Griechische Steuerflucht bekämpfen. Vorgezogenen automatischen Informationsaustausch prüfen
- ShortId
-
15.3265
- Id
-
20153265
- Updated
-
28.07.2023 06:04
- Language
-
de
- Title
-
Griechische Steuerflucht bekämpfen. Vorgezogenen automatischen Informationsaustausch prüfen
- AdditionalIndexing
-
08;24;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Griechenland lebt ein Drittel der Bevölkerung in Armut, die Arbeitslosigkeit liegt bei über 25 Prozent und die sozialen Sicherungssysteme sind stark geschwächt. Gleichzeitig bunkern zahlreiche vermögende Griechen ihre unversteuerten Gelder auf Schweizer Konten und entziehen so dem griechischen Fiskus dringend benötigte Einnahmen. Seit der Krise wurden rund 80 Milliarden Euro von den Banken abgehoben - ein Teil dieser Gelder wurde ins Ausland, unter anderem in die Schweiz, gebracht. Alleine im Fall der HSBC-Filiale in Genf wurden 2000 Konten mit unversteuertem griechischem Geld aufgedeckt, was die Vermutung erhärtet, dass der schweizerische Finanzplatz als Hafen für griechische Steuerflucht fungierte und fungiert. Die neue griechische Regierung hat die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zuoberst auf ihre Prioritätenliste gesetzt. So kündigte die Regierung an, Auslandüberweisungen in die Schweiz genau zu überprüfen. Griechenland und die OECD haben zudem angekündigt, bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Korruption enger zusammenzuarbeiten. Griechische Medien spekulierten unlängst, dass dem griechischen Staat durch die Steuerflucht in die Schweiz bis zu 800 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgehen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat verfügt über keine aussagekräftigen Angaben zu griechischen Vermögen in der Schweiz.</p><p>2. Für die Umsetzung des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) müssen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um die Finanzinstitute zur Sammlung und Übermittlung der Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu verpflichten und den Austausch mit den anderen Staaten zu ermöglichen. Im Weiteren wird mit dem automatischen Informationsaustausch in die finanzielle Privatsphäre der betroffenen Personen eingegriffen. Die Statuierung solcher Pflichten und Eingriffe erfordert eine staatsvertragliche beziehungsweise eine formell-gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat verfügt nicht über die Kompetenz für eine vorzeitige bzw. provisorische Umsetzung des AIA auf Verordnungsstufe.</p><p>Im Verhältnis zu Griechenland soll der AIA-Standard gestützt auf ein Abkommen mit der EU umgesetzt werden. Am 19. März 2015 haben die Schweiz und die EU-Kommission ein entsprechendes Abkommen paraphiert. Die Unterzeichnung soll in den kommenden Wochen erfolgen. Unter Vorbehalt des Abschlusses der Genehmigungsprozesse in der Schweiz und in der EU wird ein Inkrafttreten des Abkommens für das Jahr 2017 angestrebt.</p><p>3. Die Diskussionen zwischen der Schweiz und Griechenland erfolgten in der Vergangenheit auf dem Konzept der mit Grossbritannien und Österreich abgeschlossenen Quellensteuerabkommen. Dieser Ansatz ist aufgrund der anstehenden Einführung des AIA-Standards gegenüber der EU und damit auch Griechenland nicht mehr aktuell. Vor dem Inkrafttreten des AIA wäre es vorteilhaft, wenn es den Steuerpflichtigen ermöglicht würde, ihre Situation mit allenfalls unversteuerten Geldern aus der Vergangenheit mit den Behörden zu bereinigen, wie es mehrere EU-Länder gemacht haben. Die Schweiz ist bereit, mit Griechenland zu kooperieren, damit rasch eine machbare Lösung gefunden werden kann, die zur Sicherstellung der Besteuerung und zur Verhinderung von Kapitalabflüssen in unkooperative Finanzplätze beiträgt. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) steht diesbezüglich in Kontakt mit den griechischen Behörden.