Zukunft der Gesundheitsversorgung für besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen
- ShortId
-
15.3481
- Id
-
20153481
- Updated
-
28.07.2023 06:19
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft der Gesundheitsversorgung für besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen
- AdditionalIndexing
-
2841;04;28;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Massnahmen des Nationalen Programms Migration und Gesundheit sind weder dauerhaft verankert, noch ist die Finanzierung auf Bundesebene und durch Mittel Dritter (Kantone, Leistungserbringer, Private usw.) langfristig gesichert. In verschiedensten Vorhaben sind jedoch Fortschritte erzielt worden, so z. B. bei der Qualifizierung von interkulturell dolmetschenden Personen, der Nutzung des Telefondolmetschens, in den Aktivitäten der Migrant Friendly Hospitals, dem Einbezug von Versorgungsinstitutionen in den Themenbereich "frühe Kindheit" oder der Lancierung von Forschungsvorhaben zur Frage von Problemen des Zugangs zur Versorgung oder zum Thema Patientensicherheit.</p><p>2. Der Bundesrat misst dem Thema Migration und Gesundheit grosse Bedeutung zu, kann sich heute aber noch nicht dazu äussern, in welcher Form der Bund sich den Herausforderungen im Themenfeld Migration und Gesundheit nach 2017 annehmen wird. Er wird seinen Entscheid (spätestens Ende 2016) insbesondere auf im Moment laufende Arbeiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG) abstützen.</p><p>3./4. Das BAG arbeitet zurzeit an einer Analyse, welche unter Berücksichtigung des Umfeldes die Problemfelder im Bereich Migration und Gesundheit nach 2017 definieren soll. Ebenso sollen Aussagen über die Opportunität einer nachhaltigen Verankerung der verschiedenen Massnahmen des Programms bis 2017 gemacht werden. Dabei wird auch geprüft, ob die zukünftigen Massnahmen wiederum als eigenständiges Programm oder in einer anderen Struktur umgesetzt werden sollen.</p><p>Parallel dazu eruiert das BAG den Handlungsbedarf für weitere vulnerable Gruppen (z. B. Personen mit tiefem Einkommen oder Bildungsstand, Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen in sozial prekären Verhältnissen). Ziel ist auch hier - wie im Bereich Migration und Gesundheit - die Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Abgeleitet aus den beiden Analysen sollen mögliche konkrete Massnahmen für die verschiedenen Gruppen formuliert sowie die dazu sinnvollen Umsetzungsstrukturen und -formen definiert werden. Schliesslich sind auch die im Rahmen der Gesundheitspolitik in den nächsten Jahren nötigen Priorisierungen auf Bundesebene zu berücksichtigen. Die Resultate der Analysen werden Ende 2015 vorliegen.</p><p>5. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass die Zusammenarbeit verschiedener Politikbereiche gefragt ist, um auf die Herausforderungen im Bereich Migration und Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit nachhaltig und erfolgreich antworten zu können. Im Migrations- und Integrationsbereich koordiniert das Staatssekretariat für Migration (SEM) gemäss Artikel 57 Absatz 1 des Ausländergesetzes (AuG, SR 142.20) die Massnahmen der Bundesstellen. Entsprechend ist das BAG in der vom SEM auf Bundesebene geführten interdepartementalen Koordinationsgruppe "Ausschuss Zuwanderung und Integration (AZI)" vertreten. Daneben arbeitet das BAG seit mehreren Jahren auch in der konkreten Projektumsetzung des Programms Migration und Gesundheit eng mit dem SEM und den Kantonen zusammen (z. B. im Bereich interkulturelles Dolmetschen, Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung, Dialog "Aufwachsen - Gesund ins Leben starten" der Tripartiten Agglomerationskonferenz). Ein Ausbau dieser Zusammenarbeit auf allfällige weitere Partnerorganisationen sowie mögliche Schritte zu deren Vernetzung werden sich aus den allfälligen Massnahmen ergeben, die vom Bundesrat noch festzulegen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Gesundheitsstrategie des Bundesrates sieht in ihrem Bericht "Gesundheit 2020" verschiedene Massnahmen vor, die speziell fokussieren auf die Defizite in der Gesundheitsversorgung vulnerabler Bevölkerungsgruppen. Dazu gehören Zielsetzungen im "Handlungsfeld 2" des Berichtes, welche den chancengleichen Zugang zum Gesundheitssystem fördern und somit auch die Gesundheit verbessern sollen. Besonders vulnerabel sind Personen in sozioökonomisch schwierigen Verhältnissen, insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner mit Migrationshintergrund, Frauen und Kinder. Das Nationale Programm Migration und Gesundheit, das seit 2002 durch den Bundesrat umgesetzt wird, läuft Ende 2017 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll geklärt werden, wie die weiterhin notwendigen Projekte strukturell verankert und welche Aufgaben dauerhaft durch das BAG übernommen werden. Um vulnerable Bevölkerungsgruppen nachhaltig zu erreichen, müssen verschiedene Politikbereiche zusammenarbeiten. Darum können die formulierten Ziele nur mit einer interdepartementalen und interdisziplinären Zusammenarbeit erreicht werden. Zu den Ansprechpartnern gehören auch Kantone und NGO. Das erschwert die Aufgabe, stellt aber gleichzeitig auch eine Chance dar. Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen des Programms Migration und Gesundheit sind bereits dauerhaft verankert und finanziell abgesichert?</p><p>2. Ist davon auszugehen, dass das nationale Programm Migration und Gesundheit verlängert wird?</p><p>3. Welche erkennbaren und zukünftig notwendigen Handlungsfelder ergeben sich aus der Evaluation der aktuell laufenden Programme in Bezug auf eine nachhaltige Wirkung respektive Verbesserung der Gesundheit vulnerabler Bevölkerungsgruppen über das Jahr 2017 hinaus? </p><p>4. In welcher Form soll das Thema Migration und Gesundheit innerhalb des BAG weitergeführt werden? </p><p>5. Wie beurteilt er die Herausforderung, welche die interdepartementale und interdisziplinäre Zusammenarbeit darstellt? Welche Massnahmen sichern das zukünftige Engagement der benötigten Partner und Partnerorganisationen und deren Vernetzung?</p>
- Zukunft der Gesundheitsversorgung für besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Massnahmen des Nationalen Programms Migration und Gesundheit sind weder dauerhaft verankert, noch ist die Finanzierung auf Bundesebene und durch Mittel Dritter (Kantone, Leistungserbringer, Private usw.) langfristig gesichert. In verschiedensten Vorhaben sind jedoch Fortschritte erzielt worden, so z. B. bei der Qualifizierung von interkulturell dolmetschenden Personen, der Nutzung des Telefondolmetschens, in den Aktivitäten der Migrant Friendly Hospitals, dem Einbezug von Versorgungsinstitutionen in den Themenbereich "frühe Kindheit" oder der Lancierung von Forschungsvorhaben zur Frage von Problemen des Zugangs zur Versorgung oder zum Thema Patientensicherheit.</p><p>2. Der Bundesrat misst dem Thema Migration und Gesundheit grosse Bedeutung zu, kann sich heute aber noch nicht dazu äussern, in welcher Form der Bund sich den Herausforderungen im Themenfeld Migration und Gesundheit nach 2017 annehmen wird. Er wird seinen Entscheid (spätestens Ende 2016) insbesondere auf im Moment laufende Arbeiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG) abstützen.</p><p>3./4. Das BAG arbeitet zurzeit an einer Analyse, welche unter Berücksichtigung des Umfeldes die Problemfelder im Bereich Migration und Gesundheit nach 2017 definieren soll. Ebenso sollen Aussagen über die Opportunität einer nachhaltigen Verankerung der verschiedenen Massnahmen des Programms bis 2017 gemacht werden. Dabei wird auch geprüft, ob die zukünftigen Massnahmen wiederum als eigenständiges Programm oder in einer anderen Struktur umgesetzt werden sollen.