AHV-Fonds. Unterdurchschnittliche Performance und mangelhafte Transparenz

ShortId
15.3278
Id
20153278
Updated
28.07.2023 06:20
Language
de
Title
AHV-Fonds. Unterdurchschnittliche Performance und mangelhafte Transparenz
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die in der Sendung "Eco" genannte Zahl von 4 Milliarden Franken nichtrealisierter Gewinne ist falsch. Bei dieser Zahl wird davon ausgegangen, dass die AHV das Geld wie die Vorsorgeeinrichtungen anlegen kann und soll. Die erste Säule basiert jedoch auf dem Umlagesystem und nicht wie die zweite Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Ausgleichsfonds haben deshalb eine andere Anlagestruktur als Vorsorgeeinrichtungen. Ein auf der Anlagestruktur der Vorsorgeeinrichtungen basierender Benchmark macht für die Ausgleichsfonds keinen Sinn. So müssen die Ausgleichsfonds eine hohe Liquidität sicherstellen, um die Zahlungsbereitschaft der Sozialversicherungen zu sichern: Die jährlichen Ausgaben der AHV entsprechen 152 Prozent des Gesamtvermögens. Bei der beruflichen Vorsorge sind es 7,1 Prozent. Dies erklärt den kurzfristigen Anlagehorizont, das vorsichtige Risikoprofil und den hohen Anteil an liquiden Anlageklassen sowie von Cash bei den Fonds.</p><p>2. Alle drei Fonds (AHV, IV, EO) werden mit einem eigenen Anlage- und Risikoprofil verwaltet. Der IV-Fonds wurde am 1. Januar 2011 übernommen und parallel dazu der EO-Fonds verselbstständigt. Ab 2009 wurde der Vermögensverwaltungsprozess restrukturiert. Auch aus diesem Grund ist beim Langzeitvergleich mit anderen Benchmarks Vorsicht geboten. Der Vergleich zeigt folgendes Bild: Die Performance von Compenswiss betrug in den vergangenen 15 Jahren 50,1 Prozent gegenüber einem Wert von 76,6 Prozent für Pictet BVG-25. Oder als Vergleichsgrösse könnte auch der Median der jährlichen Renditen der von PPCmetrics verfolgten Pensionskassen herangezogen werden: Dieser beträgt 65,8 Prozent für diesen Zeitraum. Betrachtet man den Zeitraum zwischen 2009 und 2014, verringert sich die Differenz: Compenswiss: 36,5 Prozent, Pictet BVG-25: 41,4 Prozent, Median Pensionskassen: 42,3 Prozent.</p><p>3. Compenswiss ist innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (Sicherheit, marktkonformer Ertrag, Liquidität) autonom in der Ausgestaltung ihrer Anlagepolitik. Der Bundesrat hat keine Einflussmöglichkeit.</p><p>4./11. Der Bundesrat ist als Aufsichtsbehörde für die Ausgleichsfonds der Adressat der Berichterstattung von Compenswiss. Er genehmigt den Geschäftsbericht, der insbesondere die Jahresrechnungen der Ausgleichsfonds sowie Angaben über die erzielten Anlageergebnisse enthält. Der publizierte Geschäftsbericht von Compenswiss macht die Anlageresultate transparent und ist den Mitgliedern der Bundesversammlung wie auch der Öffentlichkeit jederzeit zugänglich. Compenswiss informiert jeweils im Februar an einer Medienkonferenz ausführlich über ihre Anlageresultate und Anlagepolitik. Die Transparenz ist so sichergestellt, und eine zusätzliche Berichterstattung zuhanden der Bundesversammlung ist nicht notwendig, insbesondere auch weil die Bundesversammlung keine direkte Aufsichtsfunktion in Bezug auf Compenswiss innehat. Zwar übt sie die Oberaufsicht über Bundesrat und Bundesverwaltung und dadurch eine indirekte Aufsicht über die Tätigkeit der Ausgleichsfonds aus, eine zusätzliche Berichterstattung der Ausgleichsfonds würde für diese Aufsichtsfunktion jedoch keinen Mehrwert bringen.