Endlich die gesamten Kosten des Asylwesens offenlegen

ShortId
15.3440
Id
20153440
Updated
28.07.2023 06:10
Language
de
Title
Endlich die gesamten Kosten des Asylwesens offenlegen
AdditionalIndexing
2811;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie schon in Ziffer 5 der Antwort auf die Interpellation Keller Peter 14.3790 vom 24. September 2014 ausgeführt, kann der Bundesrat - aufgrund der kantonalen Zuständigkeit für die Ausrichtung der Sozialhilfe und des pauschalen Abgeltungssystems des Bundes - zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur Aussagen über die an die Kantone ausgerichteten Subventionen, nicht aber über die effektiv ausgerichteten Leistungen der Kantone machen. Auf das Rechnungsjahr 2016 soll die Sozialhilfestatistik für Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich, für welche der Bund den Kantonen die Sozialhilfekosten pauschal vergütet, neu ausgerichtet werden. Sie wird auf diesen Zeitpunkt in die Schweizerische Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik integriert und nach gleicher Methode erhoben. Neu ist eine Vollerhebung im gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich vorgesehen, welche auch das ganze Rechnungsjahr einschliesst. Dank dieser Zusammenlegung können die Ergebnisse der verschiedenen Bezugsgruppen verglichen und ab 2017 das Gesamtvolumen der Sozialhilfekosten in den Kantonen ermittelt werden. Ebenfalls lassen sich dann Aussagen über die Gesamtkosten für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen machen, für welche die Kantone zuständig sind.</p><p>2. In der Antwort auf die Interpellation Keller Peter 13.3232 vom 22. März 2013 hat der Bundesrat Angaben zu den Kosten gemacht und damit die heute mögliche Kostentransparenz hergestellt. Die dabei gemachten Angaben basieren zwar nicht auf einer exakten Berechnung, aber immerhin auf einer realistischen Kostenschätzung anhand der Finanzstatistik der Schweiz (Öffentliche Finanzen der Schweiz; Eidgenössische Finanzverwaltung). Eine Statistik, welche über all diese Kosten Auskunft geben könnte, müsste zusammen mit den Kantonen völlig neu aufgebaut werden. Sie wäre nur mit einem beträchtlichen Aufwand an finanziellen und personellen Ressourcen zu realisieren. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der daraus zu erwartende Mehrwert diesen Mehraufwand nicht zu rechtfertigen vermag.</p><p>3./4. Anlässlich der zweiten Nationalen Asylkonferenz vom 28. März 2014 wurde seitens der zuständigen Regierungsverantwortlichen einstimmig beschlossen, dass am bestehenden Finanzierungssystem grundsätzlich festgehalten wird und im Hinblick auf die Einführung der Neustrukturierung des Asylbereichs ein Monitoring eingerichtet wird. Dieses soll aufzeigen, ob sich unerwünschte Auswirkungen auf einzelne Kantone sowie auf Standortgemeinden ergeben und ob Anpassungen namentlich im Bereich der Zuständigkeit, des Finanzierungssystems oder des Kompensationsmodells vorzunehmen sind. Es ist vorgesehen, im Rahmen dieses Monitorings auch die vom Interpellanten angeführten Themen zu untersuchen. Im Übrigen sind die Kantone verantwortlich zu definieren, wie ein allfälliger angemessener innerkantonaler Lastenausgleich für die Ausgaben der Gemeinden ausgestaltet sein muss.</p><p>5. Gestützt auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) kann der Bundesrat die erforderlichen Erhebungen anordnen und im Anhang zur Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) die konkrete Durchführung der statistischen Erhebungen regeln. Namentlich legt er dabei fest, in welchem Ausmass die Kantone und Gemeinden bei der Durchführung mitwirken (Art. 7 BStatG).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vertreter der SVP-Fraktion haben bereits verschiedentlich Transparenz zu den gesamten durch Flüchtlinge und Personen im Asylbereich anfallenden Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden gefordert. Der Bundesrat hat sich bisher immer hinter den fehlenden Statistiken verschanzt. Es scheint, als fehle der politische Wille, die nötigen Zahlen von den Gemeinden und Kantonen anzufordern und die gewünschten Statistiken zu erheben. