Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken

ShortId
15.3445
Id
20153445
Updated
25.06.2025 00:24
Language
de
Title
Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken
AdditionalIndexing
04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Regulierungswut hat gemäss verschiedenen Indikatoren (Umfang der Systematischen Rechtssammlung des Bundes, Weltbank-Indikator "Ease of Doing Business", Indikatoren des WEF oder IMD zur Regulierungsdichte) in der Schweiz massiv zugenommen. Für eine stark vom Aussenhandel abhängige Volkswirtschaft bedeutet dies eine markante Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotenzials. Zunehmend untergräbt die hohe Regulierungsdichte auch das Vertrauen in Verwaltung und Regierung.</p><p>Der Bundesrat ist bei Gesetzes- und Verordnungsänderungen verpflichtet, eine Regulierungskostenfolgenabschätzung vorzunehmen. Diese sollte jeweils in den erläuternden Berichten (Vernehmlassungen, Anhörungen) und in den an das Parlament überwiesenen Botschaften publiziert werden. Der Bundesrat kommt dieser Pflicht nur teilweise nach: Diese Untersuchungen unterliegen heute einem zentralen Interessenkonflikt (der Regulator prüft sein eigenes Werk). In der Vergangenheit wurden diese Abklärungen immer wieder von betroffenen Kreisen kritisiert.</p><p>Insofern ist es von grosser Bedeutung, die gemachten Folgekostenabschätzungen von unabhängiger Stelle auf deren Richtigkeit prüfen zu lassen, damit Interessenkonflikte verhindert werden und der Gesetzgeber aufgrund von korrekten Informationen entscheiden kann. Experten sollen beurteilen, ob die Berechnungen der Verwaltung realistisch sind.</p><p>Bei der Umsetzung des Auftrages soll der Bundesrat vertieft prüfen, zu welchem Zeitpunkt der Gesetzgebung diese Überprüfung stattzufinden hat. Eine solche Überprüfung würde Kosten verursachen; diese würden aber durch "verhinderte Fehler" bei Weitem eingespart.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Motionärin, nämlich dass die stetig zunehmende Regulierungsdichte bedeutende Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt mit sich bringt.</p><p>Die Motion umfasst zwei Elemente: die standardisierte Berechnung und Darstellung von Regulierungskosten sowie die Kontrolle dieser Analysen durch eine unabhängige Stelle.</p><p>Für den Bundesrat ist entscheidend, dass vor der Verabschiedung eines Gesetzes oder einer Verordnung mit Auswirkungen auf die Unternehmen alle notwendigen Informationen über die dadurch entstehenden Kosten sowie über die Vorteile des neuen Erlasses vorliegen. Wie der Bericht des Bundesrates vom 13. Dezember 2013 gezeigt hat, sind die Kosten der Regulierungen beachtlich. Eine standardisierte Darstellung in den Botschaften würde die notwendige Transparenz gewährleisten, zumal sich die Frage der Darstellung auch bei Verordnungen und parlamentarischen Initiativen stellt. Das Aufzeigen der Kosten neuer Regulierungen sowie denkbarer Alternativen dürfte zu einer besseren Entscheidungsfindung beitragen.</p><p>Zurzeit verlangt der Botschaftsleitfaden, dass die Vor- und Nachteile eines Erlassentwurfes für die Unternehmen aufgezeigt werden (namentlich hinsichtlich der administrativen Belastung für die KMU); gemäss dem Handbuch des WBF über die Regulierungsfolgenabschätzung ist eine quantitative Schätzung der Regulierungskosten obligatorisch, wenn mehr als 10 000 Unternehmen betroffen sind. Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeiten für eine einheitlichere Berechnung und Darstellung dieser Kosten zu prüfen.</p><p>Beim zweiten in der Motion erwähnten Punkt geht es darum, ob die von einem Departement oftmals unter Zeitdruck durchgeführten Abschätzungen, die bei der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat validiert werden, ausreichend unabhängig sind, um eine gute Qualität zu gewährleisten. Diese Frage war bereits Gegenstand der Interpellation Thorens Goumaz 11.3451.