Privatanwendungen von Pestiziden
- ShortId
-
15.3425
- Id
-
20153425
- Updated
-
28.07.2023 06:17
- Language
-
de
- Title
-
Privatanwendungen von Pestiziden
- AdditionalIndexing
-
2841;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2015 Glyphosat neu als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hat. Dieser Entscheid wurde am 20. März 2015 in "The Lancet" in Form eines kurzen Artikels publiziert. Dieser Artikel erlaubt es jedoch nicht, die Schlussfolgerungen des IARC objektiv und wissenschaftlich nachzuvollziehen. Der umfassende Bericht und die detaillierten Auswertungen, die zu dieser neuen Einstufung geführt haben, stehen noch nicht zur Verfügung. Gestützt auf die aktuellen toxikologischen Studien gibt es im Moment keinen Anlass, die Gefährlichkeit von Glyphosat zu überprüfen. Sollten neue wissenschaftliche Informationen zeigen, dass eine neue Einstufung gerechtfertigt ist, werden die nötigen Massnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt getroffen.</p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Wer Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, muss das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) jährlich über die vermarktete Menge informieren. Diese Daten geben jedoch keinen Aufschluss darüber, in welchen Bereichen diese Pflanzenschutzmittel tatsächlich eingesetzt werden.</p><p>2. In der Bewilligung wird bisher nicht angegeben, ob nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender ein Produkt benutzen dürfen. Das BLW erarbeitet zurzeit eine Liste der Pflanzenschutzmittel, die für eine solche Verwendung geeignet sind. Die Pflanzenschutzmittelfirmen haben angegeben, welche Pflanzenschutzmittel sie auf diese Liste setzen möchten. Die definitive Anzahl der betroffenen Wirkstoffe wird man erst kennen, wenn die endgültige Liste vorliegt.</p><p>3. Gemäss den Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung bedarf es für die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Biozid-Kategorien einer Fachbewilligung. Die von nichtberuflichen Verwenderinnen und Verwendern individuell eingesetzten Pflanzenschutzmittelmengen sind im Vergleich zu den von Fachpersonen verwendeten Mengen gering. Das Einführen einer Bewilligungspflicht für nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender sowie die Umsetzung eines solchen Systems stünde in keinem Verhältnis zum allfälligen Nutzen bezüglich Sicherheit.</p><p>4. Neben sehr giftigen sind auch giftige Pflanzenschutzmittel nicht für den Privatgebrauch zugelassen. Die Kriterien, ob ein Pflanzenschutzmittel als giftig oder als sehr giftig eingestuft wird, richten sich nach der Einstufung gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Als giftig bzw. sehr giftig gelten dabei alle Pflanzenschutzmittel, die im Tierversuch eine hohe akute Toxizität zeigen. Als giftig gelten auch alle Pflanzenschutzmittel, die bekanntermassen oder wahrscheinlich beim Menschen genetische Defekte oder Krebs verursachen können oder als reproduktionstoxisch gelten. Auch Pflanzenschutzmittel, die in Tierversuchen nach einmaliger oder wiederholter Exposition zu schweren Organschäden führen können, fallen unter die Kategorien giftig oder sehr giftig.</p><p>5. Ein spezifischer Hinweis auf der Verpackung soll Produkte kennzeichnen, die gemäss der Liste für eine nichtberufliche Verwendung geeignet sind (vgl. Antwort 2). Die in der Bewilligung festgelegten Vorschriften gewährleisten eine sichere Anwendung für Mensch und Umwelt. Sie basieren auf einer Risikobeurteilung, die für den Einsatz durch Berufsleute errechnet wurde. Diese Vorschriften und die Gefahreneinstufung des Pflanzenschutzmittels müssen auf der Verpackung angegeben werden. Verwenderinnen und Verwender können Informationen zu den spezifischen Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung des Pflanzenschutzmittels somit der Verpackung entnehmen. Die Umsetzung der auf der Etikette vermerkten Schutzmassnahmen erfordert seitens der Privatverwenderinnen und Privatverwender jedoch ein ausreichendes Bewusstsein dafür, welche Risiken sie bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels eingehen.</p><p>6. Die Beurteilung von Langzeitwirkungen aller in der Schweiz zugelassener Pflanzenschutzmittel auf die menschliche Gesundheit wird anhand international anerkannter Tierstudien durchgeführt. Aufgrund der im Tierversuch beobachteten Effekte wird eine für den Menschen sichere Dosis abgeleitet. Durch die in den Zulassungen verfügten Anwendungsbedingungen wird sichergestellt, dass bei vorschriftsgemässem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln die sichere Dosis sowohl für die Verwenderin und den Verwender als auch für die Konsumentin und den Konsumenten nicht überschritten wird.