</p><p>5. Der Entscheid betreffend den Sitz des Ausgleichsfonds liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Verwaltungsrates (vgl. Art. 2 Abs. 2 Bst. a der Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO; SR 831.192.1). Die Räumlichkeiten wurden im Übrigen nicht erweitert, sondern renoviert.</p><p>6. Da die Ausgleichsfonds Besitzer des Gebäudes sind, bezahlen sie keine Miete.</p><p>7. Der Verwaltungsaufwand belief sich zwischen 2007 und 2014 jeweils auf einen Betrag von zwischen 0,11 Prozent und 0,14 Prozent des Gesamtvermögens, das bedeutet in absoluten Zahlen zwischen 27,2 und 38,3 Millionen Franken. Eine Tendenz zu höheren Kosten lässt sich nicht feststellen.</p><p>8. Wie in der Antwort auf die Interpellation Feller 14.3392, "Organisation der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO", erläutert, machten sich die Ausgleichsfonds mit der Erweiterung der Anlagemöglichkeiten unabhängiger von den Leistungserbringern, Depotbanken und externen Vermögensverwaltern. Dies führte an der Geschäftsstelle zu einer wachsenden Internalisierung der Vermögensverwaltung. Sie entspricht derzeit rund der Hälfte der Verwaltungsmandate, was auch eine punktuelle Erweiterung der Grundsätze der Good Governance und des Kontrollrahmens bedingte (interne Revision, internes Controlling, Reporting und Überwachung, operationelles und finanzielles Risikomonitoring). Aufgrund der Internalisierung, der wachsenden Komplexität der Vermögensverwaltung sowie der Sicherstellung eines Risikomanagements und einer soliden und vertrauenswürdigen Operationsplattform mussten die Strukturen der Geschäftsstelle angepasst werden, wodurch auch zusätzliche personelle Ressourcen nötig wurden. Die Kosten dieser Internalisierung und Aufgabenentwicklung konnten hingegen durch eine deutliche Reduktion der externen Kosten, beispielsweise für die früheren Honorare an externe Vermögensverwalter oder an die Depotbank, bei Weitem kompensiert werden.</p><p>Der Personalaufwand belief sich zwischen 2007 und 2014 jeweils auf einen Betrag von zwischen 0,02 Prozent und 0,03 Prozent des Gesamtvermögens, das bedeutet in absoluten Zahlen zwischen 4,5 und 10,8 Millionen Franken.</p><p>9. Im Jahr 2014 betrug der Durchschnittslohn der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle 165 240 Franken und derjenige der Geschäftsleitung der Geschäftsstelle 280 655 Franken. Die durchschnittliche Entschädigung des Verwaltungsrates belief sich 2014 auf 24 991 Franken.</p><p>10. Gemäss den Schätzungen der Geschäftsstelle der Fonds belaufen sich die nichtrealisierten Verluste in Bezug auf eine nichthundertprozentige Absicherung der Fremdwährungen vom 1. Januar 2015 bis 28. Februar 2015 auf 405 Millionen Franken. Solange kein Verkauf getätigt wird, sind Verluste nicht cash auf dem Konto, und somit sind sie "nicht realisiert". Die Veränderung der Periodendauer ändert das Resultat. Der US-Dollar ist ein gutes Beispiel dafür: Indem der US-Dollar nicht zu 100 Prozent abgesichert war, haben die Fonds im Jahr 2014 250 Millionen Franken gewonnen und 2015 37 Millionen Franken "verloren".</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss zahlreichen Medienberichten scheint der AHV-Fonds (Compenswiss) in den vergangenen Jahren unterdurchschnittliche Renditen erwirtschaftet zu haben. Im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion seien dem Bundesrat die folgenden Fragen gestellt:</p><p>1. Der AHV-Fonds verwaltet über 30 Milliarden Schweizerfranken. Durch die unterdurchschnittliche Performance sollen dem Fonds gemäss der Sendung "Eco" vom 9. Februar 2015 in den vergangenen 15 Jahren 4 Milliarden Schweizerfranken entgangen sein. Welche Abweichung der Performance von der Zielgrösse hat der Bundesrat über den gleichen Zeitraum festgestellt?