Wie lange sollen uns Kriminaltouristen noch auf der Nase herumtanzen?
- ShortId
-
15.3268
- Id
-
20153268
- Updated
-
28.07.2023 06:01
- Language
-
de
- Title
-
Wie lange sollen uns Kriminaltouristen noch auf der Nase herumtanzen?
- AdditionalIndexing
-
08;09;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Der Bundesrat nimmt die Befürchtungen im Bereich Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung ernst. Die grenzüberschreitende Kriminalität und der Kriminaltourismus sind jedoch nicht neue Phänomene, die mit der Beteiligung der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit zusammenhängen. Sie waren bereits früher regelmässig zu beobachten (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 12.4104). </p><p>Die Schengener Zusammenarbeit erlaubt es den Behörden der teilnehmenden Staaten, ihre Anstrengungen zur Kriminalitätsbekämpfung besser zu koordinieren. Die im Rahmen von Schengen vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen umfassen Instrumente, die es den zuständigen Behörden erleichtern, angemessen auf den Kriminaltourismus zu reagieren. Dank den Instrumenten der Polizeikooperation, insbesondere dem Schengener Informationssystem (SIS), den mobilen Kontrollen im Grenzraum und den direkten internationalen Kontakten zwischen den Strafverfolgungsbehörden kann die grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer bekämpft werden. Die Kontakte tragen auch dazu bei, die Schengener Zusammenarbeit anzupassen und zu verbessern, damit mit der Entwicklung der Kriminalität Schritt gehalten werden kann und den Mitgliedstaaten wirksame Mittel zur Bekämpfung dieses Phänomens zur Verfügung stehen.</p><p>Folgende Zahlen illustrieren die Bedeutung dieser Instrumente: Bei der Kontrolle von Personen und Sachen durch Polizei und Grenzwachtkorps wurden im letzten Jahr 7768 Treffer im SIS erzielt. Zudem wurden gestützt auf die Rechtsgrundlagen von Schengen und der bilateralen Polizeizusammenarbeitsverträge 209 grenzüberschreitende Observationen durch schweizerische und ausländische Polizeikräfte durchgeführt.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es nicht sinnvoll wäre, das Schengen-Assoziierungsabkommen zu kündigen oder auch zu suspendieren. Er ist weiterhin der Auffassung, dass Schengen einen Sicherheitsgewinn bedeutet (siehe seine Stellungnahme zur Motion 12.3126 und seine Antwort auf die Interpellation 12.4104). Ausserdem hätte die Kündigung des Schengen-Assoziierungsabkommens nicht unwesentliche negative Auswirkungen auf die Mobilität und den Grenzverkehr, auf andere Bereiche der Zusammenarbeit mit der EU sowie auf die Schweizer Wirtschaft allgemein.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist sich der Sorgen der Bevölkerung aufgrund der Einbrüche bewusst und nimmt das Problem ernst.</p><p>Die Bekämpfung der Kriminalität liegt hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone. Viele Polizeikorps haben spezifische Kampagnen lanciert, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, wie sie ihren Schutz verbessern und welche Massnahmen sie ergreifen können (siehe die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.4082).</p><p>Auf Bundesebene bietet die im Juni 2012 vom Bundesrat verabschiedete Strategie zur integrierten Grenzverwaltung (Integrated Border Management, IBM) einen Rahmen für eine enge und langfristige Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in ihren Aktivitäten zur Bekämpfung der illegalen Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität (siehe die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 14.3898 und seine Antwort auf die Interpellation 12.4248).</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat am 13. März 2015 ein Mandat zu Verhandlungen mit der EU betreffend eine Teilnahme der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit (Abgleich von DNA- und Fingerabdruckdaten zur Identifizierung von mutmasslichen Straftätern) verabschiedet. Erfahrungen der EU-Staaten zeigen, dass die Prümer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Kriminaltourismus vielversprechende Resultate zeitigt.