Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern

ShortId
15.3383
Id
20153383
Updated
25.06.2025 00:05
Language
de
Title
Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern
AdditionalIndexing
24;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>"Jugend und Sport"-Beiträge sind als "Nachfrage-Subventionen" konzipiert. Wenn die "Jugend und Sport"-Angebote von Sport- und Jugendvereinen oder Schulen zunehmen, steigt auch das Beitragsvolumen. Mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (SR 415.0) am 1. Oktober 2012 wurde ein neues Entschädigungssystem für Kurse und Lager eingeführt, welches den Anliegen der Sportförderung besser Rechnung trägt.</p><p>Die Systemumstellung hat zur Folge, dass der "Jugend und Sport"-Kredit für 2014 voll ausgeschöpft wurde und für 2015 nicht ausreichend Subventionsbeiträge zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat mit der Botschaft vom 25. März 2015 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 (BBl 2015 3207) eine Erhöhung des Subventionskredits für "Jugend und Sport" um 12 Millionen Franken. Parallel dazu hat das Bundesamt für Sport am 10. März 2015 eine lineare Senkung der "Jugend und Sport"-Beiträge per 1. August 2015 (neues Schul- und Sportjahr) angekündigt.</p><p>Dieses Vorgehen entspricht den in der Debatte zum Voranschlag 2015 vorgetragenen Anliegen der Parlamentsmehrheit. Im Rahmen der Kommissions- und Plenumsberatungen wurde immer wieder auf die grosse Bedeutung der Planungssicherheit für die Veranstalter von "Jugend und Sport"-Kursen und -Lagern hingewiesen. Dabei wurde hervorgehoben, dass allenfalls notwendige Beitragssenkungen nicht in ein laufendes Schul- und Sportjahr fallen dürften. Mit dem im vorliegenden Fall gewählten Vorgehen wurde dem Anliegen der Planungssicherheit umfassend Rechnung getragen, indem die Beitragssenkung rund fünf Monate vor deren Inkraftsetzung zu Beginn eines neuen Schul- und Sportjahres angekündigt wurde.</p><p>Der mit der Motion geforderte Verzicht auf eine Beitragssenkung setzt in finanzieller Hinsicht zweierlei voraus: Erstens müsste der vom Bundesrat beantragte Nachtragskredit zum Voranschlag 2015 von 12 auf 17 Millionen Franken erhöht werden. Zweitens wäre der "Jugend und Sport"-Kredit (2015: 75,5 Millionen Franken) im Voranschlag 2016 und im Finanzplan 2017-2019 um jährlich 18 Millionen Franken aufzustocken, dies unter der Voraussetzung, dass die der Finanzplanung zugrunde liegende Entwicklung der "Jugend und Sport"-Teilnehmerzahlen sich nicht entscheidend verändert.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die beabsichtigten Anpassungen der "Jugend und Sport"-Beiträge sowohl für Sport- und Jugendvereine als auch für Schulen mit finanziellen Einbussen verbunden sind. Diese Tatsache ist angesichts der staatspolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung der Vereine unerfreulich. Das Ehrenamt bildet das Fundament des schweizerischen Vereinslebens. Der Bundesrat würdigt und anerkennt die im Umfeld der Vereine geleistete Freiwilligenarbeit ausdrücklich. Vereine erfüllen eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen und leisten so einen wichtigen Beitrag zur sozialen Kohäsion der Schweiz.</p><p>Dieses Bekenntnis zur Förderwürdigkeit der Vereinsarbeit kontrastiert mit den realen finanzpolitischen Gegebenheiten des Bundes. Angesichts der massgeblichen Verschlechterung der Haushaltsperspektiven hat der Bundesrat im Rahmen der Weisungen zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019 ein Bereinigungskonzept verabschiedet. Dieses hat zum Ziel, die strukturellen Defizite zu beseitigen und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes zu erhalten. Eine Erhöhung des "Jugend und Sport"-Kredits für 2016 und die Folgejahre widerspricht den haushaltspolitischen Zielsetzungen des Bundesrates.</p><p>Der Bundesrat erachtet die eingeleiteten Massnahmen hinsichtlich der Anliegen der Förderung des Kinder- und Jugendsports, der Wertschätzung der Vereinsarbeit und des Ehrenamtes, aber auch bezüglich der Wahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Bundes als verhältnismässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die im Sportförderungsgesetz angelegte Stärkung der "Jugend und Sport"-Aktivitäten sowie die mit dem sinnvollen Ziel der optimalen Ausnutzung der Jahreskredite eingeführten neuen Finanzierungsmechanismen haben für die veranstaltenden Verbände sowie für die Kantone zu einer erheblichen Planungsunsicherheit bei der Finanzierung der "Jugend und Sport"-Veranstaltungen sowie aufgrund der reduzierten Beiträge zu einer Verringerung der Möglichkeiten geführt, entsprechende Veranstaltungen durchzuführen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, eine Erhöhung der jährlichen Mittel für "Jugend und Sport" vorzusehen mit dem Ziel, auf der Grundlage der optimierten heutigen Tarife, die zurzeit bis zum 31. Juli 2015 gültig sind, die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone zu sichern.</p>
  • Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20153384
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>"Jugend und Sport"-Beiträge sind als "Nachfrage-Subventionen" konzipiert. Wenn die "Jugend und Sport"-Angebote von Sport- und Jugendvereinen oder Schulen zunehmen, steigt auch das Beitragsvolumen. Mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (SR 415.0) am 1. Oktober 2012 wurde ein neues Entschädigungssystem für Kurse und Lager eingeführt, welches den Anliegen der Sportförderung besser Rechnung trägt.</p><p>Die Systemumstellung hat zur Folge, dass der "Jugend und Sport"-Kredit für 2014 voll ausgeschöpft wurde und für 2015 nicht ausreichend Subventionsbeiträge zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat mit der Botschaft vom 25. März 2015 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 (BBl 2015 3207) eine Erhöhung des Subventionskredits für "Jugend und Sport" um 12 Millionen Franken. Parallel dazu hat das Bundesamt für Sport am 10. März 2015 eine lineare Senkung der "Jugend und Sport"-Beiträge per 1. August 2015 (neues Schul- und Sportjahr) angekündigt.</p><p>Dieses Vorgehen entspricht den in der Debatte zum Voranschlag 2015 vorgetragenen Anliegen der Parlamentsmehrheit. Im Rahmen der Kommissions- und Plenumsberatungen wurde immer wieder auf die grosse Bedeutung der Planungssicherheit für die Veranstalter von "Jugend und Sport"-Kursen und -Lagern hingewiesen. Dabei wurde hervorgehoben, dass allenfalls notwendige Beitragssenkungen nicht in ein laufendes Schul- und Sportjahr fallen dürften. Mit dem im vorliegenden Fall gewählten Vorgehen wurde dem Anliegen der Planungssicherheit umfassend Rechnung getragen, indem die Beitragssenkung rund fünf Monate vor deren Inkraftsetzung zu Beginn eines neuen Schul- und Sportjahres angekündigt wurde.</p><p>Der mit der Motion geforderte Verzicht auf eine Beitragssenkung setzt in finanzieller Hinsicht zweierlei voraus: Erstens müsste der vom Bundesrat beantragte Nachtragskredit zum Voranschlag 2015 von 12 auf 17 Millionen Franken erhöht werden. Zweitens wäre der "Jugend und Sport"-Kredit (2015: 75,5 Millionen Franken) im Voranschlag 2016 und im Finanzplan 2017-2019 um jährlich 18 Millionen Franken aufzustocken, dies unter der Voraussetzung, dass die der Finanzplanung zugrunde liegende Entwicklung der "Jugend und Sport"-Teilnehmerzahlen sich nicht entscheidend verändert.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die beabsichtigten Anpassungen der "Jugend und Sport"-Beiträge sowohl für Sport- und Jugendvereine als auch für Schulen mit finanziellen Einbussen verbunden sind. Diese Tatsache ist angesichts der staatspolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung der Vereine unerfreulich. Das Ehrenamt bildet das Fundament des schweizerischen Vereinslebens. Der Bundesrat würdigt und anerkennt die im Umfeld der Vereine geleistete Freiwilligenarbeit ausdrücklich. Vereine erfüllen eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen und leisten so einen wichtigen Beitrag zur sozialen Kohäsion der Schweiz.</p><p>Dieses Bekenntnis zur Förderwürdigkeit der Vereinsarbeit kontrastiert mit den realen finanzpolitischen Gegebenheiten des Bundes. Angesichts der massgeblichen Verschlechterung der Haushaltsperspektiven hat der Bundesrat im Rahmen der Weisungen zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019 ein Bereinigungskonzept verabschiedet. Dieses hat zum Ziel, die strukturellen Defizite zu beseitigen und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes zu erhalten. Eine Erhöhung des "Jugend und Sport"-Kredits für 2016 und die Folgejahre widerspricht den haushaltspolitischen Zielsetzungen des Bundesrates.</p><p>Der Bundesrat erachtet die eingeleiteten Massnahmen hinsichtlich der Anliegen der Förderung des Kinder- und Jugendsports, der Wertschätzung der Vereinsarbeit und des Ehrenamtes, aber auch bezüglich der Wahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Bundes als verhältnismässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die im Sportförderungsgesetz angelegte Stärkung der "Jugend und Sport"-Aktivitäten sowie die mit dem sinnvollen Ziel der optimalen Ausnutzung der Jahreskredite eingeführten neuen Finanzierungsmechanismen haben für die veranstaltenden Verbände sowie für die Kantone zu einer erheblichen Planungsunsicherheit bei der Finanzierung der "Jugend und Sport"-Veranstaltungen sowie aufgrund der reduzierten Beiträge zu einer Verringerung der Möglichkeiten geführt, entsprechende Veranstaltungen durchzuführen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, eine Erhöhung der jährlichen Mittel für "Jugend und Sport" vorzusehen mit dem Ziel, auf der Grundlage der optimierten heutigen Tarife, die zurzeit bis zum 31. Juli 2015 gültig sind, die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone zu sichern.</p>
    • Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern

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