Zulassung und Wirkung von Safener, Synergisten und Beistoffen in Pestiziden wie Glyphosat
- ShortId
-
15.3427
- Id
-
20153427
- Updated
-
28.07.2023 06:17
- Language
-
de
- Title
-
Zulassung und Wirkung von Safener, Synergisten und Beistoffen in Pestiziden wie Glyphosat
- AdditionalIndexing
-
2841;52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die verkauften Pestizide enthalten neben dem Wirkstoff meist auch Safener, Synergisten und Beistoffe. Diese können schädlicher sein als die eigentliche Wirksubstanz. Das aktuellste Beispiel betrifft den Herbizidwirkstoff Glyphosat. In diesem Zusammenhang sollen die gestellten Fragen Aufschluss geben.</p>
- <p>Im Gesetz werden vier Arten von Stoffen definiert, die in Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden verwendet werden dürfen. Als Wirkstoffe werden jene Stoffe bezeichnet, die eine Wirkung auf die Schadorganismen oder - im Falle der Wachstumsregulatoren - auf die Kulturpflanzen entfalten. Die Mikro- und Makroorganismen, die für den Pflanzenschutz eingesetzt werden, gelten ebenfalls als Wirkstoffe. Safener sind Stoffe, mit denen die phytotoxische Wirkung auf den Kulturpflanzen reduziert werden kann; sie werden gewöhnlich in Kombination mit Herbiziden verwendet. Synergisten sind Stoffe, welche die Wirkung gewisser Wirkstoffe verstärken können. Alle weiteren Stoffe, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind und keine dieser Funktionen erfüllen, gelten als Beistoffe.</p><p>1. Die Stoffe, die in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel und Biozide bewilligt sind, werden in den betreffenden Erlassen aufgeführt. Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) umfasst 334 chemische Stoffe, 26 Mikroorganismen und 48 Makroorganismen, die für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt sind, sowie 5 Grundstoffe. In den Anhängen 1 und 2 der Biozidprodukteverordnung (SR 813.12) sind 270 Wirkstoffe aufgeführt.</p><p>2. Derzeit enthält Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung 4 Safener und 2 Synergisten. 2013 wurden 3,98 Tonnen Safener und Synergisten in Pflanzenschutzmitteln vermarktet. Diese beiden Arten von Stoffen müssen wie die Wirkstoffe genehmigt werden, damit sie in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden können. Bei den Beistoffen ist dies nicht der Fall. Anhand der Inhaltsangaben der Pflanzenschutzmittel lässt sich jedoch eruieren, dass rund 870 Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Bei den Bioziden wird nur ein einziger Synergist verwendet; es liegen keine Daten zu den vermarkteten Mengen vor. Das Bundesamt für Gesundheit schätzt die Anzahl Beistoffe, die in Bioziden eingesetzt werden, auf mehrere Tausend.</p><p>3. Safener und Synergisten durchlaufen ein Evaluationsverfahren, ähnlich jenem für Wirkstoffe im Hinblick auf deren Verwendung in Pflanzenschutzmittel. In diesem Verfahren werden unter anderem die Toxizität und die Umweltgefährlichkeit geprüft. Diese Daten dienen als Referenz für die Risikobeurteilung der verschiedenen Verwendungen der Pflanzenschutzmittel. Beistoffe unterliegen keinem Zulassungsverfahren. Diese Stoffe sind oft in anderen Chemikalien (z. B. Reinigungsmitteln) vorhanden und können Einschränkungen oder Verboten gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) unterliegen. Daten zu anwendungsfertigen Produkten werden ebenfalls herangezogen, um das Risiko für Mensch und Nicht-Ziel-Organismen zu beurteilen. Anhand dieser Daten wird sichergestellt, dass das Mittel mit den verschiedenen Komponenten - einschliesslich der Beistoffe - kein höheres Risiko darstellt als jenes, das aus den Daten zu den einzelnen Komponenten errechnet werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie viele einzelne Wirkstoffe werden in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel oder als Biozid eingesetzt?</p><p>2. Wie viele einzelne Safener und Synergisten und Beistoffe werden in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln oder als Biozid eingesetzt? Wie gross ist die ausgebrachte Menge pro Jahr?</p><p>3. Nach welchen wissenschaftlichen Grundlagen werden Safener, Synergisten und Beistoffe für den Gebrauch in der Schweiz zugelassen? Werden die Einzelstoffe im Zulassungsprozess eines Pestizids für den Gebrauch in der Schweiz durch die Behörden auf gesundheitliche oder ökologische Auswirkungen geprüft und wird sichergestellt, dass die Stoffe keine langfristigen gesundheitlichen oder ökologischen negativen Folgen haben?</p>
