Youtube-Aktivitäten des Bundes
- ShortId
-
15.3460
- Id
-
20153460
- Updated
-
14.11.2025 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Youtube-Aktivitäten des Bundes
- AdditionalIndexing
-
04;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es besteht Einigkeit, dass der Bundesrat (vor Volksabstimmungen) neutral informieren muss.</p><p>Fraglich sind indessen:</p><p>a. materiell: die dafür eingesetzten Mittel (Kredite, Aufträge an PR-Büros usw.);</p><p>b. inhaltlich: Informationen, die als Abstimmungspropaganda eingestuft werden müssen.</p><p>Vor dem Hintergrund der angespannten Bundesfinanzen müssen die ständig wachsenden Ausgaben des Bundes für Öffentlichkeitsarbeit überdacht werden. Letztes Jahr wurden bei einem Gesamtbudget über alle Departemente 80,5 Millionen Franken ausgegeben und rund 300 Beamte beschäftigt. Jetzt eröffnet just die Bundeskanzlei mit eigenen Beiträgen auf Youtube eine neue Baustelle. Diese Aktivitäten gleichen einem PR-Wahn.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist rechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu informieren. Laut Artikel 180 Absatz 2 der Bundesverfassung hat der Bundesrat "die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen", zu informieren. Artikel 10 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) legt fest, dass der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit gewährleistet und "für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren" sorgt (Art. 10 Abs. 2 RVOG). Nach Artikel 10a Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) informiert der Bundesrat "die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit." Der Bundesrat erfüllt seinen Informationsauftrag in Form von Medienmitteilungen, Medienkonferenzen und im Internet auf Admin.ch. Wie Parteien und Medien berücksichtigt er dabei auch multimediale Mittel, die den Möglichkeiten des Internets und den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen. Mit zeitgerechten Kommunikationsformen stellt er einer interessierten Öffentlichkeit leicht verständliche Informationen zur Verfügung, die den heutigen Informationsgewohnheiten - insbesondere auch von jüngeren Stimm- und Wahlberechtigten - entsprechen.</p><p>2.-7. Als Video-Hostingplattform bietet der Youtube-Kanal die Möglichkeit, auf Admin.ch kostenlos Informationsvideos zu zeigen. Über einen eigenen Youtube-Kanal verfügen bis heute auch 18 Kantone, teilweise schon seit über fünf Jahren. Für die Filmproduktionen wurden bis dato total 2000 Franken aufgewendet für einen externen Freelance-Kameramann und für die Sprecherin des deutschen Off-Kommentars. Die Produktion der Videos und die Social-Media-Aktivitäten werden im Rahmen der bestehenden Aufgabenerfüllung geleistet. Die Bundeskanzlei bewältigt diese Aufgaben mit dem vorhandenen Stellenetat und ohne zusätzliche Finanzressourcen im Rahmen des ordentlichen Budgets. Eine Aufstockung ist weder beim Personal noch bei den Finanzen vorgesehen. Die Bundeskanzlei arbeitet nicht mit PR-Büros, sondern realisiert die Kommunikationsprodukte prinzipiell mit eigenen Mitteln und eigenem Personal. Die Bundesverwaltung verwendet zeitgerechte Kommunikationsformen und bedient sich daher vermehrt auch der Social Media. Sie ist auf sozialen Medienkanälen dann aktiv, wenn diese für die jeweiligen Aufgaben und/oder Zielgruppen zweckmässig sind. Der Entscheid, welche Kanäle jeweils sinnvollerweise zu nutzen sind, liegt in der Kompetenz der zuständigen Departemente und Ämter. Der Bundesrat vermittelt Inhalte neu ebenfalls auf ergänzenden Verbreitungskanälen. Strategisch orientiert sich diese Vermittlung, die auf die Informationsbedürfnisse der Departemente und Öffentlichkeit ausgerichtet wird, am Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID) und an den unter Punkt 1 genannten gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat nutzt Youtube als kostenlose Hosting-Plattform für Informationsvideos. Der Bundesratssprecher verfügt zudem über einen Twitter-Account, ebenso wie die Bundesräte Alain Berset und Johann N. Schneider-Ammann sowie verschiedene Departemente und Ämter. Welche Social-Media-Plattformen der Bundesrat in Zukunft nutzen wird, hängt von den Entwicklungen des Internets einerseits und den Bedürfnissen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und Nutzerinnen und Nutzer andererseits ab. Wenn es der Vermittlung von komplexen Themen dient, wird der Bundesrat die Informationen im Internet weiterhin auch multimedial aufbereiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Unter dem Titel "Der Schweizerische Bundesrat/Le Conseil fédéral suisse/Il Consiglio federale svizzero" betreibt die Bundeskanzlei neuerdings einen Youtube-Kanal, auf dem eigens produzierte Filme abgespeichert werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich die Bundeskanzlei für die Produktion eigener Behördenfilme sowie den Unterhalt eines Youtube-Kanals?</p><p>2. Was für Kosten fielen für die (aktuell drei) Produktionen auf dem Kanal an?</p><p>3. Was für ein Budget wurde für die Youtube-Aktivitäten eingestellt?</p><p>4. Wie viele Personen haben an den Videos und der Social-Media-Präsenz gearbeitet (intern und extern)?</p><p>5. Gibt es weitere Kanäle (Youtube, Vimeo, Flickr usw.), auf denen die Bundesverwaltung aktiv ist?</p><p>6. Wie nutzt der Bundesrat weitere Social-Media-Plattformen? Gibt es eine Gesamtstrategie?</p><p>7. Ist der Dreh weiterer Behördenfilme geplant, bzw. ist gar ein Ausbau der Aktivitäten auf andere Medien/Social Media/Kanäle geplant?</p>
