Entwicklung von miltärischen Drohnen. Schweizerisch-israelische Zusammenarbeit und Schweizer Exporte nach Israel
- ShortId
-
15.3361
- Id
-
20153361
- Updated
-
28.07.2023 06:14
- Language
-
de
- Title
-
Entwicklung von miltärischen Drohnen. Schweizerisch-israelische Zusammenarbeit und Schweizer Exporte nach Israel
- AdditionalIndexing
-
08;09;15;48
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist nicht in der Lage, sich zur Zusammenarbeit der Schweizer Forschungsgemeinschaft und der Schweizer Industrie mit Bezug auf die Herstellung israelischer Drohnen zu äussern. Eine solche Zusammenarbeit unterstünde in der Schweiz nur dann einer Bewilligungs- oder Meldepflicht, wenn sie als technische Unterstützung im Sinne der Güterkontrollverordnung zu qualifizieren wäre.</p><p>Was den Export von Drohnenbestandteilen betrifft, kann der Bundesrat bestätigen, dass dem Seco in den letzten Jahren Gesuche für die Ausfuhr solcher Güter nach Israel unterbreitet worden sind. Das Seco erteilte mit Bezug auf Rüstungsfirmen in Israel ausschliesslich Ausfuhrbewilligungen für die Lieferung von automatischen Landesystemen und für Propeller aus Holz und Aluminium für unbemannte Fluggeräte. Diese Zusatzausrüstung und Bestandteile sind als besondere militärische Güter von Anhang 3 der Güterkontrollverordnung erfasst, da sie nicht für Kampfdrohnen konzipiert oder abgeändert worden sind. Der grösste Teil der vom Seco für die Ausfuhr bewilligten Güter fand Eingang in Aufklärungsdrohnen, die in der Folge von Israel wieder ausgeführt wurden. Zum Zeitpunkt der Ausfuhr aus der Schweiz waren die Endbestimmungsländer der Schweizer Güter bekannt. Dem Seco liegen keine Hinweise vor, dass Schweizer Güter, deren Ausfuhr der Bewilligungspflicht unterstellt ist, für die Herstellung von Kampfdrohnen eingesetzt worden wären.</p><p>Zu einzelnen Ausfuhrgeschäften oder zu einzelnen Endempfängern nimmt der Bundesrat keine Stellung. Der Bundesrat ist demgegenüber bereit, das Seco anzuweisen, dem Interpellanten die verlangten Informationen persönlich zugänglich zu machen, in Anwendung von Artikel 7 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Jahren arbeiten die Schweiz und Israel bei der Entwicklung von Drohnen zusammen. Schweizer Forschung und Industrie beteiligen sich schon lange an der Entwicklung und am Bau neuer Drohnen in Israel, woraus übrigens niemand ein Geheimnis macht. Dabei verwendet doch Israel bekanntermassen Drohnen für Angriffe in Gebieten, die es unter Verletzung des Völkerrechts besetzt hält, für aussergerichtliche Hinrichtungen, mit denen es gegen Völkerrecht verstösst, sowie zur Bombardierung der Zivilbevölkerung, wobei die Drohnen die zur Tötung oder Zerstörung ausgewählten Ziele entweder markieren oder durch Bombenabwurf selber angreifen.</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Schweizer Forschung und die Industrie unseres Landes an der Entwicklung und am Bau israelischer Drohnen mitarbeiten?</p><p>2. Kann der Bundesrat garantieren, dass die Bestandteile für Drohnen, die laut den Statistiken des Seco in den letzten Jahren als Kriegsmaterial (besondere militärische Güter oder doppelt verwendbare Güter) nach Israel exportiert wurden, nicht in bewaffneten Konflikten - unter Verletzung des Völkerrechts und der Menschenrechte - gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt worden sind?</p><p>3. Kann er auch garantieren, dass sie nicht dazu beigetragen haben, die regionale Sicherheit zu gefährden, was gegen die Bewilligungskriterien des Bundes verstossen würde (Art. 5 der Kriegsmaterialverordnung und Art. 6 der Güterkontrollverordnung)?</p><p>Das israelische Unternehmen Elbit liefert 85 Prozent der von der israelischen Armee verwendeten Drohnen. Diese Drohnen wurden unter anderem im Sommer 2014 beim Angriff auf den Gaza-Streifen eingesetzt, bei dem nachweislich Kriegsverbrechen begangen wurden. Hat der Bund eine Bewilligung für die Lieferung von Drohnenbestandteilen an dieses Unternehmen erteilt? Wenn ja, für welche Bestandteile wurden die Bewilligungen erteilt?</p>
