Mögliche Folgen der Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)"

ShortId
15.3326
Id
20153326
Updated
28.07.2023 06:05
Language
de
Title
Mögliche Folgen der Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)"
AdditionalIndexing
04;1231;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 10. März 2015 ist der Text der Selbstbestimmungs-Initiative im Bundesblatt veröffentlicht worden (BBl 2015 1965). Mit der Veröffentlichung hat die Frist von 18 Monaten für die Sammlung der Unterschriften zu laufen begonnen. Nach Einreichung der Unterschriftenlisten bzw. nach Ablauf der Sammelfrist wird die Bundeskanzlei in einer Verfügung feststellen, ob die Volksinitiative die vorgeschriebene Zahl von 100 000 gültigen Unterschriften aufweist (Art. 139 Abs. 1 der Bundesverfassung; Art. 71f. BPR).</p><p>Spätestens ein Jahr nach Einreichen einer zustande gekommenen Volksinitiative unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses für eine Stellungnahme der Bundesversammlung (Art. 97 Abs. 1 Bst. a ParlG). Die Botschaft des Bundesrates enthält jeweils eine eingehende rechtliche, politische und wirtschaftliche Würdigung der Volksinitiative.</p><p>Der Bundesrat will den geschilderten und sinnvollen Abläufen nicht vorgreifen. Er wird die Initiative analysieren und zu gegebener Zeit eine umfassende Stellungnahme abgeben. Er erachtet es daher als verfrüht, bereits im jetzigen Stadium der Unterschriftensammlung auf die gestellten Fragen und somit auch auf die Initiative selbst einzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 10. März 2015 lancierte die SVP die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)". Diese fordert, dass die Schweizer Bundesverfassung über dem Völkerrecht zu stehen hat. Im Falle eines Widerspruches müsse die völkerrechtliche Verpflichtung gegebenenfalls gekündigt werden (vorgeschlagener Art. 56a der Bundesverfassung).</p><p>Gerade für ein kleines Land wie die Schweiz ist das Völkerrecht jedoch äusserst wichtig. Als freiheitliches und demokratisches Land stehen wir zum Schutz der Freiheitsrechte vor staatlicher Willkür. Zu diesem Schutz trägt beispielsweise die EMRK massgeblich bei. Wenn die Schweizer Wirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig bleiben will und exportieren möchte, ist sie zudem darauf angewiesen, als verlässlicher Vertragspartner zu gelten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Instanz müsste über die Vereinbarkeit von Völkerrecht und Bundesverfassung im konkreten Fall entscheiden? Müsste allenfalls sogar eine Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen werden?</p><p>2. Die Schweiz muss gemäss Verfassung mit der EU über die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens verhandeln. Falls vorgeschlagener Artikel 56a in der Verfassung stünde und die Verhandlungen mit der EU keinen Erfolg bringen würden, müsste das Freizügigkeitsabkommen sogleich gekündigt werden?</p><p>3. Falls vorgeschlagener Artikel 56a in der Verfassung stünde, müssten aufgrund des Artikels zur Ausschaffungs-Initiative, die EMRK, der Uno-Pakt II, das Freizügigkeitsabkommen und die Kinderrechtskonvention angepasst werden? Wie gut stehen die Chancen, diese international akzeptierten Verträge anzupassen?</p><p>4. Welchen Einfluss hätte die vorgeschlagene Verfassungsänderung auf Verträge der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, namentlich die Freihandelsabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen? Würde der gute Ruf der Schweiz als Vertragspartner leiden? Welchen Einfluss hätte dies auf den Abschluss neuer internationaler Verträge für wirtschaftliche Zusammenarbeit?</p><p>5. Welche wirtschaftlichen Folgen sieht der Bundesrat, wenn die Schweiz die obengenannten Verträge kündigen müsste? Welchen Schaden würde es für die Schweizer Volkswirtschaft bedeuten, wenn die Schweiz kein vertrauenswürdiger Vertragspartner mehr ist?</p><p>6. Inwieweit riskiert die Schweiz durch diese Volksinitiative die Abwanderung internationaler Organisationen?</p>
