Mehrsprachigkeit. Diskriminierende Stellenausschreibung bei der Pro Helvetia?

ShortId
15.3376
Id
20153376
Updated
28.07.2023 06:10
Language
de
Title
Mehrsprachigkeit. Diskriminierende Stellenausschreibung bei der Pro Helvetia?
AdditionalIndexing
2831;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Pro Helvetia benötigte für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion (Mitarbeit am Projekt Triptic) eine Praktikantin oder einen Praktikanten, welche bzw. welcher die Beherrschung der deutschen Sprache gewährleisten musste, da der Projektverantwortliche französischer Muttersprache war und das länderübergreifende Austauschprojekt sowohl französische wie auch deutsche Sprachkompetenzen erforderte.</p><p>2. Im erwähnten Stelleninserat ist der Terminus "Ihre Muttersprache ist Deutsch" nicht korrekt gewählt und widerspricht daher dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Sprachgemeinschaften. Künftig werden alle Stelleninserate sorgfältiger überprüft.</p><p>3. Ja, Pro Helvetia fällt unter den Geltungsbereich des Sprachengesetzes. Die Stiftung berücksichtigt bei ihrer Personalpolitik Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Bundespersonalgesetzes (Vertretung der Sprachgemeinschaften entsprechend ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung).</p><p>4. Die Personalpolitik von Pro Helvetia berücksichtigt die Förderung der lateinischen Sprachpräsenz und Sprachkompetenz der Belegschaft. Dies zeigt sich auch an den Anteilen von 22,6 Prozent Mitarbeitenden aus der französischen Schweiz und 12,9 Prozent aus der italienischen Schweiz. Von den jährlich fünf zu vergebenden Praktikantenstellen stammen durchschnittlich zwei Personen aus dem lateinischen Sprachraum. Aufgrund dieser Kennzahlen erachtet der Bundesrat die Umsetzung der Grundsätze der Sprachgemeinschaften als erfüllt.</p><p>5. Die strategischen Ziele des Bundesrates für Pro Helvetia 2012-2015 sehen vor, dass Pro Helvetia eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt und insbesondere der Mehrsprachigkeit hohes Gewicht beimisst.</p><p>6. Es ist beabsichtigt, dass die Verpflichtung zur Mehrsprachigkeit auch in den strategischen Zielen des Bundesrates für Pro Helvetia 2016-2020 festgelegt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Ausschreibung der Pro Helvetia für ein Praktikum wird u. a. die Muttersprache Deutsch verlangt (für den Ausschreibungstext vgl. <a href="http://www4.ti.ch/can/dtcf/italianita/attivita">http://www4.ti.ch/can/dtcf/italianita/attivita</a>).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern die Kenntnis einer ganz bestimmten Amtssprache (nicht aber der anderen)?</p><p>2. Warum müssen die Sprachkenntnisse statt an ein qualitatives Kriterium (z. B. sehr gute Kenntnisse) an ein biografisches Kriterium (die Muttersprache) geknüpft sein, was Personen diskriminiert, die vielleicht sehr gute Kenntnisse der verlangten Amtssprache vorweisen können, aber eine andere Muttersprache haben?</p><p>3. Fällt die Pro Helvetia - eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die vollumfänglich vom Bund finanziert wird und zu deren Hauptzielen die Förderung der Verständigung zwischen den verschiedenen Landesteilen gehört - unter den Geltungsbereich des Sprachengesetzes (SpG; SR 441.1)?</p><p>4. Falls dies nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht so ist: Ist der Bundesrat angesichts der erwähnten Stellenausschreibung nicht dennoch der Ansicht, dass die Personalpolitik der Pro Helvetia den Geist und die Grundprinzipien des SpG ganz klar einhalten muss?</p><p>5. Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b SpG gibt dem Bund die Kompetenz vorzusehen, dass "die Erteilung von Konzessionen oder Aufträgen sowie die Zusprache von Finanzhilfen mit der Auflage zu verbinden sind, Bestimmungen dieses Abschnitts zu befolgen". Gibt es momentan im Auftrag des Bundes an die Pro Helvetia entsprechende Auflagen? Wenn ja, welcher Art und welchen Umfangs?</p><p>6. Falls dies nicht der Fall ist: Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass für die nächste Finanzierungsperiode entsprechende Auflagen vorgesehen werden müssen, damit sich ähnliche Fälle nicht wiederholen und damit gewährleistet ist, dass die Stiftung Pro Helvetia die Gleichbehandlung der vier Landessprachen sicherstellt und die Sprachenfreiheit in all ihren Tätigkeitsbereichen garantiert und umsetzt, auch in ihrer Personalpolitik?</p>