- Entwicklung von miltärischen Drohnen. Schweizerisch-israelische Zusammenarbeit und Schweizer Exporte nach Israel
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist nicht in der Lage, sich zur Zusammenarbeit der Schweizer Forschungsgemeinschaft und der Schweizer Industrie mit Bezug auf die Herstellung israelischer Drohnen zu äussern. Eine solche Zusammenarbeit unterstünde in der Schweiz nur dann einer Bewilligungs- oder Meldepflicht, wenn sie als technische Unterstützung im Sinne der Güterkontrollverordnung zu qualifizieren wäre.</p><p>Was den Export von Drohnenbestandteilen betrifft, kann der Bundesrat bestätigen, dass dem Seco in den letzten Jahren Gesuche für die Ausfuhr solcher Güter nach Israel unterbreitet worden sind. Das Seco erteilte mit Bezug auf Rüstungsfirmen in Israel ausschliesslich Ausfuhrbewilligungen für die Lieferung von automatischen Landesystemen und für Propeller aus Holz und Aluminium für unbemannte Fluggeräte. Diese Zusatzausrüstung und Bestandteile sind als besondere militärische Güter von Anhang 3 der Güterkontrollverordnung erfasst, da sie nicht für Kampfdrohnen konzipiert oder abgeändert worden sind. Der grösste Teil der vom Seco für die Ausfuhr bewilligten Güter fand Eingang in Aufklärungsdrohnen, die in der Folge von Israel wieder ausgeführt wurden. Zum Zeitpunkt der Ausfuhr aus der Schweiz waren die Endbestimmungsländer der Schweizer Güter bekannt. Dem Seco liegen keine Hinweise vor, dass Schweizer Güter, deren Ausfuhr der Bewilligungspflicht unterstellt ist, für die Herstellung von Kampfdrohnen eingesetzt worden wären.</p><p>Zu einzelnen Ausfuhrgeschäften oder zu einzelnen Endempfängern nimmt der Bundesrat keine Stellung. Der Bundesrat ist demgegenüber bereit, das Seco anzuweisen, dem Interpellanten die verlangten Informationen persönlich zugänglich zu machen, in Anwendung von Artikel 7 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Jahren arbeiten die Schweiz und Israel bei der Entwicklung von Drohnen zusammen. Schweizer Forschung und Industrie beteiligen sich schon lange an der Entwicklung und am Bau neuer Drohnen in Israel, woraus übrigens niemand ein Geheimnis macht. Dabei verwendet doch Israel bekanntermassen Drohnen für Angriffe in Gebieten, die es unter Verletzung des Völkerrechts besetzt hält, für aussergerichtliche Hinrichtungen, mit denen es gegen Völkerrecht verstösst, sowie zur Bombardierung der Zivilbevölkerung, wobei die Drohnen die zur Tötung oder Zerstörung ausgewählten Ziele entweder markieren oder durch Bombenabwurf selber angreifen.</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Schweizer Forschung und die Industrie unseres Landes an der Entwicklung und am Bau israelischer Drohnen mitarbeiten?</p><p>2. Kann der Bundesrat garantieren, dass die Bestandteile für Drohnen, die laut den Statistiken des Seco in den letzten Jahren als Kriegsmaterial (besondere militärische Güter oder doppelt verwendbare Güter) nach Israel exportiert wurden, nicht in bewaffneten Konflikten - unter Verletzung des Völkerrechts und der Menschenrechte - gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt worden sind?</p><p>3. Kann er auch garantieren, dass sie nicht dazu beigetragen haben, die regionale Sicherheit zu gefährden, was gegen die Bewilligungskriterien des Bundes verstossen würde (Art. 5 der Kriegsmaterialverordnung und Art. 6 der Güterkontrollverordnung)?</p><p>Das israelische Unternehmen Elbit liefert 85 Prozent der von der israelischen Armee verwendeten Drohnen. Diese Drohnen wurden unter anderem im Sommer 2014 beim Angriff auf den Gaza-Streifen eingesetzt, bei dem nachweislich Kriegsverbrechen begangen wurden. Hat der Bund eine Bewilligung für die Lieferung von Drohnenbestandteilen an dieses Unternehmen erteilt? Wenn ja, für welche Bestandteile wurden die Bewilligungen erteilt?</p>
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