Behindert das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", den neuen Neat-Zubringer am Axen?
- ShortId
-
15.3275
- Id
-
20153275
- Updated
-
28.07.2023 06:18
- Language
-
de
- Title
-
Behindert das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", den neuen Neat-Zubringer am Axen?
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren umfassend Stellung bezogen zur neuen Axenstrasse (vgl. Vorstösse 14.5647, 14.5627, 14.5626, 14.5625, 14.5276, 14.4289, 14.4162, 14.3224, 13.4239, 13.4050, 10.1021 sowie 08.4022).</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Nein, es besteht kein Konflikt, und die Projekte sind koordiniert. Die Verlegung ist im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Objektblatt 7.1 Rigi, vom 30. April 2014, und den Anpassungen Objektblatt 10.1 Rigi, vom 16. März 2015, berücksichtigt.</p><p>2. Nein. Der Bau des Projektes N4, "Neue Axenstrasse", ist im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Objektblatt 7.1 Rigi, vom 30. April 2014, und den Anpassungen Objektblatt 10.1 Rigi, vom 16. März 2015, enthalten und berücksichtigt.</p><p>3. Es handelt sich nicht um eine Priorisierung. Der Bundesrat hat den Auftrag zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von der Bundesversammlung erhalten und setzt diesen um. Die Kantone stellen gemäss Artikel 197 Ziffer 3 der Bundesverfassung die im Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) aufgeführten Nationalstrassen nach den Vorschriften und unter der Oberaufsicht des Bundes fertig. Seit dem ursprünglichen Auftrag des Bundes an die Kantone Schwyz und Uri, eine neue Axenstrasse anzulegen, sind rund 40 Jahre vergangen. 2009 genehmigte der Bundesrat schliesslich das von den Kantonen Schwyz und Uri erarbeitete Generelle Projekt mit dem Morschacher- und Sisikoner-Tunnel und erteilte den beiden Kantonen den Auftrag, ein Ausführungsprojekt zu erstellen. Die heutige Axenstrasse genügt den Anforderungen nicht mehr und muss zudem saniert werden.</p><p>4. Beide Projekte sind für das Verkehrssystem der Schweiz von gleich grosser Bedeutung.</p><p>Mit dem Bau der neuen Axenstrasse wird die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden erhöht (separate Führung des Langsamverkehrs, besserer Schutz vor Naturgefahren), und es werden die Auswirkungen des Nationalstrassenverkehrs auf die Umwelt, namentlich im Bereich von Sisikon, reduziert.</p><p>Der Axentunnel für die Bahn schafft zukünftig notwendige Kapazitäts- und Fahrzeitgewinne. Er sichert zudem die Bahnverkehre, wenn nach 2030 die bestehende Bahnstrecke am Axen einer neuerlichen Komplettsanierung unterzogen werden muss, die dannzumal bei laufendem Betrieb kaum mehr möglich sein wird. Der Bundesrat trägt diesem Umstand Rechnung, indem er die entsprechenden Projektelemente der neuen Neat-Zufahrt raumplanerisch im Sachplan bereits behördenverbindlich festgesetzt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", wird nicht nur mit einer Volksinitiative im Kanton Schwyz bekämpft, sondern steht auch im Konflikt zum neuen Neat-Zubringer der SBB am Axen. Zwar wird im Umweltbericht erläutert, dass die angeblich optimierte Linienführung von Strasse und Bahn eine offene Linienführung der Neat ohne Überwerfungsbauwerk mit der N4 erlaube.</p><p>Ein Blick auf den geltenden kantonalen Richtplan zeigt jedoch ein anderes Bild. Hier verläuft die neue A4 nördlich/östlich neben dem geplanten Neat-Zubringer. Diese Linienführung entspricht jener des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, vom 30. April 2014 und ist auf der Karte des Sachplans mit "Verschiebung Nationalstrasse" festgehalten.</p><p>Gemäss Planauflage weicht die neue A4 im fraglichen Bereich jedoch von der obengenannten Linienführung ab und vereinnahmt die für den Neat-Zubringer vorgesehene Linienführung. Damit entsteht ein Konflikt zwischen dem A4-Ausführungsprojekt und der übergeordneten Neat-Linienführung, wie sie im Sachplan Infrastruktur Schiene des Bundes und im kantonalen Richtplan festgehalten ist.</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass nach den bestehenden Plänen (Richtplan und Auflageprojekt) ein Konflikt zwischen der Linienführung der neuen Axenstrasse und dem geplanten Neat-Zubringer besteht?</p><p>2. Führt der Bau des Projektes N4, "Neue Axenstrasse", zu einer Beeinträchtigung, Verteuerung oder Verunmöglichung des neuen Neat-Zubringers und damit zu einer Schwächung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale?</p><p>3. Weshalb soll das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", zeitlich vor dem neuen Neat-Zubringer erstellt werden? Welche verkehrsbezogene Gesamtschau liegt dieser Priorisierung zugrunde?</p><p>4. Welches Projekt ist für das Verkehrssystem der Schweiz aus Sicht des Bundesrates von grösserer Bedeutung: Das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", oder der neue Neat-Zubringer?</p>
