Auswahl der syrischen Flüchtlinge im Verhältnis zur Bevölkerungsstruktur in Syrien
- ShortId
-
15.3450
- Id
-
20153450
- Updated
-
28.07.2023 06:10
- Language
-
de
- Title
-
Auswahl der syrischen Flüchtlinge im Verhältnis zur Bevölkerungsstruktur in Syrien
- AdditionalIndexing
-
2811;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die humanitären Grundsätze des Flüchtlingshochkommissariates der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen verlangen, dass bei der Aufnahme von Flüchtlingen keine Diskriminierung stattfindet. Die Schweiz orientiert sich an diesen Grundsätzen. Es ist aber weder willkürlich noch widerspricht es dem Gleichheitsprinzip, wenn man in erster Linie Flüchtlinge aufnimmt, die besonders verfolgt werden. Frankreich - ein zutiefst laizistischer Staat - hat soeben 1500 Sondervisa für syrische Christinnen und Christen ausgestellt, zweifellos, weil die Christinnen und Christen im Orient gerade ausgerottet werden, wie es Laurent Fabius, der französische Minister für auswärtige Angelegenheiten, formulierte. Zwar leiden alle Menschen in Syrien unter dem Krieg, aber ganz besonders bedroht sind gemäss der Nichtregierungsorganisation "Open Doors" die Christinnen und Christen. Hunderte wurden entführt, ausgeraubt, diskriminiert oder ermordet, und dies einzig wegen ihres Glaubens.</p><p>Papst Franziskus verurteilt regelmässig die Verfolgung aus religiösen Gründen. Kürzlich hat er die internationale Gemeinschaft sogar beschuldigt, dass sie die Verfolgung von Christinnen und Christen vertuschen wolle.</p><p>Dem Bundesrat ist es natürlich freigestellt, bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen diese schmerzliche Realität nicht zu berücksichtigen. Ich möchte jedoch, dass die Auswahl der 3000 Flüchtlinge, die die Schweiz aufnehmen will, bezüglich Religionszugehörigkeit und Geschlecht mindestens annäherungsweise den Verhältnissen in der syrischen Bevölkerung entspricht. Beinahe 10 Prozent dieser Bevölkerung bekennen sich zum Christentum, 50 Prozent sind weiblich. Eine solche Auswahl würde dem Grundprinzip der Gleichheit entsprechen. Darüber hinaus würde damit das widerliche Gerangel im Vorfeld der Auswahl verhindert, das eine Auswahl beeinflussen kann.</p>
- <p>In den Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen 00.3115, "Verfolgung von Christen in aller Welt", aus dem Jahr 2000, 08.3255, "Schutz für verfolgte Christen", aus dem Jahr 2008 und 13.3699, "Syrische Flüchtlinge", aus dem Jahr 2013 wurde bereits ausgeführt, dass die Politik der Schweiz die Grundrechte aller Menschen und Minderheiten ohne Diskriminierung fördern und verteidigen will.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 15.3115 vom 12. März 2015 hat der Bundesrat festgehalten, dass bei der Auswahl der Flüchtlinge einzig ihr Schutzbedarf ausschlaggebend ist. Soziale oder religiöse Zugehörigkeit werden weder im Sinne einer positiven noch einer negativen Diskriminierung berücksichtigt. Die Auswahl der Flüchtlinge erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), welches der Schweiz besonders schutzbedürftige Personen zur Aufnahme vorschlägt. Das Auswahlverfahren des UNHCR ist strikte bedürfnisorientiert und folgt dem Prinzip der Nichtdiskriminierung.</p><p>Am 6. März 2015 hat der Bundesrat beschlossen, dass - verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren - im Grundsatz 3000 Personen aus der Krisenregion Schutz in der Schweiz finden sollen. Grundsätzlich sollen im Rahmen einer dauerhaften Neuansiedlung (Resettlement) 2000 Personen in der Schweiz aufgenommen werden, wobei ihre soziale Zugehörigkeit oder ihre Religion kein Kriterium ist. Im Herbst 2015 wird der Bundesrat die Situation in Syrien erneut analysieren.</p><p>Bei einer Verfolgung kann die Religionszugehörigkeit als Asylgrund im Sinne von Artikel 3 des Asylgesetzes betrachtet werden. Hingegen ist aus Sicht des Bundesrates die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Minderheit allein kein Kriterium.</p><p>Der Anteil der Frauen an den über das bisherige Pilotprojekt aufgenommenen Personen macht bereits fast die Hälfte aller Aufnahmen aus. Der Bundesrat stellt jederzeit sicher, dass diesen Personen bei der Betreuung und Unterbringung in den vom Bund betriebenen Unterkünften besonders Rechnung getragen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz will 3000 Flüchtlinge aus Syrien ohne ordentliches Asylverfahren aufnehmen. Mit meiner am 11. März eingereichten Frage 15.5210 wollte ich vom Bundesrat erfahren, ob er bereit sei, bei der Auswahl dieser Flüchtlinge Christinnen und Christen zu bevorzugen, da diese offensichtlich die am meisten verfolgte Minderheit im Nahen Osten sind - und überall auf der Welt. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass er keine positive Diskriminierung zugunsten einer Bevölkerungskategorie betreiben wolle, die bedrohter ist als andere.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er wenigstens bereit ist, diese 3000 Flüchtlinge - mindestens annäherungsweise - proportional zur Bevölkerungsstruktur in Syrien bezüglich Religionszugehörigkeit und Geschlecht auszuwählen.</p>
