Stopp bei den Landschaftsqualitätsprojekten
- ShortId
-
15.3458
- Id
-
20153458
- Updated
-
28.07.2023 14:55
- Language
-
de
- Title
-
Stopp bei den Landschaftsqualitätsprojekten
- AdditionalIndexing
-
2846;52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine ökologisch nachhaltige Produktion ist wichtig und stärkt das Vertrauen der Konsumenten in die Produkte. In diesem Bereich hat die Landwirtschaft in den letzten zwanzig Jahren gewaltige Fortschritte und Leistungen erbracht. Aber seit der Einführung dieser neuen Agrarpolitik im Jahre 1994 sind die Einkommen der Landwirte aus der Produktion immer mehr gesunken, und beim Bund und in den Kantonen sind massiv Stellen geschaffen worden. Die differenzierte und korrekte Ausrichtung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen an die beitragsberechtigten Bewirtschaftenden stellt eine immer grösser werdende Herausforderung für die Agrarverwaltung dar. Denn alles muss ja kontrolliert werden, und so versickern immer mehr Mittel im Kontroll- und Verwaltungsapparat. Mit der neuen Agrarpolitik 2014-2017 wird sich dieser Trend weiter verstärken, und Ökobüros haben Hochkonjunktur.</p><p>Die in den Kantonen aufgegleisten Landschaftsqualitätsprojekte gehen in eine völlig falsche Richtung.</p><p>So zeigen Beispiele aus solchen Landschaftsqualitätsprojekten, dass ein Bauer einen Beitrag von 100 Franken pro Jahr erhält, wenn er beispielsweise 5 bis 20 Hühner, Enten oder Gänse hat, die auf dem Hof frei herumlaufen können. Oder dass er weitere 100 Franken erhält, wenn er keinen benzinbetriebenen Laubbläser verwendet. Solches unterwandert doch die Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft. Die Frage muss daher gestellt werden: Wie reagiert der Steuerzahler darauf, wenn ihm bewusst wird, wofür sein Steuergeld verwendet wird?</p><p>Damit die Landwirtschaft auch in Zukunft eine Produktionsbranche bleibt, die in erster Linie eine Bedeutung für die Volkswirtschaft und nicht nur für die Landschaftspflege hat, müssen die Mittel für die Landschaftsqualitätsprojekte zurückgefahren und der produzierenden Landwirtschaft zugeführt werden.</p>
- <p>Die Bundesverfassung verpflichtet in Artikel 104 die Landwirtschaft zur Pflege der Kulturlandschaft. Zur Umsetzung dieses Auftrages hat das Parlament mit der Agrarpolitik 2014-2017 u. a. die Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen (LQ-Beiträge) beschlossen. Diese Beiträge erfüllen die wiederholt postulierte Forderung, mit Direktzahlungen Kulturlandschaften wie Wytweiden, Wildheuflächen und Kastanienselven sowie Terrassenlandschaften zu fördern. Die Kantone haben dabei einen grossen Handlungsspielraum: Sie erarbeiten zusammen mit regionalen Trägerschaften und unter Einbezug der Landwirte die Landschaftsqualitätsprojekte (LQ-Projekte), legen regionale Landschaftsziele und daraus ausgerichtete Massnahmen fest und sind für die Umsetzung verantwortlich. Die Kantone finanzieren 10 Prozent der Beiträge und schliessen mit den Betrieben 8-jährige Bewirtschaftungsvereinbarungen ab. Der Bund beschränkt sich auf eine Bewilligung der Projekte, in welcher er die Kohärenz der Projekte prüft, potenzielle Zielkonflikte ausräumt und Massnahmen ohne direkten Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion ablehnt. Die beiden vom Motionär angefügten Beispiele sind aus dem Kontext gerissen und nicht repräsentativ für die Vielzahl der in den LQ-Projekten umgesetzten Massnahmen.</p><p>Die Kantone haben innerhalb einer kurzen Zeit das neue Direktzahlungsprogramm erfolgreich eingeführt. Bereits 2015 sind insgesamt 111 LQ-Projekte in Umsetzung, in jedem Kanton mindestens eines. 2014 haben 16 756 Ganzjahresbetriebe und 2141 Sömmerungsbetriebe eine 8-jährige Bewirtschaftungsvereinbarung abgeschlossen, was 35 Prozent der Ganzjahresbetriebe bzw. 31 Prozent der Sömmerungsbetriebe entspricht. Für die LQ-Beiträge wurden im ersten Jahr der Umsetzung 70 Millionen Franken bzw. 2,5 Prozent der Direktzahlungen eingesetzt. Die Projekterarbeitung war für die Kantone und Trägerschaften mit einem Initialaufwand verbunden, dem jedoch eine 8-jährige Umsetzungsperiode und allfällige Verlängerung des Projekts gegenüberstehen. Das Verhältnis der administrativen Kosten und ausgerichteten Beiträge ist damit sehr vorteilhaft. Eine Reduktion der für die Landschaftsqualität eingesetzten Mittel, wie sie der Motionär fordert, würde die Glaubwürdigkeit des Bundes und der Kantone als Vertragspartner infrage stellen.