Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post

ShortId
15.3377
Id
20153377
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Menge der in der Schweiz versandten Briefe ist seit Jahren stark rückläufig. Gesetz und Verordnung schreiben der Schweizerischen Post einen Minimalstandard bei den Leistungen in der Grundversorgung und in der Ausgestaltung des Poststellennetzes vor. Gemäss aktuellen Angaben der Post ist allein das Filialnetz mit rund 100 Millionen Franken defizitär pro Jahr. Die Post AG hat deshalb von ihrer unternehmerischen Freiheit, über welche sie seit 1998 verfügt, Gebrauch gemacht und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen Dritter in den letzten Jahren stark ausgebaut. Gemäss aktuellen eigenen Angaben generiert die Post mit dem Verkauf von Drittprodukten rund 500 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Die unternehmerische Freiheit der Post und ihre Innovation sind grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings hat die Post die Grenzen für den Verkauf von Drittprodukten nun gar weit gesetzt, eine Überprüfung und eine grössere Zurückhaltung sowie eine klar erkennbare Strategie tun not. Stossend sind heute:</p><p>1. Die Kundinnen und Kunden der Post sind in erster Linie an postalischen Leistungen interessiert. Drittprodukten darf höchstens eine subsidiäre Funktion zukommen. In vielen Poststellen und im Online-Shop dominieren heute die Drittprodukte rein mengenmässig.</p><p>2. Die Post ist eine Unternehmung im alleinigen Besitz des Bundes. Der allergrösste Teil ihrer Drittprodukte wird auch von privaten und oft gewerblichen Firmen verkauft, was teilweise zu stossenden Marktverzerrungen führen kann.</p><p>3. Das Personal der Post, im postalischen Bereich ausgebildet, wird zunehmend in Verkaufs- und Promotionssituationen gebracht, für welche es nicht hinreichend geschult ist.</p><p>Die Post hat aus unternehmerischen Gründen den Verkauf von Drittprodukten über das zuträgliche Mass ausgeweitet. Diesen operativen Entscheid der Konzernleitung auf gesetzlicher Ebene zu begrenzen scheint unverhältnismässig und wäre im konkreten Fall ebenso schwer zu formulieren wie umzusetzen. Der Weg über die strategischen Ziele und damit die Rolle des Eigners scheint deshalb angezeigt.</p><p>Im Bericht sind zudem "unterversorgte" Gebiete, Gemeinden und Täler, insbesondere Randregionen, welche durch das zusätzliche "Postangebot" einen Mehrwert generieren, sofern eine Poststelle betrieben wird, angemessen zu berücksichtigen.</p>
  • <p>Die Post erwirtschaftet fast 90 Prozent ihres Umsatzes im Wettbewerb, und sie muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Das Poststellennetz weist ein jährliches Defizit von rund 100 Millionen Franken aus. Das Postorganisationsgesetz (Art. 3 Abs. 4 POG) gibt der Post die Möglichkeit, Dienstleistungen Dritter anzubieten. Sie kann damit die Auslastung ihrer Poststelleninfrastruktur optimieren, Ertragsrückgänge im Kerngeschäft zumindest teilweise kompensieren, Arbeitsplätze sichern und Tarifmassnahmen vermeiden.</p><p>Trotzdem soll geprüft werden, ob und wie eine massvolle Ausgestaltung der Drittprodukte erreicht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie er in seiner Rolle als Eignervertreter der Schweizerischen Post wirkungsvoll und unbürokratisch den Auftrag geben kann, das Angebot von Drittprodukten massvoll auszugestalten. Der Bundesrat prüft dabei insbesondere, ob er bei der Festlegung der strategischen Ziele für die Post AG für die Jahre 2017 bis 2020 ein entsprechendes Ziel aufnehmen kann.</p>
  • Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Menge der in der Schweiz versandten Briefe ist seit Jahren stark rückläufig. Gesetz und Verordnung schreiben der Schweizerischen Post einen Minimalstandard bei den Leistungen in der Grundversorgung und in der Ausgestaltung des Poststellennetzes vor. Gemäss aktuellen Angaben der Post ist allein das Filialnetz mit rund 100 Millionen Franken defizitär pro Jahr. Die Post AG hat deshalb von ihrer unternehmerischen Freiheit, über welche sie seit 1998 verfügt, Gebrauch gemacht und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen Dritter in den letzten Jahren stark ausgebaut. Gemäss aktuellen eigenen Angaben generiert die Post mit dem Verkauf von Drittprodukten rund 500 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Die unternehmerische Freiheit der Post und ihre Innovation sind grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings hat die Post die Grenzen für den Verkauf von Drittprodukten nun gar weit gesetzt, eine Überprüfung und eine grössere Zurückhaltung sowie eine klar erkennbare Strategie tun not. Stossend sind heute:</p><p>1. Die Kundinnen und Kunden der Post sind in erster Linie an postalischen Leistungen interessiert. Drittprodukten darf höchstens eine subsidiäre Funktion zukommen. In vielen Poststellen und im Online-Shop dominieren heute die Drittprodukte rein mengenmässig.</p><p>2. Die Post ist eine Unternehmung im alleinigen Besitz des Bundes. Der allergrösste Teil ihrer Drittprodukte wird auch von privaten und oft gewerblichen Firmen verkauft, was teilweise zu stossenden Marktverzerrungen führen kann.</p><p>3. Das Personal der Post, im postalischen Bereich ausgebildet, wird zunehmend in Verkaufs- und Promotionssituationen gebracht, für welche es nicht hinreichend geschult ist.</p><p>Die Post hat aus unternehmerischen Gründen den Verkauf von Drittprodukten über das zuträgliche Mass ausgeweitet. Diesen operativen Entscheid der Konzernleitung auf gesetzlicher Ebene zu begrenzen scheint unverhältnismässig und wäre im konkreten Fall ebenso schwer zu formulieren wie umzusetzen. Der Weg über die strategischen Ziele und damit die Rolle des Eigners scheint deshalb angezeigt.</p><p>Im Bericht sind zudem "unterversorgte" Gebiete, Gemeinden und Täler, insbesondere Randregionen, welche durch das zusätzliche "Postangebot" einen Mehrwert generieren, sofern eine Poststelle betrieben wird, angemessen zu berücksichtigen.</p>
    • <p>Die Post erwirtschaftet fast 90 Prozent ihres Umsatzes im Wettbewerb, und sie muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Das Poststellennetz weist ein jährliches Defizit von rund 100 Millionen Franken aus. Das Postorganisationsgesetz (Art. 3 Abs. 4 POG) gibt der Post die Möglichkeit, Dienstleistungen Dritter anzubieten. Sie kann damit die Auslastung ihrer Poststelleninfrastruktur optimieren, Ertragsrückgänge im Kerngeschäft zumindest teilweise kompensieren, Arbeitsplätze sichern und Tarifmassnahmen vermeiden.</p><p>Trotzdem soll geprüft werden, ob und wie eine massvolle Ausgestaltung der Drittprodukte erreicht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie er in seiner Rolle als Eignervertreter der Schweizerischen Post wirkungsvoll und unbürokratisch den Auftrag geben kann, das Angebot von Drittprodukten massvoll auszugestalten. Der Bundesrat prüft dabei insbesondere, ob er bei der Festlegung der strategischen Ziele für die Post AG für die Jahre 2017 bis 2020 ein entsprechendes Ziel aufnehmen kann.</p>
    • Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post

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