Ungenügende Aufsicht des Bakom über SRG und Billag
- ShortId
-
15.3410
- Id
-
20153410
- Updated
-
28.07.2023 06:03
- Language
-
de
- Title
-
Ungenügende Aufsicht des Bakom über SRG und Billag
- AdditionalIndexing
-
34;04;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die SRG muss als mediales Service-public-Unternehmen über alle nationalen Urnengänge berichten. Sie ist nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (Art. 4 RTVG; SR 784.40) dabei verpflichtet, in ihren Programmen die Anforderungen an die Vielfalt und an die Sachgerechtigkeit zu respektieren. Dasselbe gilt gemäss der Konzession SRG SSR vom 28. November 2007 (BBl 2011 7969, 2012 9073, 2013 3291; Art. 12 Abs. 2) auch für das übrige publizistische Angebot. Andernfalls kann die Berichterstattung bei der Ombudsstelle beanstandet und auf Beschwerde hin durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz und das Bundesgericht überprüft werden. Beschwerden gegen Online-Inhalte fallen nach geltendem Recht noch unter die Kompetenz des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom).</p><p>Andererseits ist die SRG ein privatrechtlicher Verein (Trägerschaft), der an einer langfristigen finanziellen Absicherung des Service public interessiert ist und den eigenen Standpunkt in der Öffentlichkeit vertreten darf. Der Verein SRG muss von Gesetzes wegen die Vertretung des Publikums in der Organisation garantieren und gemäss eigenen Statuten die öffentliche Diskussion zum audiovisuellen Service public fördern.</p><p>Dem Verein SRG ist es unbenommen, in Abstimmungsdebatten über Fragen des audiovisuellen Service public öffentliche Diskussionen zu organisieren oder sich mit Informationen an seine Mitglieder oder an eine breitere Öffentlichkeit zu wenden. Solche Aktivitäten fallen nicht unter die Programmvorschriften für die journalistische Berichterstattung, sie müssen aber in Anlehnung an die Praxis des Bundesgerichtes sachlich, transparent und verhältnismässig sein. Eine allfällige Verletzung dieser Vorgaben könnte allenfalls mit einer Abstimmungsbeschwerde gemäss Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (Art. 77 Abs. 1 Bst. b; SR 161.1) gerügt werden.</p><p>3. Die Interpellantin hat das Postulat 13.3097, "SRG-Programme. Mehr Mitwirkungsrechte für Gebührenzahler", am 18. März 2013 eingereicht. Es ist am 21. Juni 2013 vom Nationalrat angenommen worden.</p><p>Am 5. Dezember 2014 hat die Delegiertenversammlung der SRG die neue Vereinsstrategie (<a href="http://www.srgssr.ch/fileadmin/pdfs/Vereinsstrategie_SRG.pdf">http://www.srgssr.ch/fileadmin/pdfs/Vereinsstrategie_SRG.pdf</a>) verabschiedet, die vorsieht, dass zur Förderung des gesamtschweizerischen Dialogs eine über die Sprachregionen vernetzte, teilweise öffentlich zugängliche Internet-Plattform geschaffen werden kann.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist bestrebt, dem Anliegen des Postulates Nachachtung zu verschaffen, und steht diesbezüglich weiterhin in Kontakt mit der SRG. Der Bundesrat wird in seinem Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG (Postulat 14.3298) darauf eingehen.</p><p>4./5. Die föderalistische SRG-Trägerschaft muss von Gesetzes wegen die Vertretung des Publikums in der Organisation SRG garantieren (Art. 31 Abs. 1 Bst. d RTVG) und gemäss eigenen Statuten die öffentliche Diskussion zum audiovisuellen Service public fördern (Art. 4 Abs. 2 Bst. d der Statuten der SRG vom 24. April 2009, <a href="http://www.srgssr.ch/fileadmin/pdfs/Statuten der SRG SSR.pdf">http://www.srgssr.ch/fileadmin/pdfs/Statuten%20der%20SRG%20SSR.pdf</a>).