Stabile Wechselkurse für den Standort Schweiz

ShortId
15.3354
Id
20153354
Updated
28.07.2023 06:14
Language
de
Title
Stabile Wechselkurse für den Standort Schweiz
AdditionalIndexing
15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im September 2011 hatte die Schweizerische Nationalbank einen Mindestkurs zum Euro von Fr. 1.20 fixiert. Das brachte nach einer Phase grosser Währungsturbulenzen wieder Ruhe für die Realwirtschaft. Der Mindestkurs hatte zur Folge, dass die Schweiz die Auswirkungen der Finanzkrise bis heute gering halten konnte. Der stabile Kurs ermöglichte die notwendigen Anpassungen der Wirtschaft und sicherte tiefe Absicherungskosten. Der Mindestkurs war eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz, den Standort Schweiz, die Realwirtschaft, die Beschäftigten.</p><p>Am 15. Januar 2015 hob die Nationalbank völlig unerwartet unter dem Druck der Spekulation den Mindestkurs auf, obschon sie noch kurz zuvor das Gegenteil verkündet hatte. Die Folgen sind eine grosse Verunsicherung der Realwirtschaft, Druck auf die Löhne, Arbeitsplätze und den Standort generell. Die Absicherungskosten steigen stark an. Alle Prognoseinstitute erwarten weniger Wachstum, Druck auf die Arbeitsplätze, Probleme beim Export, Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland.</p><p>Keine wirtschaftspolitische Massnahme kann die Stabilisierung des Wechselkurses mit einem Mindestkurs gegenüber dem wichtigsten Handelspartner ersetzen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, zusammen mit der Nationalbank wieder für stabile Währungsverhältnisse und insbesondere einen Mindestkurs gegenüber dem Euro zu sorgen. Es sind dabei die dafür nötigen geldpolitischen und wirtschaftspolitischen Instrumente zu evaluieren und einzusetzen.</p>
  • <p>Die Bundesverfassung definiert die Schweizerische Nationalbank (SNB) als unabhängige Zentralbank (Art. 99 der Bundesverfassung). Die SNB ist somit allein für die Führung der Geld- und Währungspolitik der Schweiz zuständig, die dem Gesamtinteresse des Landes dienen muss. Die Unabhängigkeit wird im Nationalbankgesetz (NBG) präzisiert. Das NBG (Art. 6) hält fest, dass die SNB weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen darf. Die SNB muss somit ihre Aufgabe wahrnehmen können, ohne den Anweisungen der Regierung oder des Parlamentes unterstellt zu sein. Die SNB kann auf den Wechselkurs einwirken, um ihren Auftrag zu erfüllen, der in der Gewährleistung der Preisstabilität unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung (Art. 5 NBG) besteht. Preisstabilität ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gut funktionierende Wirtschaft. Um die Preisstabilität zu gewährleisten, muss die SNB einen angemessenen monetären Rahmen schaffen, das heisst mit anderen Worten dafür sorgen, dass die Zinsen, die Wechselkurse und die Versorgung mit Geld und Krediten der Wirtschaftslage angepasst sind. Die Wechselkurse beeinflussen das Preisniveau direkt über die Preisentwicklung der handelbaren Waren und indirekt über ihre Wirkung auf die wirtschaftliche Tätigkeit.</p><p>In einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, bei der viele Vorprodukte und Konsumgüter eingeführt werden, schlagen sich Veränderungen des Wechselkurses in den Importpreisen und damit auch im gesamten Preisniveau nieder. Das gilt insbesondere bei starken Bewegungen des Wechselkurses. Wenn der Wechselkurs die Preisstabilität und die Konjunktur gefährdet, kann ihn die SNB entweder durch ein Anpassen der Zinsen oder durch direktes Intervenieren auf den Devisenmärkten beeinflussen.</p><p>Eine allfällige formelle und verkündete oder lediglich faktische Wiedereinführung eines Mindestkurses fällt in die Zuständigkeit der SNB. Die Aufhebung des Mindestkurses bedeutet nicht, dass die SNB nicht mehr am Devisenmarkt aktiv ist. Eingriffe auf dem Devisenmarkt sind Teil ihrer Instrumente zur Führung der Geld- und Währungspolitik und um den Druck auf den Franken zu verringern. So hat die SNB darauf hingewiesen, dass sie bei der Gestaltung ihrer Geldpolitik weiterhin der Wechselkurssituation Rechnung tragen und bei Bedarf am Devisenmarkt eingreifen werde. Zudem trägt die Geldpolitik der SNB mit den aktuell geltenden Negativzinsen dazu bei, Anlagen in Franken weniger attraktiv zu machen. Damit soll der Kurs geschwächt und sollen eine positive Preisentwicklung und dadurch eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung herbeigeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank dafür zu sorgen, dass in der Schweiz wieder stabile Währungsverhältnisse herrschen. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass der Schweizerfranken gegenüber dem Euro wieder einen formellen oder faktischen Mindestkurs von kurzfristig Fr. 1.15 und mittelfristig einen Kurs auf Kaufkraftparitätsniveau insbesondere gegenüber dem wichtigsten Handelspartner Deutschland erreicht.</p>