</p><p>4. Griechenland kann gestützt auf das schweizerisch-griechische Doppelbesteuerungsabkommen Amtshilfeersuchen an die Schweiz stellen. Die Amtshilfebestimmung dieses Abkommens entspricht dem OECD-Standard. Die zuständige schweizerische Behörde behandelt entsprechende Ersuchen in Übereinstimmung mit der einschlägigen Steueramtshilfegesetzgebung. Im Zusammenhang mit dem in der Interpellation erwähnten "HSBC-Fall" ist festzuhalten, dass gemäss Artikel 7 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) auf ein Ersuchen nicht eingetreten wird, wenn es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, insbesondere wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Personen, die auf einer Liste von gestohlenen Daten figurieren, Immunität geniessen. Amtshilfeersuchen in Bezug auf solche Personen werden nach ihrer Begründetheit beurteilt, vorausgesetzt die Ersuchen basieren auf von der Liste unabhängigen Elementen.</p><p>5. Die Schweiz unterstützt über ihre Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF) das wirtschaftspolitische Reformprogramm Griechenlands. Die Schweizerische Nationalbank leistet den schweizerischen Beitrag an die allgemeinen Ressourcen des IWF ohne Garantie des Bundes. Eine Aufgliederung dieses Beitrags nach Programmen ist jedoch nicht möglich. Insgesamt trägt die Schweiz rund 2 Prozent der für die Kreditvergabe des IWF verfügbaren Mittel bei.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die auf Schweizer Bankkonten gelagerten griechischen Vermögen? Wie viel davon ist erst seit 2008 in die Schweiz verschoben worden? Wie hoch schätzt er den unversteuerten Anteil?</p><p>2. Im Wissen, dass der Gesetzesprozess zum automatischen Informationsaustausch gegenwärtig am Laufen ist, stellt sich dennoch die Frage, ob ein Informationsaustausch auf Verordnungsebene mit Griechenland provisorisch so rasch wie möglich vorgezogen werden kann. Sieht er eine solche Möglichkeit?</p><p>3. Auf einen im Februar 2014 von der Schweiz unterbreiteten Vorschlag zur Regelung von steuerlichen Altlasten hat die griechische Regierung nicht reagiert. Ist er bereit, den entsprechenden (oder einen angepassten) Vorschlag der neuen griechischen Regierung erneut zu unterbreiten? Wenn ja: Wie sieht dieser Vorschlag aus? Gab es diesbezüglich Kontakte mit der neuen Regierung in Athen?</p><p>4. Ist er bereit, im HSBC-Fall für Griechenland Amtshilfe zu leisten?</p><p>5. Welchen Beitrag leistet die Schweiz zudem, damit Griechenland aus der wirtschaftlichen und sozialen Krise findet?</p>
- Griechische Steuerflucht bekämpfen. Vorgezogenen automatischen Informationsaustausch prüfen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Griechenland lebt ein Drittel der Bevölkerung in Armut, die Arbeitslosigkeit liegt bei über 25 Prozent und die sozialen Sicherungssysteme sind stark geschwächt. Gleichzeitig bunkern zahlreiche vermögende Griechen ihre unversteuerten Gelder auf Schweizer Konten und entziehen so dem griechischen Fiskus dringend benötigte Einnahmen. Seit der Krise wurden rund 80 Milliarden Euro von den Banken abgehoben - ein Teil dieser Gelder wurde ins Ausland, unter anderem in die Schweiz, gebracht. Alleine im Fall der HSBC-Filiale in Genf wurden 2000 Konten mit unversteuertem griechischem Geld aufgedeckt, was die Vermutung erhärtet, dass der schweizerische Finanzplatz als Hafen für griechische Steuerflucht fungierte und fungiert. Die neue griechische Regierung hat die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zuoberst auf ihre Prioritätenliste gesetzt. So kündigte die Regierung an, Auslandüberweisungen in die Schweiz genau zu überprüfen. Griechenland und die OECD haben zudem angekündigt, bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Korruption enger zusammenzuarbeiten. Griechische Medien spekulierten unlängst, dass dem griechischen Staat durch die Steuerflucht in die Schweiz bis zu 800 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgehen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat verfügt über keine aussagekräftigen Angaben zu griechischen Vermögen in der Schweiz.</p><p>2. Für die Umsetzung des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) müssen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um die Finanzinstitute zur Sammlung und Übermittlung der Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu verpflichten und den Austausch mit den anderen Staaten zu ermöglichen. Im Weiteren wird mit dem automatischen Informationsaustausch in die finanzielle Privatsphäre der betroffenen Personen eingegriffen. Die Statuierung solcher Pflichten und Eingriffe erfordert eine staatsvertragliche beziehungsweise eine formell-gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat verfügt nicht über die Kompetenz für eine vorzeitige bzw. provisorische Umsetzung des AIA auf Verordnungsstufe.