Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Wiederaufnahme der Optimierung

ShortId
15.3394
Id
20153394
Updated
28.07.2023 06:06
Language
de
Title
Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Wiederaufnahme der Optimierung
AdditionalIndexing
10;24;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 1. April dieses Jahres mitgeteilt, das Projekt zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit werde auf Eis gelegt. Vom ganzen Paket, zu dessen Schnürung auch der Kanton Tessin beigetragen hat, wird einzig die Verschärfung der Sanktionen beibehalten. Dass der Kanton Tessin und auch der Staatsrat über diesen Entscheid enttäuscht sind, ist verständlich. Die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit lasten nämlich schwer. Diese Folgen sind: Lohn- und Sozialdumping, unlauterer Wettbewerb vonseiten italienischer Handwerkerinnen und Handwerker und Unternehmen, Ersatz schweizerischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch solche von jenseits der Grenze. Die Aufgabe des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank verschlimmert diese Lage zusätzlich. </p><p>Die flankierenden Massnahmen sind kein Allheilmittel. Jede Vorkehrung zu Verbesserung der Situation ist jedoch nützlich und notwendig. Es ist nicht zu verstehen, warum der Bundesrat auf Druck von Lobbys zum Schluss gelangt, den Grenzregionen auch die bescheidene Unterstützung, die einschneidendere flankierende Massnahmen bringen könnten, zu versagen und auf Eis zu legen. Der Kanton Tessin hat an der Ausarbeitung des Pakets mitgearbeitet und damit auch das Recht auf Umsetzung dieser Massnahmen.</p><p>Das Argument, mit dem dieser Rückwärtsgang begründet wird, ist gelinde gesagt, wenig berauschend: die Verhandlungen über die Folgen der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative. Abgesehen davon, dass der Bundesrat eigentlich wissen sollte, dass der Ausgang dieser Volksabstimmung genau auf die Situation zurückzuführen ist, die er jetzt nicht korrigieren will, stehen diese Verhandlungen, wie die jüngsten Verlautbarungen aus der EU zeigen, noch ganz am Anfang. Zurzeit gilt die Personenfreizügigkeit wie vor dem 9. Februar 2014. Bis zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur Masseneinwanderung bleiben Massnahmen dringend und unerlässlich. Zudem handelt es sich um Massnahmen, die aufgrund unseres Landesrechts ergriffen werden, und dazu hat die EU nichts zu sagen.</p>
  • <p>In der Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen (Flam) zur Personenfreizügigkeit wurden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt kritisch beurteilt und deutlich abgelehnt. Einzig die Erhöhung der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz (SR 823.20) fand breite Zustimmung. Deshalb hat der Bundesrat am 1. Juli 2015 die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes verabschiedet.</p><p>Der Entscheid des Bundesrates vom 1. April 2015, die Vorlage bis auf die Erhöhung der Verwaltungssanktionen zu sistieren, basiert im Wesentlichen auf dem Ergebnis der Vernehmlassung. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, dem Parlament eine Botschaft zu den in der Vernehmlassung umstrittenen oder mehrheitlich negativ beurteilten Massnahmen vorzulegen.</p><p>Da die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen bei einer Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer Zustimmung fanden und eine Anpassung der Flam im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungs-Initiative geprüft werden muss, erachtet der Bundesrat es als sinnvoll, diese nicht gänzlich fallen zu lassen. Die Massnahmen sollen daher im Zusammenhang mit der bevorstehenden Diskussion zur Anpassung der Flam wieder aufgenommen werden.</p><p>In jüngster Zeit hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Flam auf Verordnungs- oder Vollzugsebene umgesetzt. Per 1. November 2014 wurde eine Melde- und Bewilligungspflicht ab dem ersten Einsatztag für ausländische Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer im Garten- und Landschaftsbau eingeführt. Den Vollzugsorganen in besonders betroffenen Branchen und Regionen wurde auf Antrag die Anzahl vom Bund mitfinanzierten Kontrollen erhöht und den kantonalen Vollzugsorganen per Anfang 2015 ein nationaler Lohnrechner zur Verfügung gestellt. In allen Regionen der Schweiz fanden Schulungsveranstaltungen für die Inspektorinnen und Inspektoren der Flam statt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den vor Kurzem "eingefrorenen" Plan zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sofort wiederaufzunehmen.</p>
  • Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Wiederaufnahme der Optimierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 1. April dieses Jahres mitgeteilt, das Projekt zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit werde auf Eis gelegt. Vom ganzen Paket, zu dessen Schnürung auch der Kanton Tessin beigetragen hat, wird einzig die Verschärfung der Sanktionen beibehalten. Dass der Kanton Tessin und auch der Staatsrat über diesen Entscheid enttäuscht sind, ist verständlich. Die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit lasten nämlich schwer. Diese Folgen sind: Lohn- und Sozialdumping, unlauterer Wettbewerb vonseiten italienischer Handwerkerinnen und Handwerker und Unternehmen, Ersatz schweizerischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch solche von jenseits der Grenze. Die Aufgabe des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank verschlimmert diese Lage zusätzlich. </p><p>Die flankierenden Massnahmen sind kein Allheilmittel. Jede Vorkehrung zu Verbesserung der Situation ist jedoch nützlich und notwendig. Es ist nicht zu verstehen, warum der Bundesrat auf Druck von Lobbys zum Schluss gelangt, den Grenzregionen auch die bescheidene Unterstützung, die einschneidendere flankierende Massnahmen bringen könnten, zu versagen und auf Eis zu legen. Der Kanton Tessin hat an der Ausarbeitung des Pakets mitgearbeitet und damit auch das Recht auf Umsetzung dieser Massnahmen.</p><p>Das Argument, mit dem dieser Rückwärtsgang begründet wird, ist gelinde gesagt, wenig berauschend: die Verhandlungen über die Folgen der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative. Abgesehen davon, dass der Bundesrat eigentlich wissen sollte, dass der Ausgang dieser Volksabstimmung genau auf die Situation zurückzuführen ist, die er jetzt nicht korrigieren will, stehen diese Verhandlungen, wie die jüngsten Verlautbarungen aus der EU zeigen, noch ganz am Anfang. Zurzeit gilt die Personenfreizügigkeit wie vor dem 9. Februar 2014. Bis zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur Masseneinwanderung bleiben Massnahmen dringend und unerlässlich. Zudem handelt es sich um Massnahmen, die aufgrund unseres Landesrechts ergriffen werden, und dazu hat die EU nichts zu sagen.</p>
    • <p>In der Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen (Flam) zur Personenfreizügigkeit wurden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt kritisch beurteilt und deutlich abgelehnt. Einzig die Erhöhung der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz (SR 823.20) fand breite Zustimmung. Deshalb hat der Bundesrat am 1. Juli 2015 die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes verabschiedet.</p><p>Der Entscheid des Bundesrates vom 1. April 2015, die Vorlage bis auf die Erhöhung der Verwaltungssanktionen zu sistieren, basiert im Wesentlichen auf dem Ergebnis der Vernehmlassung. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, dem Parlament eine Botschaft zu den in der Vernehmlassung umstrittenen oder mehrheitlich negativ beurteilten Massnahmen vorzulegen.</p><p>Da die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen bei einer Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer Zustimmung fanden und eine Anpassung der Flam im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungs-Initiative geprüft werden muss, erachtet der Bundesrat es als sinnvoll, diese nicht gänzlich fallen zu lassen. Die Massnahmen sollen daher im Zusammenhang mit der bevorstehenden Diskussion zur Anpassung der Flam wieder aufgenommen werden.</p><p>In jüngster Zeit hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Flam auf Verordnungs- oder Vollzugsebene umgesetzt. Per 1. November 2014 wurde eine Melde- und Bewilligungspflicht ab dem ersten Einsatztag für ausländische Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer im Garten- und Landschaftsbau eingeführt. Den Vollzugsorganen in besonders betroffenen Branchen und Regionen wurde auf Antrag die Anzahl vom Bund mitfinanzierten Kontrollen erhöht und den kantonalen Vollzugsorganen per Anfang 2015 ein nationaler Lohnrechner zur Verfügung gestellt. In allen Regionen der Schweiz fanden Schulungsveranstaltungen für die Inspektorinnen und Inspektoren der Flam statt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den vor Kurzem "eingefrorenen" Plan zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sofort wiederaufzunehmen.</p>
    • Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Wiederaufnahme der Optimierung

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