Frankenstärke. Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch tiefere EO-Beiträge

ShortId
15.3443
Id
20153443
Updated
28.07.2023 06:12
Language
de
Title
Frankenstärke. Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch tiefere EO-Beiträge
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Aufhebung des Euromindestkurses und die Unsicherheit über die Zukunft der bilateralen Verträge stellen die Wirtschaft vor Herausforderungen. Mit der Reduktion des Beitragssatzes an die Erwerbsersatzordnung (EO) kann der Bundesrat sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber um mehrere hundert Millionen Franken entlasten.</p><p>Der Beitragssatz zur EO wurde 2011 von 0,3 auf 0,5 Prozent erhöht, da sich die EO nach der Einführung der Mutterschaftsversicherung in finanzieller Schieflage befand. Die jüngsten Ergebnisse sind jedoch sehr positiv: 2014 resultierte ein Überschuss von 122 Millionen Franken. Damit dürfte der Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung bereits in diesem Jahr die in Artikel 28 Absatz 3 des Erwerbsersatzgesetzes geforderte Schwelle von 50 Prozent einer Jahresausgabe überschreiten. In den nächsten Jahren darf gemäss der Finanzplanung des Bundes sogar mit einer Reserve von deutlich mehr als einem Jahresergebnis gerechnet werden. Ausserdem reduziert in Zukunft die Armeereform den Bestand der Leistungsbezüger um rund 10 Prozent, was der EO auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten solide Reserven bescheren wird.</p><p>Sozialwerke sollen stabil finanziert und mit den nötigen Reserven ausgestattet sein. Liquiditätsreserven über einer Jahresausgabe sind jedoch überflüssig. Aus diesen Gründen soll die bis zum 31. Dezember 2015 befristet eingeführte Erhöhung des Beitragssatzes (Art. 36 EOV) nicht erneuert werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde 2011 für fünf Jahre befristet von 0,3 Prozent auf 0,5 Prozent erhöht. Der Bundesrat wird beauftragt, diese Erhöhung nicht zu verlängern oder aufgrund transparenter Projektionen höchstens um denjenigen Anteil, der notwendig ist, um über die nächsten fünfzehn Jahre schrittweise wieder die gesetzlich geforderten Reserven anzulegen.</p>
  • Frankenstärke. Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch tiefere EO-Beiträge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufhebung des Euromindestkurses und die Unsicherheit über die Zukunft der bilateralen Verträge stellen die Wirtschaft vor Herausforderungen. Mit der Reduktion des Beitragssatzes an die Erwerbsersatzordnung (EO) kann der Bundesrat sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber um mehrere hundert Millionen Franken entlasten.</p><p>Der Beitragssatz zur EO wurde 2011 von 0,3 auf 0,5 Prozent erhöht, da sich die EO nach der Einführung der Mutterschaftsversicherung in finanzieller Schieflage befand. Die jüngsten Ergebnisse sind jedoch sehr positiv: 2014 resultierte ein Überschuss von 122 Millionen Franken. Damit dürfte der Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung bereits in diesem Jahr die in Artikel 28 Absatz 3 des Erwerbsersatzgesetzes geforderte Schwelle von 50 Prozent einer Jahresausgabe überschreiten. In den nächsten Jahren darf gemäss der Finanzplanung des Bundes sogar mit einer Reserve von deutlich mehr als einem Jahresergebnis gerechnet werden. Ausserdem reduziert in Zukunft die Armeereform den Bestand der Leistungsbezüger um rund 10 Prozent, was der EO auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten solide Reserven bescheren wird.</p><p>Sozialwerke sollen stabil finanziert und mit den nötigen Reserven ausgestattet sein. Liquiditätsreserven über einer Jahresausgabe sind jedoch überflüssig. Aus diesen Gründen soll die bis zum 31. Dezember 2015 befristet eingeführte Erhöhung des Beitragssatzes (Art. 36 EOV) nicht erneuert werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde 2011 für fünf Jahre befristet von 0,3 Prozent auf 0,5 Prozent erhöht. Der Bundesrat wird beauftragt, diese Erhöhung nicht zu verlängern oder aufgrund transparenter Projektionen höchstens um denjenigen Anteil, der notwendig ist, um über die nächsten fünfzehn Jahre schrittweise wieder die gesetzlich geforderten Reserven anzulegen.</p>
    • Frankenstärke. Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch tiefere EO-Beiträge

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