  • Mehrsprachigkeit. Diskriminierende Stellenausschreibung bei der Pro Helvetia?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Pro Helvetia benötigte für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion (Mitarbeit am Projekt Triptic) eine Praktikantin oder einen Praktikanten, welche bzw. welcher die Beherrschung der deutschen Sprache gewährleisten musste, da der Projektverantwortliche französischer Muttersprache war und das länderübergreifende Austauschprojekt sowohl französische wie auch deutsche Sprachkompetenzen erforderte.</p><p>2. Im erwähnten Stelleninserat ist der Terminus "Ihre Muttersprache ist Deutsch" nicht korrekt gewählt und widerspricht daher dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Sprachgemeinschaften. Künftig werden alle Stelleninserate sorgfältiger überprüft.</p><p>3. Ja, Pro Helvetia fällt unter den Geltungsbereich des Sprachengesetzes. Die Stiftung berücksichtigt bei ihrer Personalpolitik Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Bundespersonalgesetzes (Vertretung der Sprachgemeinschaften entsprechend ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung).</p><p>4. Die Personalpolitik von Pro Helvetia berücksichtigt die Förderung der lateinischen Sprachpräsenz und Sprachkompetenz der Belegschaft. Dies zeigt sich auch an den Anteilen von 22,6 Prozent Mitarbeitenden aus der französischen Schweiz und 12,9 Prozent aus der italienischen Schweiz. Von den jährlich fünf zu vergebenden Praktikantenstellen stammen durchschnittlich zwei Personen aus dem lateinischen Sprachraum. Aufgrund dieser Kennzahlen erachtet der Bundesrat die Umsetzung der Grundsätze der Sprachgemeinschaften als erfüllt.</p><p>5. Die strategischen Ziele des Bundesrates für Pro Helvetia 2012-2015 sehen vor, dass Pro Helvetia eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt und insbesondere der Mehrsprachigkeit hohes Gewicht beimisst.</p><p>6. Es ist beabsichtigt, dass die Verpflichtung zur Mehrsprachigkeit auch in den strategischen Zielen des Bundesrates für Pro Helvetia 2016-2020 festgelegt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Ausschreibung der Pro Helvetia für ein Praktikum wird u. a. die Muttersprache Deutsch verlangt (für den Ausschreibungstext vgl. <a href="http://www4.ti.ch/can/dtcf/italianita/attivita">http://www4.ti.ch/can/dtcf/italianita/attivita</a>).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern die Kenntnis einer ganz bestimmten Amtssprache (nicht aber der anderen)?</p><p>2. Warum müssen die Sprachkenntnisse statt an ein qualitatives Kriterium (z. B. sehr gute Kenntnisse) an ein biografisches Kriterium (die Muttersprache) geknüpft sein, was Personen diskriminiert, die vielleicht sehr gute Kenntnisse der verlangten Amtssprache vorweisen können, aber eine andere Muttersprache haben?</p><p>3. Fällt die Pro Helvetia - eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die vollumfänglich vom Bund finanziert wird und zu deren Hauptzielen die Förderung der Verständigung zwischen den verschiedenen Landesteilen gehört - unter den Geltungsbereich des Sprachengesetzes (SpG; SR 441.1)?</p><p>4. Falls dies nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht so ist: Ist der Bundesrat angesichts der erwähnten Stellenausschreibung nicht dennoch der Ansicht, dass die Personalpolitik der Pro Helvetia den Geist und die Grundprinzipien des SpG ganz klar einhalten muss?</p><p>5. Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b SpG gibt dem Bund die Kompetenz vorzusehen, dass "die Erteilung von Konzessionen oder Aufträgen sowie die Zusprache von Finanzhilfen mit der Auflage zu verbinden sind, Bestimmungen dieses Abschnitts zu befolgen". Gibt es momentan im Auftrag des Bundes an die Pro Helvetia entsprechende Auflagen? Wenn ja, welcher Art und welchen Umfangs?</p><p>6. Falls dies nicht der Fall ist: Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass für die nächste Finanzierungsperiode entsprechende Auflagen vorgesehen werden müssen, damit sich ähnliche Fälle nicht wiederholen und damit gewährleistet ist, dass die Stiftung Pro Helvetia die Gleichbehandlung der vier Landessprachen sicherstellt und die Sprachenfreiheit in all ihren Tätigkeitsbereichen garantiert und umsetzt, auch in ihrer Personalpolitik?</p>
    • Mehrsprachigkeit. Diskriminierende Stellenausschreibung bei der Pro Helvetia?

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