</p><p>5. Die Verschärfung der Haftbedingungen liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Für den Straf- und Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig. Dessen ungeachtet können die Haftbedingungen nicht nach Belieben verschärft werden. Bei einer Verschärfung muss der Bundesverfassung sowie den völkerrechtlichen Verträgen, an welche die Schweiz gebunden ist, Rechnung getragen werden, namentlich dem Diskriminierungsverbot, der Achtung der persönlichen Freiheit, dem Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung und der Achtung der Privatsphäre.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz gehört zum Schengenraum, und einst hiess es, mit der Einführung des Schengenraumes würden die Aussengrenzen besser gesichert und innerhalb des Raumes würden mobile und sogar grenzüberschreitende Patrouillen für Sicherheit sorgen. Tatsache ist, dass die EU heute ein Eldorado für kriminelle Banden aus dem Osten ist und die Schweiz statistisch gesehen sich dem EU-Niveau in Sachen Kriminalität angeglichen hat, zum Schaden der hiesigen Bevölkerung. Gefangene haben kaum etwas zu befürchten, einerseits mangels Gefängnisplätzen, andererseits dank des Haftstandards in der Schweiz. Die Haftbedingungen in der Schweiz können kaum als abschreckend bezeichnet werden, insbesondere wenn sie mit jenen in den Herkunftsländern der Delinquenten verglichen werden. Ich bitte den Bundesrat daher um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirksamkeit des Schengener Sicherheitssystems vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl der kriminellen Banden, welche nicht nur das Grenzgebiet, sondern immer häufiger auch das Landesinnere heimsuchen? </p><p>2. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass das System optimiert wird oder andernfalls ein Austritt aus dem Schengenraum in Erwägung gezogen wird?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass es für die Bevölkerung wenig befriedigend ist, wenn sie angewiesen wird, ihre Wohnung zu sichern und sich einen Hund zuzulegen, wenn sie sich vor Einbrechern schützen will?</p><p>4. Hat er bereits Massnahmen eingeleitet, um der steigenden Einbruchsrate entgegenzuwirken? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Ist er bereit, die Haftbedingungen zu verschärfen, damit sie wirklich abschreckend wirken? Wenn ja, welche?</p>
- Wie lange sollen uns Kriminaltouristen noch auf der Nase herumtanzen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Der Bundesrat nimmt die Befürchtungen im Bereich Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung ernst. Die grenzüberschreitende Kriminalität und der Kriminaltourismus sind jedoch nicht neue Phänomene, die mit der Beteiligung der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit zusammenhängen. Sie waren bereits früher regelmässig zu beobachten (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 12.4104). </p><p>Die Schengener Zusammenarbeit erlaubt es den Behörden der teilnehmenden Staaten, ihre Anstrengungen zur Kriminalitätsbekämpfung besser zu koordinieren. Die im Rahmen von Schengen vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen umfassen Instrumente, die es den zuständigen Behörden erleichtern, angemessen auf den Kriminaltourismus zu reagieren. Dank den Instrumenten der Polizeikooperation, insbesondere dem Schengener Informationssystem (SIS), den mobilen Kontrollen im Grenzraum und den direkten internationalen Kontakten zwischen den Strafverfolgungsbehörden kann die grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer bekämpft werden. Die Kontakte tragen auch dazu bei, die Schengener Zusammenarbeit anzupassen und zu verbessern, damit mit der Entwicklung der Kriminalität Schritt gehalten werden kann und den Mitgliedstaaten wirksame Mittel zur Bekämpfung dieses Phänomens zur Verfügung stehen.</p><p>Folgende Zahlen illustrieren die Bedeutung dieser Instrumente: Bei der Kontrolle von Personen und Sachen durch Polizei und Grenzwachtkorps wurden im letzten Jahr 7768 Treffer im SIS erzielt. Zudem wurden gestützt auf die Rechtsgrundlagen von Schengen und der bilateralen Polizeizusammenarbeitsverträge 209 grenzüberschreitende Observationen durch schweizerische und ausländische Polizeikräfte durchgeführt.