- Zulassung und Wirkung von Safener, Synergisten und Beistoffen in Pestiziden wie Glyphosat
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die verkauften Pestizide enthalten neben dem Wirkstoff meist auch Safener, Synergisten und Beistoffe. Diese können schädlicher sein als die eigentliche Wirksubstanz. Das aktuellste Beispiel betrifft den Herbizidwirkstoff Glyphosat. In diesem Zusammenhang sollen die gestellten Fragen Aufschluss geben.</p>
- <p>Im Gesetz werden vier Arten von Stoffen definiert, die in Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden verwendet werden dürfen. Als Wirkstoffe werden jene Stoffe bezeichnet, die eine Wirkung auf die Schadorganismen oder - im Falle der Wachstumsregulatoren - auf die Kulturpflanzen entfalten. Die Mikro- und Makroorganismen, die für den Pflanzenschutz eingesetzt werden, gelten ebenfalls als Wirkstoffe. Safener sind Stoffe, mit denen die phytotoxische Wirkung auf den Kulturpflanzen reduziert werden kann; sie werden gewöhnlich in Kombination mit Herbiziden verwendet. Synergisten sind Stoffe, welche die Wirkung gewisser Wirkstoffe verstärken können. Alle weiteren Stoffe, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind und keine dieser Funktionen erfüllen, gelten als Beistoffe.</p><p>1. Die Stoffe, die in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel und Biozide bewilligt sind, werden in den betreffenden Erlassen aufgeführt. Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) umfasst 334 chemische Stoffe, 26 Mikroorganismen und 48 Makroorganismen, die für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt sind, sowie 5 Grundstoffe. In den Anhängen 1 und 2 der Biozidprodukteverordnung (SR 813.12) sind 270 Wirkstoffe aufgeführt.</p><p>2. Derzeit enthält Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung 4 Safener und 2 Synergisten. 2013 wurden 3,98 Tonnen Safener und Synergisten in Pflanzenschutzmitteln vermarktet. Diese beiden Arten von Stoffen müssen wie die Wirkstoffe genehmigt werden, damit sie in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden können. Bei den Beistoffen ist dies nicht der Fall. Anhand der Inhaltsangaben der Pflanzenschutzmittel lässt sich jedoch eruieren, dass rund 870 Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Bei den Bioziden wird nur ein einziger Synergist verwendet; es liegen keine Daten zu den vermarkteten Mengen vor. Das Bundesamt für Gesundheit schätzt die Anzahl Beistoffe, die in Bioziden eingesetzt werden, auf mehrere Tausend.</p><p>3. Safener und Synergisten durchlaufen ein Evaluationsverfahren, ähnlich jenem für Wirkstoffe im Hinblick auf deren Verwendung in Pflanzenschutzmittel. In diesem Verfahren werden unter anderem die Toxizität und die Umweltgefährlichkeit geprüft. Diese Daten dienen als Referenz für die Risikobeurteilung der verschiedenen Verwendungen der Pflanzenschutzmittel. Beistoffe unterliegen keinem Zulassungsverfahren. Diese Stoffe sind oft in anderen Chemikalien (z. B. Reinigungsmitteln) vorhanden und können Einschränkungen oder Verboten gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) unterliegen. Daten zu anwendungsfertigen Produkten werden ebenfalls herangezogen, um das Risiko für Mensch und Nicht-Ziel-Organismen zu beurteilen. Anhand dieser Daten wird sichergestellt, dass das Mittel mit den verschiedenen Komponenten - einschliesslich der Beistoffe - kein höheres Risiko darstellt als jenes, das aus den Daten zu den einzelnen Komponenten errechnet werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie viele einzelne Wirkstoffe werden in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel oder als Biozid eingesetzt?</p><p>2. Wie viele einzelne Safener und Synergisten und Beistoffe werden in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln oder als Biozid eingesetzt? Wie gross ist die ausgebrachte Menge pro Jahr?</p><p>3. Nach welchen wissenschaftlichen Grundlagen werden Safener, Synergisten und Beistoffe für den Gebrauch in der Schweiz zugelassen? Werden die Einzelstoffe im Zulassungsprozess eines Pestizids für den Gebrauch in der Schweiz durch die Behörden auf gesundheitliche oder ökologische Auswirkungen geprüft und wird sichergestellt, dass die Stoffe keine langfristigen gesundheitlichen oder ökologischen negativen Folgen haben?</p>
- Zulassung und Wirkung von Safener, Synergisten und Beistoffen in Pestiziden wie Glyphosat
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