Verordnungsexplosion stoppen und Verordnungen abbauen

ShortId
15.3333
Id
20153333
Updated
28.07.2023 06:03
Language
de
Title
Verordnungsexplosion stoppen und Verordnungen abbauen
AdditionalIndexing
04;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die BDP sieht die Ursache für den hohen administrativen Aufwand hauptsächlich in der Vielzahl an Verordnungen, Weisungen und Richtlinien. Die Folgen bei Unternehmen und in der Verwaltung sind Kostensteigerungen und Effizienzverluste, die der Schweizer Wirtschaft schaden und die Staatsausgaben in die Höhe schnellen lassen. </p><p>Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren massiv verstärkt. Bei der Betrachtung von Statistiken in Bezug auf die Entwicklung der Arbeitsplätze stellt man fest, dass der positive Saldo massgeblich durch ein Stellenwachstum beim Bund beeinflusst wird. Diejenigen Arbeitsplätze mit Wertschöpfung hingegen weisen einen Negativsaldo aus. Die Folgen dieser Entwicklung sind Produktivitätsverluste unserer Wirtschaft und eine nichtnachhaltige Aufblähung des Staatssektors. Die Wirtschaft ist stets gezwungen, ihre Prozesse effizienter zu gestalten, wie etwa aufgrund der Frankenstärke. Der Effizienzanspruch muss aus obgenannten Gründen auch für den Staat gelten.</p>
  • <p>In unserer Gesellschaft ist eine gewisse Regelungsdichte nötig, um die vielfältigen Beziehungen der Privaten unter sich und zum Staat sowie die Aufgaben des Staates zu ordnen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 22. August 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts ausgeführt, dass eine hohe Regelungsdichte wirkungsorientierte, bedürfnis- und kundengerechte Lösungen erschweren kann, die Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränkt und die Wirtschaft behindert (BBl 2007 6121, 6129). Im Rahmen der formellen Überprüfung des Bundesrechts sowie in anderen Projekten wurde deshalb eine Vereinfachung und Deregulierung angestrebt. So wurde mit dem Bundesgesetz vom 21. Dezember 2007 über die Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren (AS 2008 2265) der unternehmerische Alltag wesentlich vereinfacht; pro Jahr werden mindestens 100 000 Verwaltungsakte gar nicht mehr oder vereinfacht durchgeführt (BBl 2007 6121, 6134). Im Rahmen der formellen Überprüfung des Bundesrechts haben Bundesrat und Parlament überflüssige Regelungen aufgehoben: Der Bundesrat hat 168 Verordnungen aufgehoben sowie in 106 Verordnungen 214 Artikel aufgehoben oder angepasst; die Bundesversammlung hat mit dem Bundesgesetz vom 20. März 2008 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts (AS 2008 3437) 17 Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse aufgehoben und in 55 Bundesgesetzen Bestimmungen aufgehoben oder geändert.</p><p>Der Bundesrat erachtet den Abbau von unnötigen administrativen Lasten für Unternehmen als Daueraufgabe. Seit 2006 veröffentlicht er im Rahmen der Wachstumspolitik zirka alle vier Jahre einen Bericht zur administrativen Entlastung der Unternehmen. Der Bericht vom 24. August 2011 "Die administrative Entlastung von Unternehmen: Bilanz 2007-2011 und Perspektiven 2012-2015" stellt 20 entsprechende Massnahmen vor. Im Rahmen des Berichtes vom 13. Dezember 2013 über die Regulierungskosten sind 32 weitere Massnahmen identifiziert worden. Die Arbeiten zum neuen Bericht 2016-2019 sind im Gange; es werden zahlreiche neue Massnahmen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern erarbeitet. Die Publikation des Berichtes ist für Herbst 2015 vorgesehen.