Keine Sonderprivilegien bei der Entschädigungspraxis des Bundes

ShortId
15.3435
Id
20153435
Updated
28.07.2023 06:14
Language
de
Title
Keine Sonderprivilegien bei der Entschädigungspraxis des Bundes
AdditionalIndexing
04;24;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch Medienberichte musste während der letzten Zeit immer wieder zur Kenntnis genommen werden, dass sich die Entlöhnung der Bundesangestellten anscheinend - gerade im Vergleich zur Privatwirtschaft - zum Teil überproportional stark entwickelt hat.</p><p>So ist der Durchschnitts-Bruttolohn des Bundespersonals gemäss dem Bundesamt für Statistik zwischen 2000 und 2014 (ohne Leistungsprämien/Zulagen) um rund 5 Prozent angestiegen und lag 2014 im Schnitt bei 121 006 Franken. Damit liegt die durchschnittliche Entlöhnung des Bundespersonals deutlich über dem Landesschnitt.</p><p>Neben der im Vergleich zur Privatwirtschaft äusserst guten Entlöhnung der Bundesangestellten, kommen die nicht minder generösen Pensionskassenleistungen hinzu. Um ein Beispiel zu nennen: Gemäss dem vom paritätischen Organ des Vorsorgewerks des Bundes (POB) erlassenen Reglement, scheinen die Altersgutschriften höher zu sein als in der Privatwirtschaft.</p>
  • <p>Seit dem Jahre 2005 liegen die Ergebnisse von zwei umfassenden Studien zu den Löhnen und Nebenleistungen sowie zu den Vorsorgeplänen der Pensionskasse Publica vor. Sie sind unter folgender Internetadresse abrufbar: <a href="http://www.epa.admin.ch/dokumentation/zahlen/00273/index.html?lang=de">http://www.epa.admin.ch/dokumentation/zahlen/00273/index.html?lang=de</a> (Rubrik "Entlöhnung").</p><p>Gemäss Lohnvergleich lagen die Löhne von Sachbearbeitungs- und gut qualifizierten Funktionen auf gleicher Ebene wie in der Privatwirtschaft und in den Kantonen. Sehr gut qualifizierte Mitarbeitende und Kader verdienten in der Privatwirtschaft deutlich mehr.</p><p>Die Nebenleistungen waren beim Bund insgesamt leicht schlechter als in der Privatwirtschaft und in den Kantonen. Auch die Leistungen und die Beitragsstruktur der Pensionskasse Publica waren ungünstiger als jene im Vergleichsmarkt.</p><p>In den Jahren 2013 und 2014 haben Kurzstudien zur Entlöhnung und zur beruflichen Vorsorge diese Feststellungen weitgehend bestätigt. Es ist nicht zu erwarten, dass neue Vergleichsstudien zu anderen Erkenntnissen führen würden.</p><p>Seine Lohnmassnahmen stützt der Bundesrat jeweils auf die prognostizierte Teuerung gemäss Bundesamt für Statistik und auf die von anderen Arbeitgebern vorgesehenen Lohnerhöhungen gemäss den Umfragen privatwirtschaftlicher Organisationen (u. a. UBS-Lohnumfrage). Die Entwicklung wird dem Parlament in der jährlichen Zusatzdokumentation Personal zur Staatsrechnung aufgezeigt.</p><p>Die Lohnanpassungen der letzten Jahre berücksichtigten die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und die Situation beim Bund. Die für das Jahr 2014 gewährte Erhöhung von plus 0,7 Prozent lag unter dem Mittel aller Branchen (Durchschnitt gemäss UBS-Lohnumfrage: plus 1 Prozent). Grenzt man die Analyse noch genauer auf die mit der Bundesverwaltung vergleichbaren Branchen ein, so liegt die kumulierte Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre in der Bundesverwaltung 2,3 bis annähernd 5 Prozentpunkte tiefer als jene in den vergleichbaren Branchen.</p><p>Eine Annahme des Postulates würde umfangreiche Vergleichsstudien erfordern. Dazu wäre eine WTO-Ausschreibung nötig. Die Arbeiten würden zu einem erheblichen personellen Mehraufwand führen. Der Aufwand für den Bund stünde in einem sehr ungünstigen Verhältnis zum Mehrwert der zu erwartenden Informationen.