</p><p>2. Wie hoch sind die Abweichungen im Vergleich zu anderen Benchmarks über den gleichen Zeitraum (z. B. Pictet BVG-25)?</p><p>3. Was unternimmt er, um die Performance des AHV-Fonds zu erhöhen?</p><p>4. Was unternimmt er, um die Transparenz im Geschäftsbericht des AHV-Fonds zu verbessern?</p><p>5. Durch wen wurde der Entscheid gefällt, den Geschäftssitz am Boulevard Georges-Favon 6 in Genf zu etablieren und zu erweitern?</p><p>6. Wie hoch ist die Miete, welche der AHV-Fonds am Boulevard Georges-Favon 6 in Genf pro Jahr bezahlt?</p><p>7. Wie hat sich der Verwaltungsaufwand seit 2002 entwickelt (in Schweizerfranken und Prozenten)?</p><p>8. Weshalb wurde die Zahl der Mitarbeiter seit 2002 von 6 auf 50 erhöht? Wie hat sich der Mitarbeiteraufwand seit 2002 entwickelt (in Schweizerfranken und Prozenten)?</p><p>9. Was ist der Durchschnittslohn pro Mitarbeiter beim AHV-Fonds? Was ist der Durchschnittslohn für die Mitglieder der Geschäftsleitung (Management Office)? Wie hoch sind die jährlichen Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder?</p><p>10. Wie hoch sind die Verluste des AHV-Fonds aus nichtabgesicherten Fremdwährungen aufgrund des SNB-Entscheids vom 15. Januar 2015, die Frankenuntergrenze aufzuheben?</p><p>11. Ist er bereit, den AHV-Fonds zu verpflichten, dem Parlament jährlich Bericht zu erstatten, und der Bundesversammlung die hierfür benötigten legislativen Anpassungen zu unterbreiten?</p>
  • AHV-Fonds. Unterdurchschnittliche Performance und mangelhafte Transparenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die in der Sendung "Eco" genannte Zahl von 4 Milliarden Franken nichtrealisierter Gewinne ist falsch. Bei dieser Zahl wird davon ausgegangen, dass die AHV das Geld wie die Vorsorgeeinrichtungen anlegen kann und soll. Die erste Säule basiert jedoch auf dem Umlagesystem und nicht wie die zweite Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Ausgleichsfonds haben deshalb eine andere Anlagestruktur als Vorsorgeeinrichtungen. Ein auf der Anlagestruktur der Vorsorgeeinrichtungen basierender Benchmark macht für die Ausgleichsfonds keinen Sinn. So müssen die Ausgleichsfonds eine hohe Liquidität sicherstellen, um die Zahlungsbereitschaft der Sozialversicherungen zu sichern: Die jährlichen Ausgaben der AHV entsprechen 152 Prozent des Gesamtvermögens. Bei der beruflichen Vorsorge sind es 7,1 Prozent. Dies erklärt den kurzfristigen Anlagehorizont, das vorsichtige Risikoprofil und den hohen Anteil an liquiden Anlageklassen sowie von Cash bei den Fonds.</p><p>2. Alle drei Fonds (AHV, IV, EO) werden mit einem eigenen Anlage- und Risikoprofil verwaltet. Der IV-Fonds wurde am 1. Januar 2011 übernommen und parallel dazu der EO-Fonds verselbstständigt. Ab 2009 wurde der Vermögensverwaltungsprozess restrukturiert. Auch aus diesem Grund ist beim Langzeitvergleich mit anderen Benchmarks Vorsicht geboten. Der Vergleich zeigt folgendes Bild: Die Performance von Compenswiss betrug in den vergangenen 15 Jahren 50,1 Prozent gegenüber einem Wert von 76,6 Prozent für Pictet BVG-25. Oder als Vergleichsgrösse könnte auch der Median der jährlichen Renditen der von PPCmetrics verfolgten Pensionskassen herangezogen werden: Dieser beträgt 65,8 Prozent für diesen Zeitraum. Betrachtet man den Zeitraum zwischen 2009 und 2014, verringert sich die Differenz: Compenswiss: 36,5 Prozent, Pictet BVG-25: 41,4 Prozent, Median Pensionskassen: 42,3 Prozent.