Eidgenössische Räte. Transparentes Lobbyregister

ShortId
15.3453
Id
20153453
Updated
14.11.2025 09:04
Language
de
Title
Eidgenössische Räte. Transparentes Lobbyregister
AdditionalIndexing
421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Interessenvertretung ist in einer Demokratie legitim. Nicht mit einer Demokratie zu vereinbaren ist indessen die heute herrschende Intransparenz. </p><p>- Wer vertritt wessen Interessen? </p><p>- Welche Mittel werden eingesetzt, und wer sind die Adressaten?</p><p>Diese Fragen liegen weitgehend im Dunkeln.</p><p>Die Datenerfassung könnte online durch die Lobbyisten selbst erfolgen.</p><p>Das Register muss im Internet einsehbar sein und periodisch aktualisiert werden. Es muss alle Interessenvertreter erfassen, unabhängig davon, ob sie für Verbände, Unternehmen, Agenturen, Denkfabriken, NGO oder Rechtsanwaltskanzleien arbeiten. Wer keine oder unvollständige Angaben liefert, muss sanktioniert werden.</p><p>Der Vorstoss wurde gleichlautend bereits am 23. September 2009 eingereicht und nach zwei Jahren - ohne Behandlung im Gesamtrat - abgeschrieben. Aktuelle Fälle rund um das Lobbying im Parlament zeigen jedoch die Dringlichkeit einer entsprechenden Regelung auf.</p>
  • <p>Die Tätigkeit der Lobbyisten ist in letzter Zeit aufgrund verschiedener Ereignisse, welche Gegenstand zahlreicher Medienkommentare waren, ausgiebig diskutiert worden. Diese Diskussionen haben verschiedene Schwächen des aktuellen Systems aufgezeigt. Das Büro ist der Ansicht, dass es in dieser Sache einer umfassenden und vertieften politischen Diskussion bedarf.</p><p>Die vom Motionär geforderte Verbesserung des bestehenden Registers ist eine der häufigsten Forderungen anderer parlamentarischer Vorstösse (vgl. parlamentarische Initiative Caroni 15.433, "Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus", parlamentarische Initiative Berberat 15.438, "Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament", parlamentarische Initiative der grünen Fraktion 15.464, "Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier"). Derzeit kann "jedes Ratsmitglied ... für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen. Diese Personen und ihre Funktionen sind in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen" (Art. 69 Abs. 2 ParlG). Das entsprechende Register kann seit Beginn dieser Legislatur (2011-2015) im Internet eingesehen werden (<a href="http://www.parlament.ch">www.parlament.ch</a>). Die Konsultation dieser Liste zeigt jedoch, dass die Funktion häufig nur sehr allgemein ("Gast" oder "persönlicher Mitarbeiter") und gelegentlich auch nur teilweise realitätsgemäss angegeben wird. Darüber hinaus nennen die Mitarbeitenden von PR-Unternehmen nur den Namen ihres Arbeitgebers, ohne über die tatsächlichen Auftraggeber zu orientieren.</p><p>Ein öffentliches Lobbyisten-Register ist wichtig für die Transparenz, doch ist es nicht immer einfach, einen befriedigenden Ausgleich zu finden zwischen dem hohen Informationsgehalt des Registers einerseits und dem Aufwand zu dessen Instandstellung und Aktualisierung andererseits. Insbesondere folgende Fragen müssen geprüft werden:</p><p>- Wird die aktuelle Regelung, wonach jedes Ratsmitglied zwei Zutrittskarten vergeben kann, beibehalten (parlamentarische Initiative Caroni 15.433 und Motion Reimann Lukas 15.3453) oder soll sie durch ein Akkreditierungssystem (parlamentarische Initiative Berberat 15.438) ersetzt werden?</p><p>- Wenn ein Akkreditierungssystem eingeführt wird, kann dieses dann nach Vorbild des Registers der Schweizerischen Public-Affairs-Gesellschaft (SPAG) erfolgen, oder wird ein "staatliches" Register bevorzugt? Und vor allem: Unter welchen Bedingungen soll die Akkreditierung erfolgen (diese Frage wird in der parlamentarischen Initiative Berberat 15.438 nicht beantwortet)? Ist der Vergleich mit der Akkreditierung von Journalisten wirklich zutreffend?</p><p>- Muss die Zahl der akkreditierten Lobbyisten begrenzt werden (parlamentarische Initiative Berberat 15.438)?</p><p>- Müssen auch die Tages-Zugangsbewilligungen veröffentlicht werden (parlamentarische Initiative der grünen Fraktion 15.464)?</p><p>- Was genau muss angegeben werden? Die Motion Reimann Lukas 15.3453 geht sehr weit und erwähnt sowohl die Auftraggeber ("In wessen Auftrag sind sie tätig? Wer bezahlt sie?"; vgl. auch die parlamentarischen Initiativen Caroni 15.433 und Berberat 15.438) als auch die eingesetzten "Methoden und Mittel" und die "Adressaten" der Lobbyarbeit.