</p><p>Statutengemäss weist die SRG-Delegiertenversammlung den Regionalgesellschaften jene Mittel zu, welche diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und statutarischen Aufgaben benötigen. Die Mittelzuteilung ist bekannt und wird in den jeweiligen Geschäftsberichten der Regionalgesellschaften transparent ausgewiesen. Bis zu einem Fünftel der Einnahmen generieren sie zudem aus eigenen Quellen (vor allem Mitgliederbeiträge, Kantonsbeiträge, Baurechtszinsen). Die Verwendung der Gelder unterliegt der Finanzaufsicht durch das UVEK.</p><p>6. Die Zahlen zu den Empfangsgebühren 2014 sind auf der Website des Bakom veröffentlicht (<a href="http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03772/index.html?lang=de">http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03772/index.html?lang=de</a>). Die Veröffentlichung erfolgt jeweils nach Abschluss des jährlichen Revisionsprozesses der Gebührenabrechnung der Billag AG, in der Regel am Ende des ersten Semesters des folgenden Jahres.</p><p>7. Die Billag AG hat von 2008 bis 2014 einen durchschnittlichen Jahresgewinn von rund 4 Millionen Franken pro Jahr erwirtschaftet. Die Gewinnspanne belief sich dabei je nach Jahr auf 2,3 bis 6 Millionen Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SRG wirbt auf ihrer Website <a href="http://www.srg.ch">www.srg.ch</a> umfangreich und einseitig für ein Ja zur RTVG-Revision. Mit sogenannten "Tatsachen und Zahlen" zuhanden der Bürgerinnen und Bürger operiert die SRG wie ein Staatssender in einer Diktatur. Kontra-Argumente oder ein Link zum Nein-Komitee fehlen gänzlich. Auch im Geschäftsbericht wird einseitig für das neue Gesetz geworben. Damit verstösst die SRG gegen zentrale Bestimmungen ihrer Konzession. Diese verpflichtet die SRG nämlich, mit ihrem Angebot zur freien Meinungsbildung beizutragen und zu allen politischen Themen umfassend und sachgerecht zu informieren.</p><p>Die Aktion Medienfreiheit hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) aufgefordert einzuschreiten. Dieses antwortet aber lediglich: "Der von Ihnen beanstandete Auftritt der SRG erfolgt im Rahmen der eigenen Vereinskommunikation und ist nicht Teil des publizistischen Internet-Angebotes der Radio- und TV-Unternehmenseinheiten der SRG wie z. B. <a href="http://www.srf.ch">www.srf.ch</a> oder <a href="http://www.rts.ch">www.rts.ch</a>. Er fällt somit nicht unter die Programmbestimmungen des RTVG und der SRG-Konzession. Das Bakom hat hier keine Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde."</p><p>Dieser Tage hat die SRG Zentralschweiz einen Brief mit Broschüre für das RTVG verschickt. Den Stimmbürgern, Gebührenzahlern und dem gegnerischen Komitee sind die Hände gebunden. Sie können weder an den Ombudsmann noch an das zuständige Bundesamt gelangen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er ernsthaft der Meinung, dass die SRG - die direkt von der RTVG-Revision profitiert und über 1,2 Milliarden Franken aus dem Gebührentopf erhält - dermassen einseitig Stellung nehmen darf?</p><p>2. Wie können sich die Gebührenzahler gegen diese Staatspropaganda wehren?</p><p>3. Wie will er mein Postulat 13.3097, "Mehr Mitwirkungsrechte für Gebührenzahler", umsetzen?</p><p>4. Das Bakom argumentiert damit, dass der Auftritt im Rahmen der Vereinskommunikation erfolgt. Besagter Verein erhält aber von der SRG 3,8 Millionen Franken aus Gebührengeldern. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch? Gelten für den Verein nicht dieselben Regeln wie für die SRG?</p><p>5. Ist er bereit, darauf hinzuwirken, dass die Regionalgesellschaften kein Geld mehr aus der allgemeinen SRG-Kasse erhalten?</p><p>6. Aus welchem Grund hat das Bakom die Zahlen 2014 zu den Empfangsgebühren immer noch nicht veröffentlicht?</p><p>7. Wie viel Gewinn hat die Billag 2014 gemacht?</p>
