Anerkennung der Leistungen von Gleichstellungsverbänden

ShortId
15.3402
Id
20153402
Updated
28.07.2023 06:03
Language
de
Title
Anerkennung der Leistungen von Gleichstellungsverbänden
AdditionalIndexing
24;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Heute noch sind lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen (LGBTI) aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität häufig Vorurteilen und Diskriminierungen ausgesetzt. Der Bundesrat misst daher der Arbeit der Gleichstellungsverbände, die sich für die Rechte und Anliegen dieser Menschen einsetzen, eine hohe Bedeutung bei. Ihr Engagement trägt wesentlich dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTI-Menschen zu fördern.</p><p>2. Der Bund verfügt über keine rechtliche Grundlage, um die Dienste und Grundlagenarbeiten von LGBTI-Organisationen in genereller Weise finanziell zu unterstützen. Hinzuweisen ist jedoch auf die Unterstützungsmöglichkeiten in den folgenden Bereichen:</p><p>Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) kann im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes Finanzhilfen für neuartige und praxisorientierte Projekte gewähren, die zum Abbau von Diskriminierungen in der Arbeitswelt gegenüber LGBTI-Menschen beitragen. In diesem Rahmen unterstützt das EBG aktuell das Projekt "Trans-Fair" von Transgender Network Switzerland (TGNS). Das Projekt zielt darauf, Unternehmen für die Situation von Transmenschen zu sensibilisieren und soll Aufschluss geben über die Situation von Transmenschen in der Arbeitswelt.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit unterstützt in der Form von Finanzhilfen basierend auf dem Epidemiengesetz und dem "Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011-2017 (NPHS)" konkrete Projekte im Bereich LGBTI. 2014 waren dies beispielsweise die Kampagne "Break the Chains" für Männer, die mit Männern Sex haben (MSM), Projekte im Bereich Sexwork oder Prävention von HIV und STI bei Transmenschen. Finanzhilfegesuche können dann bewilligt werden, wenn sie einen Beitrag zu der im NPHS formulierten Zielerreichung leisten.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich im Zusammenhang mit dem Postulat Naef 12.3543, "Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung", das im Dezember 2012 vom Nationalrat angenommen wurde, mit der LGBTI-Thematik und den Leistungen der erwähnten Verbände näher auseinandersetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gleichstellungsverbände wie beispielsweise Pinkcross oder LOS erbringen wichtige Dienste und Grundlagenarbeiten für gleichgeschlechtliche Paare, Schwule, Lesben und Transsexuelle.</p><p>Diese Verbände erhalten vom Staat jedoch keinerlei Unterstützung. In der Schweiz gibt es zudem keine eigene staatliche Stelle, die sich explizit der Thematik und den Rechten von Homo- und Transsexuellen widmet. Die BDP-Fraktion bittet den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Bedeutung misst der Bundesrat der Arbeit der Gleichstellungsverbände zu?</p><p>2. Aus Sicht der BDP wäre es sinnvoll, die wichtigsten Dienste und Grundlagenarbeiten von Gleichstellungsverbänden angemessen durch den Staat mit einem finanzpolitisch verantwortbaren, angemessenen Beitrag abzugelten - dies beispielsweise in Form von Leistungsvereinbarungen. Welche Haltung hat hierzu der Bundesrat?</p><p>3. Sieht er andere Möglichkeiten zur besseren Anerkennung der Leistungen dieser Verbände?</p>
  • Anerkennung der Leistungen von Gleichstellungsverbänden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Heute noch sind lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen (LGBTI) aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität häufig Vorurteilen und Diskriminierungen ausgesetzt. Der Bundesrat misst daher der Arbeit der Gleichstellungsverbände, die sich für die Rechte und Anliegen dieser Menschen einsetzen, eine hohe Bedeutung bei. Ihr Engagement trägt wesentlich dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTI-Menschen zu fördern.</p><p>2. Der Bund verfügt über keine rechtliche Grundlage, um die Dienste und Grundlagenarbeiten von LGBTI-Organisationen in genereller Weise finanziell zu unterstützen. Hinzuweisen ist jedoch auf die Unterstützungsmöglichkeiten in den folgenden Bereichen:</p><p>Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) kann im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes Finanzhilfen für neuartige und praxisorientierte Projekte gewähren, die zum Abbau von Diskriminierungen in der Arbeitswelt gegenüber LGBTI-Menschen beitragen. In diesem Rahmen unterstützt das EBG aktuell das Projekt "Trans-Fair" von Transgender Network Switzerland (TGNS). Das Projekt zielt darauf, Unternehmen für die Situation von Transmenschen zu sensibilisieren und soll Aufschluss geben über die Situation von Transmenschen in der Arbeitswelt.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit unterstützt in der Form von Finanzhilfen basierend auf dem Epidemiengesetz und dem "Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011-2017 (NPHS)" konkrete Projekte im Bereich LGBTI. 2014 waren dies beispielsweise die Kampagne "Break the Chains" für Männer, die mit Männern Sex haben (MSM), Projekte im Bereich Sexwork oder Prävention von HIV und STI bei Transmenschen. Finanzhilfegesuche können dann bewilligt werden, wenn sie einen Beitrag zu der im NPHS formulierten Zielerreichung leisten.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich im Zusammenhang mit dem Postulat Naef 12.3543, "Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung", das im Dezember 2012 vom Nationalrat angenommen wurde, mit der LGBTI-Thematik und den Leistungen der erwähnten Verbände näher auseinandersetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gleichstellungsverbände wie beispielsweise Pinkcross oder LOS erbringen wichtige Dienste und Grundlagenarbeiten für gleichgeschlechtliche Paare, Schwule, Lesben und Transsexuelle.</p><p>Diese Verbände erhalten vom Staat jedoch keinerlei Unterstützung. In der Schweiz gibt es zudem keine eigene staatliche Stelle, die sich explizit der Thematik und den Rechten von Homo- und Transsexuellen widmet. Die BDP-Fraktion bittet den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Bedeutung misst der Bundesrat der Arbeit der Gleichstellungsverbände zu?</p><p>2. Aus Sicht der BDP wäre es sinnvoll, die wichtigsten Dienste und Grundlagenarbeiten von Gleichstellungsverbänden angemessen durch den Staat mit einem finanzpolitisch verantwortbaren, angemessenen Beitrag abzugelten - dies beispielsweise in Form von Leistungsvereinbarungen. Welche Haltung hat hierzu der Bundesrat?</p><p>3. Sieht er andere Möglichkeiten zur besseren Anerkennung der Leistungen dieser Verbände?</p>
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