</p><p>Die Pflege der Kulturlandschaft ist per Definition ein Koppelprodukt der Produktion von Nahrungsmitteln. Die in den LQ-Projekten in einem Bottom-up-Prozess von den einbezogenen Landwirten vorgeschlagenen Massnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion. Sie hindern die Landwirtschaft nicht daran, ihre Produktionsleistung effizient wahrzunehmen. Dies zeigen die sehr häufig anzutreffenden Massnahmen wie die vielfältige Grünlandnutzung, Offenhaltung und Entbuschung von Flächen sowie die Förderung von farbigen Kulturen. Viele LQ-Projekte sind sehr erfolgreich gestartet. Andere Projekte haben noch Verbesserungspotenzial. Die Schwächen werden nun mit den Kantonen angegangen.</p><p>Die Auswirkungen der Agrarpolitik 2014-2017 auf das landwirtschaftliche Einkommen und die Produktion werden im Rahmen eines Monitorings beobachtet. Erste Auswertungen zeigen, dass mit der Agrarpolitik 2014-2017 das Produktionsniveau gehalten werden konnte. In einem nächsten Schritt werden die neuen Instrumente und damit auch die LQ-Beiträge evaluiert. Zentrale Fragen dieser Evaluation sind die Wirkung der regionalen Massnahmen auf die Vielfalt der Kulturlandschaften, die Auswirkungen der Projekte auf die Produktion, der Kontroll- und Verwaltungsaufwand sowie die Akzeptanz bei den Landwirten und in der Öffentlichkeit. Das Resultat der Evaluation wird dem Bundesrat als verlässliche Grundlage für die Weiterentwicklung des Instruments ab 2022 dienen. Vor diesem Zeitpunkt beabsichtigt der Bundesrat keine Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen zu den LQ-Beiträgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Landwirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, damit die für die Landschaftsqualitätsprojekte bestimmten Mittel ausschliesslich der produzierenden Landwirtschaft zukommen.</p>
- Stopp bei den Landschaftsqualitätsprojekten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine ökologisch nachhaltige Produktion ist wichtig und stärkt das Vertrauen der Konsumenten in die Produkte. In diesem Bereich hat die Landwirtschaft in den letzten zwanzig Jahren gewaltige Fortschritte und Leistungen erbracht. Aber seit der Einführung dieser neuen Agrarpolitik im Jahre 1994 sind die Einkommen der Landwirte aus der Produktion immer mehr gesunken, und beim Bund und in den Kantonen sind massiv Stellen geschaffen worden. Die differenzierte und korrekte Ausrichtung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen an die beitragsberechtigten Bewirtschaftenden stellt eine immer grösser werdende Herausforderung für die Agrarverwaltung dar. Denn alles muss ja kontrolliert werden, und so versickern immer mehr Mittel im Kontroll- und Verwaltungsapparat. Mit der neuen Agrarpolitik 2014-2017 wird sich dieser Trend weiter verstärken, und Ökobüros haben Hochkonjunktur.</p><p>Die in den Kantonen aufgegleisten Landschaftsqualitätsprojekte gehen in eine völlig falsche Richtung.</p><p>So zeigen Beispiele aus solchen Landschaftsqualitätsprojekten, dass ein Bauer einen Beitrag von 100 Franken pro Jahr erhält, wenn er beispielsweise 5 bis 20 Hühner, Enten oder Gänse hat, die auf dem Hof frei herumlaufen können. Oder dass er weitere 100 Franken erhält, wenn er keinen benzinbetriebenen Laubbläser verwendet. Solches unterwandert doch die Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft. Die Frage muss daher gestellt werden: Wie reagiert der Steuerzahler darauf, wenn ihm bewusst wird, wofür sein Steuergeld verwendet wird?</p><p>Damit die Landwirtschaft auch in Zukunft eine Produktionsbranche bleibt, die in erster Linie eine Bedeutung für die Volkswirtschaft und nicht nur für die Landschaftspflege hat, müssen die Mittel für die Landschaftsqualitätsprojekte zurückgefahren und der produzierenden Landwirtschaft zugeführt werden.</p>