- Ungenügende Aufsicht des Bakom über SRG und Billag
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Die SRG muss als mediales Service-public-Unternehmen über alle nationalen Urnengänge berichten. Sie ist nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (Art. 4 RTVG; SR 784.40) dabei verpflichtet, in ihren Programmen die Anforderungen an die Vielfalt und an die Sachgerechtigkeit zu respektieren. Dasselbe gilt gemäss der Konzession SRG SSR vom 28. November 2007 (BBl 2011 7969, 2012 9073, 2013 3291; Art. 12 Abs. 2) auch für das übrige publizistische Angebot. Andernfalls kann die Berichterstattung bei der Ombudsstelle beanstandet und auf Beschwerde hin durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz und das Bundesgericht überprüft werden. Beschwerden gegen Online-Inhalte fallen nach geltendem Recht noch unter die Kompetenz des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom).</p><p>Andererseits ist die SRG ein privatrechtlicher Verein (Trägerschaft), der an einer langfristigen finanziellen Absicherung des Service public interessiert ist und den eigenen Standpunkt in der Öffentlichkeit vertreten darf. Der Verein SRG muss von Gesetzes wegen die Vertretung des Publikums in der Organisation garantieren und gemäss eigenen Statuten die öffentliche Diskussion zum audiovisuellen Service public fördern.</p><p>Dem Verein SRG ist es unbenommen, in Abstimmungsdebatten über Fragen des audiovisuellen Service public öffentliche Diskussionen zu organisieren oder sich mit Informationen an seine Mitglieder oder an eine breitere Öffentlichkeit zu wenden. Solche Aktivitäten fallen nicht unter die Programmvorschriften für die journalistische Berichterstattung, sie müssen aber in Anlehnung an die Praxis des Bundesgerichtes sachlich, transparent und verhältnismässig sein. Eine allfällige Verletzung dieser Vorgaben könnte allenfalls mit einer Abstimmungsbeschwerde gemäss Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (Art. 77 Abs. 1 Bst. b; SR 161.1) gerügt werden.</p><p>3. Die Interpellantin hat das Postulat 13.3097, "SRG-Programme. Mehr Mitwirkungsrechte für Gebührenzahler", am 18. März 2013 eingereicht. Es ist am 21. Juni 2013 vom Nationalrat angenommen worden.</p><p>Am 5. Dezember 2014 hat die Delegiertenversammlung der SRG die neue Vereinsstrategie (<a href="http://www.srgssr.ch/fileadmin/pdfs/Vereinsstrategie_SRG.pdf">http://www.srgssr.ch/fileadmin/pdfs/Vereinsstrategie_SRG.pdf</a>) verabschiedet, die vorsieht, dass zur Förderung des gesamtschweizerischen Dialogs eine über die Sprachregionen vernetzte, teilweise öffentlich zugängliche Internet-Plattform geschaffen werden kann.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist bestrebt, dem Anliegen des Postulates Nachachtung zu verschaffen, und steht diesbezüglich weiterhin in Kontakt mit der SRG. Der Bundesrat wird in seinem Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG (Postulat 14.3298) darauf eingehen.</p><p>4./5. Die föderalistische SRG-Trägerschaft muss von Gesetzes wegen die Vertretung des Publikums in der Organisation SRG garantieren (Art. 31 Abs. 1 Bst. d RTVG) und gemäss eigenen Statuten die öffentliche Diskussion zum audiovisuellen Service public fördern (Art. 4 Abs. 2 Bst. d der Statuten der SRG vom 24. April 2009, <a href="http://www.srgssr.ch/fileadmin/pdfs/Statuten der SRG SSR.pdf">http://www.srgssr.ch/fileadmin/pdfs/Statuten%20der%20SRG%20SSR.pdf</a>).