</p><p>7. Zurzeit werden mit verschiedenen Institutionen intensive Gespräche geführt. Aufgrund des Projektumfangs und auch zur Sicherung seines Fortbestehens ist man auf die Unterstützung verschiedener Partner angewiesen. Die Gesundheits- und Biomonitoringdaten müssen bei einer breiten repräsentativen Gruppe der Schweizer Bevölkerung erhoben werden. Die Erhebung muss zudem auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet sein, damit die Auswirkungen einer Exposition gegenüber Chemikalien und der im Zusammenhang mit dem Risikomanagement eingeführten Massnahmen beurteilt werden können. Da Glyphosat verbreitet eingesetzt wird, ist es für das Biomonitoring vorgesehen. Wirkstoffe, Metabolite und Marker sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Totalherbizide und Insektizide werden für den Privatgebrauch stark beworben und an vielen Verkaufsstellen ohne Einschränkungen verkauft. Im Frühling 2015 gab das Gesundheitsgremium der Weltgesundheitsorganisation bekannt, dass Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft wird. Mehrere Befunde zur gesundheitsschädigenden Wirkung von Glyphosat auf Menschen wurden geliefert, wie beispielsweise in der Studie der Universität Wien im Jahr 2012. In Anbetracht dieser Erkenntnisse ist der Einsatz von Pestiziden durch Privatpersonen kritisch zu hinterfragen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm die durch Privatpersonen eingesetzte Pestizidmenge bekannt?</p><p>2. Wie viele verschiedene pestizide Wirkstoffe auf dem Markt werden durch Privatpersonen in die Umwelt ausgebracht?</p><p>3. Warum müssen private Anwender nicht wie landwirtschaftliche Anwender eine Fachbewilligung vorweisen?</p><p>4. Sehr giftige Pestizide sind nach Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) nicht für den Privatgebrauch zugelassen. Nach welchen Kriterien werden Produkte als sehr giftig definiert?</p><p>5. Die PSMV sieht vor, dass in der Zulassungsbewilligung für Pflanzenschutzmittel spezifiziert wird, ob sich das Mittel für eine nichtberufliche Verwendung eignet. Dies muss auf der Verpackung angegeben sein. Werden dabei die Anwender über die Risiken genug umfassend informiert?</p><p>6. Wurde die Langzeitwirkung von Pestiziden im Generellen und Glyphosat im Speziellen auf die menschliche Gesundheit in der Schweiz wissenschaftlich untersucht? Wenn ja, was sind die Befunde? Wenn nein, warum nicht?</p><p>7. Wo steht das Bundesamt für Gesundheit im Evaluierungsprozess des nationalen Biomonitorings? Wird Glyphosat weiterhin als möglicher Kandidat in Betracht gezogen?</p>
- Privatanwendungen von Pestiziden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2015 Glyphosat neu als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hat. Dieser Entscheid wurde am 20. März 2015 in "The Lancet" in Form eines kurzen Artikels publiziert. Dieser Artikel erlaubt es jedoch nicht, die Schlussfolgerungen des IARC objektiv und wissenschaftlich nachzuvollziehen. Der umfassende Bericht und die detaillierten Auswertungen, die zu dieser neuen Einstufung geführt haben, stehen noch nicht zur Verfügung. Gestützt auf die aktuellen toxikologischen Studien gibt es im Moment keinen Anlass, die Gefährlichkeit von Glyphosat zu überprüfen. Sollten neue wissenschaftliche Informationen zeigen, dass eine neue Einstufung gerechtfertigt ist, werden die nötigen Massnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt getroffen.</p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Wer Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, muss das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) jährlich über die vermarktete Menge informieren. Diese Daten geben jedoch keinen Aufschluss darüber, in welchen Bereichen diese Pflanzenschutzmittel tatsächlich eingesetzt werden.</p><p>2. In der Bewilligung wird bisher nicht angegeben, ob nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender ein Produkt benutzen dürfen. Das BLW erarbeitet zurzeit eine Liste der Pflanzenschutzmittel, die für eine solche Verwendung geeignet sind. Die Pflanzenschutzmittelfirmen haben angegeben, welche Pflanzenschutzmittel sie auf diese Liste setzen möchten. Die definitive Anzahl der betroffenen Wirkstoffe wird man erst kennen, wenn die endgültige Liste vorliegt.</p><p>3. Gemäss den Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung bedarf es für die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Biozid-Kategorien einer Fachbewilligung. Die von nichtberuflichen Verwenderinnen und Verwendern individuell eingesetzten Pflanzenschutzmittelmengen sind im Vergleich zu den von Fachpersonen verwendeten Mengen gering. Das Einführen einer Bewilligungspflicht für nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender sowie die Umsetzung eines solchen Systems stünde in keinem Verhältnis zum allfälligen Nutzen bezüglich Sicherheit.