Statistische Erfassung von "hate crimes" aufgrund der sexuellen Orientierung

ShortId
15.3403
Id
20153403
Updated
28.07.2023 06:05
Language
de
Title
Statistische Erfassung von "hate crimes" aufgrund der sexuellen Orientierung
AdditionalIndexing
1216;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Polizeibehörden erfassen in erster Linie alle im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftaten, und diese Daten werden offiziell im nationalen Bericht zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlicht. Gemäss dem von sämtlichen Kantonen gutgeheissenen Konzept sieht die Erfassungshilfe vor, dass die Kantone beispielsweise ein rassistisch oder sexuell motiviertes Verbrechen (nicht differenziert) erfassen können. Die Erfassung des Motivs ist jedoch nicht zwingend, und die Ergebnisse werden nicht auf dieser Basis publiziert. Solange "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen keinen eigenen Straftatbestand darstellen oder die differenzierte Angabe eines Motivs nicht in allen Kantonen obligatorisch ist, wird es nicht möglich sein, diesbezüglich qualitativ hochstehende Daten in der nationalen Statistik zu veröffentlichen.</p><p>2.-4. Der Bundesrat hält es für wichtig, Minderheiten zu schützen und die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung, namentlich aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität, zu fördern. Diskriminierende Handlungen gegen LGBT-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender) sind sicherlich verbreitet, es fehlen jedoch Zahlen, um dies zu belegen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, "hate crimes" zu erfassen und entsprechende Daten zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund ist er bereit, im Rahmen der für dieses Jahr vorgesehenen Evaluation der PKS gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren zu prüfen, inwiefern die Erfassung von "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen institutionalisiert und für verbindlich erklärt werden könnte. Die Einführung eines effizienten, einheitlichen und für alle Kantone verbindlichen Datenerfassungssystems bleibt jedoch schwierig, und es dürften umfangreiche Investitionen nötig sein, um dieses Ziel zu erreichen. Die hohen Investitionskosten, die bei Kantonen und Bund anfallen würden, wären mit der Qualität und dem Nutzen der Statistik abzuwägen.</p><p>Auf internationaler Ebene setzt sich der Bundesrat im Übrigen für eine stärkere Sensibilisierung für "hate crimes" gegenüber LGBT-Personen ein und bemüht sich um Lösungen für dieses Problem, indem er die Anstrengungen der zuständigen Instanzen des Europarates und der Uno unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Statistikerhebungsverordnung erstellt das Bundesamt für Statistik zahlreiche Übersichten u. a. zu wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und geografischen Sachverhalten. So gibt die Polizeistatistik beispielsweise Auskunft über Häufungen und Arten von Verbrechen, wie z. B. rassistisch motivierte Verbrechen. Nicht statistisch erfasst bzw. nicht klassifiziert werden "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen. Die statistische Erfassung von solchen Verbrechen bietet die Möglichkeit, bei Bedarf gezielte Massnahmen zu ergreifen. Die BDP-Fraktion bittet den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. "Hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen finden zurzeit keinen Eingang in die Polizeistatistik, obwohl Diskriminierungen und Anfeindungen aufgrund der sexuellen Orientierung sehr problematisch sind. Aus welchem Grund werden diese Verbrechen statistisch nicht erfasst?</p><p>2. Mit Blick auf die jüngsten gesetzgeberischen Bestrebungen zur Erweiterung des Antidiskriminierungsgesetzes auf die sexuelle Orientierung wäre es aus Sicht der BDP sinnvoll und angebracht, "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen statistisch zu erfassen. Welche Haltung hat hierzu der Bundesrat?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er für die Einleitung von Massnahmen zur statistischen Erfassung von "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen?</p><p>4. Ist er ebenfalls der Meinung, dass eine bessere Sichtbarkeit aufgrund einer statistischen Erfassung solcher Verbrechen sinnvoll ist?</p>
  • Statistische Erfassung von "hate crimes" aufgrund der sexuellen Orientierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Polizeibehörden erfassen in erster Linie alle im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftaten, und diese Daten werden offiziell im nationalen Bericht zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlicht. Gemäss dem von sämtlichen Kantonen gutgeheissenen Konzept sieht die Erfassungshilfe vor, dass die Kantone beispielsweise ein rassistisch oder sexuell motiviertes Verbrechen (nicht differenziert) erfassen können. Die Erfassung des Motivs ist jedoch nicht zwingend, und die Ergebnisse werden nicht auf dieser Basis publiziert. Solange "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen keinen eigenen Straftatbestand darstellen oder die differenzierte Angabe eines Motivs nicht in allen Kantonen obligatorisch ist, wird es nicht möglich sein, diesbezüglich qualitativ hochstehende Daten in der nationalen Statistik zu veröffentlichen.</p><p>2.-4. Der Bundesrat hält es für wichtig, Minderheiten zu schützen und die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung, namentlich aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität, zu fördern. Diskriminierende Handlungen gegen LGBT-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender) sind sicherlich verbreitet, es fehlen jedoch Zahlen, um dies zu belegen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, "hate crimes" zu erfassen und entsprechende Daten zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund ist er bereit, im Rahmen der für dieses Jahr vorgesehenen Evaluation der PKS gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren zu prüfen, inwiefern die Erfassung von "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen institutionalisiert und für verbindlich erklärt werden könnte. Die Einführung eines effizienten, einheitlichen und für alle Kantone verbindlichen Datenerfassungssystems bleibt jedoch schwierig, und es dürften umfangreiche Investitionen nötig sein, um dieses Ziel zu erreichen. Die hohen Investitionskosten, die bei Kantonen und Bund anfallen würden, wären mit der Qualität und dem Nutzen der Statistik abzuwägen.</p><p>Auf internationaler Ebene setzt sich der Bundesrat im Übrigen für eine stärkere Sensibilisierung für "hate crimes" gegenüber LGBT-Personen ein und bemüht sich um Lösungen für dieses Problem, indem er die Anstrengungen der zuständigen Instanzen des Europarates und der Uno unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Statistikerhebungsverordnung erstellt das Bundesamt für Statistik zahlreiche Übersichten u. a. zu wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und geografischen Sachverhalten. So gibt die Polizeistatistik beispielsweise Auskunft über Häufungen und Arten von Verbrechen, wie z. B. rassistisch motivierte Verbrechen. Nicht statistisch erfasst bzw. nicht klassifiziert werden "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen. Die statistische Erfassung von solchen Verbrechen bietet die Möglichkeit, bei Bedarf gezielte Massnahmen zu ergreifen. Die BDP-Fraktion bittet den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. "Hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen finden zurzeit keinen Eingang in die Polizeistatistik, obwohl Diskriminierungen und Anfeindungen aufgrund der sexuellen Orientierung sehr problematisch sind. Aus welchem Grund werden diese Verbrechen statistisch nicht erfasst?</p><p>2. Mit Blick auf die jüngsten gesetzgeberischen Bestrebungen zur Erweiterung des Antidiskriminierungsgesetzes auf die sexuelle Orientierung wäre es aus Sicht der BDP sinnvoll und angebracht, "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen statistisch zu erfassen. Welche Haltung hat hierzu der Bundesrat?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er für die Einleitung von Massnahmen zur statistischen Erfassung von "hate crimes" gegenüber Homo- und Transsexuellen?</p><p>4. Ist er ebenfalls der Meinung, dass eine bessere Sichtbarkeit aufgrund einer statistischen Erfassung solcher Verbrechen sinnvoll ist?</p>
    • Statistische Erfassung von "hate crimes" aufgrund der sexuellen Orientierung

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