</p><p>3. Compenswiss ist innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (Sicherheit, marktkonformer Ertrag, Liquidität) autonom in der Ausgestaltung ihrer Anlagepolitik. Der Bundesrat hat keine Einflussmöglichkeit.</p><p>4./11. Der Bundesrat ist als Aufsichtsbehörde für die Ausgleichsfonds der Adressat der Berichterstattung von Compenswiss. Er genehmigt den Geschäftsbericht, der insbesondere die Jahresrechnungen der Ausgleichsfonds sowie Angaben über die erzielten Anlageergebnisse enthält. Der publizierte Geschäftsbericht von Compenswiss macht die Anlageresultate transparent und ist den Mitgliedern der Bundesversammlung wie auch der Öffentlichkeit jederzeit zugänglich. Compenswiss informiert jeweils im Februar an einer Medienkonferenz ausführlich über ihre Anlageresultate und Anlagepolitik. Die Transparenz ist so sichergestellt, und eine zusätzliche Berichterstattung zuhanden der Bundesversammlung ist nicht notwendig, insbesondere auch weil die Bundesversammlung keine direkte Aufsichtsfunktion in Bezug auf Compenswiss innehat. Zwar übt sie die Oberaufsicht über Bundesrat und Bundesverwaltung und dadurch eine indirekte Aufsicht über die Tätigkeit der Ausgleichsfonds aus, eine zusätzliche Berichterstattung der Ausgleichsfonds würde für diese Aufsichtsfunktion jedoch keinen Mehrwert bringen.</p><p>5. Der Entscheid betreffend den Sitz des Ausgleichsfonds liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Verwaltungsrates (vgl. Art. 2 Abs. 2 Bst. a der Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO; SR 831.192.1). Die Räumlichkeiten wurden im Übrigen nicht erweitert, sondern renoviert.</p><p>6. Da die Ausgleichsfonds Besitzer des Gebäudes sind, bezahlen sie keine Miete.</p><p>7. Der Verwaltungsaufwand belief sich zwischen 2007 und 2014 jeweils auf einen Betrag von zwischen 0,11 Prozent und 0,14 Prozent des Gesamtvermögens, das bedeutet in absoluten Zahlen zwischen 27,2 und 38,3 Millionen Franken. Eine Tendenz zu höheren Kosten lässt sich nicht feststellen.</p><p>8. Wie in der Antwort auf die Interpellation Feller 14.3392, "Organisation der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO", erläutert, machten sich die Ausgleichsfonds mit der Erweiterung der Anlagemöglichkeiten unabhängiger von den Leistungserbringern, Depotbanken und externen Vermögensverwaltern. Dies führte an der Geschäftsstelle zu einer wachsenden Internalisierung der Vermögensverwaltung. Sie entspricht derzeit rund der Hälfte der Verwaltungsmandate, was auch eine punktuelle Erweiterung der Grundsätze der Good Governance und des Kontrollrahmens bedingte (interne Revision, internes Controlling, Reporting und Überwachung, operationelles und finanzielles Risikomonitoring). Aufgrund der Internalisierung, der wachsenden Komplexität der Vermögensverwaltung sowie der Sicherstellung eines Risikomanagements und einer soliden und vertrauenswürdigen Operationsplattform mussten die Strukturen der Geschäftsstelle angepasst werden, wodurch auch zusätzliche personelle Ressourcen nötig wurden. Die Kosten dieser Internalisierung und Aufgabenentwicklung konnten hingegen durch eine deutliche Reduktion der externen Kosten, beispielsweise für die früheren Honorare an externe Vermögensverwalter oder an die Depotbank, bei Weitem kompensiert werden.