Flüchtlinge. Vulnerabilität von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen
- ShortId
-
15.3473
- Id
-
20153473
- Updated
-
28.07.2023 06:19
- Language
-
de
- Title
-
Flüchtlinge. Vulnerabilität von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen
- AdditionalIndexing
-
2811;28;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) schlägt den Resettlementstaaten ausschliesslich schutzbedürftige Personen zur Aufnahme vor. Diese müssen vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt worden sein. Das UNHCR unterscheidet verschiedene vulnerable Gruppen:</p><p>- Überlebende aus Kriegsgebieten und Folteropfer;</p><p>- Flüchtlinge, denen aufgrund ihrer politischen Meinung oder wegen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe eine ernsthafte Verfolgung droht;</p><p>- gefährdete Frauen und Mädchen;</p><p>- gefährdete betagte Personen;</p><p>- Flüchtlinge, welche behindert sind oder dringend eine medizinische Behandlung benötigen;</p><p>- gefährdete Kinder und Jugendliche;</p><p>- Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gefährdet sind;</p><p>- Flüchtlinge, die bereits Verwandte in einem Resettlementstaat haben.</p><p>Das UNHCR unterbreitet den Resettlementstaaten gegenwärtig nahezu keine Aufnahmegesuche für unbegleitete Kinder und Jugendliche aus dem Konfliktgebiet Syrien, da diese Personen vor Ort von Verwandten betreut werden.</p><p>4. In den Antworten des Bundesrates auf die Interpellation 13.3699, "Syrische Flüchtlinge", aus dem Jahr 2013 sowie auf die Interpellation 12.4242, "Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen. Politik des Bundesrates für die nächsten zehn Jahre", aus dem Jahr 2012 wurde bereits ausgeführt, dass das primäre Kriterium bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen die Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge ist. Es handelt sich grundsätzlich um besonders vulnerable Personen, die keinerlei Perspektive auf eine Eingliederung im derzeitigen Aufenthaltsstaat haben. Im Rahmen des vom Bundesrat im Jahr 2013 genehmigten Pilotprojektes für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingsgruppen bilden, nebst dem bereits erwähnten Schutzbedürfnis der Flüchtlinge, deren Integrationspotenzial und Integrationswille weitere zentrale Kriterien für eine Aufnahme. Hierbei ist eine Quote von 40 bis 60 Prozent für Frauen und Mädchen vorgesehen, wobei mindestens 7 Prozent der aufgenommenen Flüchtlinge Behinderte, Kranke oder Betagte sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor dem Hintergrund der dramatischen Flüchtlingssituation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die Kriterien, nach welchen das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen die Zusammensetzung der Kontingente für die Aufnahme von Flüchtlingen gestaltet?</p><p>2. Wie wird der besonderen Vulnerabilität Rechnung getragen?</p><p>3. Wie wird der besonderen Vulnerabilität von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen?</p><p>4. Kann die Schweiz als Aufnahmeland darauf Einfluss nehmen, dass diese besonders verletzliche Gruppe auch mit besonderer Aufmerksamkeit berücksichtigt wird?</p>
- Flüchtlinge. Vulnerabilität von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1.-3. Das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) schlägt den Resettlementstaaten ausschliesslich schutzbedürftige Personen zur Aufnahme vor. Diese müssen vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt worden sein. Das UNHCR unterscheidet verschiedene vulnerable Gruppen:</p><p>- Überlebende aus Kriegsgebieten und Folteropfer;</p><p>- Flüchtlinge, denen aufgrund ihrer politischen Meinung oder wegen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe eine ernsthafte Verfolgung droht;</p><p>- gefährdete Frauen und Mädchen;</p><p>- gefährdete betagte Personen;</p><p>- Flüchtlinge, welche behindert sind oder dringend eine medizinische Behandlung benötigen;</p><p>- gefährdete Kinder und Jugendliche;</p><p>- Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gefährdet sind;</p><p>- Flüchtlinge, die bereits Verwandte in einem Resettlementstaat haben.</p><p>Das UNHCR unterbreitet den Resettlementstaaten gegenwärtig nahezu keine Aufnahmegesuche für unbegleitete Kinder und Jugendliche aus dem Konfliktgebiet Syrien, da diese Personen vor Ort von Verwandten betreut werden.</p><p>4. In den Antworten des Bundesrates auf die Interpellation 13.3699, "Syrische Flüchtlinge", aus dem Jahr 2013 sowie auf die Interpellation 12.4242, "Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen. Politik des Bundesrates für die nächsten zehn Jahre", aus dem Jahr 2012 wurde bereits ausgeführt, dass das primäre Kriterium bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen die Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge ist. Es handelt sich grundsätzlich um besonders vulnerable Personen, die keinerlei Perspektive auf eine Eingliederung im derzeitigen Aufenthaltsstaat haben. Im Rahmen des vom Bundesrat im Jahr 2013 genehmigten Pilotprojektes für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingsgruppen bilden, nebst dem bereits erwähnten Schutzbedürfnis der Flüchtlinge, deren Integrationspotenzial und Integrationswille weitere zentrale Kriterien für eine Aufnahme. Hierbei ist eine Quote von 40 bis 60 Prozent für Frauen und Mädchen vorgesehen, wobei mindestens 7 Prozent der aufgenommenen Flüchtlinge Behinderte, Kranke oder Betagte sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor dem Hintergrund der dramatischen Flüchtlingssituation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die Kriterien, nach welchen das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen die Zusammensetzung der Kontingente für die Aufnahme von Flüchtlingen gestaltet?</p><p>2. Wie wird der besonderen Vulnerabilität Rechnung getragen?</p><p>3. Wie wird der besonderen Vulnerabilität von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen?</p><p>4. Kann die Schweiz als Aufnahmeland darauf Einfluss nehmen, dass diese besonders verletzliche Gruppe auch mit besonderer Aufmerksamkeit berücksichtigt wird?</p>
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