  • Mögliche Folgen der Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 10. März 2015 ist der Text der Selbstbestimmungs-Initiative im Bundesblatt veröffentlicht worden (BBl 2015 1965). Mit der Veröffentlichung hat die Frist von 18 Monaten für die Sammlung der Unterschriften zu laufen begonnen. Nach Einreichung der Unterschriftenlisten bzw. nach Ablauf der Sammelfrist wird die Bundeskanzlei in einer Verfügung feststellen, ob die Volksinitiative die vorgeschriebene Zahl von 100 000 gültigen Unterschriften aufweist (Art. 139 Abs. 1 der Bundesverfassung; Art. 71f. BPR).</p><p>Spätestens ein Jahr nach Einreichen einer zustande gekommenen Volksinitiative unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses für eine Stellungnahme der Bundesversammlung (Art. 97 Abs. 1 Bst. a ParlG). Die Botschaft des Bundesrates enthält jeweils eine eingehende rechtliche, politische und wirtschaftliche Würdigung der Volksinitiative.</p><p>Der Bundesrat will den geschilderten und sinnvollen Abläufen nicht vorgreifen. Er wird die Initiative analysieren und zu gegebener Zeit eine umfassende Stellungnahme abgeben. Er erachtet es daher als verfrüht, bereits im jetzigen Stadium der Unterschriftensammlung auf die gestellten Fragen und somit auch auf die Initiative selbst einzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 10. März 2015 lancierte die SVP die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)". Diese fordert, dass die Schweizer Bundesverfassung über dem Völkerrecht zu stehen hat. Im Falle eines Widerspruches müsse die völkerrechtliche Verpflichtung gegebenenfalls gekündigt werden (vorgeschlagener Art. 56a der Bundesverfassung).</p><p>Gerade für ein kleines Land wie die Schweiz ist das Völkerrecht jedoch äusserst wichtig. Als freiheitliches und demokratisches Land stehen wir zum Schutz der Freiheitsrechte vor staatlicher Willkür. Zu diesem Schutz trägt beispielsweise die EMRK massgeblich bei. Wenn die Schweizer Wirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig bleiben will und exportieren möchte, ist sie zudem darauf angewiesen, als verlässlicher Vertragspartner zu gelten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Instanz müsste über die Vereinbarkeit von Völkerrecht und Bundesverfassung im konkreten Fall entscheiden? Müsste allenfalls sogar eine Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen werden?</p><p>2. Die Schweiz muss gemäss Verfassung mit der EU über die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens verhandeln. Falls vorgeschlagener Artikel 56a in der Verfassung stünde und die Verhandlungen mit der EU keinen Erfolg bringen würden, müsste das Freizügigkeitsabkommen sogleich gekündigt werden?</p><p>3. Falls vorgeschlagener Artikel 56a in der Verfassung stünde, müssten aufgrund des Artikels zur Ausschaffungs-Initiative, die EMRK, der Uno-Pakt II, das Freizügigkeitsabkommen und die Kinderrechtskonvention angepasst werden? Wie gut stehen die Chancen, diese international akzeptierten Verträge anzupassen?</p><p>4. Welchen Einfluss hätte die vorgeschlagene Verfassungsänderung auf Verträge der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, namentlich die Freihandelsabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen? Würde der gute Ruf der Schweiz als Vertragspartner leiden? Welchen Einfluss hätte dies auf den Abschluss neuer internationaler Verträge für wirtschaftliche Zusammenarbeit?</p><p>5. Welche wirtschaftlichen Folgen sieht der Bundesrat, wenn die Schweiz die obengenannten Verträge kündigen müsste? Welchen Schaden würde es für die Schweizer Volkswirtschaft bedeuten, wenn die Schweiz kein vertrauenswürdiger Vertragspartner mehr ist?</p><p>6. Inwieweit riskiert die Schweiz durch diese Volksinitiative die Abwanderung internationaler Organisationen?</p>
    • Mögliche Folgen der Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)"

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