</p><p>Die Motion fordert die Schaffung einer unabhängigen, verwaltungsexternen Stelle, um die Qualität der Analysen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen in den Berichten und Botschaften des Bundesrates zu prüfen. Die Motion Vogler 15.3400 verlangt ebenfalls eine Prüfung durch eine unabhängige Einheit, lässt aber einen grösseren Handlungsspielraum bei der Umsetzung zu. Dieser Vorschlag wirft zahlreiche institutionelle Fragen auf. Die Frage nach den Kosten dieser Prüfung ist dabei nur eine unter vielen. Ausserdem wurde das KMU-Forum, eine Kommission von ausserparlamentarischen Expertinnen und Experten, vom Bundesrat bereits mit dem Auftrag betraut, zu kontrollieren, ob die zuständigen Bundesämter seriöse Kostenabschätzungen und KMU-Verträglichkeitsanalysen durchführen.</p><p>Der Bundesrat möchte diese Fragen zuerst im Detail prüfen und kann die Motion deshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht annehmen. Zudem will er die Ergebnisse einer laufenden Evaluation durch die Eidgenössische Finanzkontrolle abwarten, bei der es um die Abschätzung der Auswirkungen von Gesetzesvorlagen durch die Bundesämter und ihre Darstellung in den Botschaften geht (die Ergebnisse sollten 2016 vorliegen).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Regulierungsfolgenabschätzungen, welche in den erläuternden Berichten von Vernehmlassungsvorlagen und an das Parlament überwiesenen Botschaften gemacht werden, künftig von unabhängiger Stelle (ausserparlamentarische Kommission, externe Stelle, Experten usw.) auf deren Richtigkeit und Qualität überprüfen zu lassen.</p><p>Die einmaligen sowie wiederkehrenden Kosten einer Gesetzesvorlage sollen zudem in einem einheitlichen Verfahren berechnet und in den Botschaften standardisiert dargestellt werden.</p>
  • Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Regulierungswut hat gemäss verschiedenen Indikatoren (Umfang der Systematischen Rechtssammlung des Bundes, Weltbank-Indikator "Ease of Doing Business", Indikatoren des WEF oder IMD zur Regulierungsdichte) in der Schweiz massiv zugenommen. Für eine stark vom Aussenhandel abhängige Volkswirtschaft bedeutet dies eine markante Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotenzials. Zunehmend untergräbt die hohe Regulierungsdichte auch das Vertrauen in Verwaltung und Regierung.</p><p>Der Bundesrat ist bei Gesetzes- und Verordnungsänderungen verpflichtet, eine Regulierungskostenfolgenabschätzung vorzunehmen. Diese sollte jeweils in den erläuternden Berichten (Vernehmlassungen, Anhörungen) und in den an das Parlament überwiesenen Botschaften publiziert werden. Der Bundesrat kommt dieser Pflicht nur teilweise nach: Diese Untersuchungen unterliegen heute einem zentralen Interessenkonflikt (der Regulator prüft sein eigenes Werk). In der Vergangenheit wurden diese Abklärungen immer wieder von betroffenen Kreisen kritisiert.</p><p>Insofern ist es von grosser Bedeutung, die gemachten Folgekostenabschätzungen von unabhängiger Stelle auf deren Richtigkeit prüfen zu lassen, damit Interessenkonflikte verhindert werden und der Gesetzgeber aufgrund von korrekten Informationen entscheiden kann. Experten sollen beurteilen, ob die Berechnungen der Verwaltung realistisch sind.</p><p>Bei der Umsetzung des Auftrages soll der Bundesrat vertieft prüfen, zu welchem Zeitpunkt der Gesetzgebung diese Überprüfung stattzufinden hat. Eine solche Überprüfung würde Kosten verursachen; diese würden aber durch "verhinderte Fehler" bei Weitem eingespart.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Motionärin, nämlich dass die stetig zunehmende Regulierungsdichte bedeutende Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt mit sich bringt.