Auslagerung des ärztlichen Dienstes der SBB. Verlust eines Profitcenters?

ShortId
15.3353
Id
20153353
Updated
28.07.2023 06:16
Language
de
Title
Auslagerung des ärztlichen Dienstes der SBB. Verlust eines Profitcenters?
AdditionalIndexing
2841;48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der ärztliche Dienst der SBB, ein Profitcenter, das jährlich Gewinne von mehreren Millionen Franken erzielt, soll im Jahr 2016 zweigeteilt werden:</p><p>Ein Teil, nämlich der einträgliche Bereich der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen, die das BAV für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner verlangt, wird 2017 einem noch nicht bestimmten privaten Unternehmen verkauft.</p><p>Der andere Teil, nämlich der defizitäre administrative Bereich, verbleibt dagegen bei den SBB, und zwar als Teil einer im Jahr 2016 zu schaffenden Einheit.</p><p>Das Bahnpersonal der SBB steht unter starkem Druck, zum einen wegen personeller Engpässe, zum andern wegen Baustellen für Bau- und Erneuerungsarbeiten, die auf den mangelhaften Unterhalt der Infrastruktur in den letzten zehn Jahren zurückzuführen sind. Verspätungen, Betriebsstörungen und Unfälle sind die Folge. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die SBB bei sich selbst die richtigen Prioritäten setzen? Die Direktion hat sich zwei Jahre lang mit Projekten wie der Auslagerung des ärztlichen Dienstes beschäftigt, der doch zur vollsten Zufriedenheit arbeitet, anstatt sich viel grundlegenderen Aufgaben wie der Gesundheit am Arbeitsplatz, der Sicherheit und der Pünktlichkeit für die Fahrgäste zu widmen.</p>
  • <p>1. Die Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (SR 742.141.21) regelt u. a. die Ernennung der Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen. Diese sind berechtigt, die vorgeschriebenen medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen bei Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich durchzuführen. Die Unternehmen und Personen sind in ihrer Wahl frei, bei welchem Vertrauensarzt oder welcher Vertrauensärztin die medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.</p><p>Auch nach der Auslagerung an einen Drittanbieter bleibt die Gesamtverantwortung für die medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen bei den SBB. Mit dem neu zu gründenden SBB-internen Kompetenzcenter werden die Kernaufgaben innerhalb der SBB gebündelt. Der finanzielle Aspekt ist nach Auskunft der SBB nicht ausschlaggebend. Vielmehr findet im Bereich der medizinischen Dienstleistung ein Wandel statt: Der Ärztemangel spitzt sich zu, Leistungsbezüger stellen neue Anforderungen, gesetzliche Vorgaben werden strikter, und IT-Anwendungen sind auch im Gesundheitswesen kostenintensiv. Diese Anforderungen können nach Auffassung der SBB von spezialisierten Drittanbietern mit Einbezug von Fachspezialisten erfüllt werden.</p><p>Ergänzend ist zu erwähnen, dass auch zwischen der Bundesverwaltung und dem Medical Service ein Vertrag bis zum Jahr 2020 besteht. Der Medical Service der SBB wird die zugesicherten Verpflichtungen einhalten. Aktuell erarbeiten die SBB in enger Abstimmung mit dem Bund ein Detailkonzept zum weiteren Vorgehen.</p><p>2. Die Verantwortung verbleibt beim Eisenbahnverkehrsunternehmen, im konkreten Fall bei den SBB. Jährlich werden rund 7000 Tauglichkeitsuntersuchungen durch den Medical Service der SBB durchgeführt (etwa zwei Drittel der gesamtschweizerisch in diesem Bereich durchgeführten medizinischen Untersuchungen). Können aufgrund der Auslagerung die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen durchgeführt werden, erlöschen die jeweiligen Fahrberechtigungen der Triebfahrzeugführenden bzw. die Berechtigungen zur Ausübung der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung der Untersuchungen liegt bei den SBB. Das Bundesamt für Verkehr überwacht als zuständige Aufsichtsbehörde die Prozesse und den Betrieb und wird im Rahmen der normalen Prüfungen bei Bedarf Auflagen erlassen.</p><p>3. Der Bundesrat erwartet von den Transportunternehmen, dass bei der Qualität der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung keine Kompromisse gemacht werden. Wenn die SBB zum Schluss kommen, künftig die Tauglichkeitsprüfungen nicht weiter intern durchzuführen, kann diese vertrauensärztliche Tätigkeit nach geltendem Gesetz wie bei anderen konzessionierten Transportunternehmen von Dritten sichergestellt werden. Sicherheit und Qualität im Bahnverkehr dürfen durch diese Auslagerung an Drittanbieter nicht tangiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die SBB lagern ihren ärztlichen Dienst aus. Sie verkaufen damit eine Dienstleistung, die jährlich Gewinne von mehreren Millionen Franken abwirft, an Private, während der nichtrentable Teil bei den SBB verbleibt. Was hält der Bundesrat von diesem Vorgehen?</p><p>2. Da der externe Anbieter noch nicht bestimmt ist: Wie sorgt der Bundesrat dafür, dass die Qualität der "medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen für Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich nach VTE und ZSTEBV" während der Übergangsphase und danach durch den privaten Anbieter gewährleistet bleibt?</p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die SBB Leistungen abbauen, die für das Unternehmen von zentraler Bedeutung sind, und dass sich die Arbeitsbedingungen für alle Angestellten, die sicherheitsrelevante Aufgaben erfüllen, laufend verschlechtern?</p>
