Volksabstimmungen. Verbot der Publikation von Meinungsumfragen in den Medien
- ShortId
-
15.3312
- Id
-
20153312
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Volksabstimmungen. Verbot der Publikation von Meinungsumfragen in den Medien
- AdditionalIndexing
-
04;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Viele Umfragen zu Volksabstimmungen (z. B. Minarett-Initiative, Zuwanderungs-Initiative, Energie- statt Mehrwertsteuer, Familien-Initiative usw.) waren weit weg vom Abstimmungsresultat. Diese Umfragen sind für das Stimmvolk verwirrend, oder sie wirken gar manipulativ. Der Stimmbürger wird so verunsichert.</p>
- <p>Die Frage der Regulierung von Meinungsumfragen zu Volksabstimmungen war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand parlamentarischer Vorstösse (u. a. Motion 10.3642, Motion 04.3280, Interpellation 09.4057, Ip. 07.3805). Der Bundesrat hat sich dabei wiederholt gegen gesetzliche Regelungen im Bereich der politischen Meinungsforschung ausgesprochen. Dies namentlich auch in Bezug auf mögliche Karenzfristen für die Publikation von Umfrageergebnissen im Vorfeld eines Urnenganges.</p><p>Die Motion verlangt, dass vier Monate vor dem Abstimmungstermin keine Meinungsumfragen mehr publiziert werden dürfen. Damit würde die Publikation von Umfrageergebnissen zu sachpolitischen Abstimmungsvorlagen in elektronischen und in Printmedien faktisch verunmöglicht. Dies, weil der Beginn der viermonatigen Karenzfrist in der Regel mit der Festlegung der Abstimmungsvorlagen durch den Bundesrat zusammenfallen würde (Art. 10 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die politischen Rechte; SR 161.1). Für die Durchführung von Meinungsumfragen nach wissenschaftlichen Standards bliebe damit keine Zeit.</p><p>In der Diskussion um die Wirkung von Meinungsumfragen wird häufig angeführt, die Stimmberechtigten würden durch politische Umfragen manipuliert und die verfassungsmässig garantierte freie Willensbildung (Art. 34 BV) werde entsprechend beeinträchtigt. Für den Kontext der schweizerischen Abstimmungsdemokratie gibt es aber keinen eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass sich Umfragen auf die Beteiligung oder das Stimmverhalten der Stimmberechtigten auswirken (sog. Umfrageeffekte). Vor diesem Hintergrund liesse sich der von der Motion vorgesehene schwere Eingriff in die Medien- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 17 und 20 BV) nicht rechtfertigen.</p><p>Die teilweise grossen Unterschiede zwischen Umfrage- und Abstimmungsergebnissen haben wiederholt zu öffentlichen Debatten über die Aussagekraft und die Grenzen solcher Instrumente geführt. Nebst Fragen zu den Erhebungsmethoden und der Gewichtung von Umfragedaten werden dabei auch Aspekte der methodologischen Transparenz und der publizistischen Aufbereitung von Meinungsumfragen thematisiert. Der öffentliche Diskurs ist begrüssenswert und einer weitreichenden Einschränkung bezüglich der Publikation von politischen Meinungsumfragen für publizistische Zwecke vorzuziehen.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt deshalb, weiterhin auf die Selbstregulierung der Markt- und Sozialforschungsbranche sowie auf die politische, publizistische und wissenschaftliche Diskussion und Einordnung von Umfrageergebnissen zu setzen. Den Stimmberechtigten traut er den rationalen Umgang mit Umfrageergebnissen zu.</p>
- <p>Der Bundesrat passt die Verordnungen und Gesetze betreffend Volksabstimmungen so an, dass vier Monate vor Volksabstimmungen in den elektronischen und in den Printmedien keine Meinungsumfragen mehr publiziert werden dürfen.</p>
- Volksabstimmungen. Verbot der Publikation von Meinungsumfragen in den Medien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Viele Umfragen zu Volksabstimmungen (z. B. Minarett-Initiative, Zuwanderungs-Initiative, Energie- statt Mehrwertsteuer, Familien-Initiative usw.) waren weit weg vom Abstimmungsresultat. Diese Umfragen sind für das Stimmvolk verwirrend, oder sie wirken gar manipulativ. Der Stimmbürger wird so verunsichert.</p>
- <p>Die Frage der Regulierung von Meinungsumfragen zu Volksabstimmungen war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand parlamentarischer Vorstösse (u. a. Motion 10.3642, Motion 04.3280, Interpellation 09.4057, Ip. 07.3805). Der Bundesrat hat sich dabei wiederholt gegen gesetzliche Regelungen im Bereich der politischen Meinungsforschung ausgesprochen. Dies namentlich auch in Bezug auf mögliche Karenzfristen für die Publikation von Umfrageergebnissen im Vorfeld eines Urnenganges.</p><p>Die Motion verlangt, dass vier Monate vor dem Abstimmungstermin keine Meinungsumfragen mehr publiziert werden dürfen. Damit würde die Publikation von Umfrageergebnissen zu sachpolitischen Abstimmungsvorlagen in elektronischen und in Printmedien faktisch verunmöglicht. Dies, weil der Beginn der viermonatigen Karenzfrist in der Regel mit der Festlegung der Abstimmungsvorlagen durch den Bundesrat zusammenfallen würde (Art. 10 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die politischen Rechte; SR 161.1). Für die Durchführung von Meinungsumfragen nach wissenschaftlichen Standards bliebe damit keine Zeit.</p><p>In der Diskussion um die Wirkung von Meinungsumfragen wird häufig angeführt, die Stimmberechtigten würden durch politische Umfragen manipuliert und die verfassungsmässig garantierte freie Willensbildung (Art. 34 BV) werde entsprechend beeinträchtigt. Für den Kontext der schweizerischen Abstimmungsdemokratie gibt es aber keinen eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass sich Umfragen auf die Beteiligung oder das Stimmverhalten der Stimmberechtigten auswirken (sog. Umfrageeffekte). Vor diesem Hintergrund liesse sich der von der Motion vorgesehene schwere Eingriff in die Medien- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 17 und 20 BV) nicht rechtfertigen.</p><p>Die teilweise grossen Unterschiede zwischen Umfrage- und Abstimmungsergebnissen haben wiederholt zu öffentlichen Debatten über die Aussagekraft und die Grenzen solcher Instrumente geführt. Nebst Fragen zu den Erhebungsmethoden und der Gewichtung von Umfragedaten werden dabei auch Aspekte der methodologischen Transparenz und der publizistischen Aufbereitung von Meinungsumfragen thematisiert. Der öffentliche Diskurs ist begrüssenswert und einer weitreichenden Einschränkung bezüglich der Publikation von politischen Meinungsumfragen für publizistische Zwecke vorzuziehen.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt deshalb, weiterhin auf die Selbstregulierung der Markt- und Sozialforschungsbranche sowie auf die politische, publizistische und wissenschaftliche Diskussion und Einordnung von Umfrageergebnissen zu setzen. Den Stimmberechtigten traut er den rationalen Umgang mit Umfrageergebnissen zu.</p>
- <p>Der Bundesrat passt die Verordnungen und Gesetze betreffend Volksabstimmungen so an, dass vier Monate vor Volksabstimmungen in den elektronischen und in den Printmedien keine Meinungsumfragen mehr publiziert werden dürfen.</p>
- Volksabstimmungen. Verbot der Publikation von Meinungsumfragen in den Medien
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