</p><p>- Kann die Dateneingabe wirklich online durch die Lobbyisten selbst erfolgen?</p><p>- Wie kann einfach und wirksam überprüft werden, ob diese Angaben korrekt und vollständig sind? Welche Sanktionen sind bei Verstössen zu ergreifen?</p><p>Um die Einflussnahme auf die Parlamentsarbeit transparenter zu gestalten, müssen die Bedingungen des Zutritts zum Parlamentsgebäude eingehend geprüft werden, was auch die teilweise ebenfalls Lobbyarbeit betreibenden akkreditierten Journalisten einschliesst sowie die ehemaligen Ratsmitglieder und die Vertreter der Kantone und der politischen Parteien.</p><p>Die Auseinandersetzung darf sich zudem nicht einzig auf den Zugang zum Parlamentsgebäude beschränken. Vielmehr sollte zunächst der Lobbyistenbegriff definiert werden (zum einen sind nicht alle Personen Lobbyisten, welche Zugang zum Parlamentsgebäude haben, zum andern haben gewisse - wiewohl einflussreiche - Lobbyisten keinen Zugang); danach ist auch auf die Frage der Beziehungen zwischen Ratsmitgliedern und Lobbyisten einzugehen, angefangen bei der Vorteilsannahme (Geschenke, Essenseinladungen, Reisen). Letzterer Punkt ist Gegenstand von Empfehlungen der Büros vom 11. Dezember 2007; die Ratsmitglieder wurden darüber am 20. Dezember 2011 durch die Ratspräsidenten schriftlich informiert. Diese Empfehlungen legen einige Leitlinien fest und appellieren an die Eigenverantwortung der Ratsmitglieder.</p><p>Soll, wie vom Motionär verlangt, die Einflussnahme auf die Parlamentsarbeit transparenter gestaltet werden, so müssen verschiedene andere Vorstösse und parlamentarische Initiativen mitberücksichtigt werden, welche von den Ratsmitgliedern selbst mehr Transparenz verlangen, sei es in Bezug auf:</p><p>- die genaue Art ihrer beruflichen Tätigkeit (parlamentarische Initiative Streiff-Feller 14.472);</p><p>- Tätigkeiten, die mit dem Parlamentsmandat unvereinbar sind (parlamentarische Initiative Steiert 14.445 [Krankenversicherung]);</p><p>- Einkünfte für Tätigkeiten, die der Offenlegungspflicht unterstehen (Art. 11 ParlG; parlamentarische Initiativen Keller Peter 15.437, "Register der Interessenbindungen. Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten", 15.441, "Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen", und 15.446, "Freiwillige Deklaration ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen"; parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion 15.449, "Transparenz der Einkünfte und Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder"; parlamentarische Initiative der grünen Fraktion 15.463, "Parlamentarische Interessenbindungen mit der Angabe der finanziellen Entschädigungen ergänzen");</p><p>- erhaltene Spenden (parlamentarische Initiative Masshardt 15.452, "Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden") oder auf</p><p>- den Ausstand (parlamentarische Initiative Bertschy 15.467, "Ausstandspflicht von Ratsmitgliedern mit direkten finanziellen Eigeninteressen in Kommissionssitzungen").</p><p>Abschliessend hält das Büro fest, dass es die Bemühungen unterstützt, mehr Transparenz in die Einflussnahme auf die Parlamentsarbeit zu bringen. Es wünscht in dieser Sache eine umfassende und vertiefte politische Diskussion mit dem Ziel, wirksame und pragmatische Lösungen zu finden, welche den Realitäten eines Milizparlamentes Rechnung tragen. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es einer Änderung des Parlamentsrechts, weshalb der Weg der parlamentarischen Initiative zu bevorzugen ist. Aus diesem formalen Grund beantragt das Büro, die Motion abzulehnen. Das Büro wird die zuständige Kommission beauftragen, die Forderungen der Motion im Rahmen der geplanten Auslegeordnung zu prüfen.</p> Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Büros der eidgenössischen Räte werden eingeladen, ein verbindliches Lobbyisten-Register zu schaffen und zu betreiben, das den Zutritt zum Parlament transparent regelt und welches Auskunft gibt über folgende Fragen:</p><p>1. Welche Personen und Organisationen nehmen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung sowie auf Einzelentscheide?</p><p>2. In wessen Auftrag sind sie tätig? Wer bezahlt sie?</p><p>3. Welche Methoden und Mittel setzen sie ein?</p><p>4. Welches sind die Adressaten ihrer Lobbyarbeit?</p>