- Auswahl der syrischen Flüchtlinge im Verhältnis zur Bevölkerungsstruktur in Syrien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die humanitären Grundsätze des Flüchtlingshochkommissariates der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen verlangen, dass bei der Aufnahme von Flüchtlingen keine Diskriminierung stattfindet. Die Schweiz orientiert sich an diesen Grundsätzen. Es ist aber weder willkürlich noch widerspricht es dem Gleichheitsprinzip, wenn man in erster Linie Flüchtlinge aufnimmt, die besonders verfolgt werden. Frankreich - ein zutiefst laizistischer Staat - hat soeben 1500 Sondervisa für syrische Christinnen und Christen ausgestellt, zweifellos, weil die Christinnen und Christen im Orient gerade ausgerottet werden, wie es Laurent Fabius, der französische Minister für auswärtige Angelegenheiten, formulierte. Zwar leiden alle Menschen in Syrien unter dem Krieg, aber ganz besonders bedroht sind gemäss der Nichtregierungsorganisation "Open Doors" die Christinnen und Christen. Hunderte wurden entführt, ausgeraubt, diskriminiert oder ermordet, und dies einzig wegen ihres Glaubens.</p><p>Papst Franziskus verurteilt regelmässig die Verfolgung aus religiösen Gründen. Kürzlich hat er die internationale Gemeinschaft sogar beschuldigt, dass sie die Verfolgung von Christinnen und Christen vertuschen wolle.</p><p>Dem Bundesrat ist es natürlich freigestellt, bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen diese schmerzliche Realität nicht zu berücksichtigen. Ich möchte jedoch, dass die Auswahl der 3000 Flüchtlinge, die die Schweiz aufnehmen will, bezüglich Religionszugehörigkeit und Geschlecht mindestens annäherungsweise den Verhältnissen in der syrischen Bevölkerung entspricht. Beinahe 10 Prozent dieser Bevölkerung bekennen sich zum Christentum, 50 Prozent sind weiblich. Eine solche Auswahl würde dem Grundprinzip der Gleichheit entsprechen. Darüber hinaus würde damit das widerliche Gerangel im Vorfeld der Auswahl verhindert, das eine Auswahl beeinflussen kann.</p>
- <p>In den Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen 00.3115, "Verfolgung von Christen in aller Welt", aus dem Jahr 2000, 08.3255, "Schutz für verfolgte Christen", aus dem Jahr 2008 und 13.3699, "Syrische Flüchtlinge", aus dem Jahr 2013 wurde bereits ausgeführt, dass die Politik der Schweiz die Grundrechte aller Menschen und Minderheiten ohne Diskriminierung fördern und verteidigen will.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 15.3115 vom 12. März 2015 hat der Bundesrat festgehalten, dass bei der Auswahl der Flüchtlinge einzig ihr Schutzbedarf ausschlaggebend ist. Soziale oder religiöse Zugehörigkeit werden weder im Sinne einer positiven noch einer negativen Diskriminierung berücksichtigt. Die Auswahl der Flüchtlinge erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), welches der Schweiz besonders schutzbedürftige Personen zur Aufnahme vorschlägt. Das Auswahlverfahren des UNHCR ist strikte bedürfnisorientiert und folgt dem Prinzip der Nichtdiskriminierung.</p><p>Am 6. März 2015 hat der Bundesrat beschlossen, dass - verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren - im Grundsatz 3000 Personen aus der Krisenregion Schutz in der Schweiz finden sollen. Grundsätzlich sollen im Rahmen einer dauerhaften Neuansiedlung (Resettlement) 2000 Personen in der Schweiz aufgenommen werden, wobei ihre soziale Zugehörigkeit oder ihre Religion kein Kriterium ist. Im Herbst 2015 wird der Bundesrat die Situation in Syrien erneut analysieren.</p><p>Bei einer Verfolgung kann die Religionszugehörigkeit als Asylgrund im Sinne von Artikel 3 des Asylgesetzes betrachtet werden. Hingegen ist aus Sicht des Bundesrates die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Minderheit allein kein Kriterium.</p><p>Der Anteil der Frauen an den über das bisherige Pilotprojekt aufgenommenen Personen macht bereits fast die Hälfte aller Aufnahmen aus. Der Bundesrat stellt jederzeit sicher, dass diesen Personen bei der Betreuung und Unterbringung in den vom Bund betriebenen Unterkünften besonders Rechnung getragen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz will 3000 Flüchtlinge aus Syrien ohne ordentliches Asylverfahren aufnehmen. Mit meiner am 11. März eingereichten Frage 15.5210 wollte ich vom Bundesrat erfahren, ob er bereit sei, bei der Auswahl dieser Flüchtlinge Christinnen und Christen zu bevorzugen, da diese offensichtlich die am meisten verfolgte Minderheit im Nahen Osten sind - und überall auf der Welt. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass er keine positive Diskriminierung zugunsten einer Bevölkerungskategorie betreiben wolle, die bedrohter ist als andere.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er wenigstens bereit ist, diese 3000 Flüchtlinge - mindestens annäherungsweise - proportional zur Bevölkerungsstruktur in Syrien bezüglich Religionszugehörigkeit und Geschlecht auszuwählen.</p>
- Auswahl der syrischen Flüchtlinge im Verhältnis zur Bevölkerungsstruktur in Syrien
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