Krankenversicherungsgesetz. Roadmap zur Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone

ShortId
15.3464
Id
20153464
Updated
20.05.2026 21:03
Language
de
Title
Krankenversicherungsgesetz. Roadmap zur Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einigen Kantonen wurde in diesem Bereich viel Erfreuliches gemacht, und die juristische Entflechtung der Spitäler macht Fortschritte. In anderen Kantonen hinken diese Reformen. Der Bund soll nicht eingreifen, da dieser Bereich klar kantonal ist, doch kann er mit einem Bericht bzw. einer Roadmap als Vorschlag unterstützend wirken.</p><p>Die Kantone haben im Gesundheitswesen eine problematische Mehrfachrolle. Diese haben sie sich nicht selber ausgesucht, und es soll ihnen keine schlechte Absicht unterstellt werden. Der Rollenmix führt aber zwangsläufig zu Interessenkonflikten, denn die Kantone nehmen Rollen in allen drei strategischen Stellen des Gesundheitswesens ein: als Regulator, Leistungserbringer und Zahler. </p><p>Einerseits sind die Kantone Regulatoren und Aufsichtsbehörden, eine klassische staatliche Rolle. Andererseits sind sie auch Leistungserbringer - sie betreiben Spitäler, Spitex und Heime. Und drittens finanzieren sie - zusammen mit den Versicherern - die stationäre Medizin. Als Regulatoren, Schiedsrichter und Aufsichtsautoritäten üben sie eine demokratische Regulierungs- und Kontrollfunktion aus: Ihre Monopolrolle ist hier legitimiert. Die historisch gewachsene Rolle als direkte Finanzierer und Leistungserbringer muss aber heute infrage gestellt werden: Auch die OECD kritisiert in ihrem Bericht zum Schweizer Gesundheitswesen, dass die Mehrfachrolle die Anreize zur Kostenkontrolle senke (OECD-Berichte über Gesundheitssysteme: Schweiz 2011, Seite 143).</p><p>Die Steuerfinanzierung kann andere Formen annehmen und die Lösung im Rahmen der Monismus-Entwicklung finden. Fest steht, dass die Rolle der Kantone in der Finanzierungs der stationären Medizin zum verzerrten Wettbewerb ambulant versus stationär führt - dies in einer Zeit, in welcher diese Unterscheidung medizinisch gesehen immer fliessender wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen auf den Wettbewerb auswirken kann. Insbesondere im Spitalbereich haben die Kantone mehrere Rollen, die manchmal zu Interessenkonflikten führen können.</p><p>Die Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen ist jedoch in der Bundesverfassung geregelt. Die beiden Ebenen sorgen namentlich gemeinsam dafür, dass jede Person die für ihre Gesundheit erforderliche Versorgung erhält. In diesem Rahmen erlässt der Bund insbesondere Gesetze über die Kranken- und Unfallversicherung. Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung auf ihrem Gebiet zuständig. Die Bundesgesetzgebung muss diese Kompetenzenverteilung beachten.</p><p>Mit der Änderung vom 21. Dezember 2007 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung wurden mehrere Elemente zur Verbesserung von Transparenz und Wettbewerb eingeführt und den Kantonen gleichzeitig die erforderlichen Instrumente zur Verfügung gestellt, um der Bevölkerung einen ausreichenden und wirtschaftlich tragbaren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Zu dieser Aufgabe gehört auch die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen. Um zur Leistungserbringung zulasten der Krankenversicherung zugelassen zu werden, müssen die Spitäler nun der von einem oder mehreren Kantonen gemeinsam aufgestellten Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung entsprechen und auf der nach Leistungsaufträgen in Kategorien gegliederten Spitalliste des Kantons aufgeführt sein. Die Kantone müssen private Trägerschaften angemessen in die Planung einbeziehen (Art. 39 Abs. 1 KVG). Die Kantone müssen auch einen Teil der Vergütung der Spitalleistungen übernehmen. Diese erfolgt mittels Fallpauschalen, die auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur (Swiss DRG) beruhen (Art. 49 KVG). Der kantonale Anteil muss ab 2017 mindestens 55 Prozent betragen, wobei der Rest vom Versicherer übernommen wird (Art. 49a KVG). Nichts hindert die Kantone jedoch daran, direkt oder indirekt Eigentümer gewisser Spitaleinrichtungen zu bleiben. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens haben die Kantone einen grossen Spielraum, den sie auch nutzen. Mehrere Studien, die im Zwischenbericht des Bundesamtes für Gesundheit vom 13. Mai 2015 zu den Auswirkungen der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung genannt werden (Dokument abrufbar auf der Internetseite des BAG: <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Das BAG &gt; Evaluation &gt; Berichte, Studien &gt; Krankenversicherung), beschreiben die Regulierungsunterschiede zwischen den Kantonen, insbesondere unter dem Aspekt des Wettbewerbes. In Anbetracht der Kompetenzenverteilung, des gesetzlichen Rahmens und der Evaluation der neuen Spitalfinanzierung ist es weder sinnvoll noch notwendig, eine Roadmap für die Kantone zu erstellen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Transparenz des Schweizer Gesundheitssystems verbessert werden sollte. Deshalb hat er das zu einem der vorrangigen Handlungsfelder in seiner Gesamtstrategie Gesundheit 2020 erklärt. Die Strategie umfasst zahlreiche Massnahmen, die in diese Richtung gehen. Beispielsweise befürwortet der Bundesrat, wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion der CVP/EVP-Fraktion 13.3213, "Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen", festgehalten, grundsätzlich das Anliegen der gleichen Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen. Diese Reform würde die Anreize vermindern, welche mit der unterschiedlichen Finanzierung dieser beiden Leistungsarten verbunden sind. Mehrere Umsetzungsvarianten sind denkbar, und die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung sind in die Beurteilung einzubeziehen. Diese Reform kann allerdings nicht unverzüglich in die Wege geleitet werden, da sie insbesondere noch Diskussionen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik, der gemeinsamen Plattform von Bund und Kantonen, erfordert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, welcher den Kantonen als Roadmap aufzeigt, wie die vielfach kritisierte Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen entflechtet werden kann. Der Bericht soll anhand klarer Governance-Strukturen aufzeigen, wie zentrale Interessenkonflikte vermieden werden können, was den Wettbewerb stärkt und effizientere Versorgung ermöglicht.</p>
  • Krankenversicherungsgesetz. Roadmap zur Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einigen Kantonen wurde in diesem Bereich viel Erfreuliches gemacht, und die juristische Entflechtung der Spitäler macht Fortschritte. In anderen Kantonen hinken diese Reformen. Der Bund soll nicht eingreifen, da dieser Bereich klar kantonal ist, doch kann er mit einem Bericht bzw. einer Roadmap als Vorschlag unterstützend wirken.</p><p>Die Kantone haben im Gesundheitswesen eine problematische Mehrfachrolle. Diese haben sie sich nicht selber ausgesucht, und es soll ihnen keine schlechte Absicht unterstellt werden. Der Rollenmix führt aber zwangsläufig zu Interessenkonflikten, denn die Kantone nehmen Rollen in allen drei strategischen Stellen des Gesundheitswesens ein: als Regulator, Leistungserbringer und Zahler. </p><p>Einerseits sind die Kantone Regulatoren und Aufsichtsbehörden, eine klassische staatliche Rolle. Andererseits sind sie auch Leistungserbringer - sie betreiben Spitäler, Spitex und Heime. Und drittens finanzieren sie - zusammen mit den Versicherern - die stationäre Medizin. Als Regulatoren, Schiedsrichter und Aufsichtsautoritäten üben sie eine demokratische Regulierungs- und Kontrollfunktion aus: Ihre Monopolrolle ist hier legitimiert. Die historisch gewachsene Rolle als direkte Finanzierer und Leistungserbringer muss aber heute infrage gestellt werden: Auch die OECD kritisiert in ihrem Bericht zum Schweizer Gesundheitswesen, dass die Mehrfachrolle die Anreize zur Kostenkontrolle senke (OECD-Berichte über Gesundheitssysteme: Schweiz 2011, Seite 143).</p><p>Die Steuerfinanzierung kann andere Formen annehmen und die Lösung im Rahmen der Monismus-Entwicklung finden. Fest steht, dass die Rolle der Kantone in der Finanzierungs der stationären Medizin zum verzerrten Wettbewerb ambulant versus stationär führt - dies in einer Zeit, in welcher diese Unterscheidung medizinisch gesehen immer fliessender wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen auf den Wettbewerb auswirken kann. Insbesondere im Spitalbereich haben die Kantone mehrere Rollen, die manchmal zu Interessenkonflikten führen können.