</p><p>Parallel dazu eruiert das BAG den Handlungsbedarf für weitere vulnerable Gruppen (z. B. Personen mit tiefem Einkommen oder Bildungsstand, Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen in sozial prekären Verhältnissen). Ziel ist auch hier - wie im Bereich Migration und Gesundheit - die Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Abgeleitet aus den beiden Analysen sollen mögliche konkrete Massnahmen für die verschiedenen Gruppen formuliert sowie die dazu sinnvollen Umsetzungsstrukturen und -formen definiert werden. Schliesslich sind auch die im Rahmen der Gesundheitspolitik in den nächsten Jahren nötigen Priorisierungen auf Bundesebene zu berücksichtigen. Die Resultate der Analysen werden Ende 2015 vorliegen.</p><p>5. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass die Zusammenarbeit verschiedener Politikbereiche gefragt ist, um auf die Herausforderungen im Bereich Migration und Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit nachhaltig und erfolgreich antworten zu können. Im Migrations- und Integrationsbereich koordiniert das Staatssekretariat für Migration (SEM) gemäss Artikel 57 Absatz 1 des Ausländergesetzes (AuG, SR 142.20) die Massnahmen der Bundesstellen. Entsprechend ist das BAG in der vom SEM auf Bundesebene geführten interdepartementalen Koordinationsgruppe "Ausschuss Zuwanderung und Integration (AZI)" vertreten. Daneben arbeitet das BAG seit mehreren Jahren auch in der konkreten Projektumsetzung des Programms Migration und Gesundheit eng mit dem SEM und den Kantonen zusammen (z. B. im Bereich interkulturelles Dolmetschen, Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung, Dialog "Aufwachsen - Gesund ins Leben starten" der Tripartiten Agglomerationskonferenz). Ein Ausbau dieser Zusammenarbeit auf allfällige weitere Partnerorganisationen sowie mögliche Schritte zu deren Vernetzung werden sich aus den allfälligen Massnahmen ergeben, die vom Bundesrat noch festzulegen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Gesundheitsstrategie des Bundesrates sieht in ihrem Bericht "Gesundheit 2020" verschiedene Massnahmen vor, die speziell fokussieren auf die Defizite in der Gesundheitsversorgung vulnerabler Bevölkerungsgruppen. Dazu gehören Zielsetzungen im "Handlungsfeld 2" des Berichtes, welche den chancengleichen Zugang zum Gesundheitssystem fördern und somit auch die Gesundheit verbessern sollen. Besonders vulnerabel sind Personen in sozioökonomisch schwierigen Verhältnissen, insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner mit Migrationshintergrund, Frauen und Kinder. Das Nationale Programm Migration und Gesundheit, das seit 2002 durch den Bundesrat umgesetzt wird, läuft Ende 2017 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll geklärt werden, wie die weiterhin notwendigen Projekte strukturell verankert und welche Aufgaben dauerhaft durch das BAG übernommen werden. Um vulnerable Bevölkerungsgruppen nachhaltig zu erreichen, müssen verschiedene Politikbereiche zusammenarbeiten. Darum können die formulierten Ziele nur mit einer interdepartementalen und interdisziplinären Zusammenarbeit erreicht werden. Zu den Ansprechpartnern gehören auch Kantone und NGO. Das erschwert die Aufgabe, stellt aber gleichzeitig auch eine Chance dar. Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen des Programms Migration und Gesundheit sind bereits dauerhaft verankert und finanziell abgesichert?</p><p>2. Ist davon auszugehen, dass das nationale Programm Migration und Gesundheit verlängert wird?</p><p>3. Welche erkennbaren und zukünftig notwendigen Handlungsfelder ergeben sich aus der Evaluation der aktuell laufenden Programme in Bezug auf eine nachhaltige Wirkung respektive Verbesserung der Gesundheit vulnerabler Bevölkerungsgruppen über das Jahr 2017 hinaus? </p><p>4. In welcher Form soll das Thema Migration und Gesundheit innerhalb des BAG weitergeführt werden? </p><p>5. Wie beurteilt er die Herausforderung, welche die interdepartementale und interdisziplinäre Zusammenarbeit darstellt? Welche Massnahmen sichern das zukünftige Engagement der benötigten Partner und Partnerorganisationen und deren Vernetzung?</p>
- Zukunft der Gesundheitsversorgung für besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen
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