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Gemäss der Interpellation Keller Peter 14.3790, "Wie hoch ist die Sozialhilfeabhängigkeit von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Asylbewerbern?", verfügt der Bund nicht über die gesamten Kosten, welche schweizweit im Sozialbereich durch Personen aus dem Asylbereich anfallen. Ist der Bundesrat bereit, diese Zahlen zu erheben? Wenn nein, warum nicht?</p><p>2. Gemäss der Interpellation Keller Peter 13.3232, "Kostentransparenz in der Strafverfolgung krimineller Asylsuchender", verfügt der Bund aufgrund fehlender Statistiken nicht über die Kosten, welche Personen aus dem Asylbereich in der Strafverfolgung (Ermittlung, Staatsanwaltschaft, Gericht, Vollzug) verursachen. Ist der Bundesrat bereit, diese Statistiken zu erheben? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Ist er bereit, die in den Kantonen und Gemeinden anfallenden (und nicht vom SEM abgegoltenen) Kosten im Bereich Schulwesen, Behandlungskosten, Integrationsprojekte, Familienbegleitmassnahmen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) und weiteren Unterstützungen zugunsten von Asylbewerbern, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen durch eine Umfrage zu erheben? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Die Gemeinden und Kantone werden gemäss Artikel 88 des Asylgesetzes (AsylG) für die ersten fünf Jahre nach Einreichung des Asylgesuches vom Bund durch eine Pauschale entschädigt. Danach werden die Kantone und Gemeinden mit den hohen Kosten alleingelassen. Aufgrund des steigenden Bestandes im Asylprozess insbesondere der vorläufig Aufgenommenen, der hohen Behandlungskosten, der Spezialunterrichtskosten und der Sozialhilfeabhängigkeit dieser Personen werden die Kosten für die Gemeinden in den nächsten Jahren massiv zunehmen. Ist sich der Bundesrat dieser zunehmenden Belastung der Gemeinden bewusst? Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um die Gemeinden diesbezüglich zu entlasten?</p><p>5. Braucht es zur Erhebung solcher Zahlen eine gesetzliche Grundlage, und wenn ja, wie sollte diese aussehen?</p>
  • Endlich die gesamten Kosten des Asylwesens offenlegen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie schon in Ziffer 5 der Antwort auf die Interpellation Keller Peter 14.3790 vom 24. September 2014 ausgeführt, kann der Bundesrat - aufgrund der kantonalen Zuständigkeit für die Ausrichtung der Sozialhilfe und des pauschalen Abgeltungssystems des Bundes - zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur Aussagen über die an die Kantone ausgerichteten Subventionen, nicht aber über die effektiv ausgerichteten Leistungen der Kantone machen. Auf das Rechnungsjahr 2016 soll die Sozialhilfestatistik für Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich, für welche der Bund den Kantonen die Sozialhilfekosten pauschal vergütet, neu ausgerichtet werden. Sie wird auf diesen Zeitpunkt in die Schweizerische Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik integriert und nach gleicher Methode erhoben. Neu ist eine Vollerhebung im gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich vorgesehen, welche auch das ganze Rechnungsjahr einschliesst. Dank dieser Zusammenlegung können die Ergebnisse der verschiedenen Bezugsgruppen verglichen und ab 2017 das Gesamtvolumen der Sozialhilfekosten in den Kantonen ermittelt werden. Ebenfalls lassen sich dann Aussagen über die Gesamtkosten für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen machen, für welche die Kantone zuständig sind.</p><p>2. In der Antwort auf die Interpellation Keller Peter 13.3232 vom 22. März 2013 hat der Bundesrat Angaben zu den Kosten gemacht und damit die heute mögliche Kostentransparenz hergestellt. Die dabei gemachten Angaben basieren zwar nicht auf einer exakten Berechnung, aber immerhin auf einer realistischen Kostenschätzung anhand der Finanzstatistik der Schweiz (Öffentliche Finanzen der Schweiz; Eidgenössische Finanzverwaltung). Eine Statistik, welche über all diese Kosten Auskunft geben könnte, müsste zusammen mit den Kantonen völlig neu aufgebaut werden. Sie wäre nur mit einem beträchtlichen Aufwand an finanziellen und personellen Ressourcen zu realisieren. