Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Wie viele Milliarden müssen die Steuerzahlerinnen und -zahler bezahlen?

ShortId
15.3479
Id
20153479
Updated
14.11.2025 08:51
Language
de
Title
Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Wie viele Milliarden müssen die Steuerzahlerinnen und -zahler bezahlen?
AdditionalIndexing
24;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die massgebenden Rechte und Pflichten rund um die Stilllegung und die Entsorgung von Kernanlagen gehen aus dem Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1), insbesondere den Artikeln 31 und 77 bis 82 KEG, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor. Die öffentlich-rechtlichen Fonds sind selbstständig und der Aufsicht des Bundesrates unterstellt (Art. 29 SEFV).</p><p>1./5. Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) und des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen betragen gemäss Kostenstudie 2011 (KS 11) 2,97 Milliarden Franken. Der aufgrund der KS 11 und des mathematischen Modells ermittelte Soll-Bestand des Stilllegungsfonds per 31. Dezember 2014 belief sich auf 1,8 Milliarden Franken, das Fondskapital auf 1,95 Milliarden Franken. Die Entsorgungskosten betragen gemäss KS 11 15,97 Milliarden Franken. Sie teilen sich wie folgt auf:</p><p>- Kosten, die bis Ende 2014 angefallen sind und von den KKW-Betreibern bereits beglichen wurden, beliefen sich auf rund 5,32 Milliarden Franken.</p><p>- Kosten, welche bis zur Ausserbetriebnahme der KKW anfallen und über deren laufende Rechnung bezahlt werden, beliefen sich per Ende 2014 auf 2,2 Milliarden Franken. Zur Sicherstellung dieser Beträge müssen die Eigentümer Rückstellungen bilden.</p><p>- Kosten, die nach Ausserbetriebnahme der KKW anfallen und durch den Entsorgungsfonds sichergestellt werden, belaufen sich auf 8,45 Milliarden Franken (KS 11, Preisbasis 2011). Der Soll-Betrag des Entsorgungsfonds betrug per Ende 2014 3,74 Milliarden Franken, das Fondskapital 4,12 Milliarden Franken.</p><p>Für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der KKW geht die KS 11 von Kosten in der Höhe von rund 2,78 Milliarden Franken aus. Die Kosten der Zwischenlagerung belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken pro Jahr und KKW.</p><p>2./3. Kernenergie: Die im KEG geregelte Haftungskaskade sieht vor, dass die KKW-Betreiber ihre Kosten für die Stilllegung und die Entsorgung vollumfänglich selber tragen müssen und zudem eine solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht betreffend die Kosten der anderen Betreiber besteht. Ist diese Kostenübernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt. Da die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung von Kernkraftwerken Sache der Betreiber ist, wird sie in der Rechnung des Bundes nicht abgebildet.</p><p>Radioaktive Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes, zu denen auch die radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abfälle) gehören: Gestützt auf den vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) veröffentlichten Bericht "Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes" beschloss der Bundesrat am 29. April 2015 verschiedene Grundsätze zur Finanzierung der zukünftigen Kosten im Bereich der radioaktiven MIF-Abfälle. Insbesondere sind von den verbleibenden und zu finanzierenden rund 857 Millionen Franken Gesamtkosten bis ins Jahr 2060 deren 431 Millionen Franken durch den Bund und 426 Millionen Franken durch den ETH-Bereich aufzubringen. Angesichts des langen Zeitraums und der relativ geringen Kosten pro Jahr kann der Bund die Kosten aus dem laufenden Budget decken. Der ETH-Bereich leistet dafür jährliche Sparbeiträge, die in der neuen Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2017-2020 schrittweise an die neueste Kostenschätzung angepasst werden sollen. Die künftigen Kosten aus der Entsorgung der Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes werden aufgrund der jeweils aktuellen Kostenschätzungen in der Bilanz des Bundes berücksichtigt.