- Behindert das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", den neuen Neat-Zubringer am Axen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren umfassend Stellung bezogen zur neuen Axenstrasse (vgl. Vorstösse 14.5647, 14.5627, 14.5626, 14.5625, 14.5276, 14.4289, 14.4162, 14.3224, 13.4239, 13.4050, 10.1021 sowie 08.4022).</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Nein, es besteht kein Konflikt, und die Projekte sind koordiniert. Die Verlegung ist im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Objektblatt 7.1 Rigi, vom 30. April 2014, und den Anpassungen Objektblatt 10.1 Rigi, vom 16. März 2015, berücksichtigt.</p><p>2. Nein. Der Bau des Projektes N4, "Neue Axenstrasse", ist im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Objektblatt 7.1 Rigi, vom 30. April 2014, und den Anpassungen Objektblatt 10.1 Rigi, vom 16. März 2015, enthalten und berücksichtigt.</p><p>3. Es handelt sich nicht um eine Priorisierung. Der Bundesrat hat den Auftrag zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von der Bundesversammlung erhalten und setzt diesen um. Die Kantone stellen gemäss Artikel 197 Ziffer 3 der Bundesverfassung die im Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) aufgeführten Nationalstrassen nach den Vorschriften und unter der Oberaufsicht des Bundes fertig. Seit dem ursprünglichen Auftrag des Bundes an die Kantone Schwyz und Uri, eine neue Axenstrasse anzulegen, sind rund 40 Jahre vergangen. 2009 genehmigte der Bundesrat schliesslich das von den Kantonen Schwyz und Uri erarbeitete Generelle Projekt mit dem Morschacher- und Sisikoner-Tunnel und erteilte den beiden Kantonen den Auftrag, ein Ausführungsprojekt zu erstellen. Die heutige Axenstrasse genügt den Anforderungen nicht mehr und muss zudem saniert werden.</p><p>4. Beide Projekte sind für das Verkehrssystem der Schweiz von gleich grosser Bedeutung.</p><p>Mit dem Bau der neuen Axenstrasse wird die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden erhöht (separate Führung des Langsamverkehrs, besserer Schutz vor Naturgefahren), und es werden die Auswirkungen des Nationalstrassenverkehrs auf die Umwelt, namentlich im Bereich von Sisikon, reduziert.</p><p>Der Axentunnel für die Bahn schafft zukünftig notwendige Kapazitäts- und Fahrzeitgewinne. Er sichert zudem die Bahnverkehre, wenn nach 2030 die bestehende Bahnstrecke am Axen einer neuerlichen Komplettsanierung unterzogen werden muss, die dannzumal bei laufendem Betrieb kaum mehr möglich sein wird. Der Bundesrat trägt diesem Umstand Rechnung, indem er die entsprechenden Projektelemente der neuen Neat-Zufahrt raumplanerisch im Sachplan bereits behördenverbindlich festgesetzt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", wird nicht nur mit einer Volksinitiative im Kanton Schwyz bekämpft, sondern steht auch im Konflikt zum neuen Neat-Zubringer der SBB am Axen. Zwar wird im Umweltbericht erläutert, dass die angeblich optimierte Linienführung von Strasse und Bahn eine offene Linienführung der Neat ohne Überwerfungsbauwerk mit der N4 erlaube.</p><p>Ein Blick auf den geltenden kantonalen Richtplan zeigt jedoch ein anderes Bild. Hier verläuft die neue A4 nördlich/östlich neben dem geplanten Neat-Zubringer. Diese Linienführung entspricht jener des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, vom 30. April 2014 und ist auf der Karte des Sachplans mit "Verschiebung Nationalstrasse" festgehalten.</p><p>Gemäss Planauflage weicht die neue A4 im fraglichen Bereich jedoch von der obengenannten Linienführung ab und vereinnahmt die für den Neat-Zubringer vorgesehene Linienführung. Damit entsteht ein Konflikt zwischen dem A4-Ausführungsprojekt und der übergeordneten Neat-Linienführung, wie sie im Sachplan Infrastruktur Schiene des Bundes und im kantonalen Richtplan festgehalten ist.</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass nach den bestehenden Plänen (Richtplan und Auflageprojekt) ein Konflikt zwischen der Linienführung der neuen Axenstrasse und dem geplanten Neat-Zubringer besteht?</p><p>2. Führt der Bau des Projektes N4, "Neue Axenstrasse", zu einer Beeinträchtigung, Verteuerung oder Verunmöglichung des neuen Neat-Zubringers und damit zu einer Schwächung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale?</p><p>3. Weshalb soll das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", zeitlich vor dem neuen Neat-Zubringer erstellt werden? Welche verkehrsbezogene Gesamtschau liegt dieser Priorisierung zugrunde?</p><p>4. Welches Projekt ist für das Verkehrssystem der Schweiz aus Sicht des Bundesrates von grösserer Bedeutung: Das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", oder der neue Neat-Zubringer?</p>
- Behindert das Projekt N4, "Neue Axenstrasse", den neuen Neat-Zubringer am Axen?
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