- <p>Die Bundesverfassung verpflichtet in Artikel 104 die Landwirtschaft zur Pflege der Kulturlandschaft. Zur Umsetzung dieses Auftrages hat das Parlament mit der Agrarpolitik 2014-2017 u. a. die Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen (LQ-Beiträge) beschlossen. Diese Beiträge erfüllen die wiederholt postulierte Forderung, mit Direktzahlungen Kulturlandschaften wie Wytweiden, Wildheuflächen und Kastanienselven sowie Terrassenlandschaften zu fördern. Die Kantone haben dabei einen grossen Handlungsspielraum: Sie erarbeiten zusammen mit regionalen Trägerschaften und unter Einbezug der Landwirte die Landschaftsqualitätsprojekte (LQ-Projekte), legen regionale Landschaftsziele und daraus ausgerichtete Massnahmen fest und sind für die Umsetzung verantwortlich. Die Kantone finanzieren 10 Prozent der Beiträge und schliessen mit den Betrieben 8-jährige Bewirtschaftungsvereinbarungen ab. Der Bund beschränkt sich auf eine Bewilligung der Projekte, in welcher er die Kohärenz der Projekte prüft, potenzielle Zielkonflikte ausräumt und Massnahmen ohne direkten Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion ablehnt. Die beiden vom Motionär angefügten Beispiele sind aus dem Kontext gerissen und nicht repräsentativ für die Vielzahl der in den LQ-Projekten umgesetzten Massnahmen.</p><p>Die Kantone haben innerhalb einer kurzen Zeit das neue Direktzahlungsprogramm erfolgreich eingeführt. Bereits 2015 sind insgesamt 111 LQ-Projekte in Umsetzung, in jedem Kanton mindestens eines. 2014 haben 16 756 Ganzjahresbetriebe und 2141 Sömmerungsbetriebe eine 8-jährige Bewirtschaftungsvereinbarung abgeschlossen, was 35 Prozent der Ganzjahresbetriebe bzw. 31 Prozent der Sömmerungsbetriebe entspricht. Für die LQ-Beiträge wurden im ersten Jahr der Umsetzung 70 Millionen Franken bzw. 2,5 Prozent der Direktzahlungen eingesetzt. Die Projekterarbeitung war für die Kantone und Trägerschaften mit einem Initialaufwand verbunden, dem jedoch eine 8-jährige Umsetzungsperiode und allfällige Verlängerung des Projekts gegenüberstehen. Das Verhältnis der administrativen Kosten und ausgerichteten Beiträge ist damit sehr vorteilhaft. Eine Reduktion der für die Landschaftsqualität eingesetzten Mittel, wie sie der Motionär fordert, würde die Glaubwürdigkeit des Bundes und der Kantone als Vertragspartner infrage stellen.</p><p>Die Pflege der Kulturlandschaft ist per Definition ein Koppelprodukt der Produktion von Nahrungsmitteln. Die in den LQ-Projekten in einem Bottom-up-Prozess von den einbezogenen Landwirten vorgeschlagenen Massnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion. Sie hindern die Landwirtschaft nicht daran, ihre Produktionsleistung effizient wahrzunehmen. Dies zeigen die sehr häufig anzutreffenden Massnahmen wie die vielfältige Grünlandnutzung, Offenhaltung und Entbuschung von Flächen sowie die Förderung von farbigen Kulturen. Viele LQ-Projekte sind sehr erfolgreich gestartet. Andere Projekte haben noch Verbesserungspotenzial. Die Schwächen werden nun mit den Kantonen angegangen.</p><p>Die Auswirkungen der Agrarpolitik 2014-2017 auf das landwirtschaftliche Einkommen und die Produktion werden im Rahmen eines Monitorings beobachtet. Erste Auswertungen zeigen, dass mit der Agrarpolitik 2014-2017 das Produktionsniveau gehalten werden konnte. In einem nächsten Schritt werden die neuen Instrumente und damit auch die LQ-Beiträge evaluiert. Zentrale Fragen dieser Evaluation sind die Wirkung der regionalen Massnahmen auf die Vielfalt der Kulturlandschaften, die Auswirkungen der Projekte auf die Produktion, der Kontroll- und Verwaltungsaufwand sowie die Akzeptanz bei den Landwirten und in der Öffentlichkeit. Das Resultat der Evaluation wird dem Bundesrat als verlässliche Grundlage für die Weiterentwicklung des Instruments ab 2022 dienen. Vor diesem Zeitpunkt beabsichtigt der Bundesrat keine Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen zu den LQ-Beiträgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Landwirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, damit die für die Landschaftsqualitätsprojekte bestimmten Mittel ausschliesslich der produzierenden Landwirtschaft zukommen.</p>
- Stopp bei den Landschaftsqualitätsprojekten
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