Ergänzung des Wohlstandsberichtes

ShortId
15.3381
Id
20153381
Updated
14.11.2025 08:14
Language
de
Title
Ergänzung des Wohlstandsberichtes
AdditionalIndexing
2446;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, im nächsten Wohlstandsbericht die im Postulat gewünschten Auswertungen durchzuführen. Es bestehen jedoch Grenzen bei den Analysemöglichkeiten.</p><p>So ist bei den Steuerdaten zu berücksichtigen, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung neben Angaben zum Typ des steuerpflichtigen Haushalts lediglich das steuerbare Einkommen, der Steuerbetrag sowie ausgewählte Abzüge (Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen, Abzug für den zweitverdienenden Ehegatten, Beiträge an die Säule 3a) zur Verfügung stehen, von welchen nicht auf das Bruttohaushaltseinkommen geschlossen werden kann.</p><p>In Bezug auf die Vermögensstatistik ist ebenfalls festzuhalten, dass nur bestimmte Vermögenskomponenten erfasst werden (sog. Reinvermögen). Da der Bund keine Vermögenssteuer kennt, hat er über die entrichteten Vermögenssteuern keine Kenntnis.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, künftig im Wohlstandsbericht die Entwicklung der Einkommen und Vermögen sowie die Steuerabgaben des obersten Prozents darzustellen.</p>
  • Ergänzung des Wohlstandsberichtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, im nächsten Wohlstandsbericht die im Postulat gewünschten Auswertungen durchzuführen. Es bestehen jedoch Grenzen bei den Analysemöglichkeiten.</p><p>So ist bei den Steuerdaten zu berücksichtigen, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung neben Angaben zum Typ des steuerpflichtigen Haushalts lediglich das steuerbare Einkommen, der Steuerbetrag sowie ausgewählte Abzüge (Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen, Abzug für den zweitverdienenden Ehegatten, Beiträge an die Säule 3a) zur Verfügung stehen, von welchen nicht auf das Bruttohaushaltseinkommen geschlossen werden kann.</p><p>In Bezug auf die Vermögensstatistik ist ebenfalls festzuhalten, dass nur bestimmte Vermögenskomponenten erfasst werden (sog. Reinvermögen). Da der Bund keine Vermögenssteuer kennt, hat er über die entrichteten Vermögenssteuern keine Kenntnis.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, künftig im Wohlstandsbericht die Entwicklung der Einkommen und Vermögen sowie die Steuerabgaben des obersten Prozents darzustellen.</p>
    • Ergänzung des Wohlstandsberichtes

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