  • Eidgenössische Räte. Transparentes Lobbyregister
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Interessenvertretung ist in einer Demokratie legitim. Nicht mit einer Demokratie zu vereinbaren ist indessen die heute herrschende Intransparenz. </p><p>- Wer vertritt wessen Interessen? </p><p>- Welche Mittel werden eingesetzt, und wer sind die Adressaten?</p><p>Diese Fragen liegen weitgehend im Dunkeln.</p><p>Die Datenerfassung könnte online durch die Lobbyisten selbst erfolgen.</p><p>Das Register muss im Internet einsehbar sein und periodisch aktualisiert werden. Es muss alle Interessenvertreter erfassen, unabhängig davon, ob sie für Verbände, Unternehmen, Agenturen, Denkfabriken, NGO oder Rechtsanwaltskanzleien arbeiten. Wer keine oder unvollständige Angaben liefert, muss sanktioniert werden.</p><p>Der Vorstoss wurde gleichlautend bereits am 23. September 2009 eingereicht und nach zwei Jahren - ohne Behandlung im Gesamtrat - abgeschrieben. Aktuelle Fälle rund um das Lobbying im Parlament zeigen jedoch die Dringlichkeit einer entsprechenden Regelung auf.</p>
    • <p>Die Tätigkeit der Lobbyisten ist in letzter Zeit aufgrund verschiedener Ereignisse, welche Gegenstand zahlreicher Medienkommentare waren, ausgiebig diskutiert worden. Diese Diskussionen haben verschiedene Schwächen des aktuellen Systems aufgezeigt. Das Büro ist der Ansicht, dass es in dieser Sache einer umfassenden und vertieften politischen Diskussion bedarf.</p><p>Die vom Motionär geforderte Verbesserung des bestehenden Registers ist eine der häufigsten Forderungen anderer parlamentarischer Vorstösse (vgl. parlamentarische Initiative Caroni 15.433, "Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus", parlamentarische Initiative Berberat 15.438, "Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament", parlamentarische Initiative der grünen Fraktion 15.464, "Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier"). Derzeit kann "jedes Ratsmitglied ... für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen. Diese Personen und ihre Funktionen sind in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen" (Art. 69 Abs. 2 ParlG). Das entsprechende Register kann seit Beginn dieser Legislatur (2011-2015) im Internet eingesehen werden (<a href="http://www.parlament.ch">www.parlament.ch</a>). Die Konsultation dieser Liste zeigt jedoch, dass die Funktion häufig nur sehr allgemein ("Gast" oder "persönlicher Mitarbeiter") und gelegentlich auch nur teilweise realitätsgemäss angegeben wird. Darüber hinaus nennen die Mitarbeitenden von PR-Unternehmen nur den Namen ihres Arbeitgebers, ohne über die tatsächlichen Auftraggeber zu orientieren.</p><p>Ein öffentliches Lobbyisten-Register ist wichtig für die Transparenz, doch ist es nicht immer einfach, einen befriedigenden Ausgleich zu finden zwischen dem hohen Informationsgehalt des Registers einerseits und dem Aufwand zu dessen Instandstellung und Aktualisierung andererseits. Insbesondere folgende Fragen müssen geprüft werden:</p><p>- Wird die aktuelle Regelung, wonach jedes Ratsmitglied zwei Zutrittskarten vergeben kann, beibehalten (parlamentarische Initiative Caroni 15.433 und Motion Reimann Lukas 15.3453) oder soll sie durch ein Akkreditierungssystem (parlamentarische Initiative Berberat 15.438) ersetzt werden?</p><p>- Wenn ein Akkreditierungssystem eingeführt wird, kann dieses dann nach Vorbild des Registers der Schweizerischen Public-Affairs-Gesellschaft (SPAG) erfolgen, oder wird ein "staatliches" Register bevorzugt? Und vor allem: Unter welchen Bedingungen soll die Akkreditierung erfolgen (diese Frage wird in der parlamentarischen Initiative Berberat 15.438 nicht beantwortet)? Ist der Vergleich mit der Akkreditierung von Journalisten wirklich zutreffend?</p><p>- Muss die Zahl der akkreditierten Lobbyisten begrenzt werden (parlamentarische Initiative Berberat 15.438)?</p><p>- Müssen auch die Tages-Zugangsbewilligungen veröffentlicht werden (parlamentarische Initiative der grünen Fraktion 15.464)?</p><p>- Was genau muss angegeben werden? Die Motion Reimann Lukas 15.3453 geht sehr weit und erwähnt sowohl die Auftraggeber ("In wessen Auftrag sind sie tätig? Wer bezahlt sie?"; vgl. auch die parlamentarischen Initiativen Caroni 15.433 und Berberat 15.438) als auch die eingesetzten "Methoden und Mittel" und die "Adressaten" der Lobbyarbeit.