  • Stabile Wechselkurse für den Standort Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im September 2011 hatte die Schweizerische Nationalbank einen Mindestkurs zum Euro von Fr. 1.20 fixiert. Das brachte nach einer Phase grosser Währungsturbulenzen wieder Ruhe für die Realwirtschaft. Der Mindestkurs hatte zur Folge, dass die Schweiz die Auswirkungen der Finanzkrise bis heute gering halten konnte. Der stabile Kurs ermöglichte die notwendigen Anpassungen der Wirtschaft und sicherte tiefe Absicherungskosten. Der Mindestkurs war eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz, den Standort Schweiz, die Realwirtschaft, die Beschäftigten.</p><p>Am 15. Januar 2015 hob die Nationalbank völlig unerwartet unter dem Druck der Spekulation den Mindestkurs auf, obschon sie noch kurz zuvor das Gegenteil verkündet hatte. Die Folgen sind eine grosse Verunsicherung der Realwirtschaft, Druck auf die Löhne, Arbeitsplätze und den Standort generell. Die Absicherungskosten steigen stark an. Alle Prognoseinstitute erwarten weniger Wachstum, Druck auf die Arbeitsplätze, Probleme beim Export, Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland.</p><p>Keine wirtschaftspolitische Massnahme kann die Stabilisierung des Wechselkurses mit einem Mindestkurs gegenüber dem wichtigsten Handelspartner ersetzen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, zusammen mit der Nationalbank wieder für stabile Währungsverhältnisse und insbesondere einen Mindestkurs gegenüber dem Euro zu sorgen. Es sind dabei die dafür nötigen geldpolitischen und wirtschaftspolitischen Instrumente zu evaluieren und einzusetzen.</p>
    • <p>Die Bundesverfassung definiert die Schweizerische Nationalbank (SNB) als unabhängige Zentralbank (Art. 99 der Bundesverfassung). Die SNB ist somit allein für die Führung der Geld- und Währungspolitik der Schweiz zuständig, die dem Gesamtinteresse des Landes dienen muss. Die Unabhängigkeit wird im Nationalbankgesetz (NBG) präzisiert. Das NBG (Art. 6) hält fest, dass die SNB weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen darf. Die SNB muss somit ihre Aufgabe wahrnehmen können, ohne den Anweisungen der Regierung oder des Parlamentes unterstellt zu sein. Die SNB kann auf den Wechselkurs einwirken, um ihren Auftrag zu erfüllen, der in der Gewährleistung der Preisstabilität unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung (Art. 5 NBG) besteht. Preisstabilität ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gut funktionierende Wirtschaft. Um die Preisstabilität zu gewährleisten, muss die SNB einen angemessenen monetären Rahmen schaffen, das heisst mit anderen Worten dafür sorgen, dass die Zinsen, die Wechselkurse und die Versorgung mit Geld und Krediten der Wirtschaftslage angepasst sind. Die Wechselkurse beeinflussen das Preisniveau direkt über die Preisentwicklung der handelbaren Waren und indirekt über ihre Wirkung auf die wirtschaftliche Tätigkeit.</p><p>In einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, bei der viele Vorprodukte und Konsumgüter eingeführt werden, schlagen sich Veränderungen des Wechselkurses in den Importpreisen und damit auch im gesamten Preisniveau nieder. Das gilt insbesondere bei starken Bewegungen des Wechselkurses. Wenn der Wechselkurs die Preisstabilität und die Konjunktur gefährdet, kann ihn die SNB entweder durch ein Anpassen der Zinsen oder durch direktes Intervenieren auf den Devisenmärkten beeinflussen.</p><p>Eine allfällige formelle und verkündete oder lediglich faktische Wiedereinführung eines Mindestkurses fällt in die Zuständigkeit der SNB. Die Aufhebung des Mindestkurses bedeutet nicht, dass die SNB nicht mehr am Devisenmarkt aktiv ist. Eingriffe auf dem Devisenmarkt sind Teil ihrer Instrumente zur Führung der Geld- und Währungspolitik und um den Druck auf den Franken zu verringern. So hat die SNB darauf hingewiesen, dass sie bei der Gestaltung ihrer Geldpolitik weiterhin der Wechselkurssituation Rechnung tragen und bei Bedarf am Devisenmarkt eingreifen werde. Zudem trägt die Geldpolitik der SNB mit den aktuell geltenden Negativzinsen dazu bei, Anlagen in Franken weniger attraktiv zu machen. Damit soll der Kurs geschwächt und sollen eine positive Preisentwicklung und dadurch eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung herbeigeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank dafür zu sorgen, dass in der Schweiz wieder stabile Währungsverhältnisse herrschen. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass der Schweizerfranken gegenüber dem Euro wieder einen formellen oder faktischen Mindestkurs von kurzfristig Fr. 1.15 und mittelfristig einen Kurs auf Kaufkraftparitätsniveau insbesondere gegenüber dem wichtigsten Handelspartner Deutschland erreicht.</p>
    • Stabile Wechselkurse für den Standort Schweiz

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