- Youtube-Aktivitäten des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es besteht Einigkeit, dass der Bundesrat (vor Volksabstimmungen) neutral informieren muss.</p><p>Fraglich sind indessen:</p><p>a. materiell: die dafür eingesetzten Mittel (Kredite, Aufträge an PR-Büros usw.);</p><p>b. inhaltlich: Informationen, die als Abstimmungspropaganda eingestuft werden müssen.</p><p>Vor dem Hintergrund der angespannten Bundesfinanzen müssen die ständig wachsenden Ausgaben des Bundes für Öffentlichkeitsarbeit überdacht werden. Letztes Jahr wurden bei einem Gesamtbudget über alle Departemente 80,5 Millionen Franken ausgegeben und rund 300 Beamte beschäftigt. Jetzt eröffnet just die Bundeskanzlei mit eigenen Beiträgen auf Youtube eine neue Baustelle. Diese Aktivitäten gleichen einem PR-Wahn.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist rechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu informieren. Laut Artikel 180 Absatz 2 der Bundesverfassung hat der Bundesrat "die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen", zu informieren. Artikel 10 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) legt fest, dass der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit gewährleistet und "für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren" sorgt (Art. 10 Abs. 2 RVOG). Nach Artikel 10a Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) informiert der Bundesrat "die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit." Der Bundesrat erfüllt seinen Informationsauftrag in Form von Medienmitteilungen, Medienkonferenzen und im Internet auf Admin.ch. Wie Parteien und Medien berücksichtigt er dabei auch multimediale Mittel, die den Möglichkeiten des Internets und den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen. Mit zeitgerechten Kommunikationsformen stellt er einer interessierten Öffentlichkeit leicht verständliche Informationen zur Verfügung, die den heutigen Informationsgewohnheiten - insbesondere auch von jüngeren Stimm- und Wahlberechtigten - entsprechen.</p><p>2.-7. Als Video-Hostingplattform bietet der Youtube-Kanal die Möglichkeit, auf Admin.ch kostenlos Informationsvideos zu zeigen. Über einen eigenen Youtube-Kanal verfügen bis heute auch 18 Kantone, teilweise schon seit über fünf Jahren. Für die Filmproduktionen wurden bis dato total 2000 Franken aufgewendet für einen externen Freelance-Kameramann und für die Sprecherin des deutschen Off-Kommentars. Die Produktion der Videos und die Social-Media-Aktivitäten werden im Rahmen der bestehenden Aufgabenerfüllung geleistet. Die Bundeskanzlei bewältigt diese Aufgaben mit dem vorhandenen Stellenetat und ohne zusätzliche Finanzressourcen im Rahmen des ordentlichen Budgets. Eine Aufstockung ist weder beim Personal noch bei den Finanzen vorgesehen. Die Bundeskanzlei arbeitet nicht mit PR-Büros, sondern realisiert die Kommunikationsprodukte prinzipiell mit eigenen Mitteln und eigenem Personal. Die Bundesverwaltung verwendet zeitgerechte Kommunikationsformen und bedient sich daher vermehrt auch der Social Media. Sie ist auf sozialen Medienkanälen dann aktiv, wenn diese für die jeweiligen Aufgaben und/oder Zielgruppen zweckmässig sind. Der Entscheid, welche Kanäle jeweils sinnvollerweise zu nutzen sind, liegt in der Kompetenz der zuständigen Departemente und Ämter. Der Bundesrat vermittelt Inhalte neu ebenfalls auf ergänzenden Verbreitungskanälen. Strategisch orientiert sich diese Vermittlung, die auf die Informationsbedürfnisse der Departemente und Öffentlichkeit ausgerichtet wird, am Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID) und an den unter Punkt 1 genannten gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat nutzt Youtube als kostenlose Hosting-Plattform für Informationsvideos. Der Bundesratssprecher verfügt zudem über einen Twitter-Account, ebenso wie die Bundesräte Alain Berset und Johann N. Schneider-Ammann sowie verschiedene Departemente und Ämter. Welche Social-Media-Plattformen der Bundesrat in Zukunft nutzen wird, hängt von den Entwicklungen des Internets einerseits und den Bedürfnissen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und Nutzerinnen und Nutzer andererseits ab. Wenn es der Vermittlung von komplexen Themen dient, wird der Bundesrat die Informationen im Internet weiterhin auch multimedial aufbereiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Unter dem Titel "Der Schweizerische Bundesrat/Le Conseil fédéral suisse/Il Consiglio federale svizzero" betreibt die Bundeskanzlei neuerdings einen Youtube-Kanal, auf dem eigens produzierte Filme abgespeichert werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich die Bundeskanzlei für die Produktion eigener Behördenfilme sowie den Unterhalt eines Youtube-Kanals?</p><p>2. Was für Kosten fielen für die (aktuell drei) Produktionen auf dem Kanal an?</p><p>3. Was für ein Budget wurde für die Youtube-Aktivitäten eingestellt?</p><p>4. Wie viele Personen haben an den Videos und der Social-Media-Präsenz gearbeitet (intern und extern)?</p><p>5. Gibt es weitere Kanäle (Youtube, Vimeo, Flickr usw.), auf denen die Bundesverwaltung aktiv ist?</p><p>6. Wie nutzt der Bundesrat weitere Social-Media-Plattformen? Gibt es eine Gesamtstrategie?</p><p>7. Ist der Dreh weiterer Behördenfilme geplant, bzw. ist gar ein Ausbau der Aktivitäten auf andere Medien/Social Media/Kanäle geplant?</p>
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