Monitoring der Lohn- und Einkommensgleichheit. Strukturerhebung mit Indikatoren zu Lohn und Einkommen ergänzen, um die Erhebungsdaten zu erweitern

ShortId
15.3280
Id
20153280
Updated
28.07.2023 06:19
Language
de
Title
Monitoring der Lohn- und Einkommensgleichheit. Strukturerhebung mit Indikatoren zu Lohn und Einkommen ergänzen, um die Erhebungsdaten zu erweitern
AdditionalIndexing
44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Messung der Lohngleichheit führt das Bundesamt für Statistik die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) durch. Die angewendete Methode - die sogenannte Regressionsanalyse - ist international anerkannt (Eurostat, BIT, OECD) und entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Die LSE wird alle zwei Jahre durchgeführt. 2012 wurden 35 000 Unternehmen untersucht (etwa 10 Prozent aller Unternehmen), was rund 1,7 Millionen Erwerbstätigen entspricht (etwa 40 Prozent aller Erwerbstätigen). Erhoben wurden Löhne aus dem sekundären und tertiären Sektor, einschliesslich jener der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.</p><p>Dennoch können gewisse Unzulänglichkeiten festgestellt werden. Neben Transparenz in Bezug auf die im Rahmen der LSE verwendete Methode (Postulat 14.3388) müsste auch sichergestellt werden, dass die Problematik der Lohngleichheit in der SE gründlicher untersucht wird, wodurch auch die Referenzdatenbank erheblich erweitert werden könnte. Die SE wird jedes Jahr durchgeführt; die Resultate stammen von rund 300 000 Personen aus der gesamten Bevölkerung (Angestellte, Selbstständige, Pensionierte, Personen ohne Einkommen) und können über fünf Jahre kumuliert werden.</p><p>Wenn im Rahmen der SE Daten zum Einkommen erhoben würden, könnten damit die Ergebnisse der LSE mit Informationen zu den Themen Lohngleichheit und Einkommensgleichheit ergänzt werden:</p><p>1. Die Daten würden bei Einzelpersonen erhoben (angestellt oder nicht), anstatt bei Unternehmen.</p><p>2. Die Bevölkerungsstichprobe ist bei der SE umfassender (Einbeziehung des primären Sektors, keine Verzerrung aufgrund der Grösse eines Unternehmens).</p><p>3. Die Einbeziehung des Einkommens dehnt die Thematik der Gleichstellung über die Lohnparameter hinaus namentlich auf Pensionierte und Selbstständige aus. Die Daten aus der SE ermöglichen zudem eine Differenzierung der verschiedenen Einkommensarten.</p><p>4. Die neuen Daten können kostengünstig erhoben werden.</p><p>5. Die SE enthält ausserdem Informationen zu Geschlecht, Altersklasse, Bildungsgrad, ausgeübtem Beruf, Beschäftigungsstatus, beruflicher Stellung und Anstellungsstatus. Die zulässigen Quervergleiche zwischen diesen verschiedenen Themenbereichen ermöglichen eine differenzierte Beurteilung der Lohnunterschiede (in Bezug auf Alter, Erfahrung, Bildungsgrad, Verantwortungsgrad) und haben den Vorteil, dass sie auf das Nichterwerbseinkommen ausgeweitet werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit zu prüfen und in einem Bericht aufzuzeigen, in welcher Form die Strukturerhebung der eidgenössischen Volkszählung mit Angaben von Lohnbestandteilen auf Basis der Register der Zentralen Ausgleichkasse (ZAS) ergänzt werden kann und welche Möglichkeiten daraus für die Einkommensstatistiken verschiedener Bevölkerungsgruppen entstehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Indikatoren zu Lohn und Einkommen in der Strukturerhebung (SE) zu prüfen.</p>
  • Monitoring der Lohn- und Einkommensgleichheit. Strukturerhebung mit Indikatoren zu Lohn und Einkommen ergänzen, um die Erhebungsdaten zu erweitern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Messung der Lohngleichheit führt das Bundesamt für Statistik die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) durch. Die angewendete Methode - die sogenannte Regressionsanalyse - ist international anerkannt (Eurostat, BIT, OECD) und entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Die LSE wird alle zwei Jahre durchgeführt. 2012 wurden 35 000 Unternehmen untersucht (etwa 10 Prozent aller Unternehmen), was rund 1,7 Millionen Erwerbstätigen entspricht (etwa 40 Prozent aller Erwerbstätigen). Erhoben wurden Löhne aus dem sekundären und tertiären Sektor, einschliesslich jener der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.</p><p>Dennoch können gewisse Unzulänglichkeiten festgestellt werden. Neben Transparenz in Bezug auf die im Rahmen der LSE verwendete Methode (Postulat 14.3388) müsste auch sichergestellt werden, dass die Problematik der Lohngleichheit in der SE gründlicher untersucht wird, wodurch auch die Referenzdatenbank erheblich erweitert werden könnte. Die SE wird jedes Jahr durchgeführt; die Resultate stammen von rund 300 000 Personen aus der gesamten Bevölkerung (Angestellte, Selbstständige, Pensionierte, Personen ohne Einkommen) und können über fünf Jahre kumuliert werden.</p><p>Wenn im Rahmen der SE Daten zum Einkommen erhoben würden, könnten damit die Ergebnisse der LSE mit Informationen zu den Themen Lohngleichheit und Einkommensgleichheit ergänzt werden:</p><p>1. Die Daten würden bei Einzelpersonen erhoben (angestellt oder nicht), anstatt bei Unternehmen.</p><p>2. Die Bevölkerungsstichprobe ist bei der SE umfassender (Einbeziehung des primären Sektors, keine Verzerrung aufgrund der Grösse eines Unternehmens).</p><p>3. Die Einbeziehung des Einkommens dehnt die Thematik der Gleichstellung über die Lohnparameter hinaus namentlich auf Pensionierte und Selbstständige aus. Die Daten aus der SE ermöglichen zudem eine Differenzierung der verschiedenen Einkommensarten.</p><p>4. Die neuen Daten können kostengünstig erhoben werden.</p><p>5. Die SE enthält ausserdem Informationen zu Geschlecht, Altersklasse, Bildungsgrad, ausgeübtem Beruf, Beschäftigungsstatus, beruflicher Stellung und Anstellungsstatus. Die zulässigen Quervergleiche zwischen diesen verschiedenen Themenbereichen ermöglichen eine differenzierte Beurteilung der Lohnunterschiede (in Bezug auf Alter, Erfahrung, Bildungsgrad, Verantwortungsgrad) und haben den Vorteil, dass sie auf das Nichterwerbseinkommen ausgeweitet werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit zu prüfen und in einem Bericht aufzuzeigen, in welcher Form die Strukturerhebung der eidgenössischen Volkszählung mit Angaben von Lohnbestandteilen auf Basis der Register der Zentralen Ausgleichkasse (ZAS) ergänzt werden kann und welche Möglichkeiten daraus für die Einkommensstatistiken verschiedener Bevölkerungsgruppen entstehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Indikatoren zu Lohn und Einkommen in der Strukturerhebung (SE) zu prüfen.</p>
    • Monitoring der Lohn- und Einkommensgleichheit. Strukturerhebung mit Indikatoren zu Lohn und Einkommen ergänzen, um die Erhebungsdaten zu erweitern

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