Engagement für eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Dublin-Staaten. Bis dahin Rückschaffungen nach Italien suspendieren
- ShortId
-
15.3459
- Id
-
20153459
- Updated
-
28.07.2023 06:03
- Language
-
de
- Title
-
Engagement für eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Dublin-Staaten. Bis dahin Rückschaffungen nach Italien suspendieren
- AdditionalIndexing
-
10;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die aktuelle Bürgerkriegssituation in Syrien hat zur Folge, dass so viele Menschen auf der Flucht sind, wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Das europäische Dublin-System ist damit überfordert, auch wenn Europa als Ganzes diese Lasten gut tragen könnte. Gemäss dem Dublin-System fällt der Grossteil der Lasten heute aber auf die Länder an den Dublin-Grenzen, vor allem auf Griechenland und Italien. Dieser grundlegende Mangel des Dublin-Systems muss behoben und ein fairer Verteilschlüssel unter allen Dublin-Staaten ausgehandelt werden.</p><p>Die Schweiz schafft heute Asylsuchende nach Italien zurück, seit einem EGMR-Entscheid im 2011 jedoch nicht mehr nach Griechenland.</p><p>Aus Mangel an angemessenen Aufnahmestrukturen in Italien muss eine grosse Zahl von Migrantinnen ohne jegliche Unterstützung auf der Strasse überleben. Gemäss Mitteilung des UNHCR lebten Ende Juli 2014 76 263 Flüchtlinge und 22 200 Asylsuchende in Italien, denen gemäss den offiziellen italienischen Quellen lediglich 18 765 Plätze in den Sprar und 6006 Plätze in den Cara zur Verfügung standen. Zählen wir die Flüchtlinge hinzu, die im ganzen Jahr 2014 und seit dem Beginn dieses Jahres in Italien gestrandet sind und gemäss Dublin-Verordnung auch dort bleiben sollen, dann fehlen heute bereits 10 000 Plätze. Es ist indessen offensichtlich, dass Italien momentan die Anzahl eingereichter Asylgesuche nicht mehr bewältigen kann. Dennoch werden noch heute Asylsuchende aus der Schweiz zurück nach Italien geschafft.</p><p>Die EU wie auch das Nachbarland Schweiz müssen und können einen Beitrag leisten, dass sich die Situation in Italien verbessert. Die Schweiz muss den Schutz der Personen gewährleisten, die hier um Asyl ersuchen, und die Rückschaffungen nach Italien sofort suspendieren, bis eine Lösung im Sinne der Motionsforderungen in den Ziffern 1 und 2 realisiert wurde.</p>
- <p>1. Die momentane Situation der Anlandungen im Mittelmeer zeigt, dass eine gesamteuropäische Vorgehensweise wichtig wäre. Die Schweiz begrüsst deshalb die Stossrichtung der Massnahmen, welche in der Europäischen Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 vorgesehen sind. Unter anderem wird dort und im nachfolgenden Vorschlag der Europäischen Kommission ein Notfallmechanismus zur Umsiedlung von bestimmten Asylsuchenden aus Italien und Griechenland anhand eines Verteilschlüssels vorgeschlagen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Bestrebungen zu einer fairen Verteilung von Asylsuchenden innerhalb des Dublin-Raums. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und nicht an alle Rechtsgrundlagen des gemeinsamen europäischen Asylsystems gebunden ist, sind die Einflussmöglichkeiten der Schweiz jedoch begrenzt.</p><p>2. Der Bundesrat bemüht sich auf bilateraler und europäischer Ebene schon seit Langem, Italien zu unterstützen. Im bilateralen Austausch wurde Italien bereits mehrfach im Bereich der Aufnahme und der Unterbringung Unterstützung (finanziell und personell) angeboten. Auf europäischer Ebene wird Italien in diesen Bereichen vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen unterstützt, an dem die Schweiz zukünftig ebenfalls teilnehmen wird.</p><p>3. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Verpflichtungen, welche aus der Dublin-III-Verordnung resultieren, von allen Dublin-Staaten eingehalten werden müssen. Angesichts der gegenwärtigen Migrationsbewegungen über das Mittelmeer sind die im italienischen Aufnahmesystem aufgetretenen Schwachstellen nachvollziehbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil "Tarakhel vs. Switzerland", Beschwerde Nr. 29217/12 vom 4. November 2014, jedoch festgehalten, dass zurzeit keine systemischen Mängel im italienischen Aufnahme- und Asylverfahren bestehen. Diese Feststellung hat der EGMR in der Zulässigkeitsentscheidung "A.M.E. vs. The Netherlands", Beschwerde Nr. 51428/10 vom 13. Januar 2015, bestätigt. Deshalb erachtet es der Bundesrat gegenwärtig weiterhin als zumutbar, Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien zu überstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. sich für ein Verteilverfahren der Flüchtlinge auf die Dublin-Staaten gemäss ihrer wirtschaftlichen Stärke einzusetzen;</p><p>2. sich mit geeigneten Mitteln für eine Verbesserung der Unterkunftssituation der Asylsuchenden in Italien zu engagieren;</p><p>3. die Rückschaffungen von Asylsuchenden nach Italien zu suspendieren, bis sich die Situation in Italien verbessert hat.</p>