</p><p>Der Personalaufwand belief sich zwischen 2007 und 2014 jeweils auf einen Betrag von zwischen 0,02 Prozent und 0,03 Prozent des Gesamtvermögens, das bedeutet in absoluten Zahlen zwischen 4,5 und 10,8 Millionen Franken.</p><p>9. Im Jahr 2014 betrug der Durchschnittslohn der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle 165 240 Franken und derjenige der Geschäftsleitung der Geschäftsstelle 280 655 Franken. Die durchschnittliche Entschädigung des Verwaltungsrates belief sich 2014 auf 24 991 Franken.</p><p>10. Gemäss den Schätzungen der Geschäftsstelle der Fonds belaufen sich die nichtrealisierten Verluste in Bezug auf eine nichthundertprozentige Absicherung der Fremdwährungen vom 1. Januar 2015 bis 28. Februar 2015 auf 405 Millionen Franken. Solange kein Verkauf getätigt wird, sind Verluste nicht cash auf dem Konto, und somit sind sie "nicht realisiert". Die Veränderung der Periodendauer ändert das Resultat. Der US-Dollar ist ein gutes Beispiel dafür: Indem der US-Dollar nicht zu 100 Prozent abgesichert war, haben die Fonds im Jahr 2014 250 Millionen Franken gewonnen und 2015 37 Millionen Franken "verloren".</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss zahlreichen Medienberichten scheint der AHV-Fonds (Compenswiss) in den vergangenen Jahren unterdurchschnittliche Renditen erwirtschaftet zu haben. Im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion seien dem Bundesrat die folgenden Fragen gestellt:</p><p>1. Der AHV-Fonds verwaltet über 30 Milliarden Schweizerfranken. Durch die unterdurchschnittliche Performance sollen dem Fonds gemäss der Sendung "Eco" vom 9. Februar 2015 in den vergangenen 15 Jahren 4 Milliarden Schweizerfranken entgangen sein. Welche Abweichung der Performance von der Zielgrösse hat der Bundesrat über den gleichen Zeitraum festgestellt?</p><p>2. Wie hoch sind die Abweichungen im Vergleich zu anderen Benchmarks über den gleichen Zeitraum (z. B. Pictet BVG-25)?</p><p>3. Was unternimmt er, um die Performance des AHV-Fonds zu erhöhen?</p><p>4. Was unternimmt er, um die Transparenz im Geschäftsbericht des AHV-Fonds zu verbessern?</p><p>5. Durch wen wurde der Entscheid gefällt, den Geschäftssitz am Boulevard Georges-Favon 6 in Genf zu etablieren und zu erweitern?</p><p>6. Wie hoch ist die Miete, welche der AHV-Fonds am Boulevard Georges-Favon 6 in Genf pro Jahr bezahlt?</p><p>7. Wie hat sich der Verwaltungsaufwand seit 2002 entwickelt (in Schweizerfranken und Prozenten)?</p><p>8. Weshalb wurde die Zahl der Mitarbeiter seit 2002 von 6 auf 50 erhöht? Wie hat sich der Mitarbeiteraufwand seit 2002 entwickelt (in Schweizerfranken und Prozenten)?</p><p>9. Was ist der Durchschnittslohn pro Mitarbeiter beim AHV-Fonds? Was ist der Durchschnittslohn für die Mitglieder der Geschäftsleitung (Management Office)? Wie hoch sind die jährlichen Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder?</p><p>10. Wie hoch sind die Verluste des AHV-Fonds aus nichtabgesicherten Fremdwährungen aufgrund des SNB-Entscheids vom 15. Januar 2015, die Frankenuntergrenze aufzuheben?</p><p>11. Ist er bereit, den AHV-Fonds zu verpflichten, dem Parlament jährlich Bericht zu erstatten, und der Bundesversammlung die hierfür benötigten legislativen Anpassungen zu unterbreiten?</p>
    • AHV-Fonds. Unterdurchschnittliche Performance und mangelhafte Transparenz

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