</p><p>4. Neben sehr giftigen sind auch giftige Pflanzenschutzmittel nicht für den Privatgebrauch zugelassen. Die Kriterien, ob ein Pflanzenschutzmittel als giftig oder als sehr giftig eingestuft wird, richten sich nach der Einstufung gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Als giftig bzw. sehr giftig gelten dabei alle Pflanzenschutzmittel, die im Tierversuch eine hohe akute Toxizität zeigen. Als giftig gelten auch alle Pflanzenschutzmittel, die bekanntermassen oder wahrscheinlich beim Menschen genetische Defekte oder Krebs verursachen können oder als reproduktionstoxisch gelten. Auch Pflanzenschutzmittel, die in Tierversuchen nach einmaliger oder wiederholter Exposition zu schweren Organschäden führen können, fallen unter die Kategorien giftig oder sehr giftig.</p><p>5. Ein spezifischer Hinweis auf der Verpackung soll Produkte kennzeichnen, die gemäss der Liste für eine nichtberufliche Verwendung geeignet sind (vgl. Antwort 2). Die in der Bewilligung festgelegten Vorschriften gewährleisten eine sichere Anwendung für Mensch und Umwelt. Sie basieren auf einer Risikobeurteilung, die für den Einsatz durch Berufsleute errechnet wurde. Diese Vorschriften und die Gefahreneinstufung des Pflanzenschutzmittels müssen auf der Verpackung angegeben werden. Verwenderinnen und Verwender können Informationen zu den spezifischen Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung des Pflanzenschutzmittels somit der Verpackung entnehmen. Die Umsetzung der auf der Etikette vermerkten Schutzmassnahmen erfordert seitens der Privatverwenderinnen und Privatverwender jedoch ein ausreichendes Bewusstsein dafür, welche Risiken sie bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels eingehen.</p><p>6. Die Beurteilung von Langzeitwirkungen aller in der Schweiz zugelassener Pflanzenschutzmittel auf die menschliche Gesundheit wird anhand international anerkannter Tierstudien durchgeführt. Aufgrund der im Tierversuch beobachteten Effekte wird eine für den Menschen sichere Dosis abgeleitet. Durch die in den Zulassungen verfügten Anwendungsbedingungen wird sichergestellt, dass bei vorschriftsgemässem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln die sichere Dosis sowohl für die Verwenderin und den Verwender als auch für die Konsumentin und den Konsumenten nicht überschritten wird.</p><p>7. Zurzeit werden mit verschiedenen Institutionen intensive Gespräche geführt. Aufgrund des Projektumfangs und auch zur Sicherung seines Fortbestehens ist man auf die Unterstützung verschiedener Partner angewiesen. Die Gesundheits- und Biomonitoringdaten müssen bei einer breiten repräsentativen Gruppe der Schweizer Bevölkerung erhoben werden. Die Erhebung muss zudem auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet sein, damit die Auswirkungen einer Exposition gegenüber Chemikalien und der im Zusammenhang mit dem Risikomanagement eingeführten Massnahmen beurteilt werden können. Da Glyphosat verbreitet eingesetzt wird, ist es für das Biomonitoring vorgesehen. Wirkstoffe, Metabolite und Marker sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Totalherbizide und Insektizide werden für den Privatgebrauch stark beworben und an vielen Verkaufsstellen ohne Einschränkungen verkauft. Im Frühling 2015 gab das Gesundheitsgremium der Weltgesundheitsorganisation bekannt, dass Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft wird. Mehrere Befunde zur gesundheitsschädigenden Wirkung von Glyphosat auf Menschen wurden geliefert, wie beispielsweise in der Studie der Universität Wien im Jahr 2012. In Anbetracht dieser Erkenntnisse ist der Einsatz von Pestiziden durch Privatpersonen kritisch zu hinterfragen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm die durch Privatpersonen eingesetzte Pestizidmenge bekannt?</p><p>2. Wie viele verschiedene pestizide Wirkstoffe auf dem Markt werden durch Privatpersonen in die Umwelt ausgebracht?</p><p>3. Warum müssen private Anwender nicht wie landwirtschaftliche Anwender eine Fachbewilligung vorweisen?</p><p>4. Sehr giftige Pestizide sind nach Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) nicht für den Privatgebrauch zugelassen. Nach welchen Kriterien werden Produkte als sehr giftig definiert?</p><p>5. Die PSMV sieht vor, dass in der Zulassungsbewilligung für Pflanzenschutzmittel spezifiziert wird, ob sich das Mittel für eine nichtberufliche Verwendung eignet. Dies muss auf der Verpackung angegeben sein. Werden dabei die Anwender über die Risiken genug umfassend informiert?</p><p>6. Wurde die Langzeitwirkung von Pestiziden im Generellen und Glyphosat im Speziellen auf die menschliche Gesundheit in der Schweiz wissenschaftlich untersucht? Wenn ja, was sind die Befunde? Wenn nein, warum nicht?</p><p>7. Wo steht das Bundesamt für Gesundheit im Evaluierungsprozess des nationalen Biomonitorings? Wird Glyphosat weiterhin als möglicher Kandidat in Betracht gezogen?</p>
- Privatanwendungen von Pestiziden
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