Die Gefährlichkeit von Glyphosat und die Bewilligungen zu dessen Verwendung überprüfen

ShortId
15.3452
Id
20153452
Updated
28.07.2023 06:09
Language
de
Title
Die Gefährlichkeit von Glyphosat und die Bewilligungen zu dessen Verwendung überprüfen
AdditionalIndexing
2841;36;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 20. März 2015 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation, in der Zeitschrift "Lancet Oncology" eine Bewertung der Gefährlichkeit von fünf Pestiziden veröffentlicht. Drei davon wurden in die Kategorie "wahrscheinlich krebserzeugend" eingeteilt - eine Kategorie, die gleich nach der Kategorie "krebserzeugend" kommt. Es handelt sich um Malathion und Diazinon, die bei einer Exposition zu einem erhöhten Risiko führen, am Non-Hodgkin-Lymphom, einer Art Leukämie, zu erkranken. Die Exposition gegenüber Malathion, das vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt wird, führt zudem zu einem erhöhten Prostatakrebsrisiko, Diazinon zu einem erhöhten Lungenkrebsrisiko.</p><p>Am beunruhigendsten ist die Einstufung von Glyphosat als "wahrscheinlich krebserzeugend". Glyphosat, auch unter dem Namen Roundup bekannt, wird nicht nur von Berufsleuten, sondern auch von Privatpersonen sehr häufig eingesetzt. Die IARC zeigt anhand einer umfassenden Studie, dass es genügend Beweise gibt, um Glyphosat als für Tiere krebserzeugend einzustufen und um zu bestätigen, dass die Substanz die DNA von menschlichen in-vitro-kultivierten Zellen beschädigt und beim Menschen zu einem erhöhten Risiko führt, am Non-Hodgkin-Lymphom zu erkranken. Zu diesem Ergebnis kommen Studien, in denen während der letzten fünfzehn Jahre in Schweden, in den USA und in Kanada Menschen untersucht wurden, die bei ihrer Arbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau Glyphosat ausgesetzt sind.</p><p>Es wäre deshalb angebracht, dass der Bundesrat seine Bewertung der Gefährlichkeit von Glyphosat sowie die für die Verwendung von Glyphosat erteilten Bewilligungen überdenkt.</p><p>Wie wir übrigens bereits in unserer Interpellation 12.3764 vom 20. September 2012 festgehalten haben, haben Forscherinnen und Forscher unter der Leitung von Gilles-Eric Séralini der Universität Caen gezeigt, dass sowohl die Einnahme von Roundup wie auch die Einnahme einer gentechnisch veränderten Maissorte bei Ratten zu einer erhöhten Sterblichkeit führen. Sie haben zudem nichtlineare und geschlechterabhängige Auswirkungen auf das Hormonsystem festgestellt. Die Weibchen haben laut der Studie tödliche Brusttumore entwickelt, und die Männchen haben unter Leberschäden und Verdauungsproblemen gelitten sowie Nieren- und Hauttumore entwickelt. Unseres Wissens hat der Bundesrat jedoch nicht die Massnahmen ergriffen, die sich logischerweise aufgedrängt hätten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Verwaltung die Interessen der agrarchemischen Industrie stärker gewichtet als die Sicherheit der Bevölkerung und ob sie den Bundesrat angemessen informiert.</p>
  • <p>Glyphosat wird seit den Siebzigerjahren vermarktet. Es wurde in den letzten Jahren mehrmals durch verschiedene Behörden, nationale und internationale Expertengremien - z. B. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und das Joint Meeting on Pesticide Residues WHO/FAO - überprüft und nie als "krebserregend" bewertet. Für diese Risikobeurteilungen wurden mehrere hundert Studien berücksichtigt. Auch im Rahmen der neusten, erst kürzlich durchgeführten Überprüfung von Glyphosat in der EU wurden - basierend auf der Neubewertung von fast tausend Studien - keine Gründe für eine Einstufung als krebserregend gefunden.</p><p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2015 Glyphosat neu als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hat. Dieser Entscheid wurde am 20. März 2015 in "The Lancet" in Form eines kurzen Artikels publiziert. Dieser Artikel erlaubt es jedoch nicht, die Schlussfolgerungen des IARC objektiv und wissenschaftlich nachzuvollziehen. Der umfassende Bericht und die detaillierten Auswertungen, die zu dieser neuen Einstufung geführt haben, stehen noch nicht zur Verfügung.</p><p>Gestützt auf die aktuell zur Verfügung stehenden toxikologischen Studien gibt es im Moment keinen Anlass, die Gefährlichkeit von Glyphosat zu überprüfen. Sobald der vollständige Bericht der IARC vorliegt, wird er eingehend geprüft werden. Sollten neue wissenschaftliche Informationen zeigen, dass eine neue Einstufung gerechtfertigt ist, werden die nötigen Massnahmen für den Schutz des Menschen und der Umwelt getroffen und nötigenfalls die Bewilligungen angepasst.</p><p>Im Rahmen der Erarbeitung des nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird zudem geprüft, wie die Risiken weiter reduziert werden können.</p><p>Die Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln durch die zuständigen Schweizer Behörden erfolgt unabhängig und ausschliesslich nach international anerkannten, nachvollziehbaren wissenschaftlichen Kriterien. Die beurteilenden Behörden stehen in keinem Interessenskonflikt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, Folgendes zu überprüfen:</p><p>1. seine Beurteilung der Gefährlichkeit von Glyphosat;</p><p>2. die für die Verwendung von Glyphosat erteilten Bewilligungen;</p><p>3. die Arbeit der Verwaltung in diesem Bereich.</p>