  • Auslagerung des ärztlichen Dienstes der SBB. Verlust eines Profitcenters?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der ärztliche Dienst der SBB, ein Profitcenter, das jährlich Gewinne von mehreren Millionen Franken erzielt, soll im Jahr 2016 zweigeteilt werden:</p><p>Ein Teil, nämlich der einträgliche Bereich der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen, die das BAV für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner verlangt, wird 2017 einem noch nicht bestimmten privaten Unternehmen verkauft.</p><p>Der andere Teil, nämlich der defizitäre administrative Bereich, verbleibt dagegen bei den SBB, und zwar als Teil einer im Jahr 2016 zu schaffenden Einheit.</p><p>Das Bahnpersonal der SBB steht unter starkem Druck, zum einen wegen personeller Engpässe, zum andern wegen Baustellen für Bau- und Erneuerungsarbeiten, die auf den mangelhaften Unterhalt der Infrastruktur in den letzten zehn Jahren zurückzuführen sind. Verspätungen, Betriebsstörungen und Unfälle sind die Folge. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die SBB bei sich selbst die richtigen Prioritäten setzen? Die Direktion hat sich zwei Jahre lang mit Projekten wie der Auslagerung des ärztlichen Dienstes beschäftigt, der doch zur vollsten Zufriedenheit arbeitet, anstatt sich viel grundlegenderen Aufgaben wie der Gesundheit am Arbeitsplatz, der Sicherheit und der Pünktlichkeit für die Fahrgäste zu widmen.</p>
    • <p>1. Die Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (SR 742.141.21) regelt u. a. die Ernennung der Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen. Diese sind berechtigt, die vorgeschriebenen medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen bei Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich durchzuführen. Die Unternehmen und Personen sind in ihrer Wahl frei, bei welchem Vertrauensarzt oder welcher Vertrauensärztin die medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.</p><p>Auch nach der Auslagerung an einen Drittanbieter bleibt die Gesamtverantwortung für die medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen bei den SBB. Mit dem neu zu gründenden SBB-internen Kompetenzcenter werden die Kernaufgaben innerhalb der SBB gebündelt. Der finanzielle Aspekt ist nach Auskunft der SBB nicht ausschlaggebend. Vielmehr findet im Bereich der medizinischen Dienstleistung ein Wandel statt: Der Ärztemangel spitzt sich zu, Leistungsbezüger stellen neue Anforderungen, gesetzliche Vorgaben werden strikter, und IT-Anwendungen sind auch im Gesundheitswesen kostenintensiv. Diese Anforderungen können nach Auffassung der SBB von spezialisierten Drittanbietern mit Einbezug von Fachspezialisten erfüllt werden.</p><p>Ergänzend ist zu erwähnen, dass auch zwischen der Bundesverwaltung und dem Medical Service ein Vertrag bis zum Jahr 2020 besteht. Der Medical Service der SBB wird die zugesicherten Verpflichtungen einhalten. Aktuell erarbeiten die SBB in enger Abstimmung mit dem Bund ein Detailkonzept zum weiteren Vorgehen.</p><p>2. Die Verantwortung verbleibt beim Eisenbahnverkehrsunternehmen, im konkreten Fall bei den SBB. Jährlich werden rund 7000 Tauglichkeitsuntersuchungen durch den Medical Service der SBB durchgeführt (etwa zwei Drittel der gesamtschweizerisch in diesem Bereich durchgeführten medizinischen Untersuchungen). Können aufgrund der Auslagerung die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen durchgeführt werden, erlöschen die jeweiligen Fahrberechtigungen der Triebfahrzeugführenden bzw. die Berechtigungen zur Ausübung der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung der Untersuchungen liegt bei den SBB. Das Bundesamt für Verkehr überwacht als zuständige Aufsichtsbehörde die Prozesse und den Betrieb und wird im Rahmen der normalen Prüfungen bei Bedarf Auflagen erlassen.</p><p>3. Der Bundesrat erwartet von den Transportunternehmen, dass bei der Qualität der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung keine Kompromisse gemacht werden. Wenn die SBB zum Schluss kommen, künftig die Tauglichkeitsprüfungen nicht weiter intern durchzuführen, kann diese vertrauensärztliche Tätigkeit nach geltendem Gesetz wie bei anderen konzessionierten Transportunternehmen von Dritten sichergestellt werden. Sicherheit und Qualität im Bahnverkehr dürfen durch diese Auslagerung an Drittanbieter nicht tangiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die SBB lagern ihren ärztlichen Dienst aus. Sie verkaufen damit eine Dienstleistung, die jährlich Gewinne von mehreren Millionen Franken abwirft, an Private, während der nichtrentable Teil bei den SBB verbleibt. Was hält der Bundesrat von diesem Vorgehen?</p><p>2. Da der externe Anbieter noch nicht bestimmt ist: Wie sorgt der Bundesrat dafür, dass die Qualität der "medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen für Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich nach VTE und ZSTEBV" während der Übergangsphase und danach durch den privaten Anbieter gewährleistet bleibt?</p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die SBB Leistungen abbauen, die für das Unternehmen von zentraler Bedeutung sind, und dass sich die Arbeitsbedingungen für alle Angestellten, die sicherheitsrelevante Aufgaben erfüllen, laufend verschlechtern?</p>
    • Auslagerung des ärztlichen Dienstes der SBB. Verlust eines Profitcenters?

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