</p><p>Im Verhältnis zu Griechenland soll der AIA-Standard gestützt auf ein Abkommen mit der EU umgesetzt werden. Am 19. März 2015 haben die Schweiz und die EU-Kommission ein entsprechendes Abkommen paraphiert. Die Unterzeichnung soll in den kommenden Wochen erfolgen. Unter Vorbehalt des Abschlusses der Genehmigungsprozesse in der Schweiz und in der EU wird ein Inkrafttreten des Abkommens für das Jahr 2017 angestrebt.</p><p>3. Die Diskussionen zwischen der Schweiz und Griechenland erfolgten in der Vergangenheit auf dem Konzept der mit Grossbritannien und Österreich abgeschlossenen Quellensteuerabkommen. Dieser Ansatz ist aufgrund der anstehenden Einführung des AIA-Standards gegenüber der EU und damit auch Griechenland nicht mehr aktuell. Vor dem Inkrafttreten des AIA wäre es vorteilhaft, wenn es den Steuerpflichtigen ermöglicht würde, ihre Situation mit allenfalls unversteuerten Geldern aus der Vergangenheit mit den Behörden zu bereinigen, wie es mehrere EU-Länder gemacht haben. Die Schweiz ist bereit, mit Griechenland zu kooperieren, damit rasch eine machbare Lösung gefunden werden kann, die zur Sicherstellung der Besteuerung und zur Verhinderung von Kapitalabflüssen in unkooperative Finanzplätze beiträgt. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) steht diesbezüglich in Kontakt mit den griechischen Behörden.</p><p>4. Griechenland kann gestützt auf das schweizerisch-griechische Doppelbesteuerungsabkommen Amtshilfeersuchen an die Schweiz stellen. Die Amtshilfebestimmung dieses Abkommens entspricht dem OECD-Standard. Die zuständige schweizerische Behörde behandelt entsprechende Ersuchen in Übereinstimmung mit der einschlägigen Steueramtshilfegesetzgebung. Im Zusammenhang mit dem in der Interpellation erwähnten "HSBC-Fall" ist festzuhalten, dass gemäss Artikel 7 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) auf ein Ersuchen nicht eingetreten wird, wenn es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, insbesondere wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Personen, die auf einer Liste von gestohlenen Daten figurieren, Immunität geniessen. Amtshilfeersuchen in Bezug auf solche Personen werden nach ihrer Begründetheit beurteilt, vorausgesetzt die Ersuchen basieren auf von der Liste unabhängigen Elementen.</p><p>5. Die Schweiz unterstützt über ihre Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF) das wirtschaftspolitische Reformprogramm Griechenlands. Die Schweizerische Nationalbank leistet den schweizerischen Beitrag an die allgemeinen Ressourcen des IWF ohne Garantie des Bundes. Eine Aufgliederung dieses Beitrags nach Programmen ist jedoch nicht möglich. Insgesamt trägt die Schweiz rund 2 Prozent der für die Kreditvergabe des IWF verfügbaren Mittel bei.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die auf Schweizer Bankkonten gelagerten griechischen Vermögen? Wie viel davon ist erst seit 2008 in die Schweiz verschoben worden? Wie hoch schätzt er den unversteuerten Anteil?</p><p>2. Im Wissen, dass der Gesetzesprozess zum automatischen Informationsaustausch gegenwärtig am Laufen ist, stellt sich dennoch die Frage, ob ein Informationsaustausch auf Verordnungsebene mit Griechenland provisorisch so rasch wie möglich vorgezogen werden kann. Sieht er eine solche Möglichkeit?</p><p>3. Auf einen im Februar 2014 von der Schweiz unterbreiteten Vorschlag zur Regelung von steuerlichen Altlasten hat die griechische Regierung nicht reagiert. Ist er bereit, den entsprechenden (oder einen angepassten) Vorschlag der neuen griechischen Regierung erneut zu unterbreiten? Wenn ja: Wie sieht dieser Vorschlag aus? Gab es diesbezüglich Kontakte mit der neuen Regierung in Athen?</p><p>4. Ist er bereit, im HSBC-Fall für Griechenland Amtshilfe zu leisten?</p><p>5. Welchen Beitrag leistet die Schweiz zudem, damit Griechenland aus der wirtschaftlichen und sozialen Krise findet?</p>
- Griechische Steuerflucht bekämpfen. Vorgezogenen automatischen Informationsaustausch prüfen
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