Mehr Effizienz und Transparenz im schweizerischen Sozialversicherungssystem

ShortId
15.3283
Id
20153283
Updated
28.07.2023 06:15
Language
de
Title
Mehr Effizienz und Transparenz im schweizerischen Sozialversicherungssystem
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Diskussionen um unser Sozialversicherungssystem sind beherrscht von den wachsenden finanziellen Belastungen und lassen eine Diskussion über die strukturellen Probleme kaum zu. Die elf Sozialversicherungen haben sich jedoch unterschiedlich entwickelt, funktionieren nach eigenen Regeln und sind in ihrer Komplexität und Unübersichtlichkeit kaum mehr überschaubar. Die Rechtslage entspricht nicht mehr in allen Punkten einer gerechten, transparenten und effizienten Gesetzgebung. Sie verursacht unnötige Verwaltungskosten, auch für die Arbeitgeber, und führt wegen den unterschiedlich ausgebauten Leistungsangeboten auch zu unerwünschten Fehlanreizen und Ungerechtigkeiten. Folge davon sind unnötige Rechtsstreitigkeiten und eine zunehmende Rechtsunsicherheit.</p><p>Von den einzelnen Versicherungen werden zu teilweise unterschiedlichen Voraussetzungen gleichartige Leistungen für das gleiche Risiko angeboten (z. B. bei Invalidität oder bei Hinterlassenenrenten). Das führt zu Unverständnis bei den Versicherten und wegen der Mehrfachzuständigkeit, etwa bei medizinischen Abklärungen, zu Doppelspurigkeiten. </p><p>Es braucht eine Harmonisierung des Sozialversicherungssystems, welche zu mehr Transparenz und Effizienz im administrativen Bereich führt. Es geht dabei weder um einen Ausbau noch um einen Abbau der Sozialversicherungen, sondern um eine klare Strukturierung und Vereinfachung unseres Systems der sozialen Sicherheit. Grundlegende Begriffe, Leistungsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen sind zu harmonisieren. Um bestehende Fehlanreize zu eliminieren, sollen Leistungen vermehrt einander angeglichen werden, damit den Versicherten bei gleichen Gesundheitsstörungen gleiche Leistungen gewährt werden. Weiter ist die Verfahrensdauer durch Vereinheitlichungen und Vereinfachungen zu verkürzen und die Administration (z. B. Schaffung einheitlicher Formulare und Fragebogen, Beitragsbezug) für Arbeitgeber zu erleichtern.</p>
  • <p>Mit der Schaffung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) wurde den Anliegen einer Harmonisierung von Begriffen, Rechtsinstituten und Verfahren sowie der Leistungskoordination weitestmöglich Rechnung getragen. Auch sind die einzelnen Versicherungen in ihren Bereichen stets bestrebt, die Verfahren auch hinsichtlich Verfahrensdauer und administrativer Erleichterungen zu optimieren.</p><p>Die langjährige Entstehungsgeschichte des ATSG hat gezeigt, wie komplex die Abstimmung der Sozialversicherungen ist. Eine weiter gehende (materielle) Harmonisierung, insbesondere der Leistungsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen, wie in der Motion gefordert, wäre mit dem schweizerischen Sozialversicherungssystem und dessen Gliederung in ursachenbezogene Leistungen nur schwer vereinbar und würde den Besonderheiten der einzelnen Sozialversicherungszweige nicht gerecht. Sie hätte eine umfassende Umstrukturierung der Sozialversicherungen zur Folge.</p><p>Im Bericht des Bundesrates vom 12. Juni 2009 in Erfüllung des Postulates Schenker Silvia 09.3655, "Allgemeine Erwerbsversicherung", lehnt der Bundesrat umfassende Reformen ab, da das System seines Erachtens in der Lage ist, auch zukünftig seine Aufgaben zu erfüllen. Er erachtet es zudem als zielführender, bei Gesetzesreformen zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Leistungssysteme zu vereinfachen, einander anzunähern oder besser zu koordinieren, falls davon mehr Effektivität, Effizienz oder Transparenz erwartet werden kann.</p><p>Der Bundesrat erachtet demzufolge eine solche grundlegende Umstrukturierung bzw. umfassende Revision des ATSG und der massgebenden Sozialversicherungsgesetze nicht als sachgerecht. Der Bundesrat verfolgt aber, gleich wie in anderen Regelungsbereichen, stetig die Entwicklungen und wird gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sowie aller massgebenden Sozialversicherungsgesetze vorzulegen mit folgenden Zielen: </p><p>1. Harmonisierung von grundlegenden Begriffen, Leistungsvoraussetzungen, Bemessungsgrundlagen;</p><p>2. Verbesserungen bei der Koordination der Leistungen;</p><p>3. Harmonisierungen im Bereiche des Leistungs- und Medizinalrechts.</p>