</p><p>Bei den Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes liegen die Anstellungsbedingungen des Personals in der Kompetenz der zuständigen Organe. Bei den Aktiengesellschaften ist dies der Verwaltungsrat. Der Bundesrat ist nicht legitimiert, im Namen der Unternehmen und Anstalten Vergleichsstudien in Auftrag zu geben. Der Nationalrat hat das Postulat der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 14.3498 über die Entwicklung der Lohnstruktur bei den bundesnahen Betrieben und Anstalten am 26. September 2014 angenommen. Mit dem verlangten Bericht wird das Parlament bereits über eine aussagekräftige Zusammenfassung der Entwicklung der Löhne und anderer Anstellungsbedingungen des obersten Kaders in den Jahren 2004-2013 verfügen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über alle Entschädigungen (Lohn inklusive sämtlicher weiterer Entschädigungen wie PK-Einkäufe, Abgeltung von Deplatzierungskosten, Spesen usw.) der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zu verfassen sowie allfälliger weiterer Unternehmen, an denen der Bund eine Mehrheitsbeteiligung besitzt (inklusive Post, SBB, SNB usw.). Ebenfalls Eingang in die Betrachtung sollen die Arbeitsbedingungen finden (Anzahl Ferientage, Mutter- und Vaterschaftsurlaube, Überzeitregelung, Pensionierungsmodelle usw.) finden.</p><p>Der Bericht soll die Lohnkostenentwicklung in den Jahren 2004 bis 2014 umfassen und sie mit den Entwicklungen in anderen Branchen (inklusive Verwaltungen anderer Stufen) vergleichen.</p><p>Der Bericht soll ebenfalls Aufschluss darüber geben, ob und allenfalls wie stark die Entlöhnung (einschliesslich Pensionskassenbeiträge) der Bundesangestellten im Schnitt von derjenigen in vergleichbaren Betrieben in der Privatwirtschaft abweicht.</p>
  • Keine Sonderprivilegien bei der Entschädigungspraxis des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch Medienberichte musste während der letzten Zeit immer wieder zur Kenntnis genommen werden, dass sich die Entlöhnung der Bundesangestellten anscheinend - gerade im Vergleich zur Privatwirtschaft - zum Teil überproportional stark entwickelt hat.</p><p>So ist der Durchschnitts-Bruttolohn des Bundespersonals gemäss dem Bundesamt für Statistik zwischen 2000 und 2014 (ohne Leistungsprämien/Zulagen) um rund 5 Prozent angestiegen und lag 2014 im Schnitt bei 121 006 Franken. Damit liegt die durchschnittliche Entlöhnung des Bundespersonals deutlich über dem Landesschnitt.</p><p>Neben der im Vergleich zur Privatwirtschaft äusserst guten Entlöhnung der Bundesangestellten, kommen die nicht minder generösen Pensionskassenleistungen hinzu. Um ein Beispiel zu nennen: Gemäss dem vom paritätischen Organ des Vorsorgewerks des Bundes (POB) erlassenen Reglement, scheinen die Altersgutschriften höher zu sein als in der Privatwirtschaft.</p>
    • <p>Seit dem Jahre 2005 liegen die Ergebnisse von zwei umfassenden Studien zu den Löhnen und Nebenleistungen sowie zu den Vorsorgeplänen der Pensionskasse Publica vor. Sie sind unter folgender Internetadresse abrufbar: <a href="http://www.epa.admin.ch/dokumentation/zahlen/00273/index.html?lang=de">http://www.epa.admin.ch/dokumentation/zahlen/00273/index.html?lang=de</a> (Rubrik "Entlöhnung").</p><p>Gemäss Lohnvergleich lagen die Löhne von Sachbearbeitungs- und gut qualifizierten Funktionen auf gleicher Ebene wie in der Privatwirtschaft und in den Kantonen. Sehr gut qualifizierte Mitarbeitende und Kader verdienten in der Privatwirtschaft deutlich mehr.