</p><p>- Kann die Dateneingabe wirklich online durch die Lobbyisten selbst erfolgen?</p><p>- Wie kann einfach und wirksam überprüft werden, ob diese Angaben korrekt und vollständig sind? Welche Sanktionen sind bei Verstössen zu ergreifen?</p><p>Um die Einflussnahme auf die Parlamentsarbeit transparenter zu gestalten, müssen die Bedingungen des Zutritts zum Parlamentsgebäude eingehend geprüft werden, was auch die teilweise ebenfalls Lobbyarbeit betreibenden akkreditierten Journalisten einschliesst sowie die ehemaligen Ratsmitglieder und die Vertreter der Kantone und der politischen Parteien.</p><p>Die Auseinandersetzung darf sich zudem nicht einzig auf den Zugang zum Parlamentsgebäude beschränken. Vielmehr sollte zunächst der Lobbyistenbegriff definiert werden (zum einen sind nicht alle Personen Lobbyisten, welche Zugang zum Parlamentsgebäude haben, zum andern haben gewisse - wiewohl einflussreiche - Lobbyisten keinen Zugang); danach ist auch auf die Frage der Beziehungen zwischen Ratsmitgliedern und Lobbyisten einzugehen, angefangen bei der Vorteilsannahme (Geschenke, Essenseinladungen, Reisen). Letzterer Punkt ist Gegenstand von Empfehlungen der Büros vom 11. Dezember 2007; die Ratsmitglieder wurden darüber am 20. Dezember 2011 durch die Ratspräsidenten schriftlich informiert. Diese Empfehlungen legen einige Leitlinien fest und appellieren an die Eigenverantwortung der Ratsmitglieder.</p><p>Soll, wie vom Motionär verlangt, die Einflussnahme auf die Parlamentsarbeit transparenter gestaltet werden, so müssen verschiedene andere Vorstösse und parlamentarische Initiativen mitberücksichtigt werden, welche von den Ratsmitgliedern selbst mehr Transparenz verlangen, sei es in Bezug auf:</p><p>- die genaue Art ihrer beruflichen Tätigkeit (parlamentarische Initiative Streiff-Feller 14.472);</p><p>- Tätigkeiten, die mit dem Parlamentsmandat unvereinbar sind (parlamentarische Initiative Steiert 14.445 [Krankenversicherung]);</p><p>- Einkünfte für Tätigkeiten, die der Offenlegungspflicht unterstehen (Art. 11 ParlG; parlamentarische Initiativen Keller Peter 15.437, "Register der Interessenbindungen. Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten", 15.441, "Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen", und 15.446, "Freiwillige Deklaration ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen"; parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion 15.449, "Transparenz der Einkünfte und Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder"; parlamentarische Initiative der grünen Fraktion 15.463, "Parlamentarische Interessenbindungen mit der Angabe der finanziellen Entschädigungen ergänzen");</p><p>- erhaltene Spenden (parlamentarische Initiative Masshardt 15.452, "Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden") oder auf</p><p>- den Ausstand (parlamentarische Initiative Bertschy 15.467, "Ausstandspflicht von Ratsmitgliedern mit direkten finanziellen Eigeninteressen in Kommissionssitzungen").</p><p>Abschliessend hält das Büro fest, dass es die Bemühungen unterstützt, mehr Transparenz in die Einflussnahme auf die Parlamentsarbeit zu bringen. Es wünscht in dieser Sache eine umfassende und vertiefte politische Diskussion mit dem Ziel, wirksame und pragmatische Lösungen zu finden, welche den Realitäten eines Milizparlamentes Rechnung tragen. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es einer Änderung des Parlamentsrechts, weshalb der Weg der parlamentarischen Initiative zu bevorzugen ist. Aus diesem formalen Grund beantragt das Büro, die Motion abzulehnen. Das Büro wird die zuständige Kommission beauftragen, die Forderungen der Motion im Rahmen der geplanten Auslegeordnung zu prüfen.</p> Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Büros der eidgenössischen Räte werden eingeladen, ein verbindliches Lobbyisten-Register zu schaffen und zu betreiben, das den Zutritt zum Parlament transparent regelt und welches Auskunft gibt über folgende Fragen:</p><p>1. Welche Personen und Organisationen nehmen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung sowie auf Einzelentscheide?</p><p>2. In wessen Auftrag sind sie tätig? Wer bezahlt sie?</p><p>3. Welche Methoden und Mittel setzen sie ein?</p><p>4. Welches sind die Adressaten ihrer Lobbyarbeit?</p>
    • Eidgenössische Räte. Transparentes Lobbyregister

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