  • Mehr Effizienz und Transparenz im schweizerischen Sozialversicherungssystem
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Diskussionen um unser Sozialversicherungssystem sind beherrscht von den wachsenden finanziellen Belastungen und lassen eine Diskussion über die strukturellen Probleme kaum zu. Die elf Sozialversicherungen haben sich jedoch unterschiedlich entwickelt, funktionieren nach eigenen Regeln und sind in ihrer Komplexität und Unübersichtlichkeit kaum mehr überschaubar. Die Rechtslage entspricht nicht mehr in allen Punkten einer gerechten, transparenten und effizienten Gesetzgebung. Sie verursacht unnötige Verwaltungskosten, auch für die Arbeitgeber, und führt wegen den unterschiedlich ausgebauten Leistungsangeboten auch zu unerwünschten Fehlanreizen und Ungerechtigkeiten. Folge davon sind unnötige Rechtsstreitigkeiten und eine zunehmende Rechtsunsicherheit.</p><p>Von den einzelnen Versicherungen werden zu teilweise unterschiedlichen Voraussetzungen gleichartige Leistungen für das gleiche Risiko angeboten (z. B. bei Invalidität oder bei Hinterlassenenrenten). Das führt zu Unverständnis bei den Versicherten und wegen der Mehrfachzuständigkeit, etwa bei medizinischen Abklärungen, zu Doppelspurigkeiten. </p><p>Es braucht eine Harmonisierung des Sozialversicherungssystems, welche zu mehr Transparenz und Effizienz im administrativen Bereich führt. Es geht dabei weder um einen Ausbau noch um einen Abbau der Sozialversicherungen, sondern um eine klare Strukturierung und Vereinfachung unseres Systems der sozialen Sicherheit. Grundlegende Begriffe, Leistungsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen sind zu harmonisieren. Um bestehende Fehlanreize zu eliminieren, sollen Leistungen vermehrt einander angeglichen werden, damit den Versicherten bei gleichen Gesundheitsstörungen gleiche Leistungen gewährt werden. Weiter ist die Verfahrensdauer durch Vereinheitlichungen und Vereinfachungen zu verkürzen und die Administration (z. B. Schaffung einheitlicher Formulare und Fragebogen, Beitragsbezug) für Arbeitgeber zu erleichtern.</p>
    • <p>Mit der Schaffung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) wurde den Anliegen einer Harmonisierung von Begriffen, Rechtsinstituten und Verfahren sowie der Leistungskoordination weitestmöglich Rechnung getragen. Auch sind die einzelnen Versicherungen in ihren Bereichen stets bestrebt, die Verfahren auch hinsichtlich Verfahrensdauer und administrativer Erleichterungen zu optimieren.</p><p>Die langjährige Entstehungsgeschichte des ATSG hat gezeigt, wie komplex die Abstimmung der Sozialversicherungen ist. Eine weiter gehende (materielle) Harmonisierung, insbesondere der Leistungsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen, wie in der Motion gefordert, wäre mit dem schweizerischen Sozialversicherungssystem und dessen Gliederung in ursachenbezogene Leistungen nur schwer vereinbar und würde den Besonderheiten der einzelnen Sozialversicherungszweige nicht gerecht. Sie hätte eine umfassende Umstrukturierung der Sozialversicherungen zur Folge.</p><p>Im Bericht des Bundesrates vom 12. Juni 2009 in Erfüllung des Postulates Schenker Silvia 09.3655, "Allgemeine Erwerbsversicherung", lehnt der Bundesrat umfassende Reformen ab, da das System seines Erachtens in der Lage ist, auch zukünftig seine Aufgaben zu erfüllen. Er erachtet es zudem als zielführender, bei Gesetzesreformen zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Leistungssysteme zu vereinfachen, einander anzunähern oder besser zu koordinieren, falls davon mehr Effektivität, Effizienz oder Transparenz erwartet werden kann.</p><p>Der Bundesrat erachtet demzufolge eine solche grundlegende Umstrukturierung bzw. umfassende Revision des ATSG und der massgebenden Sozialversicherungsgesetze nicht als sachgerecht. Der Bundesrat verfolgt aber, gleich wie in anderen Regelungsbereichen, stetig die Entwicklungen und wird gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sowie aller massgebenden Sozialversicherungsgesetze vorzulegen mit folgenden Zielen: </p><p>1. Harmonisierung von grundlegenden Begriffen, Leistungsvoraussetzungen, Bemessungsgrundlagen;</p><p>2. Verbesserungen bei der Koordination der Leistungen;</p><p>3. Harmonisierungen im Bereiche des Leistungs- und Medizinalrechts.</p>
    • Mehr Effizienz und Transparenz im schweizerischen Sozialversicherungssystem

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