Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis

ShortId
15.3323
Id
20153323
Updated
14.11.2025 06:39
Language
de
Title
Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis
AdditionalIndexing
1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Abfragen im elektronischen Grundstückinformationssystem E-Gris werden automatisch protokolliert. Die Protokolle sind gemäss Artikel 30 Absatz 2 GBV zwei Jahre aufzubewahren. Diese Bestimmung ist durch ein Einsichtsrecht der Grundeigentümer zu ergänzen.</p><p>Seit 2013 können Behörden sowie zugriffsberechtigte Firmen und Berufsleute in mehreren Kantonen der Schweiz Abfragen im besagten Grundstückinformationssystem tätigen. Der Zugriff erfolgt via das Online-Portal Terravis. Mit Zugriffsvertrag ist bei Abfragen kein fallbezogener Interessennachweis mehr verlangt. Personen mit Zugriffsvertrag können beispielsweise die Pfandrechte sehen, mit denen die Grundstücke belastet sind. Sie können beliebig viele Abfragen tätigen und diese Daten in eigene Systeme exportieren und dort bearbeiten und speichern. Sie werden diese Daten nach Plan vertraglich gebundenen Dritten weitergeben können. Einzelnen Nutzern ist zudem die schweizweite personenbezogene Suche von Grundstücken gestattet. </p><p>Einem Datenmissbrauch auf die Spur zu kommen ist angesichts des weiten Feldes an Nutzergruppen und Nutzungen schwierig. Die E-Gris-Aufsicht ist auf Meldungen zu konkreten Verdachtsfällen angewiesen, um möglichen Missbräuchen nachzugehen. Das Einsichtsrecht betreffend die Abruf-Protokolle hat zudem eine präventive Wirkung. Das Wissen darum, dass jede Abfrage im System von den betroffenen Eigentümern selbst auch kontrolliert werden kann, verringert das Missbrauchsrisiko erheblich.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundbuchverordnung dahingehend anzupassen, dass den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht betreffend die Protokolle von E-Gris gewährt wird, damit sie die zu ihren Grundstücken getätigten Abfragen überprüfen und allfällige Missbräuche der E-Gris-Aufsicht zur Kenntnis bringen können. Das geforderte Einsichtsrecht ist auf das eigene Grundstück und einen definierten Zeitraum beschränkt. Ein Auszug der Protokolle soll ohne Angabe von Gründen per Post angefordert werden können. Die Betriebsorganisation E-Gris darf dafür nur einen geringfügigen Unkostenbeitrag verlangen und hat die entsprechenden Abläufe und Routinen vorzusehen, damit das Einsichtsrecht unkompliziert gewährt werden kann.</p>
  • Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Abfragen im elektronischen Grundstückinformationssystem E-Gris werden automatisch protokolliert. Die Protokolle sind gemäss Artikel 30 Absatz 2 GBV zwei Jahre aufzubewahren. Diese Bestimmung ist durch ein Einsichtsrecht der Grundeigentümer zu ergänzen.</p><p>Seit 2013 können Behörden sowie zugriffsberechtigte Firmen und Berufsleute in mehreren Kantonen der Schweiz Abfragen im besagten Grundstückinformationssystem tätigen. Der Zugriff erfolgt via das Online-Portal Terravis. Mit Zugriffsvertrag ist bei Abfragen kein fallbezogener Interessennachweis mehr verlangt. Personen mit Zugriffsvertrag können beispielsweise die Pfandrechte sehen, mit denen die Grundstücke belastet sind. Sie können beliebig viele Abfragen tätigen und diese Daten in eigene Systeme exportieren und dort bearbeiten und speichern. Sie werden diese Daten nach Plan vertraglich gebundenen Dritten weitergeben können. Einzelnen Nutzern ist zudem die schweizweite personenbezogene Suche von Grundstücken gestattet. </p><p>Einem Datenmissbrauch auf die Spur zu kommen ist angesichts des weiten Feldes an Nutzergruppen und Nutzungen schwierig. Die E-Gris-Aufsicht ist auf Meldungen zu konkreten Verdachtsfällen angewiesen, um möglichen Missbräuchen nachzugehen. Das Einsichtsrecht betreffend die Abruf-Protokolle hat zudem eine präventive Wirkung. Das Wissen darum, dass jede Abfrage im System von den betroffenen Eigentümern selbst auch kontrolliert werden kann, verringert das Missbrauchsrisiko erheblich.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundbuchverordnung dahingehend anzupassen, dass den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht betreffend die Protokolle von E-Gris gewährt wird, damit sie die zu ihren Grundstücken getätigten Abfragen überprüfen und allfällige Missbräuche der E-Gris-Aufsicht zur Kenntnis bringen können. Das geforderte Einsichtsrecht ist auf das eigene Grundstück und einen definierten Zeitraum beschränkt. Ein Auszug der Protokolle soll ohne Angabe von Gründen per Post angefordert werden können. Die Betriebsorganisation E-Gris darf dafür nur einen geringfügigen Unkostenbeitrag verlangen und hat die entsprechenden Abläufe und Routinen vorzusehen, damit das Einsichtsrecht unkompliziert gewährt werden kann.</p>
    • Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis

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