- Engagement für eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Dublin-Staaten. Bis dahin Rückschaffungen nach Italien suspendieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die aktuelle Bürgerkriegssituation in Syrien hat zur Folge, dass so viele Menschen auf der Flucht sind, wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Das europäische Dublin-System ist damit überfordert, auch wenn Europa als Ganzes diese Lasten gut tragen könnte. Gemäss dem Dublin-System fällt der Grossteil der Lasten heute aber auf die Länder an den Dublin-Grenzen, vor allem auf Griechenland und Italien. Dieser grundlegende Mangel des Dublin-Systems muss behoben und ein fairer Verteilschlüssel unter allen Dublin-Staaten ausgehandelt werden.</p><p>Die Schweiz schafft heute Asylsuchende nach Italien zurück, seit einem EGMR-Entscheid im 2011 jedoch nicht mehr nach Griechenland.</p><p>Aus Mangel an angemessenen Aufnahmestrukturen in Italien muss eine grosse Zahl von Migrantinnen ohne jegliche Unterstützung auf der Strasse überleben. Gemäss Mitteilung des UNHCR lebten Ende Juli 2014 76 263 Flüchtlinge und 22 200 Asylsuchende in Italien, denen gemäss den offiziellen italienischen Quellen lediglich 18 765 Plätze in den Sprar und 6006 Plätze in den Cara zur Verfügung standen. Zählen wir die Flüchtlinge hinzu, die im ganzen Jahr 2014 und seit dem Beginn dieses Jahres in Italien gestrandet sind und gemäss Dublin-Verordnung auch dort bleiben sollen, dann fehlen heute bereits 10 000 Plätze. Es ist indessen offensichtlich, dass Italien momentan die Anzahl eingereichter Asylgesuche nicht mehr bewältigen kann. Dennoch werden noch heute Asylsuchende aus der Schweiz zurück nach Italien geschafft.</p><p>Die EU wie auch das Nachbarland Schweiz müssen und können einen Beitrag leisten, dass sich die Situation in Italien verbessert. Die Schweiz muss den Schutz der Personen gewährleisten, die hier um Asyl ersuchen, und die Rückschaffungen nach Italien sofort suspendieren, bis eine Lösung im Sinne der Motionsforderungen in den Ziffern 1 und 2 realisiert wurde.</p>
- <p>1. Die momentane Situation der Anlandungen im Mittelmeer zeigt, dass eine gesamteuropäische Vorgehensweise wichtig wäre. Die Schweiz begrüsst deshalb die Stossrichtung der Massnahmen, welche in der Europäischen Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 vorgesehen sind. Unter anderem wird dort und im nachfolgenden Vorschlag der Europäischen Kommission ein Notfallmechanismus zur Umsiedlung von bestimmten Asylsuchenden aus Italien und Griechenland anhand eines Verteilschlüssels vorgeschlagen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Bestrebungen zu einer fairen Verteilung von Asylsuchenden innerhalb des Dublin-Raums. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und nicht an alle Rechtsgrundlagen des gemeinsamen europäischen Asylsystems gebunden ist, sind die Einflussmöglichkeiten der Schweiz jedoch begrenzt.</p><p>2. Der Bundesrat bemüht sich auf bilateraler und europäischer Ebene schon seit Langem, Italien zu unterstützen. Im bilateralen Austausch wurde Italien bereits mehrfach im Bereich der Aufnahme und der Unterbringung Unterstützung (finanziell und personell) angeboten. Auf europäischer Ebene wird Italien in diesen Bereichen vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen unterstützt, an dem die Schweiz zukünftig ebenfalls teilnehmen wird.</p><p>3. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Verpflichtungen, welche aus der Dublin-III-Verordnung resultieren, von allen Dublin-Staaten eingehalten werden müssen. Angesichts der gegenwärtigen Migrationsbewegungen über das Mittelmeer sind die im italienischen Aufnahmesystem aufgetretenen Schwachstellen nachvollziehbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil "Tarakhel vs. Switzerland", Beschwerde Nr. 29217/12 vom 4. November 2014, jedoch festgehalten, dass zurzeit keine systemischen Mängel im italienischen Aufnahme- und Asylverfahren bestehen. Diese Feststellung hat der EGMR in der Zulässigkeitsentscheidung "A.M.E. vs. The Netherlands", Beschwerde Nr. 51428/10 vom 13. Januar 2015, bestätigt. Deshalb erachtet es der Bundesrat gegenwärtig weiterhin als zumutbar, Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien zu überstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. sich für ein Verteilverfahren der Flüchtlinge auf die Dublin-Staaten gemäss ihrer wirtschaftlichen Stärke einzusetzen;</p><p>2. sich mit geeigneten Mitteln für eine Verbesserung der Unterkunftssituation der Asylsuchenden in Italien zu engagieren;</p><p>3. die Rückschaffungen von Asylsuchenden nach Italien zu suspendieren, bis sich die Situation in Italien verbessert hat.</p>
- Engagement für eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Dublin-Staaten. Bis dahin Rückschaffungen nach Italien suspendieren
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