der Cinémathèque suisse, damit diese möglichst viele Restaurierungs- und sonstige Aufträge in der Schweiz und nicht im Ausland verarbeiten?</p><p>3. Gedenkt er auf die SRG dahingehend Einfluss zu nehmen, dass diese vermehrt mit unabhängigen schweizerischen audiovision- und filmtechnischen Betrieben und Technikern zusammenarbeitet, damit die erhobenen Gebühren auch am Verarbeitungsstandort Schweiz investiert werden?</p><p>4. Sieht er weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen und künftigen Rahmenbedingungen für die Filmverarbeitung in der Schweiz?</p>
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Filmverarbeitung in der Schweiz
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