Soll Schweizer Fairtrade-Schokolade keine Schweizer Schokolade mehr sein?
- ShortId
-
15.3303
- Id
-
20153303
- Updated
-
28.07.2023 06:11
- Language
-
de
- Title
-
Soll Schweizer Fairtrade-Schokolade keine Schweizer Schokolade mehr sein?
- AdditionalIndexing
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12;15;55;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Parlament hat die Änderung des Markenschutzgesetzes im Rahmen der Swissness-Vorlage beschlossen. Ziel der Vorlage ist ein besserer Schutz der Marke Schweiz und des Schweizerkreuzes, um ihren Mehrwert im In- und Ausland langfristig zu erhalten. Industrie, Landwirtschaft und Konsumenten sollen von einer klaren Swissness-Regelung profitieren. Die neue Vorlage erlaubt es, das Schweizerkreuz auf Produkten anzubringen, was heute unzulässig ist. Der Bundesrat wird bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen auf Verordnungsstufe in Bezug auf Lebensmittel alles unternehmen, um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen.</p><p>2. Das Parlament hat beschlossen, dass bei Schweizer Lebensmitteln nicht die Herstellungskosten, sondern der Anteil aus der Schweiz stammender Rohstoffe massgebend ist. Gemäss Botschaft des Bundesrates zur Swissness-Vorlage aus dem Jahre 2009 soll ein "in der Schweiz verarbeitetes Produkt, das ausschliesslich aus nicht-schweizerischen Rohstoffen hergestellt wird, nicht als Schweizer Produkt bezeichnet werden" können (S. 8590). Der in die Vernehmlassung gesandte Verordnungsentwurf folgt diesem Grundsatz.</p><p>"Typische" Schweizer Lebensmittel ohne Schweizer Rohstoffe können aber nach wie vor von Swissness profitieren. Einerseits lässt das Gesetz die Möglichkeit zu, Forschung, Design oder andere spezifische Tätigkeiten auszuloben (Art. 47 Abs. 3ter MSchG). Kaffee kann also mit dem Hinweis "geröstet in der Schweiz" verkauft werden und so von Swissness profitieren. Andererseits besteht für Hersteller von Lebensmitteln ohne Schweizer Rohstoffe die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass das Publikum und die Fachkreise bestimmte Erzeugnisse als Schweizer Produkte einstufen, auch wenn keine Schweizer Rohstoffe darin stecken (Art. 48d Lit. b MSchG). Gelingt dies, so kann das betreffende Produkt mit einer schweizerischen Herkunftsangabe oder dem Schweizerkreuz ausgelobt werden. Diese Möglichkeit der Berufung auf Artikel 48d Litera b MSchG könnte auch von den Herstellern von Fairtrade-Schokolade geprüft werden.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine widersprüchlichen Bestrebungen vorliegen. Bereits die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, zu belegen, dass das Publikum bei gewissen Schweizer Produkten gar nicht erwartet, dass schweizerische Rohstoffe darin enthalten sind, lässt eine gemeinsame Stossrichtung der Bestrebungen von BLW und Bafu zu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Schweizer Fairtrade-Schokolade wird heute grösstenteils mit "fair gehandeltem" Rohrzucker hergestellt. Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) dürfen Schweizer Schokoladehersteller auf ihrer Schokolade, die sie in der Schweiz mit Rohrzucker herstellen, künftig kein Schweizerkreuz mehr anbringen. So liess sich ein Vertreter des BLW in der "Schweiz am Sonntag" vom 1. März 2015 wie folgt zitieren: "Die Hersteller müssen sich entscheiden, ob sie ihre Schokolade mit dem Fairtrade-Label oder mit dem Schweizer Kreuz ausloben wollen." Diese Regelung würde mit Inkraftsetzung der neuen Swissness-Regulierung Gültigkeit erlangen. </p><p>Gleichzeitig will das Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Rahmen des Aktionsplanes Grüne Wirtschaft auch bei Schokoladeprodukten die Marktabdeckung von Nachhaltigkeitsstandards (wie z. B. von Fairtrade-Labels) mit Zielvorgaben erhöhen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die drohende kontraproduktive und industriefeindliche Wirkung einer auch agrarprotektionistisch ausgestalteten Swissness-Regulierung? </p><p>2. Sieht er innerhalb des vom Parlament 2013 verabschiedeten gesetzlichen Rahmens eine Möglichkeit, diese Wirkung zu verhindern?</p><p>3. Ist er sich der widersprüchlichen und standortschädigenden Wirkung der Kombination der Bestrebungen des BLW und des Bafu bewusst?</p>
