Was tut der Bundesrat gegen illegale Polit-Fernsehwerbung?
- ShortId
-
15.3338
- Id
-
20153338
- Updated
-
14.11.2025 09:05
- Language
-
de
- Title
-
Was tut der Bundesrat gegen illegale Polit-Fernsehwerbung?
- AdditionalIndexing
-
15;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Anwendungsbereich der verbotenen Politwerbung im Rundfunk ist seit dem 1. April 2007 stark eingeschränkt. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verbietet einzig Werbung für politische Parteien, für Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren, sowie für Themen, über welche die Bevölkerung abstimmen kann (Art. 10 Abs. 1 Bst. d RTVG).</p><p>Für Themen, die Gegenstand von Volksabstimmungen sind, gilt das Werbeverbot ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abstimmungstermins durch die zuständige Behörde (Art. 17 Abs. 3 der Radio- und Fernsehverordnung).</p><p>Die angesprochenen Werbespots stehen nicht im Kontext einer zeitlich angesetzten Abstimmungsvorlage. Im gegenwärtigen Zeitpunkt können die Spots deshalb keine politische Werbung im rundfunkrechtlichen Sinn darstellen.</p><p>Bei unzulässiger politischer Werbung wird das Bakom aufsichtsrechtlich tätig. Radio- und Fernsehveranstalter werden in der Regel verpflichtet, unrechtmässig erzielte Einnahmen aus der Verletzung von Werbeverboten abzuliefern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Swiss Life hat auf öffentlich-rechtlichen Sendern Werbeblöcke geschaltet und bezahlt, die mit unlauteren Zahlen den falschen Eindruck einer massiven Beschleunigung der Alterung der Schweizer Bevölkerung erweckt haben. Es wurde behauptet, jedes zweite neugeborene Kind in der Schweiz werde mindestens hundert Jahre alt. Unabhängig von der Tatsache, dass diese Behauptung sämtlichen Erkenntnissen wie z. B. den Lebenserwartungstabellen diametral widerspricht, handelt es sich hier offensichtlich nicht um kommerzielle Werbung im eigentlichen Sinn, sondern um als Werbung getarnte Politpropaganda mit dem Ziel, über Falschinformationen in der Bevölkerung Ängste zur Altersvorsorge und damit politischen Druck für einen Abbau in diesem Bereich zu schaffen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Einschätzung, dass die erwähnte Fernsehwerbung nicht den gesetzlichen Bestimmungen zur politischen Werbung entspricht?</p><p>2. Was gedenkt er gegebenenfalls zu unternehmen, um zu vermeiden, dass das Verbot politischer Werbung weiterhin umgangen wird und finanzkräftige Unternehmen über Fernsehwerbung demokratische Meinungsbildungsprozesse unzulässig beeinflussen?</p>
- Was tut der Bundesrat gegen illegale Polit-Fernsehwerbung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Anwendungsbereich der verbotenen Politwerbung im Rundfunk ist seit dem 1. April 2007 stark eingeschränkt. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verbietet einzig Werbung für politische Parteien, für Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren, sowie für Themen, über welche die Bevölkerung abstimmen kann (Art. 10 Abs. 1 Bst. d RTVG).</p><p>Für Themen, die Gegenstand von Volksabstimmungen sind, gilt das Werbeverbot ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abstimmungstermins durch die zuständige Behörde (Art. 17 Abs. 3 der Radio- und Fernsehverordnung).</p><p>Die angesprochenen Werbespots stehen nicht im Kontext einer zeitlich angesetzten Abstimmungsvorlage. Im gegenwärtigen Zeitpunkt können die Spots deshalb keine politische Werbung im rundfunkrechtlichen Sinn darstellen.</p><p>Bei unzulässiger politischer Werbung wird das Bakom aufsichtsrechtlich tätig. Radio- und Fernsehveranstalter werden in der Regel verpflichtet, unrechtmässig erzielte Einnahmen aus der Verletzung von Werbeverboten abzuliefern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Swiss Life hat auf öffentlich-rechtlichen Sendern Werbeblöcke geschaltet und bezahlt, die mit unlauteren Zahlen den falschen Eindruck einer massiven Beschleunigung der Alterung der Schweizer Bevölkerung erweckt haben. Es wurde behauptet, jedes zweite neugeborene Kind in der Schweiz werde mindestens hundert Jahre alt. Unabhängig von der Tatsache, dass diese Behauptung sämtlichen Erkenntnissen wie z. B. den Lebenserwartungstabellen diametral widerspricht, handelt es sich hier offensichtlich nicht um kommerzielle Werbung im eigentlichen Sinn, sondern um als Werbung getarnte Politpropaganda mit dem Ziel, über Falschinformationen in der Bevölkerung Ängste zur Altersvorsorge und damit politischen Druck für einen Abbau in diesem Bereich zu schaffen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Einschätzung, dass die erwähnte Fernsehwerbung nicht den gesetzlichen Bestimmungen zur politischen Werbung entspricht?</p><p>2. Was gedenkt er gegebenenfalls zu unternehmen, um zu vermeiden, dass das Verbot politischer Werbung weiterhin umgangen wird und finanzkräftige Unternehmen über Fernsehwerbung demokratische Meinungsbildungsprozesse unzulässig beeinflussen?</p>
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