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es nicht sinnvoll wäre, das Schengen-Assoziierungsabkommen zu kündigen oder auch zu suspendieren. Er ist weiterhin der Auffassung, dass Schengen einen Sicherheitsgewinn bedeutet (siehe seine Stellungnahme zur Motion 12.3126 und seine Antwort auf die Interpellation 12.4104). Ausserdem hätte die Kündigung des Schengen-Assoziierungsabkommens nicht unwesentliche negative Auswirkungen auf die Mobilität und den Grenzverkehr, auf andere Bereiche der Zusammenarbeit mit der EU sowie auf die Schweizer Wirtschaft allgemein.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist sich der Sorgen der Bevölkerung aufgrund der Einbrüche bewusst und nimmt das Problem ernst.</p><p>Die Bekämpfung der Kriminalität liegt hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone. Viele Polizeikorps haben spezifische Kampagnen lanciert, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, wie sie ihren Schutz verbessern und welche Massnahmen sie ergreifen können (siehe die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.4082).</p><p>Auf Bundesebene bietet die im Juni 2012 vom Bundesrat verabschiedete Strategie zur integrierten Grenzverwaltung (Integrated Border Management, IBM) einen Rahmen für eine enge und langfristige Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in ihren Aktivitäten zur Bekämpfung der illegalen Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität (siehe die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 14.3898 und seine Antwort auf die Interpellation 12.4248).</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat am 13. März 2015 ein Mandat zu Verhandlungen mit der EU betreffend eine Teilnahme der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit (Abgleich von DNA- und Fingerabdruckdaten zur Identifizierung von mutmasslichen Straftätern) verabschiedet. Erfahrungen der EU-Staaten zeigen, dass die Prümer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Kriminaltourismus vielversprechende Resultate zeitigt.</p><p>5. Die Verschärfung der Haftbedingungen liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Für den Straf- und Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig. Dessen ungeachtet können die Haftbedingungen nicht nach Belieben verschärft werden. Bei einer Verschärfung muss der Bundesverfassung sowie den völkerrechtlichen Verträgen, an welche die Schweiz gebunden ist, Rechnung getragen werden, namentlich dem Diskriminierungsverbot, der Achtung der persönlichen Freiheit, dem Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung und der Achtung der Privatsphäre.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz gehört zum Schengenraum, und einst hiess es, mit der Einführung des Schengenraumes würden die Aussengrenzen besser gesichert und innerhalb des Raumes würden mobile und sogar grenzüberschreitende Patrouillen für Sicherheit sorgen. Tatsache ist, dass die EU heute ein Eldorado für kriminelle Banden aus dem Osten ist und die Schweiz statistisch gesehen sich dem EU-Niveau in Sachen Kriminalität angeglichen hat, zum Schaden der hiesigen Bevölkerung. Gefangene haben kaum etwas zu befürchten, einerseits mangels Gefängnisplätzen, andererseits dank des Haftstandards in der Schweiz. Die Haftbedingungen in der Schweiz können kaum als abschreckend bezeichnet werden, insbesondere wenn sie mit jenen in den Herkunftsländern der Delinquenten verglichen werden. Ich bitte den Bundesrat daher um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirksamkeit des Schengener Sicherheitssystems vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl der kriminellen Banden, welche nicht nur das Grenzgebiet, sondern immer häufiger auch das Landesinnere heimsuchen? </p><p>2. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass das System optimiert wird oder andernfalls ein Austritt aus dem Schengenraum in Erwägung gezogen wird?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass es für die Bevölkerung wenig befriedigend ist, wenn sie angewiesen wird, ihre Wohnung zu sichern und sich einen Hund zuzulegen, wenn sie sich vor Einbrechern schützen will?</p><p>4. Hat er bereits Massnahmen eingeleitet, um der steigenden Einbruchsrate entgegenzuwirken? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Ist er bereit, die Haftbedingungen zu verschärfen, damit sie wirklich abschreckend wirken? Wenn ja, welche?</p>
- Wie lange sollen uns Kriminaltouristen noch auf der Nase herumtanzen?
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