Rückverteilung der Busseneinnahmen

ShortId
15.3329
Id
20153329
Updated
28.07.2023 06:02
Language
de
Title
Rückverteilung der Busseneinnahmen
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Busseneinnahmen im Strassenverkehr wie auch deren Verwendung sind zwar Sache der Kantone, jedoch ist es aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise bei der Verwendung dieser Einnahmen sinnvoll, wenn auf Bundesebene Ansätze vorhanden wären, die eine gewisse Steuerung ermöglichen würden und damit auch die Zweckentfremdung dieser Mittel vermindern könnten. Grundsätzlich ist es so und wird von den zuständigen Behörden auch immer wieder betont, dass die Strassenverkehrskontrollen wie auch die Sanktionen der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Dies ist jedoch in praktisch allen Kantonen immer weniger der Fall.</p><p>Bussen werden jedes Jahr in den kantonalen Rechnungen als Einnahmen budgetiert und steigen stetig an. In den letzten zwanzig Jahren haben sich die Busseneinnahmen von etwa 300 Millionen auf rund 700 Millionen Schweizerfranken mehr als verdoppelt! Man kann hier getrost von zusätzlichen Steuereinnahmen reden.</p><p>Ein solches Vorgehen widerspricht in höchstem Masse dem eigentlichen Anliegen der Stärkung der Verkehrssicherheit und dient vielmehr der Füllung der kantonalen Kassen. Dass die Bussengelder in vielen Fällen nicht einmal in den Strassenverkehr zurückfliessen bzw. zur Verbesserung der Infrastrukturen verwendet werden, kommt noch verschärfend hinzu.</p><p>Viel sinnvoller und dem Prinzip der Verkehrssicherheit dienend wäre es, wenn die Busseneinnahmen über die Motorfahrzeugsteuer im Sinne einer Lenkungsabgabe an die Autofahrer rückverteilt werden würden. Damit vermeidet man einerseits den Druck der Behörden, stetig weitere Einnahmen zu generieren (Stichwort Bussenterror), andererseits könnte mit diesem Ansatz die Verkehrssicherheit direkt verbessert werden - eine klassische Win-win-Situation.</p>
  • <p>Der Bundesrat lehnt einen Eingriff in die kantonale Steuer- und Finanzhoheit ab. Es obliegt den kantonalen Parlamenten zu definieren, welche Aufgaben ein Kanton erfüllen soll und woher die notwendigen Einnahmen stammen.</p><p>Im Übrigen hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Rime 14.4260, "Bussen müssen der Verkehrssicherheit dienen und nicht dem Fiskus", mit der Frage der Verwendung von Erträgen aus Verkehrsbussen befasst. Diese Darlegungen haben unverändert Gültigkeit.</p><p>Eine Rückverteilung der Busseneinnahmen über die Motorfahrzeugsteuer würde schliesslich nur den Haltern von Motorfahrzeugen und nicht allen Steuerzahlern zugutekommen. Um die Motorfahrzeugsteuer möglichst tief zu halten, könnte zudem der Druck auf die Vollzugsbehörden wachsen, mehr Busseneinnahmen zu generieren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Bussen, die an die Autofahrer rückverteilt werden, weniger abschreckend wahrgenommen werden als heute. Dies könnte der Verkehrssicherheit abträglich sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, wonach die von den Kantonen erhobenen Busseneinnahmen im Strassenverkehr über die Motorfahrzeugsteuer an die Autofahrer rückverteilt werden.</p>
  • Rückverteilung der Busseneinnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Busseneinnahmen im Strassenverkehr wie auch deren Verwendung sind zwar Sache der Kantone, jedoch ist es aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise bei der Verwendung dieser Einnahmen sinnvoll, wenn auf Bundesebene Ansätze vorhanden wären, die eine gewisse Steuerung ermöglichen würden und damit auch die Zweckentfremdung dieser Mittel vermindern könnten. Grundsätzlich ist es so und wird von den zuständigen Behörden auch immer wieder betont, dass die Strassenverkehrskontrollen wie auch die Sanktionen der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Dies ist jedoch in praktisch allen Kantonen immer weniger der Fall.</p><p>Bussen werden jedes Jahr in den kantonalen Rechnungen als Einnahmen budgetiert und steigen stetig an. In den letzten zwanzig Jahren haben sich die Busseneinnahmen von etwa 300 Millionen auf rund 700 Millionen Schweizerfranken mehr als verdoppelt! Man kann hier getrost von zusätzlichen Steuereinnahmen reden.</p><p>Ein solches Vorgehen widerspricht in höchstem Masse dem eigentlichen Anliegen der Stärkung der Verkehrssicherheit und dient vielmehr der Füllung der kantonalen Kassen. Dass die Bussengelder in vielen Fällen nicht einmal in den Strassenverkehr zurückfliessen bzw. zur Verbesserung der Infrastrukturen verwendet werden, kommt noch verschärfend hinzu.</p><p>Viel sinnvoller und dem Prinzip der Verkehrssicherheit dienend wäre es, wenn die Busseneinnahmen über die Motorfahrzeugsteuer im Sinne einer Lenkungsabgabe an die Autofahrer rückverteilt werden würden. Damit vermeidet man einerseits den Druck der Behörden, stetig weitere Einnahmen zu generieren (Stichwort Bussenterror), andererseits könnte mit diesem Ansatz die Verkehrssicherheit direkt verbessert werden - eine klassische Win-win-Situation.</p>
    • <p>Der Bundesrat lehnt einen Eingriff in die kantonale Steuer- und Finanzhoheit ab. Es obliegt den kantonalen Parlamenten zu definieren, welche Aufgaben ein Kanton erfüllen soll und woher die notwendigen Einnahmen stammen.</p><p>Im Übrigen hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Rime 14.4260, "Bussen müssen der Verkehrssicherheit dienen und nicht dem Fiskus", mit der Frage der Verwendung von Erträgen aus Verkehrsbussen befasst. Diese Darlegungen haben unverändert Gültigkeit.</p><p>Eine Rückverteilung der Busseneinnahmen über die Motorfahrzeugsteuer würde schliesslich nur den Haltern von Motorfahrzeugen und nicht allen Steuerzahlern zugutekommen. Um die Motorfahrzeugsteuer möglichst tief zu halten, könnte zudem der Druck auf die Vollzugsbehörden wachsen, mehr Busseneinnahmen zu generieren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Bussen, die an die Autofahrer rückverteilt werden, weniger abschreckend wahrgenommen werden als heute. Dies könnte der Verkehrssicherheit abträglich sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, wonach die von den Kantonen erhobenen Busseneinnahmen im Strassenverkehr über die Motorfahrzeugsteuer an die Autofahrer rückverteilt werden.</p>
    • Rückverteilung der Busseneinnahmen

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