</p><p>Statutengemäss weist die SRG-Delegiertenversammlung den Regionalgesellschaften jene Mittel zu, welche diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und statutarischen Aufgaben benötigen. Die Mittelzuteilung ist bekannt und wird in den jeweiligen Geschäftsberichten der Regionalgesellschaften transparent ausgewiesen. Bis zu einem Fünftel der Einnahmen generieren sie zudem aus eigenen Quellen (vor allem Mitgliederbeiträge, Kantonsbeiträge, Baurechtszinsen). Die Verwendung der Gelder unterliegt der Finanzaufsicht durch das UVEK.</p><p>6. Die Zahlen zu den Empfangsgebühren 2014 sind auf der Website des Bakom veröffentlicht (<a href="http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03772/index.html?lang=de">http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03772/index.html?lang=de</a>). Die Veröffentlichung erfolgt jeweils nach Abschluss des jährlichen Revisionsprozesses der Gebührenabrechnung der Billag AG, in der Regel am Ende des ersten Semesters des folgenden Jahres.</p><p>7. Die Billag AG hat von 2008 bis 2014 einen durchschnittlichen Jahresgewinn von rund 4 Millionen Franken pro Jahr erwirtschaftet. Die Gewinnspanne belief sich dabei je nach Jahr auf 2,3 bis 6 Millionen Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SRG wirbt auf ihrer Website <a href="http://www.srg.ch">www.srg.ch</a> umfangreich und einseitig für ein Ja zur RTVG-Revision. Mit sogenannten "Tatsachen und Zahlen" zuhanden der Bürgerinnen und Bürger operiert die SRG wie ein Staatssender in einer Diktatur. Kontra-Argumente oder ein Link zum Nein-Komitee fehlen gänzlich. Auch im Geschäftsbericht wird einseitig für das neue Gesetz geworben. Damit verstösst die SRG gegen zentrale Bestimmungen ihrer Konzession. Diese verpflichtet die SRG nämlich, mit ihrem Angebot zur freien Meinungsbildung beizutragen und zu allen politischen Themen umfassend und sachgerecht zu informieren.</p><p>Die Aktion Medienfreiheit hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) aufgefordert einzuschreiten. Dieses antwortet aber lediglich: "Der von Ihnen beanstandete Auftritt der SRG erfolgt im Rahmen der eigenen Vereinskommunikation und ist nicht Teil des publizistischen Internet-Angebotes der Radio- und TV-Unternehmenseinheiten der SRG wie z. B. <a href="http://www.srf.ch">www.srf.ch</a> oder <a href="http://www.rts.ch">www.rts.ch</a>. Er fällt somit nicht unter die Programmbestimmungen des RTVG und der SRG-Konzession. Das Bakom hat hier keine Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde."</p><p>Dieser Tage hat die SRG Zentralschweiz einen Brief mit Broschüre für das RTVG verschickt. Den Stimmbürgern, Gebührenzahlern und dem gegnerischen Komitee sind die Hände gebunden. Sie können weder an den Ombudsmann noch an das zuständige Bundesamt gelangen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er ernsthaft der Meinung, dass die SRG - die direkt von der RTVG-Revision profitiert und über 1,2 Milliarden Franken aus dem Gebührentopf erhält - dermassen einseitig Stellung nehmen darf?</p><p>2. Wie können sich die Gebührenzahler gegen diese Staatspropaganda wehren?</p><p>3. Wie will er mein Postulat 13.3097, "Mehr Mitwirkungsrechte für Gebührenzahler", umsetzen?</p><p>4. Das Bakom argumentiert damit, dass der Auftritt im Rahmen der Vereinskommunikation erfolgt. Besagter Verein erhält aber von der SRG 3,8 Millionen Franken aus Gebührengeldern. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch? Gelten für den Verein nicht dieselben Regeln wie für die SRG?</p><p>5. Ist er bereit, darauf hinzuwirken, dass die Regionalgesellschaften kein Geld mehr aus der allgemeinen SRG-Kasse erhalten?</p><p>6. Aus welchem Grund hat das Bakom die Zahlen 2014 zu den Empfangsgebühren immer noch nicht veröffentlicht?</p><p>7. Wie viel Gewinn hat die Billag 2014 gemacht?</p>
- Ungenügende Aufsicht des Bakom über SRG und Billag
Back to List