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der daraus zu erwartende Mehrwert diesen Mehraufwand nicht zu rechtfertigen vermag.</p><p>3./4. Anlässlich der zweiten Nationalen Asylkonferenz vom 28. März 2014 wurde seitens der zuständigen Regierungsverantwortlichen einstimmig beschlossen, dass am bestehenden Finanzierungssystem grundsätzlich festgehalten wird und im Hinblick auf die Einführung der Neustrukturierung des Asylbereichs ein Monitoring eingerichtet wird. Dieses soll aufzeigen, ob sich unerwünschte Auswirkungen auf einzelne Kantone sowie auf Standortgemeinden ergeben und ob Anpassungen namentlich im Bereich der Zuständigkeit, des Finanzierungssystems oder des Kompensationsmodells vorzunehmen sind. Es ist vorgesehen, im Rahmen dieses Monitorings auch die vom Interpellanten angeführten Themen zu untersuchen. Im Übrigen sind die Kantone verantwortlich zu definieren, wie ein allfälliger angemessener innerkantonaler Lastenausgleich für die Ausgaben der Gemeinden ausgestaltet sein muss.</p><p>5. Gestützt auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) kann der Bundesrat die erforderlichen Erhebungen anordnen und im Anhang zur Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) die konkrete Durchführung der statistischen Erhebungen regeln. Namentlich legt er dabei fest, in welchem Ausmass die Kantone und Gemeinden bei der Durchführung mitwirken (Art. 7 BStatG).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vertreter der SVP-Fraktion haben bereits verschiedentlich Transparenz zu den gesamten durch Flüchtlinge und Personen im Asylbereich anfallenden Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden gefordert. Der Bundesrat hat sich bisher immer hinter den fehlenden Statistiken verschanzt. Es scheint, als fehle der politische Wille, die nötigen Zahlen von den Gemeinden und Kantonen anzufordern und die gewünschten Statistiken zu erheben. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Gemäss der Interpellation Keller Peter 14.3790, "Wie hoch ist die Sozialhilfeabhängigkeit von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Asylbewerbern?", verfügt der Bund nicht über die gesamten Kosten, welche schweizweit im Sozialbereich durch Personen aus dem Asylbereich anfallen. Ist der Bundesrat bereit, diese Zahlen zu erheben? Wenn nein, warum nicht?</p><p>2. Gemäss der Interpellation Keller Peter 13.3232, "Kostentransparenz in der Strafverfolgung krimineller Asylsuchender", verfügt der Bund aufgrund fehlender Statistiken nicht über die Kosten, welche Personen aus dem Asylbereich in der Strafverfolgung (Ermittlung, Staatsanwaltschaft, Gericht, Vollzug) verursachen. Ist der Bundesrat bereit, diese Statistiken zu erheben? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Ist er bereit, die in den Kantonen und Gemeinden anfallenden (und nicht vom SEM abgegoltenen) Kosten im Bereich Schulwesen, Behandlungskosten, Integrationsprojekte, Familienbegleitmassnahmen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) und weiteren Unterstützungen zugunsten von Asylbewerbern, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen durch eine Umfrage zu erheben? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Die Gemeinden und Kantone werden gemäss Artikel 88 des Asylgesetzes (AsylG) für die ersten fünf Jahre nach Einreichung des Asylgesuches vom Bund durch eine Pauschale entschädigt. Danach werden die Kantone und Gemeinden mit den hohen Kosten alleingelassen. Aufgrund des steigenden Bestandes im Asylprozess insbesondere der vorläufig Aufgenommenen, der hohen Behandlungskosten, der Spezialunterrichtskosten und der Sozialhilfeabhängigkeit dieser Personen werden die Kosten für die Gemeinden in den nächsten Jahren massiv zunehmen. Ist sich der Bundesrat dieser zunehmenden Belastung der Gemeinden bewusst? Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um die Gemeinden diesbezüglich zu entlasten?</p><p>5. Braucht es zur Erhebung solcher Zahlen eine gesetzliche Grundlage, und wenn ja, wie sollte diese aussehen?</p>
    • Endlich die gesamten Kosten des Asylwesens offenlegen

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