Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden

ShortId
15.3325
Id
20153325
Updated
20.05.2026 21:03
Language
de
Title
Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden
AdditionalIndexing
08;09;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kriminaltouristen sind in den vergangenen Jahren verstärkt in der Schweiz aktiv geworden. Vor allem die Grenzregionen leiden unter der Kriminalität. Die Schweiz ist attraktiv für Schmuggler, Schlepper und Einbruchs- und Räuberbanden. Kriminelle und Terroristen nutzen die digitalen Möglichkeiten.</p><p>Auf der anderen Seite hat die Eidgenossenschaft eine föderalistische Struktur mit 26 Polizeibehörden, dem Grenzwachtkorps und den polizeilichen Bundesbehörden. Die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den einzelnen Polizeibehörden genügen den Anforderungen nicht mehr. Die Organisation "Harmonisierung der Polizeiinformatik" hat das Ziel, die aktuelle Polizeiinformatik in der Schweiz mittel- bis langfristig zu harmonisieren. Vor Kurzem wurde ein Online-Schalter für die Anzeige von kleineren Delikten und zum Erwerb von Waffenerwerbsscheinen in Betrieb genommen.</p><p>Der Bericht soll aufzeigen, wie die historisch gewachsenen und unterschiedlich gestalteten Informations- und Kommunikationsstrukturen innert nützlicher Frist und unter Einbezug der Kantone vereinheitlicht bzw. vernetzt werden können.</p>
  • <p>Datenaustausch und Kommunikation zwischen den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen dem Grenzwachtkorps, den Bundes- und den kantonalen Polizeibehörden erfolgen heute weitgehend elektronisch. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die verschiedenen Behörden mit unterschiedlichen Informations- und Kommunikationstechnik-Strukturen ausgestattet sind. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden und gemeinsam Lösungen für künftige Herausforderungen zu finden, wurde die Programmorganisation "Harmonisierung der Polizeiinformatik" (HPI) lanciert.</p><p>Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 16. September 2011 die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zur Harmonisierung der Polizeiinformatik in der Schweiz gutgeheissen. Die Vereinbarung regelt die Programmteilnahme der Bundesstellen, namentlich der drei Departemente - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und Eidgenössisches Finanzdepartement -, in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen. Die Vereinbarung betrifft die polizeilichen Fachanwendungen und Systeme, deren Schnittstellen zu Dritten sowie die Gewährleistung des Datenschutzes und des Informationsschutzes.</p><p>Die Kantone und der Bund stellen mit diesem Programm eine koordinierte Umsetzung der Harmonisierung der Polizeiinformatik in der Schweiz sicher, indem sie Neues gemeinsam realisieren und Bestehendes schrittweise harmonisieren. Insbesondere treffen sie gemeinsame Massnahmen im Rahmen der Vereinbarung, orientieren sich für ihren Bereich an den Entscheidungen des Programmausschusses und an der Referenzarchitektur. Sie stellen Ideen, Methoden und Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben den Partnern zur Verfügung. Bund und Kantone stellen sicher, dass der Rechtsetzungsbedarf frühzeitig evaluiert wird und neu zu schaffende Rechtsgrundlagen zeitgerecht in die Programmplanung aufgenommen werden.</p><p>Das im Postulat angestrebte Anliegen, den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen dem Grenzwachtkorps, den Bundes- und kantonalen Polizeibehörden zu verbessern, wird im Rahmen von HPI nicht nur beschrieben, sondern bereits heute umgesetzt. Entsprechend ist nach Ansicht des Bundesrates ein umfassender Bericht zu möglichen Verbesserungen des Informationsaustausches der verschiedenen betroffenen Stellen nicht erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem umfassenden Bericht darzulegen, wie der Datenaustausch und die Kommunikation zwischen den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen dem Grenzwachtkorps, den Bundes- und kantonalen Polizeibehörden verbessert werden können. Die technischen Möglichkeiten sowie die gesetzlichen Vorgaben (Datenschutz) sind aufzuzeigen.</p>
  • Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kriminaltouristen sind in den vergangenen Jahren verstärkt in der Schweiz aktiv geworden. Vor allem die Grenzregionen leiden unter der Kriminalität. Die Schweiz ist attraktiv für Schmuggler, Schlepper und Einbruchs- und Räuberbanden. Kriminelle und Terroristen nutzen die digitalen Möglichkeiten.</p><p>Auf der anderen Seite hat die Eidgenossenschaft eine föderalistische Struktur mit 26 Polizeibehörden, dem Grenzwachtkorps und den polizeilichen Bundesbehörden. Die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den einzelnen Polizeibehörden genügen den Anforderungen nicht mehr. Die Organisation "Harmonisierung der Polizeiinformatik" hat das Ziel, die aktuelle Polizeiinformatik in der Schweiz mittel- bis langfristig zu harmonisieren. Vor Kurzem wurde ein Online-Schalter für die Anzeige von kleineren Delikten und zum Erwerb von Waffenerwerbsscheinen in Betrieb genommen.</p><p>Der Bericht soll aufzeigen, wie die historisch gewachsenen und unterschiedlich gestalteten Informations- und Kommunikationsstrukturen innert nützlicher Frist und unter Einbezug der Kantone vereinheitlicht bzw. vernetzt werden können.</p>
    • <p>Datenaustausch und Kommunikation zwischen den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen dem Grenzwachtkorps, den Bundes- und den kantonalen Polizeibehörden erfolgen heute weitgehend elektronisch. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die verschiedenen Behörden mit unterschiedlichen Informations- und Kommunikationstechnik-Strukturen ausgestattet sind. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden und gemeinsam Lösungen für künftige Herausforderungen zu finden, wurde die Programmorganisation "Harmonisierung der Polizeiinformatik" (HPI) lanciert.</p><p>Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 16. September 2011 die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zur Harmonisierung der Polizeiinformatik in der Schweiz gutgeheissen. Die Vereinbarung regelt die Programmteilnahme der Bundesstellen, namentlich der drei Departemente - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und Eidgenössisches Finanzdepartement -, in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen. Die Vereinbarung betrifft die polizeilichen Fachanwendungen und Systeme, deren Schnittstellen zu Dritten sowie die Gewährleistung des Datenschutzes und des Informationsschutzes.</p><p>Die Kantone und der Bund stellen mit diesem Programm eine koordinierte Umsetzung der Harmonisierung der Polizeiinformatik in der Schweiz sicher, indem sie Neues gemeinsam realisieren und Bestehendes schrittweise harmonisieren. Insbesondere treffen sie gemeinsame Massnahmen im Rahmen der Vereinbarung, orientieren sich für ihren Bereich an den Entscheidungen des Programmausschusses und an der Referenzarchitektur. Sie stellen Ideen, Methoden und Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben den Partnern zur Verfügung. Bund und Kantone stellen sicher, dass der Rechtsetzungsbedarf frühzeitig evaluiert wird und neu zu schaffende Rechtsgrundlagen zeitgerecht in die Programmplanung aufgenommen werden.</p><p>Das im Postulat angestrebte Anliegen, den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen dem Grenzwachtkorps, den Bundes- und kantonalen Polizeibehörden zu verbessern, wird im Rahmen von HPI nicht nur beschrieben, sondern bereits heute umgesetzt. Entsprechend ist nach Ansicht des Bundesrates ein umfassender Bericht zu möglichen Verbesserungen des Informationsaustausches der verschiedenen betroffenen Stellen nicht erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem umfassenden Bericht darzulegen, wie der Datenaustausch und die Kommunikation zwischen den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen dem Grenzwachtkorps, den Bundes- und kantonalen Polizeibehörden verbessert werden können. Die technischen Möglichkeiten sowie die gesetzlichen Vorgaben (Datenschutz) sind aufzuzeigen.</p>
    • Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden

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