</p><p>Einen undifferenzierten Abbau von Umfang und Menge der Verordnungen und einen generellen Verzicht auf Vollzugshilfen lehnt der Bundesrat indes ab. In vielen Fällen haben die Adressatinnen und Adressaten, insbesondere die Unternehmen, ein grosses Interesse an präzisen vollzugsrechtlichen Regeln. Die Konkretisierung der Bundesgesetze müsste sonst vermehrt durch die Verwaltungspraxis und die Gerichte erfolgen. Es wäre für die Adressatinnen und Adressaten indes viel aufwendiger und unsicherer, Regeln aus Gerichtsurteilen und der Verwaltungspraxis abzuleiten, als Verordnungen zu konsultieren. Die Rechts- und Planungssicherheit würde dadurch verschlechtert. Soweit der Bundesrat für den Erlass von Verordnungen zuständig ist, wären derartige Vorgaben der Bundesversammlung zudem unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung fragwürdig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu erarbeiten, um innerhalb von zwei Jahren den administrativen Aufwand massiv zu reduzieren. In einem geordneten und systematischen Prozess sollen sämtliche Bundesverordnungen bezüglich ihres Umfangs und ihrer Komplexität überprüft und vereinfacht werden. Die Zielgrössen hierbei sind:</p><p>1. Reduktion der Anzahl Verordnungen um mindestens einen Drittel,</p><p>2. Reduktion des Umfangs um mindestens die Hälfte.</p><p>Weisungen, Wegleitungen und Richtlinien sollen im Grundsatz ganz abgeschafft und nur noch in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Das Controlling über die korrekte Anwendung und Einhaltung der Gesetzgebung soll mit neuen, vereinfachten Methoden durchgeführt werden, unter dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Bürgerinnen, Bürger, Institutionen und der Wirtschaft. Wenn nötig und sinnvoll, können dabei Verfehlungen strenger und konsequenter geahndet werden. Die Umsetzung soll sektoriell erfolgen, um möglichst schnell erste Vereinfachungen und die gewünschte Wirkung zu erzielen. Sollte sich bei diesem Effizienzprozess zeigen, dass für die korrekte Umsetzung Gesetzesanpassungen nötig sind, legt der Bundesrat entsprechende Vorlagen dem Gesetzgeber vor. Parallel dazu soll das Parlament eine Gesetzesvorlage erarbeiten mit dem Ziel, im Minimum das Instrument des Verordnungsvetos für das Parlament einzuführen.</p>
  • Verordnungsexplosion stoppen und Verordnungen abbauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die BDP sieht die Ursache für den hohen administrativen Aufwand hauptsächlich in der Vielzahl an Verordnungen, Weisungen und Richtlinien. Die Folgen bei Unternehmen und in der Verwaltung sind Kostensteigerungen und Effizienzverluste, die der Schweizer Wirtschaft schaden und die Staatsausgaben in die Höhe schnellen lassen. </p><p>Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren massiv verstärkt. Bei der Betrachtung von Statistiken in Bezug auf die Entwicklung der Arbeitsplätze stellt man fest, dass der positive Saldo massgeblich durch ein Stellenwachstum beim Bund beeinflusst wird. Diejenigen Arbeitsplätze mit Wertschöpfung hingegen weisen einen Negativsaldo aus. Die Folgen dieser Entwicklung sind Produktivitätsverluste unserer Wirtschaft und eine nichtnachhaltige Aufblähung des Staatssektors. Die Wirtschaft ist stets gezwungen, ihre Prozesse effizienter zu gestalten, wie etwa aufgrund der Frankenstärke. Der Effizienzanspruch muss aus obgenannten Gründen auch für den Staat gelten.</p>
    • <p>In unserer Gesellschaft ist eine gewisse Regelungsdichte nötig, um die vielfältigen Beziehungen der Privaten unter sich und zum Staat sowie die Aufgaben des Staates zu ordnen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 22. August 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts ausgeführt, dass eine hohe Regelungsdichte wirkungsorientierte, bedürfnis- und kundengerechte Lösungen erschweren kann, die Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränkt und die Wirtschaft behindert (BBl 2007 6121, 6129). Im Rahmen der formellen Überprüfung des Bundesrechts sowie in anderen Projekten wurde deshalb eine Vereinfachung und Deregulierung angestrebt. So wurde mit dem Bundesgesetz vom 21. Dezember 2007 über die Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren (AS 2008 2265) der unternehmerische Alltag wesentlich vereinfacht; pro Jahr werden mindestens 100 000 Verwaltungsakte gar nicht mehr oder vereinfacht durchgeführt (BBl 2007 6121, 6134). Im Rahmen der formellen Überprüfung des Bundesrechts haben Bundesrat und Parlament überflüssige Regelungen aufgehoben: Der Bundesrat hat 168 Verordnungen aufgehoben sowie in 106 Verordnungen 214 Artikel aufgehoben oder angepasst; die Bundesversammlung hat mit dem Bundesgesetz vom 20. März 2008 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts (AS 2008 3437) 17 Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse aufgehoben und in 55 Bundesgesetzen Bestimmungen aufgehoben oder geändert.</p><p>Der Bundesrat erachtet den Abbau von unnötigen administrativen Lasten für Unternehmen als Daueraufgabe. Seit 2006 veröffentlicht er im Rahmen der Wachstumspolitik zirka alle vier Jahre einen Bericht zur administrativen Entlastung der Unternehmen. Der Bericht vom 24. August 2011 "Die administrative Entlastung von Unternehmen: Bilanz 2007-2011 und Perspektiven 2012-2015" stellt 20 entsprechende Massnahmen vor. Im Rahmen des Berichtes vom 13. Dezember 2013 über die Regulierungskosten sind 32 weitere Massnahmen identifiziert worden. Die Arbeiten zum neuen Bericht 2016-2019 sind im Gange; es werden zahlreiche neue Massnahmen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern erarbeitet. Die Publikation des Berichtes ist für Herbst 2015 vorgesehen.</p><p>Einen undifferenzierten Abbau von Umfang und Menge der Verordnungen und einen generellen Verzicht auf Vollzugshilfen lehnt der Bundesrat indes ab. In vielen Fällen haben die Adressatinnen und Adressaten, insbesondere die Unternehmen, ein grosses Interesse an präzisen vollzugsrechtlichen Regeln. Die Konkretisierung der Bundesgesetze müsste sonst vermehrt durch die Verwaltungspraxis und die Gerichte erfolgen. Es wäre für die Adressatinnen und Adressaten indes viel aufwendiger und unsicherer, Regeln aus Gerichtsurteilen und der Verwaltungspraxis abzuleiten, als Verordnungen zu konsultieren. Die Rechts- und Planungssicherheit würde dadurch verschlechtert. Soweit der Bundesrat für den Erlass von Verordnungen zuständig ist, wären derartige Vorgaben der Bundesversammlung zudem unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung fragwürdig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu erarbeiten, um innerhalb von zwei Jahren den administrativen Aufwand massiv zu reduzieren. In einem geordneten und systematischen Prozess sollen sämtliche Bundesverordnungen bezüglich ihres Umfangs und ihrer Komplexität überprüft und vereinfacht werden. Die Zielgrössen hierbei sind:</p><p>1. Reduktion der Anzahl Verordnungen um mindestens einen Drittel,</p><p>2. Reduktion des Umfangs um mindestens die Hälfte.</p><p>Weisungen, Wegleitungen und Richtlinien sollen im Grundsatz ganz abgeschafft und nur noch in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Das Controlling über die korrekte Anwendung und Einhaltung der Gesetzgebung soll mit neuen, vereinfachten Methoden durchgeführt werden, unter dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Bürgerinnen, Bürger, Institutionen und der Wirtschaft. Wenn nötig und sinnvoll, können dabei Verfehlungen strenger und konsequenter geahndet werden. Die Umsetzung soll sektoriell erfolgen, um möglichst schnell erste Vereinfachungen und die gewünschte Wirkung zu erzielen. Sollte sich bei diesem Effizienzprozess zeigen, dass für die korrekte Umsetzung Gesetzesanpassungen nötig sind, legt der Bundesrat entsprechende Vorlagen dem Gesetzgeber vor. Parallel dazu soll das Parlament eine Gesetzesvorlage erarbeiten mit dem Ziel, im Minimum das Instrument des Verordnungsvetos für das Parlament einzuführen.</p>
    • Verordnungsexplosion stoppen und Verordnungen abbauen

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