  • Die Gefährlichkeit von Glyphosat und die Bewilligungen zu dessen Verwendung überprüfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 20. März 2015 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation, in der Zeitschrift "Lancet Oncology" eine Bewertung der Gefährlichkeit von fünf Pestiziden veröffentlicht. Drei davon wurden in die Kategorie "wahrscheinlich krebserzeugend" eingeteilt - eine Kategorie, die gleich nach der Kategorie "krebserzeugend" kommt. Es handelt sich um Malathion und Diazinon, die bei einer Exposition zu einem erhöhten Risiko führen, am Non-Hodgkin-Lymphom, einer Art Leukämie, zu erkranken. Die Exposition gegenüber Malathion, das vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt wird, führt zudem zu einem erhöhten Prostatakrebsrisiko, Diazinon zu einem erhöhten Lungenkrebsrisiko.</p><p>Am beunruhigendsten ist die Einstufung von Glyphosat als "wahrscheinlich krebserzeugend". Glyphosat, auch unter dem Namen Roundup bekannt, wird nicht nur von Berufsleuten, sondern auch von Privatpersonen sehr häufig eingesetzt. Die IARC zeigt anhand einer umfassenden Studie, dass es genügend Beweise gibt, um Glyphosat als für Tiere krebserzeugend einzustufen und um zu bestätigen, dass die Substanz die DNA von menschlichen in-vitro-kultivierten Zellen beschädigt und beim Menschen zu einem erhöhten Risiko führt, am Non-Hodgkin-Lymphom zu erkranken. Zu diesem Ergebnis kommen Studien, in denen während der letzten fünfzehn Jahre in Schweden, in den USA und in Kanada Menschen untersucht wurden, die bei ihrer Arbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau Glyphosat ausgesetzt sind.</p><p>Es wäre deshalb angebracht, dass der Bundesrat seine Bewertung der Gefährlichkeit von Glyphosat sowie die für die Verwendung von Glyphosat erteilten Bewilligungen überdenkt.</p><p>Wie wir übrigens bereits in unserer Interpellation 12.3764 vom 20. September 2012 festgehalten haben, haben Forscherinnen und Forscher unter der Leitung von Gilles-Eric Séralini der Universität Caen gezeigt, dass sowohl die Einnahme von Roundup wie auch die Einnahme einer gentechnisch veränderten Maissorte bei Ratten zu einer erhöhten Sterblichkeit führen. Sie haben zudem nichtlineare und geschlechterabhängige Auswirkungen auf das Hormonsystem festgestellt. Die Weibchen haben laut der Studie tödliche Brusttumore entwickelt, und die Männchen haben unter Leberschäden und Verdauungsproblemen gelitten sowie Nieren- und Hauttumore entwickelt. Unseres Wissens hat der Bundesrat jedoch nicht die Massnahmen ergriffen, die sich logischerweise aufgedrängt hätten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Verwaltung die Interessen der agrarchemischen Industrie stärker gewichtet als die Sicherheit der Bevölkerung und ob sie den Bundesrat angemessen informiert.</p>
    • <p>Glyphosat wird seit den Siebzigerjahren vermarktet. Es wurde in den letzten Jahren mehrmals durch verschiedene Behörden, nationale und internationale Expertengremien - z. B. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und das Joint Meeting on Pesticide Residues WHO/FAO - überprüft und nie als "krebserregend" bewertet. Für diese Risikobeurteilungen wurden mehrere hundert Studien berücksichtigt. Auch im Rahmen der neusten, erst kürzlich durchgeführten Überprüfung von Glyphosat in der EU wurden - basierend auf der Neubewertung von fast tausend Studien - keine Gründe für eine Einstufung als krebserregend gefunden.</p><p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2015 Glyphosat neu als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hat. Dieser Entscheid wurde am 20. März 2015 in "The Lancet" in Form eines kurzen Artikels publiziert. Dieser Artikel erlaubt es jedoch nicht, die Schlussfolgerungen des IARC objektiv und wissenschaftlich nachzuvollziehen. Der umfassende Bericht und die detaillierten Auswertungen, die zu dieser neuen Einstufung geführt haben, stehen noch nicht zur Verfügung.</p><p>Gestützt auf die aktuell zur Verfügung stehenden toxikologischen Studien gibt es im Moment keinen Anlass, die Gefährlichkeit von Glyphosat zu überprüfen. Sobald der vollständige Bericht der IARC vorliegt, wird er eingehend geprüft werden. Sollten neue wissenschaftliche Informationen zeigen, dass eine neue Einstufung gerechtfertigt ist, werden die nötigen Massnahmen für den Schutz des Menschen und der Umwelt getroffen und nötigenfalls die Bewilligungen angepasst.</p><p>Im Rahmen der Erarbeitung des nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird zudem geprüft, wie die Risiken weiter reduziert werden können.</p><p>Die Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln durch die zuständigen Schweizer Behörden erfolgt unabhängig und ausschliesslich nach international anerkannten, nachvollziehbaren wissenschaftlichen Kriterien. Die beurteilenden Behörden stehen in keinem Interessenskonflikt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, Folgendes zu überprüfen:</p><p>1. seine Beurteilung der Gefährlichkeit von Glyphosat;</p><p>2. die für die Verwendung von Glyphosat erteilten Bewilligungen;</p><p>3. die Arbeit der Verwaltung in diesem Bereich.</p>
    • Die Gefährlichkeit von Glyphosat und die Bewilligungen zu dessen Verwendung überprüfen

Back to List