Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Verzögerung bei der Umsetzung

ShortId
15.3392
Id
20153392
Updated
28.07.2023 06:09
Language
de
Title
Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Verzögerung bei der Umsetzung
AdditionalIndexing
1216;28;44;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. Mai 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" angenommen. Mit Annahme der Initiative wurde die Bundesverfassung mit Artikel 123c ergänzt. Diese neue Verfassungsbestimmung ist nicht direkt anwendbar und muss auf Gesetzesstufe konkretisiert und ergänzt werden.</p><p>1./2. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 den Vorentwurf und den erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt. Die Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" wurde nach der Abstimmung umgehend an die Hand genommen, gestaltete sich jedoch als anspruchsvoll und komplex. Der Bundesrat wollte insbesondere die parlamentarischen Beratungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative berücksichtigen, um bei der Auslegung dieser beiden Verfassungsbestimmungen eine gewisse Kohärenz zu schaffen.</p><p>3./4. Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass Kinder und andere schutzbedürftige Menschen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Deshalb hat er bereits auf den 1. Januar 2015 neue Gesetzesbestimmungen in Kraft gesetzt, die diesen Opferkreis dank einem umfassenden Tätigkeitsverbot sowie einem Kontakt- und Rayonverbot besser vor einschlägig vorbestraften Tätern schützen. So muss jetzt schon gegen einen Täter, der wegen einer bestimmten Sexualstraftat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt oder gegen den eine Massnahme angeordnet wurde, zwingend ein Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren ausgesprochen werden. Dieses Tätigkeitsverbot kann - sofern nötig - auch lebenslänglich verhängt werden.</p><p>5./6. Wie lange es dauert, bis nach einer angenommenen Volksinitiative ein Vorentwurf und ein Begleitbericht vom Bundesrat verabschiedet werden, kann nicht generell beantwortet werden. Die Zeitdauer hängt massgeblich davon ab, wie komplex und umfangreich die Umsetzung einer Initiative ist - sowohl für die Ausführungsgesetzgebung als auch für die Praxis. Aus demselben Grund ist es auch schwer zu sagen, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis eine Volksinitiative umgesetzt ist. Dies hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie lange die parlamentarischen Beratungen dauern, ob gegen den Umsetzungsvorschlag des Gesetzgebers das Referendum ergriffen wird und wie viel Zeit allfällige Umsetzungsarbeiten in den Kantonen in Anspruch nehmen.</p><p>7. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 3. September 2015. Im Anschluss daran wird die Vernehmlassung ausgewertet, und es wird ein Vernehmlassungsbericht erstellt. Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse werden die Botschaft und der Entwurf ausgearbeitet, die anschliessend dem Parlament unterbreitet werden. Wann dies genau der Fall sein wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da im Moment noch nicht abgeschätzt werden kann, wie stark der Vorentwurf aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses überarbeitet werden muss. Auf die Dauer der parlamentarischen Beratungen kann der Bundesrat zudem keinen Einfluss nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 18. Mai 2014 haben die Stimmbürger die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" angenommen. Täter, die aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen verurteilt wurden, verlieren das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. 63,5 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer haben dieses Anliegen unterstützt. Kaum je hatte eine Volksinitiative eine so hohe Zustimmung, was die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Anliegens verdeutlicht.</p><p>Bundesrätin Sommaruga sagte am Abstimmungstag, die Umsetzungsarbeiten würden "umgehend aufgenommen". Noch im 2014 wolle sie eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren. Passiert ist seither aber nichts. Solange diese Initiative auf Gesetzesebene nicht umgesetzt ist, gibt es keine automatischen lebenslänglichen Berufsverbote. Es obliegt immer noch den Richtern, ob Pädokriminelle ein (befristetes) Berufsverbot erhalten. Dies führt dazu, dass diverse Kinderschänder kein Berufsverbot erhalten, z. B.: <a href="http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/kinderpornografie-verurteilter-kinderarzt-arbeitet-jetzt-als-oberarzt-128873691">http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/kinderpornografie-verurteilter-kinderarzt-arbeitet-jetzt-als-oberarzt-128873691</a>.</p><p>Dass solche Täter keine Berufsverbote erhalten, ist schockierend und inakzeptabel. Der Bundesrat missachtet einmal mehr den Volkswillen und verschleppt die Umsetzung einer deutlich angenommenen Volksinitiative.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso verzögert er die Umsetzung der Pädophilen-Initiative derart?</p><p>2. Warum hat das EJPD den Bericht nicht wie versprochen noch im Jahr 2014 erstellt? Warum verschiebt er den Vorentwurf - und das nur auf Nachfragen - immer wieder? </p><p>3. Wieso will er, dass Pädokriminelle weiterhin mit Kindern arbeiten dürfen?</p><p>4. Wie kann sichergestellt werden, dass auch Täter, die vor Inkrafttreten des Gesetzes wegen eines entsprechenden Deliktes verurteilt werden, ein lebenslanges Berufsverbot erhalten?</p><p>5. Wie lange dauert es im Schnitt, bis er nach einer angenommenen Volksinitiative einen Vorentwurf mit Begleitbericht veröffentlicht? Wie lange dauert es im Schnitt, bis eine Volksinitiative umgesetzt ist?</p><p>6. Wie stellt er künftig sicher, dass Volksentscheide zeitnah umgesetzt werden?</p><p>7. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative nun konkret aus?</p>
  • Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Verzögerung bei der Umsetzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. Mai 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" angenommen. Mit Annahme der Initiative wurde die Bundesverfassung mit Artikel 123c ergänzt. Diese neue Verfassungsbestimmung ist nicht direkt anwendbar und muss auf Gesetzesstufe konkretisiert und ergänzt werden.</p><p>1./2. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 den Vorentwurf und den erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt. Die Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" wurde nach der Abstimmung umgehend an die Hand genommen, gestaltete sich jedoch als anspruchsvoll und komplex. Der Bundesrat wollte insbesondere die parlamentarischen Beratungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative berücksichtigen, um bei der Auslegung dieser beiden Verfassungsbestimmungen eine gewisse Kohärenz zu schaffen.</p><p>3./4. Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass Kinder und andere schutzbedürftige Menschen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Deshalb hat er bereits auf den 1. Januar 2015 neue Gesetzesbestimmungen in Kraft gesetzt, die diesen Opferkreis dank einem umfassenden Tätigkeitsverbot sowie einem Kontakt- und Rayonverbot besser vor einschlägig vorbestraften Tätern schützen. So muss jetzt schon gegen einen Täter, der wegen einer bestimmten Sexualstraftat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt oder gegen den eine Massnahme angeordnet wurde, zwingend ein Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren ausgesprochen werden. Dieses Tätigkeitsverbot kann - sofern nötig - auch lebenslänglich verhängt werden.</p><p>5./6. Wie lange es dauert, bis nach einer angenommenen Volksinitiative ein Vorentwurf und ein Begleitbericht vom Bundesrat verabschiedet werden, kann nicht generell beantwortet werden. Die Zeitdauer hängt massgeblich davon ab, wie komplex und umfangreich die Umsetzung einer Initiative ist - sowohl für die Ausführungsgesetzgebung als auch für die Praxis. Aus demselben Grund ist es auch schwer zu sagen, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis eine Volksinitiative umgesetzt ist. Dies hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie lange die parlamentarischen Beratungen dauern, ob gegen den Umsetzungsvorschlag des Gesetzgebers das Referendum ergriffen wird und wie viel Zeit allfällige Umsetzungsarbeiten in den Kantonen in Anspruch nehmen.</p><p>7. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 3. September 2015. Im Anschluss daran wird die Vernehmlassung ausgewertet, und es wird ein Vernehmlassungsbericht erstellt. Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse werden die Botschaft und der Entwurf ausgearbeitet, die anschliessend dem Parlament unterbreitet werden. Wann dies genau der Fall sein wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da im Moment noch nicht abgeschätzt werden kann, wie stark der Vorentwurf aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses überarbeitet werden muss. Auf die Dauer der parlamentarischen Beratungen kann der Bundesrat zudem keinen Einfluss nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 18. Mai 2014 haben die Stimmbürger die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" angenommen. Täter, die aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen verurteilt wurden, verlieren das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. 63,5 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer haben dieses Anliegen unterstützt. Kaum je hatte eine Volksinitiative eine so hohe Zustimmung, was die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Anliegens verdeutlicht.</p><p>Bundesrätin Sommaruga sagte am Abstimmungstag, die Umsetzungsarbeiten würden "umgehend aufgenommen". Noch im 2014 wolle sie eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren. Passiert ist seither aber nichts. Solange diese Initiative auf Gesetzesebene nicht umgesetzt ist, gibt es keine automatischen lebenslänglichen Berufsverbote. Es obliegt immer noch den Richtern, ob Pädokriminelle ein (befristetes) Berufsverbot erhalten. Dies führt dazu, dass diverse Kinderschänder kein Berufsverbot erhalten, z. B.: <a href="http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/kinderpornografie-verurteilter-kinderarzt-arbeitet-jetzt-als-oberarzt-128873691">http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/kinderpornografie-verurteilter-kinderarzt-arbeitet-jetzt-als-oberarzt-128873691</a>.</p><p>Dass solche Täter keine Berufsverbote erhalten, ist schockierend und inakzeptabel. Der Bundesrat missachtet einmal mehr den Volkswillen und verschleppt die Umsetzung einer deutlich angenommenen Volksinitiative.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso verzögert er die Umsetzung der Pädophilen-Initiative derart?</p><p>2. Warum hat das EJPD den Bericht nicht wie versprochen noch im Jahr 2014 erstellt? Warum verschiebt er den Vorentwurf - und das nur auf Nachfragen - immer wieder? </p><p>3. Wieso will er, dass Pädokriminelle weiterhin mit Kindern arbeiten dürfen?</p><p>4. Wie kann sichergestellt werden, dass auch Täter, die vor Inkrafttreten des Gesetzes wegen eines entsprechenden Deliktes verurteilt werden, ein lebenslanges Berufsverbot erhalten?</p><p>5. Wie lange dauert es im Schnitt, bis er nach einer angenommenen Volksinitiative einen Vorentwurf mit Begleitbericht veröffentlicht? Wie lange dauert es im Schnitt, bis eine Volksinitiative umgesetzt ist?</p><p>6. Wie stellt er künftig sicher, dass Volksentscheide zeitnah umgesetzt werden?</p><p>7. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative nun konkret aus?</p>
    • Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Verzögerung bei der Umsetzung

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