</p><p>Die Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen ist jedoch in der Bundesverfassung geregelt. Die beiden Ebenen sorgen namentlich gemeinsam dafür, dass jede Person die für ihre Gesundheit erforderliche Versorgung erhält. In diesem Rahmen erlässt der Bund insbesondere Gesetze über die Kranken- und Unfallversicherung. Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung auf ihrem Gebiet zuständig. Die Bundesgesetzgebung muss diese Kompetenzenverteilung beachten.</p><p>Mit der Änderung vom 21. Dezember 2007 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung wurden mehrere Elemente zur Verbesserung von Transparenz und Wettbewerb eingeführt und den Kantonen gleichzeitig die erforderlichen Instrumente zur Verfügung gestellt, um der Bevölkerung einen ausreichenden und wirtschaftlich tragbaren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Zu dieser Aufgabe gehört auch die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen. Um zur Leistungserbringung zulasten der Krankenversicherung zugelassen zu werden, müssen die Spitäler nun der von einem oder mehreren Kantonen gemeinsam aufgestellten Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung entsprechen und auf der nach Leistungsaufträgen in Kategorien gegliederten Spitalliste des Kantons aufgeführt sein. Die Kantone müssen private Trägerschaften angemessen in die Planung einbeziehen (Art. 39 Abs. 1 KVG). Die Kantone müssen auch einen Teil der Vergütung der Spitalleistungen übernehmen. Diese erfolgt mittels Fallpauschalen, die auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur (Swiss DRG) beruhen (Art. 49 KVG). Der kantonale Anteil muss ab 2017 mindestens 55 Prozent betragen, wobei der Rest vom Versicherer übernommen wird (Art. 49a KVG). Nichts hindert die Kantone jedoch daran, direkt oder indirekt Eigentümer gewisser Spitaleinrichtungen zu bleiben. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens haben die Kantone einen grossen Spielraum, den sie auch nutzen. Mehrere Studien, die im Zwischenbericht des Bundesamtes für Gesundheit vom 13. Mai 2015 zu den Auswirkungen der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung genannt werden (Dokument abrufbar auf der Internetseite des BAG: <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Das BAG &gt; Evaluation &gt; Berichte, Studien &gt; Krankenversicherung), beschreiben die Regulierungsunterschiede zwischen den Kantonen, insbesondere unter dem Aspekt des Wettbewerbes. In Anbetracht der Kompetenzenverteilung, des gesetzlichen Rahmens und der Evaluation der neuen Spitalfinanzierung ist es weder sinnvoll noch notwendig, eine Roadmap für die Kantone zu erstellen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Transparenz des Schweizer Gesundheitssystems verbessert werden sollte. Deshalb hat er das zu einem der vorrangigen Handlungsfelder in seiner Gesamtstrategie Gesundheit 2020 erklärt. Die Strategie umfasst zahlreiche Massnahmen, die in diese Richtung gehen. Beispielsweise befürwortet der Bundesrat, wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion der CVP/EVP-Fraktion 13.3213, "Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen", festgehalten, grundsätzlich das Anliegen der gleichen Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen. Diese Reform würde die Anreize vermindern, welche mit der unterschiedlichen Finanzierung dieser beiden Leistungsarten verbunden sind. Mehrere Umsetzungsvarianten sind denkbar, und die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung sind in die Beurteilung einzubeziehen. Diese Reform kann allerdings nicht unverzüglich in die Wege geleitet werden, da sie insbesondere noch Diskussionen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik, der gemeinsamen Plattform von Bund und Kantonen, erfordert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, welcher den Kantonen als Roadmap aufzeigt, wie die vielfach kritisierte Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen entflechtet werden kann. Der Bericht soll anhand klarer Governance-Strukturen aufzeigen, wie zentrale Interessenkonflikte vermieden werden können, was den Wettbewerb stärkt und effizientere Versorgung ermöglicht.</p>
    • Krankenversicherungsgesetz. Roadmap zur Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone

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