- Soll Schweizer Fairtrade-Schokolade keine Schweizer Schokolade mehr sein?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Parlament hat die Änderung des Markenschutzgesetzes im Rahmen der Swissness-Vorlage beschlossen. Ziel der Vorlage ist ein besserer Schutz der Marke Schweiz und des Schweizerkreuzes, um ihren Mehrwert im In- und Ausland langfristig zu erhalten. Industrie, Landwirtschaft und Konsumenten sollen von einer klaren Swissness-Regelung profitieren. Die neue Vorlage erlaubt es, das Schweizerkreuz auf Produkten anzubringen, was heute unzulässig ist. Der Bundesrat wird bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen auf Verordnungsstufe in Bezug auf Lebensmittel alles unternehmen, um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen.</p><p>2. Das Parlament hat beschlossen, dass bei Schweizer Lebensmitteln nicht die Herstellungskosten, sondern der Anteil aus der Schweiz stammender Rohstoffe massgebend ist. Gemäss Botschaft des Bundesrates zur Swissness-Vorlage aus dem Jahre 2009 soll ein "in der Schweiz verarbeitetes Produkt, das ausschliesslich aus nicht-schweizerischen Rohstoffen hergestellt wird, nicht als Schweizer Produkt bezeichnet werden" können (S. 8590). Der in die Vernehmlassung gesandte Verordnungsentwurf folgt diesem Grundsatz.</p><p>"Typische" Schweizer Lebensmittel ohne Schweizer Rohstoffe können aber nach wie vor von Swissness profitieren. Einerseits lässt das Gesetz die Möglichkeit zu, Forschung, Design oder andere spezifische Tätigkeiten auszuloben (Art. 47 Abs. 3ter MSchG). Kaffee kann also mit dem Hinweis "geröstet in der Schweiz" verkauft werden und so von Swissness profitieren. Andererseits besteht für Hersteller von Lebensmitteln ohne Schweizer Rohstoffe die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass das Publikum und die Fachkreise bestimmte Erzeugnisse als Schweizer Produkte einstufen, auch wenn keine Schweizer Rohstoffe darin stecken (Art. 48d Lit. b MSchG). Gelingt dies, so kann das betreffende Produkt mit einer schweizerischen Herkunftsangabe oder dem Schweizerkreuz ausgelobt werden. Diese Möglichkeit der Berufung auf Artikel 48d Litera b MSchG könnte auch von den Herstellern von Fairtrade-Schokolade geprüft werden.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine widersprüchlichen Bestrebungen vorliegen. Bereits die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, zu belegen, dass das Publikum bei gewissen Schweizer Produkten gar nicht erwartet, dass schweizerische Rohstoffe darin enthalten sind, lässt eine gemeinsame Stossrichtung der Bestrebungen von BLW und Bafu zu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Schweizer Fairtrade-Schokolade wird heute grösstenteils mit "fair gehandeltem" Rohrzucker hergestellt. Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) dürfen Schweizer Schokoladehersteller auf ihrer Schokolade, die sie in der Schweiz mit Rohrzucker herstellen, künftig kein Schweizerkreuz mehr anbringen. So liess sich ein Vertreter des BLW in der "Schweiz am Sonntag" vom 1. März 2015 wie folgt zitieren: "Die Hersteller müssen sich entscheiden, ob sie ihre Schokolade mit dem Fairtrade-Label oder mit dem Schweizer Kreuz ausloben wollen." Diese Regelung würde mit Inkraftsetzung der neuen Swissness-Regulierung Gültigkeit erlangen. </p><p>Gleichzeitig will das Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Rahmen des Aktionsplanes Grüne Wirtschaft auch bei Schokoladeprodukten die Marktabdeckung von Nachhaltigkeitsstandards (wie z. B. von Fairtrade-Labels) mit Zielvorgaben erhöhen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die drohende kontraproduktive und industriefeindliche Wirkung einer auch agrarprotektionistisch ausgestalteten Swissness-Regulierung? </p><p>2. Sieht er innerhalb des vom Parlament 2013 verabschiedeten gesetzlichen Rahmens eine Möglichkeit, diese Wirkung zu verhindern?</p><p>3. Ist er sich der widersprüchlichen und standortschädigenden Wirkung der Kombination der Bestrebungen des BLW und des Bafu bewusst?</p>
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