Erweiterung des Mandates der Minurso

ShortId
15.3378
Id
20153378
Updated
28.07.2023 14:55
Language
de
Title
Erweiterung des Mandates der Minurso
AdditionalIndexing
08;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat erachtet den Ansatz der Motion als nicht zielführend. Mandate von Friedensmissionen werden gemäss UN-Charta vom UN-Sicherheitsrat erteilt. Entsprechend sind die Einflussmöglichkeiten von Nichtmitgliedern des UN-Sicherheitsrats beschränkt. Der Bundesrat gibt zudem zu bedenken, dass mit einer solchen Ausdehnung des Mandates das für Friedensoperationen notwendige Einverständnis der Konfliktparteien nicht mehr garantiert sein könnte. Er ist der Meinung, dass die Erfolgsaussichten unter diesen Umständen kaum gegeben sind. Die Tatsache, dass ein solcher Vorschlag bereits im April 2013 im UN-Sicherheitsrat abgelehnt wurde, obwohl dieser bei mehreren Mitgliedern - darunter auch ständige Mitglieder - Unterstützung fand, untermauert diese Einschätzung.</p><p>Auch wenn das derzeitige Mandat keine operationellen Bestimmungen zu den Menschenrechten enthält, sind sie dennoch in der Präambel erwähnt. Die Menschenrechtssituation in der Westsahara wird zudem unter anderem vom Hochkommissariat für Menschenrechte beobachtet.</p><p>Die Schweiz verfolgt eine aktive Menschenrechtspolitik und setzt sich auf bilateraler sowie multilateraler Ebene für Menschenrechte ein. Sie ist darum bemüht, stets kooperativ mit allen Beteiligten an der Einhaltung der Menschenrechte zu arbeiten. In diesem Sinne konzentriert sich das Engagement der Schweiz insbesondere auf die Unterstützung konkreter Menschenrechtsarbeit vor Ort, wie die des Geneva Institute for Human Rights, welches unter anderem in der Westsahara für lokale Behörden sowie die Zivilgesellschaft eine Ausbildung in Sachen Menschenrechte organisierte. Die Unterstützung der Menschenrechtsarbeit vor Ort ist nach Ansicht des Bundesrates für die tatsächliche Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Westsahara wirkungsvoller als der Versuch einer indirekten Einflussnahme auf den UN-Sicherheitsrat.</p><p>Durch die Beteiligung von bis zu sechs Schweizer Militärbeobachtern und Experten am Minenräumungsprogramm der Minurso sowie mit der Unterstützung der Mission des Sondergesandten des Uno-Generalsekretärs durch die Entsendung von zwei Mediationsexperten trägt die Schweiz darüber hinaus auch zur Sicherheit der Bevölkerung in der Westsahara bei und arbeitet an einer gerechten und dauerhaften Lösung des Konflikts mit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen der Vereinten Nationen darum zu ersuchen, das Mandat der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (Minurso) auf die Überwachung der Menschenrechte in den besetzten Gebieten und in den Lagern der sahraurischen Flüchtlinge auszudehnen. </p><p>Eine Minderheit (Büchel, Mörgeli, Stamm) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Erweiterung des Mandates der Minurso
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20152006
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erachtet den Ansatz der Motion als nicht zielführend. Mandate von Friedensmissionen werden gemäss UN-Charta vom UN-Sicherheitsrat erteilt. Entsprechend sind die Einflussmöglichkeiten von Nichtmitgliedern des UN-Sicherheitsrats beschränkt. Der Bundesrat gibt zudem zu bedenken, dass mit einer solchen Ausdehnung des Mandates das für Friedensoperationen notwendige Einverständnis der Konfliktparteien nicht mehr garantiert sein könnte. Er ist der Meinung, dass die Erfolgsaussichten unter diesen Umständen kaum gegeben sind. Die Tatsache, dass ein solcher Vorschlag bereits im April 2013 im UN-Sicherheitsrat abgelehnt wurde, obwohl dieser bei mehreren Mitgliedern - darunter auch ständige Mitglieder - Unterstützung fand, untermauert diese Einschätzung.</p><p>Auch wenn das derzeitige Mandat keine operationellen Bestimmungen zu den Menschenrechten enthält, sind sie dennoch in der Präambel erwähnt. Die Menschenrechtssituation in der Westsahara wird zudem unter anderem vom Hochkommissariat für Menschenrechte beobachtet.</p><p>Die Schweiz verfolgt eine aktive Menschenrechtspolitik und setzt sich auf bilateraler sowie multilateraler Ebene für Menschenrechte ein. Sie ist darum bemüht, stets kooperativ mit allen Beteiligten an der Einhaltung der Menschenrechte zu arbeiten. In diesem Sinne konzentriert sich das Engagement der Schweiz insbesondere auf die Unterstützung konkreter Menschenrechtsarbeit vor Ort, wie die des Geneva Institute for Human Rights, welches unter anderem in der Westsahara für lokale Behörden sowie die Zivilgesellschaft eine Ausbildung in Sachen Menschenrechte organisierte. Die Unterstützung der Menschenrechtsarbeit vor Ort ist nach Ansicht des Bundesrates für die tatsächliche Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Westsahara wirkungsvoller als der Versuch einer indirekten Einflussnahme auf den UN-Sicherheitsrat.</p><p>Durch die Beteiligung von bis zu sechs Schweizer Militärbeobachtern und Experten am Minenräumungsprogramm der Minurso sowie mit der Unterstützung der Mission des Sondergesandten des Uno-Generalsekretärs durch die Entsendung von zwei Mediationsexperten trägt die Schweiz darüber hinaus auch zur Sicherheit der Bevölkerung in der Westsahara bei und arbeitet an einer gerechten und dauerhaften Lösung des Konflikts mit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen der Vereinten Nationen darum zu ersuchen, das Mandat der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (Minurso) auf die Überwachung der Menschenrechte in den besetzten Gebieten und in den Lagern der sahraurischen Flüchtlinge auszudehnen. </p><p>Eine Minderheit (Büchel, Mörgeli, Stamm) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Erweiterung des Mandates der Minurso

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