</p><p>Die Nebenleistungen waren beim Bund insgesamt leicht schlechter als in der Privatwirtschaft und in den Kantonen. Auch die Leistungen und die Beitragsstruktur der Pensionskasse Publica waren ungünstiger als jene im Vergleichsmarkt.</p><p>In den Jahren 2013 und 2014 haben Kurzstudien zur Entlöhnung und zur beruflichen Vorsorge diese Feststellungen weitgehend bestätigt. Es ist nicht zu erwarten, dass neue Vergleichsstudien zu anderen Erkenntnissen führen würden.</p><p>Seine Lohnmassnahmen stützt der Bundesrat jeweils auf die prognostizierte Teuerung gemäss Bundesamt für Statistik und auf die von anderen Arbeitgebern vorgesehenen Lohnerhöhungen gemäss den Umfragen privatwirtschaftlicher Organisationen (u. a. UBS-Lohnumfrage). Die Entwicklung wird dem Parlament in der jährlichen Zusatzdokumentation Personal zur Staatsrechnung aufgezeigt.</p><p>Die Lohnanpassungen der letzten Jahre berücksichtigten die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und die Situation beim Bund. Die für das Jahr 2014 gewährte Erhöhung von plus 0,7 Prozent lag unter dem Mittel aller Branchen (Durchschnitt gemäss UBS-Lohnumfrage: plus 1 Prozent). Grenzt man die Analyse noch genauer auf die mit der Bundesverwaltung vergleichbaren Branchen ein, so liegt die kumulierte Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre in der Bundesverwaltung 2,3 bis annähernd 5 Prozentpunkte tiefer als jene in den vergleichbaren Branchen.</p><p>Eine Annahme des Postulates würde umfangreiche Vergleichsstudien erfordern. Dazu wäre eine WTO-Ausschreibung nötig. Die Arbeiten würden zu einem erheblichen personellen Mehraufwand führen. Der Aufwand für den Bund stünde in einem sehr ungünstigen Verhältnis zum Mehrwert der zu erwartenden Informationen.</p><p>Bei den Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes liegen die Anstellungsbedingungen des Personals in der Kompetenz der zuständigen Organe. Bei den Aktiengesellschaften ist dies der Verwaltungsrat. Der Bundesrat ist nicht legitimiert, im Namen der Unternehmen und Anstalten Vergleichsstudien in Auftrag zu geben. Der Nationalrat hat das Postulat der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 14.3498 über die Entwicklung der Lohnstruktur bei den bundesnahen Betrieben und Anstalten am 26. September 2014 angenommen. Mit dem verlangten Bericht wird das Parlament bereits über eine aussagekräftige Zusammenfassung der Entwicklung der Löhne und anderer Anstellungsbedingungen des obersten Kaders in den Jahren 2004-2013 verfügen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über alle Entschädigungen (Lohn inklusive sämtlicher weiterer Entschädigungen wie PK-Einkäufe, Abgeltung von Deplatzierungskosten, Spesen usw.) der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zu verfassen sowie allfälliger weiterer Unternehmen, an denen der Bund eine Mehrheitsbeteiligung besitzt (inklusive Post, SBB, SNB usw.). Ebenfalls Eingang in die Betrachtung sollen die Arbeitsbedingungen finden (Anzahl Ferientage, Mutter- und Vaterschaftsurlaube, Überzeitregelung, Pensionierungsmodelle usw.) finden.</p><p>Der Bericht soll die Lohnkostenentwicklung in den Jahren 2004 bis 2014 umfassen und sie mit den Entwicklungen in anderen Branchen (inklusive Verwaltungen anderer Stufen) vergleichen.</p><p>Der Bericht soll ebenfalls Aufschluss darüber geben, ob und allenfalls wie stark die Entlöhnung (einschliesslich Pensionskassenbeiträge) der Bundesangestellten im Schnitt von derjenigen in vergleichbaren Betrieben in der Privatwirtschaft abweicht.</p>
    • Keine Sonderprivilegien bei der Entschädigungspraxis des Bundes

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