</p><p>Die Motion umfasst zwei Elemente: die standardisierte Berechnung und Darstellung von Regulierungskosten sowie die Kontrolle dieser Analysen durch eine unabhängige Stelle.</p><p>Für den Bundesrat ist entscheidend, dass vor der Verabschiedung eines Gesetzes oder einer Verordnung mit Auswirkungen auf die Unternehmen alle notwendigen Informationen über die dadurch entstehenden Kosten sowie über die Vorteile des neuen Erlasses vorliegen. Wie der Bericht des Bundesrates vom 13. Dezember 2013 gezeigt hat, sind die Kosten der Regulierungen beachtlich. Eine standardisierte Darstellung in den Botschaften würde die notwendige Transparenz gewährleisten, zumal sich die Frage der Darstellung auch bei Verordnungen und parlamentarischen Initiativen stellt. Das Aufzeigen der Kosten neuer Regulierungen sowie denkbarer Alternativen dürfte zu einer besseren Entscheidungsfindung beitragen.</p><p>Zurzeit verlangt der Botschaftsleitfaden, dass die Vor- und Nachteile eines Erlassentwurfes für die Unternehmen aufgezeigt werden (namentlich hinsichtlich der administrativen Belastung für die KMU); gemäss dem Handbuch des WBF über die Regulierungsfolgenabschätzung ist eine quantitative Schätzung der Regulierungskosten obligatorisch, wenn mehr als 10 000 Unternehmen betroffen sind. Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeiten für eine einheitlichere Berechnung und Darstellung dieser Kosten zu prüfen.</p><p>Beim zweiten in der Motion erwähnten Punkt geht es darum, ob die von einem Departement oftmals unter Zeitdruck durchgeführten Abschätzungen, die bei der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat validiert werden, ausreichend unabhängig sind, um eine gute Qualität zu gewährleisten. Diese Frage war bereits Gegenstand der Interpellation Thorens Goumaz 11.3451.</p><p>Die Motion fordert die Schaffung einer unabhängigen, verwaltungsexternen Stelle, um die Qualität der Analysen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen in den Berichten und Botschaften des Bundesrates zu prüfen. Die Motion Vogler 15.3400 verlangt ebenfalls eine Prüfung durch eine unabhängige Einheit, lässt aber einen grösseren Handlungsspielraum bei der Umsetzung zu. Dieser Vorschlag wirft zahlreiche institutionelle Fragen auf. Die Frage nach den Kosten dieser Prüfung ist dabei nur eine unter vielen. Ausserdem wurde das KMU-Forum, eine Kommission von ausserparlamentarischen Expertinnen und Experten, vom Bundesrat bereits mit dem Auftrag betraut, zu kontrollieren, ob die zuständigen Bundesämter seriöse Kostenabschätzungen und KMU-Verträglichkeitsanalysen durchführen.</p><p>Der Bundesrat möchte diese Fragen zuerst im Detail prüfen und kann die Motion deshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht annehmen. Zudem will er die Ergebnisse einer laufenden Evaluation durch die Eidgenössische Finanzkontrolle abwarten, bei der es um die Abschätzung der Auswirkungen von Gesetzesvorlagen durch die Bundesämter und ihre Darstellung in den Botschaften geht (die Ergebnisse sollten 2016 vorliegen).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Regulierungsfolgenabschätzungen, welche in den erläuternden Berichten von Vernehmlassungsvorlagen und an das Parlament überwiesenen Botschaften gemacht werden, künftig von unabhängiger Stelle (ausserparlamentarische Kommission, externe Stelle, Experten usw.) auf deren Richtigkeit und Qualität überprüfen zu lassen.</p><p>Die einmaligen sowie wiederkehrenden Kosten einer Gesetzesvorlage sollen zudem in einem einheitlichen Verfahren berechnet und in den Botschaften standardisiert dargestellt werden.</p>
    • Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken

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