</p><p>4. Aufgrund der langen Zeit bis zur Ausführung der Stilllegungs- und Entsorgungsarbeiten erwartet das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), dass die Kostenungenauigkeit der KS 11 bei den Stilllegungskosten im industrieüblichen Rahmen von minus 15 Prozent bis plus 30 Prozent liegt und mit fortschreitendem Planungsstand laufend abnimmt. Bei den Entsorgungskosten weist das Ensi auf die in der Praxis für die Projektphase der Vorstudie im Untertagebau in der Regel vereinbarten Kostengenauigkeiten von plus/minus 25 bis 30 Prozent hin. Um der Entwicklung der Kosten in den Kostenstudien Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat beschlossen, die bei der KS 11 ermittelten Kosten mit einem Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zu versehen. Zudem hat er die im Finanzierungsmodell angewandten Parameter angepasst. Die Änderung der SEFV wurde per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.</p><p>Alle fünf Jahre werden die Kostenstudien aktualisiert. Die neuen Kostenstudien werden 2016 vorliegen. Sie werden gestützt auf das Entsorgungsprogramm der Entsorgungspflichtigen und mit aktuellem Expertenwissen für komplexe Infrastruktur- und Nuklearprojekte ermittelt.</p><p>6. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission überprüft die Energietarife, die festen Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden. Diese Tarife müssen angemessen sein und haben sich an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers zu orientieren (Art. 6 des Stromversorgungsgesetzes, SR 734.7, in Verbindung mit Art. 4 der Stromversorgungsverordnung, SR 734.71). Den festen Endverbrauchern dürfen demnach nur Kosten überwälzt werden, die sich aus einer effizienten Produktion ergeben. Die Kosten dürfen über dem Marktpreis liegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz laufen aus dem Ruder. 1983 gingen die AKW-Betreiber von 2 Milliarden Franken Entsorgungskosten aus. 2001 standen plötzlich 14,55 Milliarden Franken im Raum. Fünf Jahre später waren es bereits 17,34 Milliarden Franken und nochmals fünf Jahre danach, im Jahre 2011, 20,56 Milliarden Franken. Das sind elbphilharmonische Dimensionen. Weitere Kostenstudien sind angekündigt. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten bei jeder Neuberechnung massiv ansteigen werden.</p><p>Auf dieses Risiko hat auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hingewiesen. Ihr 2014 erstellter Prüfbericht zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds kam zum Schluss, dass die Kostenstudien auf einem "idealen Szenario berechnet" werden. Und nicht nur das: Das Risiko, dass der Bund dereinst zur Kasse gebeten wird, schätzte die EFK als hoch ein.</p><p>Neueste Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Entsorgung von schwach- und mittelaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abfälle) bestätigen den Trend. Innerhalb von knapp 15 Jahren haben sich die Kosten hier um den Faktor 4 erhöht, von 360 Millionen auf 1,4 Milliarden Franken. Ein steigendes Finanzrisiko sind auch die unrealistischen Zeitpläne. Zwischen 2008 und 2014, in nur sechs Jahren, wurde der Realisierungszeitraum der Endlager (SMA und HAA) um 15 bis 20 Jahre hinausgeschoben. Damit verlängert sich auch die Dauer der Zwischenlagerung, mit bislang unbekannten Folgen.</p><p>Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Welcher Teil der heute bekannten Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen ist heute durch realistische Rückstellungen der Verursacher gedeckt?</p><p>2. Wie viel werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen im Minimum und im Maximum bezahlen müssen?</p><p>3. Sind diese Kostenrisiken in der langfristigen Finanzstrategie des Bundes eingerechnet?</p><p>4. Was ist die Kostengenauigkeit der heutigen Berechnungen zur Zwischen- und Endlagerung von schwach-, mittel- und hochaktiven Atomabfällen (je Kategorie)?</p><p>5. Auf wie hoch belaufen sich die Zusatzkosten, die sich aufgrund der immer längeren Zwischenlagerungsdauer ergeben (z. B. Rekonditionierungskosten)? Mit welchen Zusatzkosten muss pro Jahr Zwischenlagerung gerechnet werden?</p><p>6. Akzeptiert der Bundesrat, dass die Produzenten und Konsumentinnen und Konsumenten von Atomstrom ihre Folgekosten auf Dritte abwälzen?</p>
  • Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Wie viele Milliarden müssen die Steuerzahlerinnen und -zahler bezahlen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die massgebenden Rechte und Pflichten rund um die Stilllegung und die Entsorgung von Kernanlagen gehen aus dem Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1), insbesondere den Artikeln 31 und 77 bis 82 KEG, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor. Die öffentlich-rechtlichen Fonds sind selbstständig und der Aufsicht des Bundesrates unterstellt (Art. 29 SEFV).</p><p>1./5. Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) und des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen betragen gemäss Kostenstudie 2011 (KS 11) 2,97 Milliarden Franken. Der aufgrund der KS 11 und des mathematischen Modells ermittelte Soll-Bestand des Stilllegungsfonds per 31. Dezember 2014 belief sich auf 1,8 Milliarden Franken, das Fondskapital auf 1,95 Milliarden Franken. Die Entsorgungskosten betragen gemäss KS 11 15,97 Milliarden Franken. Sie teilen sich wie folgt auf:</p><p>- Kosten, die bis Ende 2014 angefallen sind und von den KKW-Betreibern bereits beglichen wurden, beliefen sich auf rund 5,32 Milliarden Franken.</p><p>- Kosten, welche bis zur Ausserbetriebnahme der KKW anfallen und über deren laufende Rechnung bezahlt werden, beliefen sich per Ende 2014 auf 2,2 Milliarden Franken. Zur Sicherstellung dieser Beträge müssen die Eigentümer Rückstellungen bilden.</p><p>- Kosten, die nach Ausserbetriebnahme der KKW anfallen und durch den Entsorgungsfonds sichergestellt werden, belaufen sich auf 8,45 Milliarden Franken (KS 11, Preisbasis 2011). Der Soll-Betrag des Entsorgungsfonds betrug per Ende 2014 3,74 Milliarden Franken, das Fondskapital 4,12 Milliarden Franken.</p><p>Für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der KKW geht die KS 11 von Kosten in der Höhe von rund 2,78 Milliarden Franken aus. Die Kosten der Zwischenlagerung belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken pro Jahr und KKW.</p><p>2./3. Kernenergie: Die im KEG geregelte Haftungskaskade sieht vor, dass die KKW-Betreiber ihre Kosten für die Stilllegung und die Entsorgung vollumfänglich selber tragen müssen und zudem eine solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht betreffend die Kosten der anderen Betreiber besteht. Ist diese Kostenübernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt. Da die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung von Kernkraftwerken Sache der Betreiber ist, wird sie in der Rechnung des Bundes nicht abgebildet.</p><p>Radioaktive Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes, zu denen auch die radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abfälle) gehören: Gestützt auf den vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) veröffentlichten Bericht "Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes" beschloss der Bundesrat am 29. April 2015 verschiedene Grundsätze zur Finanzierung der zukünftigen Kosten im Bereich der radioaktiven MIF-Abfälle. Insbesondere sind von den verbleibenden und zu finanzierenden rund 857 Millionen Franken Gesamtkosten bis ins Jahr 2060 deren 431 Millionen Franken durch den Bund und 426 Millionen Franken durch den ETH-Bereich aufzubringen. Angesichts des langen Zeitraums und der relativ geringen Kosten pro Jahr kann der Bund die Kosten aus dem laufenden Budget decken. Der ETH-Bereich leistet dafür jährliche Sparbeiträge, die in der neuen Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2017-2020 schrittweise an die neueste Kostenschätzung angepasst werden sollen. Die künftigen Kosten aus der Entsorgung der Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes werden aufgrund der jeweils aktuellen Kostenschätzungen in der Bilanz des Bundes berücksichtigt.</p><p>4. Aufgrund der langen Zeit bis zur Ausführung der Stilllegungs- und Entsorgungsarbeiten erwartet das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), dass die Kostenungenauigkeit der KS 11 bei den Stilllegungskosten im industrieüblichen Rahmen von minus 15 Prozent bis plus 30 Prozent liegt und mit fortschreitendem Planungsstand laufend abnimmt. Bei den Entsorgungskosten weist das Ensi auf die in der Praxis für die Projektphase der Vorstudie im Untertagebau in der Regel vereinbarten Kostengenauigkeiten von plus/minus 25 bis 30 Prozent hin. Um der Entwicklung der Kosten in den Kostenstudien Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat beschlossen, die bei der KS 11 ermittelten Kosten mit einem Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zu versehen. Zudem hat er die im Finanzierungsmodell angewandten Parameter angepasst. Die Änderung der SEFV wurde per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.</p><p>Alle fünf Jahre werden die Kostenstudien aktualisiert. Die neuen Kostenstudien werden 2016 vorliegen. Sie werden gestützt auf das Entsorgungsprogramm der Entsorgungspflichtigen und mit aktuellem Expertenwissen für komplexe Infrastruktur- und Nuklearprojekte ermittelt.</p><p>6. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission überprüft die Energietarife, die festen Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden. Diese Tarife müssen angemessen sein und haben sich an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers zu orientieren (Art. 6 des Stromversorgungsgesetzes, SR 734.7, in Verbindung mit Art. 4 der Stromversorgungsverordnung, SR 734.71). Den festen Endverbrauchern dürfen demnach nur Kosten überwälzt werden, die sich aus einer effizienten Produktion ergeben. Die Kosten dürfen über dem Marktpreis liegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz laufen aus dem Ruder. 1983 gingen die AKW-Betreiber von 2 Milliarden Franken Entsorgungskosten aus. 2001 standen plötzlich 14,55 Milliarden Franken im Raum. Fünf Jahre später waren es bereits 17,34 Milliarden Franken und nochmals fünf Jahre danach, im Jahre 2011, 20,56 Milliarden Franken. Das sind elbphilharmonische Dimensionen. Weitere Kostenstudien sind angekündigt. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten bei jeder Neuberechnung massiv ansteigen werden.</p><p>Auf dieses Risiko hat auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hingewiesen. Ihr 2014 erstellter Prüfbericht zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds kam zum Schluss, dass die Kostenstudien auf einem "idealen Szenario berechnet" werden. Und nicht nur das: Das Risiko, dass der Bund dereinst zur Kasse gebeten wird, schätzte die EFK als hoch ein.</p><p>Neueste Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Entsorgung von schwach- und mittelaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abfälle) bestätigen den Trend. Innerhalb von knapp 15 Jahren haben sich die Kosten hier um den Faktor 4 erhöht, von 360 Millionen auf 1,4 Milliarden Franken. Ein steigendes Finanzrisiko sind auch die unrealistischen Zeitpläne. Zwischen 2008 und 2014, in nur sechs Jahren, wurde der Realisierungszeitraum der Endlager (SMA und HAA) um 15 bis 20 Jahre hinausgeschoben. Damit verlängert sich auch die Dauer der Zwischenlagerung, mit bislang unbekannten Folgen.</p><p>Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Welcher Teil der heute bekannten Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen ist heute durch realistische Rückstellungen der Verursacher gedeckt?</p><p>2. Wie viel werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen im Minimum und im Maximum bezahlen müssen?</p><p>3. Sind diese Kostenrisiken in der langfristigen Finanzstrategie des Bundes eingerechnet?</p><p>4. Was ist die Kostengenauigkeit der heutigen Berechnungen zur Zwischen- und Endlagerung von schwach-, mittel- und hochaktiven Atomabfällen (je Kategorie)?</p><p>5. Auf wie hoch belaufen sich die Zusatzkosten, die sich aufgrund der immer längeren Zwischenlagerungsdauer ergeben (z. B. Rekonditionierungskosten)? Mit welchen Zusatzkosten muss pro Jahr Zwischenlagerung gerechnet werden?</p><p>6. Akzeptiert der Bundesrat, dass die Produzenten und Konsumentinnen und Konsumenten von Atomstrom ihre Folgekosten auf Dritte abwälzen?</p>
    • Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Wie viele Milliarden müssen die Steuerzahlerinnen und -zahler bezahlen?

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